Bund bessert nach bei Abwrackprämie

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Ganz Neu:
Quelle: Stern de. 11.02.2009 11:22

Bund bessert bei Abwrackprämie nach:

In 2 entscheidenden Punkten hat die große Koalition den Gesetzentwurf geändert:
Kompromiss bei der Abwrackprämie: Den Wünschen der Autoindustrie, die Verschrottungsprämie zu verlängern, will die Bundesregierung zwar nicht nachkommen. Doch in zwei entscheidenden Punkten hat die Große Koalition den Gesetzentwurf geändert.

Die Große Koalition hat sich in letzter Minute vor der Verabschiedung der Abwrackprämie für alte Autos am Freitag auf Änderungen geeinigt, die vor allem den Missbrauch mit Prämie unterbinden sollen. So soll nun doch der Kfz-Brief für das alte Auto eingezogen werden, damit vermeintlich verschrottete Wagen nicht ins Ausland verschoben werden können und dort weiterhin gefahren werden, wie SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte. Die Koalition kommt Befürchtungen von Verbrauchern und Autohändlern entgegen, bei der Abwrackprämie könnten viele Autokäufer wegen langer Lieferzeiten für ihren Neuwagen leer ausgehen. Auch der Autohändlerverband hatte eine solche Änderung gefordert. Laut Oppermann soll den Kunden die Prämie in Höhe von 2500 Euro bereits beim Abschluss des Kaufvertrages zugesichert werden. Überwiesen werden soll das Geld dann bei der Zulassung des Neuwagens.

Na das ist doch mal was:

wer jetzt bestellt bekommt die 2500 € garantiert !!! u den unseriösen Schrotthändlern
geht es an den Kragen !!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von liqui



Zitat:

Original geschrieben von Carlocat


Der Verwerter oder wer auch immer kann nur noch der Entsorgung zuführen, wenn Du Deinen geliebten Wagen vorher noch mit einem Messer, Schraubenzieher, Hammer, Glasschneider, Dorn etc. präparierst; wird mir zwar innerlich wehtun, aber von meinem Kleinen soll nach mir niemand mehr was haben.😁
also um den vorzubeugen das die sich da nicht noch viel geld raus holen
werd ich dnan den wagen noch kaputt machen, die boxen einschneiden und sowas. oder kabel kappen etc.

Das meint ihr jetzt nicht wirklich ernst, oder??

Euch ist schon klar, dass bei dem großen Angebot an ersatzteilen damit nicht mehr viel verdient werden kann aber sicherlich einige sich freuen können, wenn sie für kleines Geld ihre alten Gurken aufwerten können?

Ist echt super ... vom Staat 2500.-€ mitnehmen, Neuwagen kaufen und den anderen (die übrigens die 2500.-€ mitfinanzieren) nicht mal seinen Schrott gönnen. Wen ihr den Kram wenigstens noch verkaufen wolltet aber dann auch noch zerstören?

Ich hoffe, wirklich, dass das ein Scherz war.

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Zitat:

Original geschrieben von cmenges



Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko


FALSCH! Eine Bestellung mit deiner Unterschrift alleine ist kein Kaufvertrag. Das ist ganz klar. Entweder du hast einen "Kaufvertrag" oder "Eine Bestellung mit Unterschriften beider Parteien" oder "Ne Bestellung mit deiner Unterschrift und die Auftragsbestätigung"

Alles andere ist nicht verbindlich. Wenn du mir nicht glaubs ruf bei der Bafa an! Und vonmiraus mach wie du willst. Ich geh auf nummer sicher und hol mir morgen meine Bestellung mit BEIDEN unterschriften.

Die verbindliche Bestellung des Autohauses mit der Unterschrift des Käufers ist ausreichend für die Reservierung! Dies steht auf der BAFA-Webseite und wird einem auch telefonisch so bestätigt.

Also einfach einscannen und im Online-Formular ab 30.03. hochladen. Das ist doch nicht zu schwierig, oder?

DANKE SCHÖN!!!! dachte schon ich wäre der einzige hier der lesen könnte... 😁😁😁

hier ganz aktuell:
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/abwrackpraemie140.html

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Zitat:

Original geschrieben von cmenges


Die verbindliche Bestellung des Autohauses mit der Unterschrift des Käufers ist ausreichend für die Reservierung! Dies steht auf der BAFA-Webseite und wird einem auch telefonisch so bestätigt.

