Bußgeld anhand Tachoscheibe...?

Hallo brauch mal kurz ne Info...
Mein Vater wurde vor ca. 2 Wochen von
der Polizei kontrolliert, alles ok. Kein Beanstandung.
Einen Tag später wurde er wieder Kontrolliert,
dabei wurde ihm die aktuelle Scheibe abgenommen,
weil er einmal !!! kurz zu schnell war.
Nun kam der Bußgeldbescheid.
Es waren abzüglich Toleranz 111 kmh laut dem
Schreiben ! Resultat: 1 Monant Fahrverbot und 100,-Euro Geldstrafe.
Ist es überhaupt zulässig anhand er Taschoscheibe nachträglich einen Geschwinigkeitsverstoß zu Strafen ?
Er hat bei der blöden Bullenschl... die ihn angehalten hat gesagt der überholende LKW hat Gas gegen und daher hat er kurz beschleunigt um den Überholvorgang zu beenden, weil hinter ihm zuviel Autos waren. Meint ihr er hat ne Chance das rauzukommen ?

73 Antworten

Rauskommen wird er wohl kaum. Die Tachoscheibe gilt als eindeutiger Beweis. Hoffentlich war es kein LKW der einen Begrenzer haben müsste, dann gibt es richtig Ärger.

Sollte er sich bislang nichts zu schulden kommen lassen, hat er u.U. eine Chance ums Fahrverbot herumzukommen, wenn er den Führerschein beruflich braucht. Dann in Verbindung mit einer deutlich höheren Geldstrafe. Hängt im Einzelfall vom Richter ab.

Ach ja, die Leute heissen nicht Bullenschl... 😰

Gruß Meik

Hallo, Sven,
stramme Leistung, 111 km/h auf ´ner Tachoscheibe!
Bus mit Hänger?
LG
C.S.

Nee, 7,5 to !

Doch das war ne blöde Bullenschl... !!!
Wenn mein Vater einen Tag vorher vom BAG
kontrolliert wird und die sagen es ist alles ok.
Und einen Tag später fährt man
ca 8 - 10 sec 111 kmh um einen Höllander zu überholen der meint es müßte unbedingt Gasgeben.

meinst du wenn die BAG einen anhält hat man ersteinmal einen freiflugschein??????

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Sorry, man fährt mit nem LKW nicht 111, auch nicht beim überholen. Was soll man dazu sagen? Mist gebaut, erwischt worden ... Mit Tachoscheibe lässt sich da nicht viel leugnen.

Und wenn man mit der Einstellung Bullenschl... auftritt sollte man auch auf kein Mitleid hoffen. 🙁

Gruß Meik

Wird scheint´s Zeit, daß 7,5er auch mit Begrenzern ausgerüstet werden. Dieser Tage ist auf der A 67 so ein Gerät aus GB bei 120 km/h zum Angriff übergegangen.
Gemein, ich weiß, aber der Blitz am Viernh. Dreieck hat mich irgendwie gefreut...
LG
C.S.

Ich hab nix von Freiflugschein behauptet !!!

Fakt ist das es meiner Meinung nach keine
4 Wochen Führerscheinentzug rechtfertigt wenn
einer der 120 - 150 TKM km in Jahr mit
LKW und Omnibus fährt 8 - 10 sec 111 kmh
fährt.

Sven!
Gerade wer wie Dein Vater und ich berufsmäßig fährt, weiß ganz genau, was er riskiert, zumal Verstöße bei Lkw härter bestraft werden und man den Beweis (tachoscheibe) noch tagelang dabeihat! Niemand fährt aus Versehen über 30 km/h zu schnell, also: Hoch gewettet und verloren!
C.S.

Mal schauen...
Jedenfalls werden wir die Sache nem Anwalt übergeben. Jeder der in der Situation gewesen wäre
hätte Gas gegeben um vorbei zukommen, jeder
der was anderes sagt der lügt.
Ich denke so Tolerant sollte auch die Polizei sein,
zumal ja sonst bei den anderen Scheibe was zu finden war, weder Lenk-noch Ruhezeit bzw. Geschwindigkeit.

Und falls ein Richter wegen EINER ! Spitze auf ner ganzen Scheibe das bestätigen sollte, dann Fall ich vom Glauben ab...

Ähm, 111 hab ich noch auf keiner Scheibe gehabt. 😉

Da kommt man auch nicht mit mal eben kurz auf´s Gas hin, ein 7,5t braucht von 90 bis 111 schon etwas. Und der andere war auch über 100 um 111 zu rechtfertigen 😉

Ab 100 sollte man nicht auf viel Gnade hoffen, da sind die Richter meist recht hart. Fahrverbot kann wenn er Glück hat aufgehoben werden gegen höhere Geldstrafe.

Gruß Meik

Bist schonmal nen Atego 823 ohne Hänger gefahren?
Der Beschleunigt von 90 auf 110 schneller als manch PKW, und davon hab ich mich schon selber überzeugt...
Wieviel der andere gefahren ist spielt ja keine Rolle.
Jedenfalls hat er auf der Scheibe knapp unter 90 kmh, dann eben die spitze mit 110 kmh und dann gleich wieder 90 kmh...
Als falls mir sowas mal passieren sollte werd ich die Tachoscheibe halt freßen aber beschlagnahmen no way ! Gott sei dank fahr ich nur ab und an...
Aber wir diskutieren hier am Problem vorbei.
Es ging darum ob man z.b. eine bestimmte Strecke bzw. Zeit die Geschwindigkeit konstant fahren muß um belangt zu werden, was ich schon mal gehört hab.

Es gibt eine Zeitunterscheidung, aber nur bis zu einer Überschreitung von 15km/h. Dann kommte es darauf an ob für mehr oder weniger als 5min.

111 sind 31 drüber, woher dann Fahrverbot? Wenn ich jetzt die richtige Tabelle erwischt hab sollten das ausserorts nur 100€ bedeuten. Fahrverbot gäb es nur innerorts oder bei Gefahrgut. Ist aber noch die 2004er-Version der BKatV.

Atego kenn ich nicht, nur die 7,5ter von MAN, aber denke nicht dass das ein großer Unterschied ist.

Wie schnell der andere war spielt schon eine Rolle, ist der bereits mehr als 80 gefahren gibt´s ja keinen Grund mehr zu überholen 😉

Gruß Meik

Ich glaube die Tabelle wurde dahingehend geändert, das es ab 3,5 to schon greift, das es über 30 kmh außerorts 4 Wochen gibt...
Das mit dem anderen ist eh hinfällig weil er ja nicht angehalten wurde und somit keiner festellen kann.

Das mit der Zeit klingt interessant, ist vielleicht ein Aufhänger...
Finde den ganzen Aufwand einfach ein wenig übertrieben.

Stimmt, hab grad mal im Netz gesucht, gibt mittlerweile 1 Monat ab 31 ausserorts zuviel.

Was der andere war und wie schnell kann vor Gericht schon eine Rolle spielen. War der bereits bei 90 ist überholen nicht gerechtfertigt, war das ein LKW der Begrenzer haben muss wäre 111 nicht gerechtfertigt, dann würde weniger reichen um vorbeizukommen usw. Ob evtl das Fahrverbot ausgesetzt wird hängt vom Richter ab und von der Aussage.

Wird euch euer Anwalt aber besser erklären können. Aber um die 31 zuviel braucht man nicht herumdiskutieren. Das ist ja wohl Fakt, die angemessene Strafe dafür ist auch bekannt.

Gruß Meik

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