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Verjährung Bußgeld BAG Kontrolle Verjährung

MAN TGL 8.
Themenstarteram 10. September 2015 um 20:08

Hallo zusammen,

im Januar zog mich einer von der BAG raus, er hatte 3 sachen zu bemängeln wovon vom Strassenverkehrsamt eines falsch ist da ich am nächsten Tag erst den Lkw bekam und direkt von der Polizei kontrolliert worde ohne beantstandung, dann bleiben aber immer noch 2, gestern der Schock, meine Frau macht die Post auf und findet ein Anhörungsbogen vom Strassenverkehrsamt und mich würde intressieren, wie das bei sowas mit der Verjährung läuft. 3,6 Monate oder zb. 2 Jahre?

Beste Antwort im Thema
am 11. September 2015 um 19:24

Hallo!

Ich staune...

Wenn ich das so lese und versuche zu entziffern, was Dir vorgeworfen wird, dann habe ich Angst. Angst, mal vor, neben oder hinter Dir zu fahren.

Innerhalb dieses Zeitraumes bist Du anscheinend nur am Fahren und nicht am Schlafen...und es war erst Mittwoch...

Genau für solche Fälle gibt es das BAG. Und weil es sich scheinbar um gröbere Verstösse handelt, wird es vielleicht auch so lange gedauert haben.

Welch Gründe Dich als Kraftfahrer auch immer bewegen, die Lenkzeit dermaßen zu überschreiten, dafür die Ruhezeiten zu unterschreiten, ist mir reichlich wurscht. Das geht gar nicht...

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Zitat:

@Lumpensammler666 schrieb am 10. September 2015 um 22:08:17 Uhr:

... mich würde intressieren, wie das bei sowas mit der Verjährung läuft. 3,6 Monate oder zb. 2 Jahre?

Straßenverkehrsamt = dann ist das vermutlich keine Anhörung zu Lenk- und Ruhezeiten?

Die Verfolgungsverjährung nach § 31 OWIG ist abhängig von der Höhe des zu erwartenden Bußgeldes. Es kommt also darauf an, was man dir vorwirft. Es gibt aber auch eine Unterbrechung der Verjährung (§ 33 OWIG). Damit wir die Zeit, in der die Verjährung abläuft, unterbrochen. Es scheint schon fragwürdig, wenn dir erstmals nach fast 9 Monaten ein Anhörungsbogen zugestellt wurde. Wenn es sich jedoch um dicke Brocken handelt, die dir vorgworfen werden, kann die Ermittlung schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Dadurch wird z.B. die Verjährung unterbrochen.

Also deine Frage hier zu beantworten, ist mit deinen Angaben kaum möglich. Wenn dir zwei Vergehen vorgeworfen werden und dann noch nach so langer Zeit nach der Kontrolle, würde ich in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Der kann dir verbindliche Aussagen machen.

Themenstarteram 11. September 2015 um 6:14

05.01.2015 06:33- 06.01.20150 06:33 die vorgeschriebene Tagesruhezeit von 9std. innerhalb eines Zeitraums von 24 std. um 9 std. unterschritten. Die zusammenhängende Ruheabschnitt betrug 0 std.

Lkw 06.01 in Sittensen geholt und direkt Polizei Kontrolle ohne Befund.

07.01. Tageslenkzeit 10 Std. um 1,11 Überzogen

Vom 7-8 von 9 Std. Tagesruhezeit um 3:32 unterschritten, Die längste zusammenhängede Ruheabschnitt betrug 5:28 Std.

Mich von der BAG vernehmen lassen und ja, vom Strassenverkehrsamt ist das der erste Anhöhrungsbogen.

Du solltes einen rechtsanwalt besuchen.

Rudiger

am 11. September 2015 um 19:24

Hallo!

Ich staune...

Wenn ich das so lese und versuche zu entziffern, was Dir vorgeworfen wird, dann habe ich Angst. Angst, mal vor, neben oder hinter Dir zu fahren.

Innerhalb dieses Zeitraumes bist Du anscheinend nur am Fahren und nicht am Schlafen...und es war erst Mittwoch...

Genau für solche Fälle gibt es das BAG. Und weil es sich scheinbar um gröbere Verstösse handelt, wird es vielleicht auch so lange gedauert haben.

Welch Gründe Dich als Kraftfahrer auch immer bewegen, die Lenkzeit dermaßen zu überschreiten, dafür die Ruhezeiten zu unterschreiten, ist mir reichlich wurscht. Das geht gar nicht...

Themenstarteram 11. September 2015 um 19:58

Soll ich dir ein Bild und mein Kennzeichen schicken vom LKW damit du mir aus dem Weg gehen kannst?

Ruhezeit 24 Std. verstoß kann man schon bekommen wenn man den Digitalen Fahrtenschreiber falsch bedient und das war bei mir der Fall.

Zitat:

@Lumpensammler666 schrieb am 11. September 2015 um 21:58:46 Uhr:

Soll ich dir ein Bild und mein Kennzeichen schicken vom LKW damit du mir aus dem Weg gehen kannst?

Ruhezeit 24 Std. verstoß kann man schon bekommen wenn man den Digitalen Fahrtenschreiber falsch bedient und das war bei mir der Fall.

Genius das Nehemiah ich an. Ab zum anwalt.