Also einfach einscannen und im Online-Formular ab 30.03. hochladen. Das ist doch nicht zu schwierig, oder?

Falsch! Habe eben ja mit der BAFA telefoniert! Beide Unterschriften von Nöten!

.

Ich vermute mal, der Mitarbeiter der BAFA mit dem du gesprochen hast, ist noch nicht auf dem neusten Stand der Dinge ..... 😁 🙄

Fakt ist, dass auf der BAFA-Site veröffentlicht wurde, dass auch die *verbindliche Bestellung* als Grundlage der Reservierung dienen kann .... und die Ausfertigung für den Käufer hat nur ein Unterschriften-Feld in dem automatisch eingetragen ist *Original-Unterschrift siehe Ausfertigung für das Autohaus* .... !!!!

AUS .... ENDE .... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Falsch! Habe eben ja mit der BAFA telefoniert! Beide Unterschriften von Nöten!

Da ist die Bafa-Hotline in keinster Weise anders als die anderer Firmen: Zwei mal anrufen und nachfragen, zwei verschiedene Wissenstände der Aushilfskräfte und somit zwei verschiedene Antworten.

Am besten 10 mal anrufen und im Idealfall 10 verschiedene Aussagen haben...

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Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Zitat:

Original geschrieben von cmenges


Die verbindliche Bestellung des Autohauses mit der Unterschrift des Käufers ist ausreichend für die Reservierung! Dies steht auf der BAFA-Webseite und wird einem auch telefonisch so bestätigt.

Also einfach einscannen und im Online-Formular ab 30.03. hochladen. Das ist doch nicht zu schwierig, oder?

Falsch! Habe eben ja mit der BAFA telefoniert! Beide Unterschriften von Nöten!

Ahaaa, meinste dann bekommen alle eine gültige Reservierung, die hier im Forum zufällig Deinen Beitrag gelesen haben und alle die sich an die offizielle Bafa Mitteilung halten, bekommen dann keine?

Glaube die Frage kannste Dir selbst beantworten!

Nochmal für alle:

Außer Reservierungsantrag und Kaufvertrag    oder

Reservierungsantrag und verbindliche Bestellung
sind keine weiteren Unterlagen einzureichen, zumindest nicht online ab dem 30.03.09.

Später mußt Du dann sowieso nachweisen, ob Du tatsächlich prämienberechtigt bist.
Alles ganz easy😁.

Zitat:

Original geschrieben von Don-Schoko



Zitat:

Original geschrieben von cmenges


Die verbindliche Bestellung des Autohauses mit der Unterschrift des Käufers ist ausreichend für die Reservierung! Dies steht auf der BAFA-Webseite und wird einem auch telefonisch so bestätigt.

Also einfach einscannen und im Online-Formular ab 30.03. hochladen. Das ist doch nicht zu schwierig, oder?

Falsch! Habe eben ja mit der BAFA telefoniert! Beide Unterschriften von Nöten!

Bei einem Vertrag vom Autohaus ist nur die Unterschrift des Käufers nötig, so die telefonische Auskunft!

Zitat:

Original geschrieben von cmenges


Also einfach einscannen und im Online-Formular ab 30.03. hochladen. Das ist doch nicht zu schwierig, oder?

du redest dich leicht man muss mehrere schritte abarbeiten, steigt irgendwo zwischendrin der server aus, fängt man immer wieder von vorne an...diesen text wirst du dann öfters sehen: "Verbindung unterbrochen Die Verbindung zum Server wurde zurückgesetzt, während die Seite geladen wurde. Die Netzwerkverbindung wurde während des Verbindungsaufbaus unterbrochen. Bitte versuchen Sie es nochmals." (heute bei BAFA mehrmals passiert, obwohls noch nix downzuloaden gibt)

nichts passiert zufällig, man lässt es dann einfach wie unfähigkeit aussehen, man bietet den autokäufern "nur die möglichkeit" der reservierung, genau so schreibt es auch das BAFA, das klingt dann wie nach dem motto"Du hast keine Chance, nutze Sie aber!"

die Quittung gibts dann bei den Wahlen, von ein paar hunderttausend geprellten wählern.

