Bußgeld anhand Tachoscheibe...?

Hallo brauch mal kurz ne Info...
Mein Vater wurde vor ca. 2 Wochen von
der Polizei kontrolliert, alles ok. Kein Beanstandung.
Einen Tag später wurde er wieder Kontrolliert,
dabei wurde ihm die aktuelle Scheibe abgenommen,
weil er einmal !!! kurz zu schnell war.
Nun kam der Bußgeldbescheid.
Es waren abzüglich Toleranz 111 kmh laut dem
Schreiben ! Resultat: 1 Monant Fahrverbot und 100,-Euro Geldstrafe.
Ist es überhaupt zulässig anhand er Taschoscheibe nachträglich einen Geschwinigkeitsverstoß zu Strafen ?
Er hat bei der blöden Bullenschl... die ihn angehalten hat gesagt der überholende LKW hat Gas gegen und daher hat er kurz beschleunigt um den Überholvorgang zu beenden, weil hinter ihm zuviel Autos waren. Meint ihr er hat ne Chance das rauzukommen ?

73 Antworten

Es war nicht bergab, sonder auf einer geraden
vor einen Steigung mir überholverbot !
Wenn ich eure Meinungen so lese, seit ihr wohl die
Trucker die sich immer 100 % an Gesetze halten,
komisch das es dann soviel Beanstandungen bei
Kontrollen gibt, sicherlich bin ich aufgrund das es sich dabei um meinen Vater handelt etwas vorbelastet, wenn das aber jemand anderem so ergangen wäre, würde ich mit Sicherheit auch sagen das es aufgrund so einer Übertretung eine übertrieben Strafe handelt.

Und wenn ich dann noch das Gelaber mit doppeltem
Bremsweg höre, ha ha ha...

Ein Auto das 250 kmh fährt braucht bestimmt den 5 oder 6 fachen Bremsweg als ein unbeladener 7,5 to der für 200 m mal kurz über hundert fährt !

Und zu eurer Infomation, ich bin auch im Besitz der Klasse CE und ab und an auch mal mit dem großen Zug unterwegs, da finde ich die Idioten die einem mit 1 kmh schneller überholen viel schlimmer als wenn einer mal kurz auf die Tube drückt.

Es gibt immer unbelehrbare.... 🙁

Vielleicht regt das Fahrverbot mal zum denken an. Das beste Beispiel warum LKW-Fahrer so einen schlechten Ruf haben.

Gruß Meik

Auf einer geraden und die geschwindigkeit,naja!! hiermit beende ich für meine person die Diskussion denn da kann und will ich keine antwort mehr drauf geben
Dann drück du mal weiter auf die Tube dann kannst du ja deinen schein auch für 4 Wochen abgeben

bis zum nächsten mal
Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Sven210779


Und wenn ich dann noch das Gelaber mit doppeltem
Bremsweg höre, ha ha ha...

Deinem Beitrag entnehme ich, daß du mit einem voll beladenen Sattelzug noch nie eine Gewaltbremsung aus der möglichen Höchstgeschwindigkeit einleiten mußtest....

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Moin
Normal ist das nicht...
... mal im Ernst.80 sind erlaubt und wenn er schon knapp unter 90 ist, wie viele von uns, warum muss er dann noch überholen? Weil der andere vor ihm wohl 1 kmh langsamer war,oder!
Aber soweit ich informiert bin, zieht die Polizei die Tachoscheiben nur zur Kontrolle der Lenkzeiten heran.Aber 111 kmh sind dann doch VORSATZ!
Das kostet...

moin zusammen,

SORRY, aber hier wurde auf DREI SEITEN fast keine antwort auf die eigentliche frage gepostet, sondern vielmehr darauf eingegangen, wie schnell die einzelnen lkw bei unterschiedlichen gegebenheiten laufen - oder seh, bzw. lese ich das falsch??? *nachdenk*

fakt ist, dass das BAG aufgrund einer durchgeführten kontrolle KEINE BUSSGELDBESCHEIDE anhand der auswertung von inbeschlagnahmten schaublättern erlässt, bzw. diese erlassen KANN!!!!
grundsätzlich ist bei einer geschwindigkeitsüberschreitung DIE POLIZEI in der PFLICHT (als zuständiges, überwachendes organ!), dir genau DIESE vergehen NACHZUWEISEN!!!!
dies darf und geschieht NICHT AUF GRUNDLAGE beschlagnahmter schaublätter.

will jetzt nicht in meinem arbeitsmaterial wühlen müssen, um den o.g. sachverhalt durch gerichtsurteile und paragrafen untermauern zu müssen!!! 🙂

gruss und gute nacht, sowie ALLZEIT GUTE FAHRT,

ToppA

Die Auswertung des Fahrtschreiber- oder EG-Kontrollgerät-Schaublattes ist ein geeignetes Beweismittel zur Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, OLG Köln NZV 94 292, OLG Düsseldorf VRS 90 296.

Dies auch, wenn der genaue Ort der Überschreitung nachträglich nicht mehr feststellbar ist, OLG Hamm NZV 92 159.

Nur so als Beispiel. Als Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung ist das Schaublatt zulässig. Gemäß einer Eu-Richtlinie sogar europaweit.

Hier war es offenbar (Bullenschl...) die Polizei die die Kontrolle durchgeführt haben, aber glaubst du dass das BAG keine Anzeige erstattet?

Hab ich aber bereits oben geschrieben 😉

Gruß Meik

negativ, ich suche es morgen im büro mal raus! - N8!

gruss,

ToppA

Das hört sich ja schonmal besser an...

