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Bußgeld anhand Tachoscheibe...?
Hallo brauch mal kurz ne Info...
Mein Vater wurde vor ca. 2 Wochen von
der Polizei kontrolliert, alles ok. Kein Beanstandung.
Einen Tag später wurde er wieder Kontrolliert,
dabei wurde ihm die aktuelle Scheibe abgenommen,
weil er einmal !!! kurz zu schnell war.
Nun kam der Bußgeldbescheid.
Es waren abzüglich Toleranz 111 kmh laut dem
Schreiben ! Resultat: 1 Monant Fahrverbot und 100,-Euro Geldstrafe.
Ist es überhaupt zulässig anhand er Taschoscheibe nachträglich einen Geschwinigkeitsverstoß zu Strafen ?
Er hat bei der blöden Bullenschl... die ihn angehalten hat gesagt der überholende LKW hat Gas gegen und daher hat er kurz beschleunigt um den Überholvorgang zu beenden, weil hinter ihm zuviel Autos waren. Meint ihr er hat ne Chance das rauzukommen ?
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73 Antworten
Hier wird mal ganz sachlich erklärt, wozu das Teil da ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Tachograf
Was mitlerweile draus gemacht wird, ist eine ganz andere Sache.
Mein Senf fehlt noch hierzu.
Könnte es nicht so gewesen sein,der Wagen war aufgebockt ,und die Räder wurden ausgewuchtet dabei war die Zündung an und somit auch der Fahrtenschreiber die wuchtung dauert länger da es ein Problem gab ,oder ist vergessen worden abzustellen weil das Telefon gerade ging.
Ja Ja die Technik
50 Euro, wenn Dir das einer abnimmt. :)
Der Anwalt meines Dad´s hat mittlerweile die
Tachoscheibe in Kopei erhalten.
Wenn bei ner Kontrolle von 100 LKW´s
10 Stück dabei sind die besser aussehen als
die von ihm, geb ich meinen Führerschein
auch freiwillig für 4 Wochen ab.
Die Scheibe hat genau EINE Spitze die über
85 kmh rausgeht, wobei der Strich
ehrlich gesagt ziemlich heftig rausgeht,
er kratzt schon an 120 kmh, ansonsten Strich
vom Tempomat generell 83 -84 kmh.
Einmal ist keinmal...
Zitat:
Original geschrieben von Sven210779
Und falls ein Richter wegen EINER ! Spitze auf ner ganzen Scheibe das bestätigen sollte, dann Fall ich vom Glauben ab...
Hallo Sven,
zum Thema "einmal ist keinmal" hier mal zwei Denkansätze:
a) Du stehst mit deinem PKW am Stauende, plötzlich kracht es, du wachst Tage später schwerverletzt im Krankenhaus auf, Beifahrer und Passagiere auf dem Rücksitz noch am Unfallort verstorben. Bei der Gerichtsverhandlung hörst Du vom Gutachter, dass der LKW statt der erlaubten 80 km/h eben 111 km/h gefahren ist. Wäre er 80 gefahren, wäre er 5 Meter hinter deinem Kofferraum zum stehen gekommen und deine Mitfahrer würden noch leben. Sagst du dann auch "Hey Alter, kein Problem, war ja nur EINMAL, kann dich gut verstehen, passt schon!"?
b) Du gehst spazieren, hörst einen Schuss und spürst plötzlich einen stechenden Schmerz am Auge. Der Waffensammler kommt aus dem Haus und ruft Dir entgegen "Sorry, sonst nehm ich die Munition immer raus, nur gerade eben nicht. War ja nur einmal aus Versehen." Sagst du dann auch "Hey alles klar, wenn´s nur EINMAL war, passt das schon, mit einem Auge sehe ich ja auch genug."?
@Cat966G
Im Prinzip verstehe ich deine Ausführungen, im vorliegenden Fall liegt aber eben das Hauptproblem darin, daß nicht bewiesen werden kann, ob die Tempoüberschreitung im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden hat bzw. im Geltungsbereich der StVO.
Hallo Drahkke,
hatte mich auf die Einstellung "einmal ist keinmal" des Themenstarters bezogen.
Völlig klar, dass der Nachweis über den Ort des Verstosses geführt werden muss.
Aber 111 km/h mit ´nem LKW sind kein Kavaliersdelikt. Und wenn man sowas macht, muss man eben damit rechnen, erwischt zu werden!
Zitat:
Original geschrieben von Cat966G
Aber 111 km/h mit ´nem LKW sind kein Kavaliersdelikt. Und wenn man sowas macht, muss man eben damit rechnen, erwischt zu werden!
Sondern es ist ein Verbrechen oder wie?
Hallo Peterbit,
nein, kein Verbrechen, sondern eine Geschwindigkeitsüberschreitung von satten 38%. Und das ist mit ´nem LKW eben keine Kleinigkeit.
Dazu kommt die Einstellung "einmal ist keinmal", die ich in diesem Fall für falsch halte. Wer solche Übertretungen begeht, darf sich hinterher nicht beschweren, wenn es dafür die Quittung gibt. Sicherlich ärgerlich, wenn man sich sonst immer im Rahmen der Regeln bewegt, zugegeben.
Wie heisst es so schön: wenn du die Hitze nicht verträgst, halt dich von der Küche fern.
Wenn ich am Pokertisch sitze und meinen Einsatz verloren habe , kann ich ja hinterher auch nicht sagen "ich hab mich geirrt, einmal ist keinmal, gebt mir mal mein Geld zurück.", oder?
Zitat:
Original geschrieben von Cat966G
nein, kein Verbrechen, sondern eine Geschwindigkeitsüberschreitung von satten 38%. Und das ist mit ´nem LKW eben keine Kleinigkeit.
Die OWI kann, ich wiederhole mich, sonst wo gemacht worden seein. So lange der Staat BRD nicht beweisen kann, das es auf dem Gebiet der BRD gemacht wurde und von daher die Stvo zum tragen kommt, ist eine Bestrafung in Richtung Bussgeld+Punkte schwierig.
Hallo Peterbit,
auch ich wiederhole mich und stelle noch mal klar:
Mist bauen bleibt Mist bauen! Egal ob nur einmal (und angeblich also keinmal) passiert oder ob es "alle" machen. Und wer Mist baut, soll auch dazu stehen!
Ich habe kein Problem damit, daß der Vater des Themenstarters straffrei ausgeht, weil man ihm nicht nachweisen kann, daß er den Verstoß im Geltungsbereich der StVO begangen hat.
Besten Gruß!
Nun, wir haben unterschiedlich Auffassungen von "Mist" bauen. Wie auch immer, so heftig wird das ganze nicht. 50 Euro und 3 Punkte max.
Okay, passt schon!
Beste Grüße
200,-Euro plus 36,-Euro Auslagen und Gebühren
und 3 Punkte.
mfg
Sven