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Bußgeld Österreich

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 8:22

Hi, macht es Sinn gegen einen Bussgeldbescheid aus Österreich Einspruch zu erheben?

Beste Antwort im Thema

Da gehören meiner meinung nach noch 1000 euro drauf und 4 wochen der Führerschein weg bis es solche kollegen merken und wissen das es Lenk und ruhe zeiten gibt .

Ansonsten versuch macht klug ich würds aber lassen.

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Da gehören meiner meinung nach noch 1000 euro drauf und 4 wochen der Führerschein weg bis es solche kollegen merken und wissen das es Lenk und ruhe zeiten gibt .

Ansonsten versuch macht klug ich würds aber lassen.

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 10:24

Bin eigentlich auf Anweisung meines Chefs gefahren. Mach ich nie wieder! !!!!Jetzt stehe ich alleine da.....

Sitzt dein Chef nicht dann auch mit im Boot?

Themenstarteram 7. Juni 2015 um 10:50

Doch,aber es scheint sich trotzdem zu lohnen, für die Firma. ....

Auf Anweisung Deines Chefs? .... hmmmh ....

  • Kann das jemand bestätigen, ggf. auch eine Androhung für den Weigerungsfall?
  • Hat Dein Chef die Übernahme der Strafe abgelehnt?
  • Würdest Du auch auf Anweisung schwerwiegendere Dinge machen?

Für den ersten Punkt habe ich ein konkretes Beispiel:

Ich habe in den 90ern in einem Betrieb gearbeitet, der unter anderem auch ein "Tachodienst" war.

Ein Silozug eines für "sehr flexible Vorschriftenauslegung" bekannten bayrischen Unternehmens wurde von der Polizei nach einer Auffälligkeit auf unseren Betriebshof begleitet, und wir erhielten von der Polizei den Auftrag, den Fahrtenschreiber auszubauen, da dieser zur Beweissicherung sichergestellt wurde.

Ein neuer Fahrtenschreiber wurde eingebaut, Einbauprüfung vorgenommen .... aber wir hatten für diesen Typ leider keine Plomben mehr liegen. Ergo hätte der Zug bis zum nächsten Morgen bei uns stehenbleiben müssen. Als der Fahrer dies seinem Disponenten telefonisch mitteilte, bekam er sinngemäß zu hören "entweder Du fährst, oder Du gehst".

Dumm nur, dass die Lauthöreinrichtung aktiviert war, und unsere Betriebsleiterin, unser Werkstattmeister und ich mithören konnten.

Nach einem Gespräch mit der Verkehrspolizei haben die einen Strafantrag wegen Nötigung gestellt, außerdem gab es noch ein Verfahren wegen der Manipulation des Fahrtenschreibers. "Unser" Fahrer war dabei außen vor, da er nachweislich als Springer eingesetzt wurde und die Zugmaschine erst am Vortag (erstmalig) übernommen hatte. Eine Untersagung der Weiterfahrt war natürlich auch auszusprechen.

Der Disponent hatte damit wohl ausdisponiert, außerdem gab es eine Durchsuchung in dem Unternehmen, nach der wohl noch einige andere Ungereimtheiten aufgedeckt wurden und die einige Talerchen an Strafen nach sich zogen.

Zitat:

@MANjoe schrieb am 7. Juni 2015 um 12:50:27 Uhr:

Doch,aber es scheint sich trotzdem zu lohnen, für die Firma. ....

Nicht mehr, wenn die deutschen Behörden ein Verfahren zur Gewinnabschöpfung für die zusätzlich eingefahrenen Euronen einleiten. Dann hat er die Strafe und sein "Zusatzgeld" ist auch weg.

am 7. Juni 2015 um 11:25

Ich frage mich jetzt , mit was willst Du den Einspruch begründen ?

Da gibt es keine Chance, in A noch weniger als in D.

Fakten sind auch mit Ausreden nicht widerlegbar.

Zahlen.

Seine Lehren daraus ziehen.

Neuen Job suchen und wenn irgendwie möglich dem alten Chef noch einen reinwürgen.

am 7. Juni 2015 um 19:09

Zitat:

@jmlif schrieb am 7. Juni 2015 um 10:48:40 Uhr:

Da gehören meiner meinung nach noch 1000 euro drauf und 4 wochen der Führerschein weg bis es solche kollegen merken und wissen das es Lenk und ruhe zeiten gibt .

