Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
376 Antworten
Zitat:
@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 20:01:02 Uhr:
jo erst mit 50 dann mit 70-80
Wenn Du Dich da mal nicht verschätzt. Interessant daran wäre dann aber, dass Dir die Geschwindigkeitsübertretung nicht zur Last gelegt wird.
Waren da keine Autos vor Dir ? Wie auch immer, dann wäre die Verzögerung der Polizei im einzelnen Sekundenbereich.
Eventuell hat die Polizei Dein rasen ähnlich wie das diskutierte bei Rot über die Ampel fahren gewertet. Aber dann hätte es ja praktisch auch keine Behinderung gegeben, denn 100 fahren die im Einsatz an der Stelle bestimmt auch nicht.
Zitat:
@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:
...1 monat fahrverbot...Was würdet ihr machen ?
Das Fahrverbot in den Jahresurlaub legen.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 11. Juli 2020 um 21:50:52 Uhr:
Zitat:
@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:
...1 monat fahrverbot...Was würdet ihr machen ?
Das Fahrverbot in den Jahresurlaub legen.
Irgendwann kriegt Drahkke noch mal den Literatur-Nobelpreis für seine sprachlichen und inhaltlichen Meisterwerke.
Hab mal kurz nachgeschaut.
Siehe Bild.
Noch Fragen?
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Zitat:
@haritoba schrieb am 12. Juli 2020 um 00:42:16 Uhr:
Hab mal kurz nachgeschaut.
Siehe Bild.
Noch Fragen?
Darum geht is in meinem Fall nicht
Paragraph 38 Polizeiwagen nicht sofort Platz gemacht
240 Euro - 1 Monat Fahrverbot
Hast du sofort oder hast du nicht sofort? Falls letzteres, akzeptieren und zahlen. Mit zuerst 50, dann 70-80 vor einem Polizeiauto mit Blaulicht (und Martinshorn?) herfahren und sich keiner Schuld bewusst sein... Wie schnell darf man dort eigentlich fahren?
Zitat:
@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 08:29:21 Uhr:
Hast du sofort oder hast du nicht sofort? Falls letzteres, akzeptieren und zahlen. Mit zuerst 50, dann 70-80 vor einem Polizeiauto mit Blaulicht (und Martinshorn?) herfahren und sich keiner Schuld bewusst sein... Wie schnell darf man dort eigentlich fahren?
Ist vollkommen unerheblich, wie schnell man hätte fahren können oder wie lang die mögliche Verzögerung ausfällt. Fakt ist, dass dem Polizeifahrzeug keine Gelegenheit zum Überholen geboten wurde . Dieser Fakt lässt sich auch nicht wegdiskutieren.
Ja genau.
Erst nicht Platz gemacht, dann auch noch beschleunigt und das Überholen unmöglich gemacht. 🙄
Im Prinzip alles falsch gemacht, was man falsch machen kann.
Wir sollten ehrlich zum TE sein, die Wahrscheinlichkeit, aus der Nummer raus zu kommen, beträgt 0,1%.
Die Strafe ist meiner Meinung nach gerechtfertigt. Wäre das im Stau auf der Rettungsspur passiert, geht es noch dringender um Zeit. Man beschleunigt nicht, wenn man die Polizei im Rückspiegel sieht, sondern fährt zur Seite.
Zitat:
@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:28:13 Uhr:
weiß ich nicht mehr ich bin der meinung nur blaulicht
Dann hat die Polizei kein Wegerecht laut §38 STVO
Nur wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind, hat man freie Bahn zu schaffen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 10:21:09 Uhr:
Zitat:
@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:28:13 Uhr:
weiß ich nicht mehr ich bin der meinung nur blaulichtDann hat die Polizei kein Wegerecht laut §38 STVO
Nur wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind, hat man freie Bahn zu schaffen.
Na, dann hat der TE ja Glück, dass das alles vom Datenschreiber der Fahrzeuge dokumentiert wird.
Oder auch Pech...
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 09:23:56 Uhr:
Ja, Hauptsache ist, nicht für das geradezustehen, was man verbockt hat.
Was wurde denn bitte von der Themenstarterin verbockt ?!
Der Streifenwagen hatte laut Ihrer Erkenntnis nur Blaulicht angeschaltet. Die Beamten haben somit kein Wegerecht.
Zitat:
@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 08:29:21 Uhr:
Hast du sofort oder hast du nicht sofort? Falls letzteres, akzeptieren und zahlen. Mit zuerst 50, dann 70-80 vor einem Polizeiauto mit Blaulicht (und Martinshorn?) herfahren und sich keiner Schuld bewusst sein... Wie schnell darf man dort eigentlich fahren?
Es wird ihr ja kein Tempoverstoß vorgeworfen - von daher ist das erstmal zweitrangig bzw nur im Rahmen des Nicht-Platz-Machens relevant.
Abgesehen davon kann (maßvoll) die zHG zu überschreiten, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu schaffen, auch gerechtfertigt sein, im Rahmen des gleichen rechtfertigenden Notstandes, der auch uU das Überfahren einer roten Ampel erlaubt, etwa in dem oben diskutierten Szenario einer einspurigen Autobahnbaustelle absolut ohne Ausweichmöglichkeit auf Kilometern. Für die TE allerdings natürlich nicht relevant, sie hätte ja durch einfaches Anhalten Platz schaffen können.
9 seiten vorwürfe, das war bestimmt, das was der TE lesen wollte,
tatsächlich wäre die einzige Möglichkeit da raus zu kommen, das nicht eingeschaltete Martinshorn,
wobei der TE sich fragen muss, ob das horn nur überhört wurde.
ohne Anwalt mit Akteneinsicht können wirhier nichts weiter tun,
ich würde mich freuen, wenn der TE sich mal meldet wie das ganze ausgegangen ist
Zitat:
@Stahlhobelspan schrieb am 12. Juli 2020 um 10:40:07 Uhr:
9 seiten vorwürfe, das war bestimmt, das was der TE lesen wollte,
tatsächlich wäre die einzige Möglichkeit da raus zu kommen, das nicht eingeschaltete Martinshorn,
Wie gesagt: der Datenschreiber des Fahrzeugs gibt hier sicher Auskunft. Und ich denke nicht, dass es zur Anzeige gekommen wäre, wenn der etwas anderes aufgezeichnet hätte als die Beamten aussagen.
Nächste Frage: selbst wenn sich das Fahrzeug ohne SoSi angenähert hat. Spätestens wenn ich auflaufe und der Vordermann keinen Platz macht, wäre er doch geweckt worden?