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Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot

Themenstarteram 10. Juli 2020 um 21:42

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere

und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,

auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot

§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....

Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

2
End
2
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:

Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.

Ich nehme an und bezahle...

Passt scho!

…und

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:

Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.

Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.

…und

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:

Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.

Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.

…usw.

Geht’s noch?

Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.

Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.

Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.

 

Gruß

Uwe

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Zügiger zu fahren kann durchaus angemessen sein, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Herren vorbeizulassen. Und nein, das wird dann, falls tatsächlich begründet, auch nicht bebußt. Genauso wenig wie das über die rote Ampel vortasten.

Meistens tauchen die Beamten nicht aus dem nichts aus, die sieht und/oder hört man 20-30 Sekunden früher. Da kanns durchaus angebracht sein, zügiger zu fahren, wenns im Moment keine Möglichkeit zum ausweichen gibt. Meistens findet sich aber dennoch eine Möglichkeit, ich stell mich meist in aller Ruhe in die Wiese oder den Fußweg nebenan. Wie gesagt, wenn man aufmerksam ist, ist dafür genug Zeit.

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 12. Juli 2020 um 10:40:07 Uhr:

 

tatsächlich wäre die einzige Möglichkeit da raus zu kommen, das nicht eingeschaltete Martinshorn,

Erst mal abwarten, was kommt und sich nicht äußern. Woher weiß man denn, wer überhaupt gefahren ist?

Tatsächlich würde ich die nicht zweifelsfreie Identifizierung des Fahrzeugführers auch noch als beste Chance der TE, aus der Nummer nochmal rauszukommen, sehen.

Wenn die Polizisten sie aber zweifelsfrei identifizieren können oder gar eine Dashcam nach hinten haben, wo man sie erkennen kann - dann wird das auch nix. Aber einen Versuch ist es womöglich wert.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 10:30:13 Uhr:

 

Was wurde denn bitte von der Themenstarterin verbockt ?!

Der Streifenwagen hatte laut Ihrer Erkenntnis nur Blaulicht angeschaltet. Die Beamten haben somit kein Wegerecht.

Nichts, sie hat alles richtig gemacht und es den Beamten mal so richtig gezeigt. Die sollten mal lieber Sprit sparen und das blöde Discolicht auf dem Dach ausschalten, wenn sie keine dazu passende Musik abspielen.

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juli 2020 um 10:51:07 Uhr:

Woher weiß man denn, wer überhaupt gefahren ist?

Geständnis:

 

Zitat:

@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 10:30:13 Uhr:

 

Der Streifenwagen hatte laut Ihrer Erkenntnis nur Blaulicht angeschaltet.

PS: Die Bußgeldstelle weiß es:

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:18:33 Uhr:

sie unterließen es einem einsatzfahrzeug mit eingeschalteten blauen blinklicht und martinshorn sofort freie bahn zu machen

Da die Einsatzfahrten mit Sicherheit protokolliert werden, werden die das nicht einfach so erfinden. Meinung der TE hin oder her.

Zitat:

@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 12:16:31 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 12. Juli 2020 um 10:51:07 Uhr:

Woher weiß man denn, wer überhaupt gefahren ist?

Geständnis:

Zitat:

@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 12:16:31 Uhr:

Zitat:

@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren

Falls die ermittelnde Behörde nicht gerade in diesem Forum unterwegs ist und darüberhinaus noch zweifelsfrei die Identität der TE kennt, ist dieses "Geständnis" im Rahmen des Bußgeldverfahrens nicht wirklich relevant...

Ja, da sind andere (Tat)Sachen relevant.

Zitat:

@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 12:14:58 Uhr:

 

Nichts, sie hat alles richtig gemacht und es den Beamten mal so richtig gezeigt. Die sollten mal lieber Sprit sparen und das blöde Discolicht auf dem Dach ausschalten, wenn sie keine dazu passende Musik abspielen.

Du kannst das Ganze auch gerne ins Lächerliche stellen.

Ändert aber nichts daran, daß "wenn" die Musik zum Blaulicht nicht spielt, man auch kein Wegerecht hat.

Die Themenstarterin kann sich nicht so richtig daran erinnern, ob mit SoSi gefahren wurde.

Spätestens ab dem Zeitpunkt wo Sie sich entschieden hat Gas zu geben, müsste das aber aufgefallen sein.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 12. Juli 2020 um 12:58:48 Uhr:

 

Die Themenstarterin kann sich nicht so richtig daran erinnern, ob mit SoSi gefahren wurde.

Dafür aber die Polizei und die Bußgeldstelle.

 

PS: Wegerecht hin oder her, wenn ich Blaulicht sehe, egal ob mit Musik oder ohne, mache ich Platz.

Vielleicht war die Mucke in der Karre zu laut.

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 13:27

Da war nur Blaulicht an ,ich hab keine Sirene gehört

Die Sirene ist laut die kann man nicht eben mal so nicht mitbekommen

So wie es aussieht, doch. Oder bist du der Meinung, die Bußgeldstelle hat das nur erfunden, um dich zu ärgern?

Themenstarteram 12. Juli 2020 um 13:37

Ne ich hab keine Sirene gehört

Zitat:

@8848 schrieb am 12. Juli 2020 um 15:35:47 Uhr:

So wie es aussieht, doch. Oder bist du der Meinung, die Bußgeldstelle hat das nur erfunden, um dich zu ärgern?

Lass doch diese Vorwürfe, die bringen niemanden weiter. Zumal du ja auch nun wirklich nicht dabei warst und somit nicht wissen kannst, ob sich die TE richtig erinnert oder nicht.

Wenn die TE wirklich sicher ist, dass die Sirene nicht an war, dann sollte sie im Falle eines Bußgeldbescheids halt zum Anwalt gehen. Der kann mit HIlfe seiner Akteneinsicht möglicherweise herausfinden, ob die Sirene wirklich aus war oder nicht - klar, das Verhalten der TE wäre auch in diesem Fall natürlich alles andere als ideal gewesen, das streitet keiner ab - aber Bußgeld und Fahrverbot wären dann trotzdem vom Tisch.

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