Ansonsten versuch macht klug ich würds aber lassen.

Hast du sie noch alle? Und dafür noch bzw. schon 6 Danke.

Er hat halt zweimal die Pause zu kurz gemacht.

Auswertungszeitraum ist 1 Monat. Sonst kein Verstoß.

Klar um die 600 € kommst du nicht rum, ob es was bringt nicht zu zahlen und nicht mehr nach Österreich zu fahren weiß ich nicht

 

Das ist ein Drittel Monatslohn bei vielen.

Bekommt ein Installateur, der am Tag mal von 7 bis 19 Uhr arbeitet (an einer Gasleitung) auch zur Strafe 1/3 vom Gehalt abgezogen?

 

Mit dem handschriftlichen Vermerk "600 €" wäre ich nicht einverstanden.

Bezahl 300 und wenn sie was wollen, dann schreibst du zurück dass da handschriftlich 300 gestanden hätte. Vielleicht kann man dir das Gegenteil nicht beweisen. Könnte funktionieren. Ein Versuch ist es wert. Ich würde es machen.

Außerdem fehlt mir eine klare Summierung.

https://www.wko.at/.../...en_wegen_Uebertretung_Sozialvorschriften.pdf

Zitat:

Arbeitszeitgesetz

 

Verstöße gegen Lenk-und Ruhezeiten (tägliche Ruhezeit)

 

  • Geringfügige Verstöße: Mindeststrafe € 72 (bei Wiederholung € 145), Höchststrafe € 1.815
  • Schwerwiegende Verstöße: Mindeststrafe € 200 (bei Wiederholung € 250), Höchststrafe € 2.180 (bei Wiederholung € 3.600)
  • Sehr schwerwiegende Verstöße: Mindeststrafe € 300 (bei Wiederholung € 350), Höchststrafe € 2.180 (bei Wiederholung € 3.600)
am 8. Juni 2015 um 5:21

Da wirst du keine Chance haben. Wäre auch in D nicht billiger, da alles auf EU Recht beruht....

Da hilft nur zahlen. Das einzige was du erwirken kannst, ist eine eventuelle Ratenzahlung, wenn du begründest, dass du hohe finanzielle Ausgaben hast.

am 8. Juni 2015 um 7:53

Zitat:

Da wirst du keine Chance haben. Wäre auch in D nicht billiger, da alles auf EU Recht beruht....

Das mit dem EU Recht ist richtig aber was das Bußgeld anbelangt nicht. Die Bußgelder sind nicht EU weit gleich. Jedes Land hat seinen eigenen Bußgeldkatalog.

Die Vorgaben wie ein Verstoß zu werten ist ob "leicht", "mittel" oder "schwer" das ist durch Brüssel vorgegeben.

Ob man dagegen angehen kann, bezweifel ich hier mal ganz stark. Ausser das du nicht nur einen Bußgeldbescheid bekommen hast sondern auch einen Anhörungsbogen. Wenn du jetzt noch zu den gemachten Vorwürfen Stellung nehmen kannst, dann kommt es drauf an, was an den gewissen Tagen an Aktivitäten aufgezeichnet wurde um eventuell eine Möglichkeit zu finden es zu verringern oder vieleicht sogar ganz wegzubekommen. Ausserdem ist die Frage ob du zu den gemachten Vorwürfen bereits bei der Kontrolle Stellung genommen hast.

Nichts wenn und aber oder vieleicht wenn alle kollegen endlich mal den Arsch in der Hose hätten nein zu sagen wenn es zulange wird würden hier auch mehr arbeitsplätze im positiven Sinn entstehen .

Aber wer sich aus beuten lässt lässt sich auch unterdrücken und sagt zu vielem Ja und Amen.

Für mich auch wenn ich 22 Jahre Fahre sind die Strafen immer noch nicht heftig genug gerade für die Arbeitgeber,

So mal 1 woche LKW zwangsweise stilllegung wäre dein ein wundersames mittel.

Warum ich das sage siehe TAU wie noch zurück gestuft wurde wurde doch recht zeitnah der fällige termin einberaumt,aber das ganze änderte sich danach wieder.

Schade eigentlich .

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