Rudiger

Zitat:

@Lumpensammler666 schrieb am 11. September 2015 um 08:14:19 Uhr:

05.01.2015 06:33- 06.01.20150 06:33 die vorgeschriebene Tagesruhezeit von 9std. innerhalb eines Zeitraums von 24 std. um 9 std. unterschritten. Die zusammenhängende Ruheabschnitt betrug 0 std.

Hast du durchgearbeitet oder was? Das ist doch sehr unwahrscheinlich und dafür hab ich kein Verständnis. Was heißt denn "abgeholt"? War der LKW zugelassen oder war er neu/ umgebaut?

Unterschreitung der Tagesruhezeit von mehr als 3 Stunden je angefangene Stunde 60,00 € =540,00 € (weil ja gar keine Ruhezeit gemacht wurde). (Chef je 1/2 Std. 180,00 €= 3.240 €)

Zitat:

Lkw 06.01 in Sittensen geholt und direkt Polizei Kontrolle ohne Befund.

Das sagt garnichts, weil die auf der Karte gesehen haben, dass du schon am Tag vorher in eiener BAG Kontrolle warst.

Zitat:

07.01. Tageslenkzeit 10 Std. um 1,11 Überzogen

Ordnungswidrig nach § 8a Abs. 2 Fahrpersonalgesetz (Katalog Nr. 3)

Bei Überschreiten bis 2 Stunden je angefangene ½ Std. 30,00 € (Chef 180,00 €). Insgesamt dürften das dann nochmal 90,00 € werden. (Chef je 1/2 Std. 180,00 €= 540 €)

Zitat:

Vom 7-8 von 9 Std. Tagesruhezeit um 3:32 unterschritten, Die längste zusammenhängede Ruheabschnitt betrug 5:28 Std.

Unterschreitung der Tagesruhezeit von mehr als 3 Stunden je angefangene Stunde 60,00 € =240,00 € (Chef je 1/2 Std. 180,00 €= 1.440 €)

Also alles zusammen wären das für dich 830,00 €, für den Chef nochmal 5.220 €. Herzlichen Glückwunsch!

Da freut sich die Mama zuhause, weil du einige Zeit umsonst gearbeitet hast und dein Chef freut sich bestimmt auch! Wen du bei mir arbeiten würdest, hättest du spätestens jetzt die Kündigung. Das ist ja betriebsgefährdend.

Geh aber dennoch zu deinem Chef, der hat auch einen Anhörungsbogen bekommen. Da muss das Vorgehen abgestimmt werden.

Im übrigen gehe ich mal davon aus, dass bei der Höhe auch noch keine Verjährung eingetreten ist.

Es gilt also der Grundsatz: "Zahlen bringt Frieden" und das Motto: "Die bitterste Erfahrung zu lernen ist über den Geldbeutel".

Im Übrigen gebe ich @kini123 Recht. So einen Aufschrieb zu produzieren (ohne die näheren Hintergründe zu kennen) ist bescheuert und gemeingefährlich!

Falsche Bedienung des DTCO bei jemandem, der die 95 im Schein hat?

Sorry, aber das erzähl mal schön Deiner Oma.

Ansonsten unterschreibe ich das hier gerne:

Zitat:

Wenn ich das so lese und versuche zu entziffern, was Dir vorgeworfen wird, dann habe ich Angst. Angst, mal vor, neben oder hinter Dir zu fahren.

Innerhalb dieses Zeitraumes bist Du anscheinend nur am Fahren und nicht am Schlafen...und es war erst Mittwoch...

Naja, der Verstoß vom 05.01. mit 0 Std. Ruhezeit sieht mir schwer nach Fehlbedienung aus.

Entweder er hat den Nachtrag verbockt oder der Tachograph stellt automatisch auf Arbeitszeit um, nicht wie vielleicht vom TE gewöhnt auf Ruhezeit.

07.01. wird wohl schwer sein was zu machen

07.-08. kann eine minimale Unterbrechung gewesen sein, weil er umrücken musste, oder bei der Fähre einen nicht passenden Eintrag gemacht hat.

Man sieht es am besten an den digitalen Daten, aber wie gesagt... Sooo extrem sieht das noch nicht aus.

Wurde das mit der verjährungsfrist nicht mit der Punktereform abgeschaft?

So wie ich informiert bin gilt der Tattag als Stichtag auch nach einspruch einlegen.

Nein, Verjährungsfrist gibt es immer noch. Hat nichts mit Punktereform zu tun. Wir sind auch nicht bei Verstößen nach der STVO. Für Verstöße nach der EG- Sozialverordnung gibt es keine Punkte.

Die sogenannte Verjährung sind wenn jemand angefangen hat zu ermitteln (und das ist ja hier mit der Versendung des Anhörungsbogen passiert) 24 Monate

Es ist richtig, die Verjährungsunzerbrechung beginnt mit den Ermittlungen. Das kann aber schon vor Versenden des Anhörungsbogens sein (z.B. weil vom Arbeitgeber noch die archivierten weiteren Aufschriebe angefordert werden. Also nicht mit dem anhörungsbogen.

Themenstarteram 16. September 2015 um 14:45

Mein Chef sagt nein, er hat noch nichts bekommen und ich hab heute den Anhöhrungsbogen zurück geschickt, mal sehen was da noch kommt.

Vielen Dank für eure Antworten und wer noch mein Kennzeichen haben will, um mir aus dem Weg gehen zu können schickt mir eine PM. Ich meine ca. 12500 Km seit meinem Urlaubsende am 19.07 ist wirklich was viel. Wer bietet mehr KM?

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