Das Problem mit der Vorlage der Nachweise für den Erwerb eines Neufahrzeuges bei der BAFA ist doch folgendes:

Beim Kaufvertrag sind Partner das Autohaus und der Käufer. Damit es zum Vertrag kommt, benötigen beide Parteien eine Bestätigung von der jeweils anderen Partei, dass die getroffenen Vereinbarungen anerkannt werden:
- Der Verkäufer erhält diese Bestätigung  mit der Verbindlichen Bestellung. In der Regel ist nur das Exemplar für den Verkäufer, aber nicht das eigene  Exemplar unterschrieben, da man sich selbst nichts bestätigen muss.
- Der Käufer erhält diese Bestätigung mit der AB, die unterschrieben sein kann, aber nicht unterschrieben sein muss.

Dieses Verfahren ist konzipiert für einen vertraglich festgelegten  wechselseitigen  Austausch von Leistungen  zwischen zwei Parteien, aber nicht für den Nachweis eines Kaufvertrages gegenüber Dritten. BAFA macht es sich insofern einfach, als es pauschal Dokumente anfordert, die für sich allein genommen nicht unbedingt den geforderten Nachweis  eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages bringen.

Ich bin sicher, im Zuge der stetigen Überarbeitung und Verkomplizierung des Beantragungsverfahren  nach dem Trial-and-Error-Prinzip wird es bis zum 30.03 weitere Auflagen für die Reservierung der Prämie geben.

Wie aus den hier geposteten Telefonaten mit der BAFA hervorgeht, ist  BAFA offensichtlich sich selbst nicht immer im Klaren über Einzelheiten oder ist überrascht, dass es das angefragte Problem überhaupt gibt.  Stellt sich die Frage, ob die betreffende Abteilung überlastet oder überfordert ist.

Ich rate, sich darauf vorzubereiten, dass ab 30. März die Verbindliche Bestellung und die AB oder eine Bestellung mit zwei Unterschriften auf demselben Dokument vorgelegt werden können.

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ich rate, sich darauf vorzubereiten, dass ab 30. März die Verbindliche Bestellung und die AB oder eine Bestellung mit zwei Unterschriften auf demselben Dokument vorgelegt werden können.

O.

Kann ich dir nur zu 100% zustimmen! Ich hab ja angerufen und andere auch mit ner anderen Antwort der Bafa. Echt nen Witz. Ich geh auf Nummer sicher, BEIDE Unterschriften auf der Bestellung!

Ich habe jetzt einfach die verbindliche Bestellung und AB als ein pdf Dokument gescannt und werde das hochladen.

Packt ihr nur die erste Seite der verbindlichen Bestellung in die PDF-Datei oder auch die zwei Seiten "Verkaufsbedingungs-Gesabbel"?

Zitat:

Original geschrieben von Toeroe


Packt ihr nur die erste Seite der verbindlichen Bestellung in die PDF-Datei oder auch die zwei Seiten "Verkaufsbedingungs-Gesabbel"?

.

nur Seite 1

Ich werde auch meine Ernennungsurkunde als pdf-datei anhängen, aus der hervorgeht, dass ich Beamter bin.
Kann sicher auch helfen😁😁😁.
Ursprünglich wollte ich einen " Grünen " ( 100,- Euro -Schein ) in die Unterlagen mit reinlegen. Naja, dass fällt ja jetzt flach.
Scheiß Internet😁😁😁.

Zitat:

Original geschrieben von Zeitmillionaer


Kann sicher auch helfen😁😁😁.

Ich glaube die Leute die das dort abarbeiten sind nur Aushilfen, von dem her könnte es schnell das Gegenteil bewirken 😉

Wollte euch gerade was mitteilen: Mein Antrag ist fertig! Altauto gestern verschrottet, morgen wird der neue zugelassen und morgen mittag wandert der 2500 €-Brief in den gelben Kasten!
Und dann schaue ich mir an, wie Montag morgen der Bafa-Server zusammenbricht!

Ich wette, spätestens am Samstag gibt es bei Saturn und Media-Markt keine Scanner mehr....😁

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