Wäre gut wenn mir da einer ne definitive
Info zukommen lassen könnte...

Würd mich genauso interessieren, ich kenn es halt (s.o.) nur anders.

Bei uns in der Fa. haben schon einige deswegen blechen müssen.

Gruß Meik

Ich kann mir das auch irgendwie nicht vorstellen,
das nachträglich Geschwindigkeitsüberschreitungen
belangt werden können.
Dann könnten unsere Freunde in Blau ja wenn sie einen Drankriegen wollen einfach mal ein paar alte Scheiben kontrollieren... es wird wohl jeder mal irgendwo etwas zu schnell gewesen sein.

Also soweit ich weiß dient der Fahrtenschreiber ja mal zunächst zur Lenk- und Schichtzeitkontrolle. Ich hatte deswegen schon die besten Diskussionen mit der Polizei. Kann mir höchstens vorstellen, dass da jemand sich vielleicht im Ton vergriffen hat und die Beamten deswegen reagiert haben. Ich kann mich natürlich auch täuschen dahingehend, dass meine etwas zu hohe Geschwindigkeit (105 Km/h von 100 erlaubten ) ausserhalbe des Zuständigkeitsbereiches gefahren wurde. Will sagen, ich wurde in Baden Baden kontrolliert und bin im Laufe der Nacht in Frankreich etwas zu schnell gewesen. In wie weit sich die Gesetzeslage dahingehend geändert hat, dass das Kontrollgerät auch zur Geschwindigkeitskontrolle dient weiß ich leider auch nicht, würde mich aber interessieren. Ich kenne es nur so, dass ein Foto vorhanden sein muss oder, dass mit einem geeichten Gerät über eine Distanz von einem Km gemessen werden muss.
Da man nie genau wissen kann, ob das Kontrollgerät ganau geht, Abweichungen sind selbst bei elektronischen Geräten möglich, wobei es daruf ankommt wo das Geschwindigkeitssignal abgenommen wird, kann ich mir kaum vorstellen, dass die Behörden deswegen ein Fahrverbot aussprechen werden.

Zum Thema Geschwindigkeit, naja, wer von den Lkw- Fahreren hält sich denn schon daran? Ich fahre sehr viel auf der Autobahn. Wenn ich mich mit einem Gespann an die 80 Km/h halte überholt mich jeder Lkw. Also 90 fahren sie wohl alle. Habe ich ja auch gemacht. Über 100 ist natürlich schon heftig.

Wenn ich aber schon Scheiben habe, die nicht top sauber sind, dann habe ich die eben gerade heute vergessen. Meine Scheiben waren immer handverlesen und durchaus vorzeigbar. 🙂 Wäre also, sollte man sich nicht durch etwas weniger Profil auf den Reifen, die den Abrollumfang beeinflussen und dadurch auch das Geschwindigkeitssignal (2-3 Km/h würden ja schon genügen um das Fahrverbot zu umgehen) , ein klassischer Fall von selbst schuld und dumm gelaufen.

Dai Argumentation man sei Berufskraftfahrer ist in solchen Fällen mal gerade die falsche. Denn, gerade den Berufskraftfahrer trifft in der Regel die volle Härte des Gesetzes. Man geht doch davon aus, dass ein Berufskraftfahrer sich über sein Tun im klaren sein muss und letzlich auch über die Tatsache, dass er seinen Beruf bzw. die Ausübung seines Berufes damit gefährdet. Macht meiner Meinung nach auch Sinn.

Das Einzige was ich wirklich probieren würde ist, den Fahrtenschreiber überprüfen zu lassen um festzustellen, ob und wenn ja wie groß die Abweichung tatsächlich ist. Wie gesagt, wenn scih der REifenumfang ändert, ändert sich auch das Geschwindigkeitssignal. Ist er dann nur 28 oder 29 Km/h drüber gibt es kein Fahrverbot mehr, es sei denn man kann nachweisen, dass der Verstoß in einer Gefahrenzone ( Baustelle o. Ä. ) begangen wurde, was ja im Nachhinein nicht möglich ist.

Das mit dem Reifenumfang ist eigentlich eine
gute Idee... allerdings finde ich es lächerlich wenn solche Mittel überhaupt angewandt werden müssen,
aber so ist es nunmal in Deutschland, diejenigen mit dem längstem Atem bzw. meisten Mittel um sich nen guten Anwalt zu holen, haben die besten Chancen...
Und es geht ja "nur" um 1 kmh, bei 30 kmh drüber gibt es nämlich kein Fahrverbot.
Ich denke dieser eine kmh ist z.b. mit dem o.g. Mittel vor Gericht durch ein Gutachten durchzusetzen, wenn es denn tätsachlich so kommen sollte.

Ich habe jetzt noch einmal nachgesehen. Der Fahrtenschreiberbetrieb läßt eien Toleranz von + - 6 km/h zu. Hattest Du nicht gesagt man habe nur 3 Km/h abgezogen???
Also ich denke mal mit einem ordentlichen Anwalt und der entsprechenden Argumentation kommt man davon. Ist denn schon ein entsprechender Bescheid ergangen?

Ausserdem muss es länger als eine Minute gewesen sein. Man könnte auch die Möglichkeit der momentanen Überspannung in Betracht ziehen wenn sonst immer mit vorgeschriebener Geschwindigkeit gefahren wurde. Letzteres ist allerdings schwer zu beweisen wenn nicht sogar ausgeschlossen.

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