Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
376 Antworten
Zitat:
@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Du schreibst, dass der Polizeiwagen nur Blaulicht eingeschaltet hatte. Dir wird aber vorgeworfen, einen Polizeiwagen, das Blaulicht und Einsatzhorn eingeschaltet hatte, nicht unverzüglich Platz gemacht hast.
Wie war es denn nun?
Einem Polizeiwagen nur mit Blaulicht braucht man nicht Platz machen.
Der Polizeiwagen hat ja auch nicht angehalten und so ist fraglich, ob die dich erkennen konnten. Es muss aber der Nachweis erfolgen, dass „du“ und keine andere Person das Fahrzeug geführt hast.
Gruß
Uwe
Die hätten dich doch links überholen können?
So oder so merkwürdig, gegen was hast du nun verstoßen?
sie unterließen es einem einsatzfahrzeug mit eingeschalteten blauen blinklicht und martinshorn sofort freie bahn zu machen § 38 § 49 STVO § 24 § 25 STVG 134 BKAT § 4 ABS 1 BktV
für die vorgeworferne ordnungs.. müssen sie mit einem fahrverbot rechnen $ 4 erteilung verwarngeld.
die konnten links überholen war alles frei haben die nicht gemacht
ich bin aber an der bushaltestelle rechts ran gefahren somit hab ich den platzt gemacht auch wenn zu spät dann sollen die das fallen lassen
Was dir vorgeworfen wird ist doch klar. Hatten die aber tatsächlich auch das Martinshorn an. Laut deinem Ausgangsbeitrag nicht, da du nur geschrieben hast, dass das Blaulicht an war.
Gruß
Uwe
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Naja, ich hätte auch sofort rechts geblinkt und hätte angehalten. Die fahren dann schon vorbei. Würdest du an einer roten Ampel stehen dürftest Du unter Umständen sogar über rot fahren wenn andernfalls die Weiterfahrt des Einsatzfahrzeuges gehindert gewesen wäre.
Ich glaube da kommst du nicht mehr raus.
Bei 50kmh wussten die nicht ob du sie überhaupt bemerkt hast, oder war es denen das überholen schlicht zu gefährlich. Du sollst Platz machen oder zumindest zeigen, dass du Platz machen willst. Es gibt 2 Sorten Leute die völlig überfordert sind wenn hinten Blaulicht und MartinsHorn ankommen. Die einen bleiben einfach mitten auf der Straße stehen und schalten ihr Hirn aus. Die anderen fahren bequem weiter und wundern sich warum sie nicht überholt werden.
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:09:51 Uhr:
Was ist denn an rechtzeitig rechts blinken und anhalten so schwer zu verstehen? 45-50 sind in so einem Fall eben 45-50 zu schnell.
Warum wird auf die TE so eingeredet. Es war keiner dabei. Manchmal verhalten sich andere verkehrsteilnehmer etwas komisch, wozu auch immer wieder die Polizei gehört.
klar hab ich sie bemerkt sofort die sind doch auch nicht blöd-
ich hab platzt gemacht an der bushaltestelle diese kurze strecke ist doch jetzt auch kein weltuntergang gewesen
es geht jetzt nur darum da irgendwie raus zu kommen ohne eine strafe ich will das nicht zahlen
Dann ist ein Monat ÖPNV ebenfalls kein Weltuntergang. Und beim nächsten Mal weißt du, dass du nicht einfach mit 45-50 weiterfahren darfst, wenn von hinten Blaulicht und Tatütata kommt. Auch keine kurze Strecke.
1 Monat Fahrverbot ist jetzt weniger schlimm.
Es geht um die Geldstrafe 240 euro
mit 50 -80 euro könnte ich ja noch mit leben diese paar piepen
außerdem ich glaube nicht das die mir ein bußgeld ohne ein verfahren vor dem gericht rechtsgültig erteilen dürfen.
das letzte urteil hat die richterin und die staatsanwaltschaft kann das einstellen.
Darfst du gerne glauben.
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:53:13 Uhr:
Darfst du gerne glauben.
Also ich glaube dir nicht... 😉