Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
376 Antworten
Hallo TE,
vielleicht machst Du mal etwas genauere Angaben. Du schreibst immer was von einer Bushaltestelle.
Wie weit war es denn nun von dem 1. Bemerken bis Du dann Platz gemacht hast an der Haltestelle?
Das richtige Verhalten in bestimmten Situationen ist natürlich stets erforderlich. Keiner hier kennt die genaue Verkehrslage und die sich daraus ergebene richtige Verhaltensweise. Deine Bilder, in denen Du das rumgemalt hast sind auch nicht unbedingt hilfreich, zumal auch darauf nicht zu erkennen ist, wo Du das 1. Mal aufmerksam wurdest auf den Polizeiwagen.
Viele Möglichkeiten können das richtige Verhalten sein. Geschwindigkeit verlangsamen, rechts blinken, damit die Polizei merkt, dass sie bemerkt wurden oder vorsichtiges Einfahren in einen Kreuzungsbereich bei roter Ampel, vielleicht sogar kurz die Geschwindigkeit erhöhen um schnell einen geeigneten Straßenabschnitt zu erreichen, wo dann Gefahrlos angehalten werden kann.
Einem Fahrzeug der Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr mit Einsatz von Sonderrechten (Blaulicht + Sirene) sollte nach Möglichkeit immer zügig eine freie Fahrt ermöglicht werden. Der Einsatz von Sonderrechten ist aber auch kein Freibrief. Der Fahrer eines solches Fahrzeuges muss schon aufpassen was er da macht. So ohne Weiteres bei Rot mit hoher Geschwindigkeit in eine Kreuzung einzufahren ist auch nicht erlaubt, denn umliegende Häuser können die Ortung oder gar überhaupt das hören der Sirene erschweren oder verhindern, man denke nur mal an Motorradfahrer die haben schließlich einen Helm auf.
Die Einsatzkräfte wissen auch um die Probleme die bei Einsatzfahrten auftreten können und verhalten sich entsprechend, denn die hängen mitunter auch an ihrem Leben.
In Deinem Fall scheint es aber wohl so zu sein, dass Du Dich absolut falsch verhalten hast, vielleicht sogar etwas provokativ, zumindest haben die Beamten das wohl angenommen (oftmals stimmt das dann auch).
Wie schon erwähnt, sind Deine Angaben unzureichend sowie einseitig und lassen keine Beurteilung zu.
Wenn Du der Meinung bist falsch behandelt worden zu sein, dann lege Rechtsmittel ein und suche ggf. einen Rechtsanwalt auf.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 11. Juli 2020 um 12:48:12 Uhr:
Dann bettelst du also auch um ein Fahrverbot? Wenn du langsam über die Haltelinie fährst, damit das Einsatzfahrzeug hinter dir vorbei kann, dann machst du alles richtig und nichts falsch. Natürlich sollst du nicht die Kreuzung überqueren, das ist ja auch gar nicht nötig.Und wenn es eine Ampel mit Blitzer ist, dann ist das sogar gut, denn dann kannst du beweisen, dass hinter dir ein Einsatzfahrzeug vorbei musste. Das kann man dann alles schön auf dem Foto sehen.
So ist es richtig. Natürlich soll man nicht über die Kreuzung bügeln. Nur über die Halteline, scharf rechts ran und schon ist Platz für das Einsatzfahrzeug bzw. man hat auch für seine Hinterleute Platz zum Rangieren geschaffen.
Zitat:
@MvM schrieb am 11. Juli 2020 um 09:23:49 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 11. Juli 2020 um 03:38:14 Uhr:
1 Minute sogar?? Das wird ja immer "besser"...Nein, es wird nicht besser, sondern die Diskussion wird immer grusliger...
Hier haben einige Leute Spaß der TE das Wort im Mund umzudrehen. Wer die Beiträge von ihr liest wird feststellen, dass sie mit einigen Aussagen unsicher ist. Die 300 Meter wurden von einem Forenmitglied geschätzt, und später immer wiederholt. Die Zeit wurde ebenfalls nach Gefühl geschätzt... Man muss noch nicht mal die hellste Kerze auf der Torte sein, um zu wissen, dass sich manchmal 10 Sekunden wie eine Ewigkeit anfühlen.
Dieses Bashing, was hier gerade von einigen statfindet ist scheiße. Nicht jeder ist so ein Experte, wie einige Leute, die ihre Finger nicht von der Tastatur lassen können. Da Experten aber erst denken, bevor sie sich äußern habe ich das Gefühl von einigen Klugscheißern umgeben zu sein!
Die TE hat in der ungewohnten Situation einfach einen dummen Fehler gemacht. Für die Polizei dürften solche Anfängerfehler aber zur Routine gehören. Deshalb stelle ich mir die Frage, warum die sich erst so spät bei der TE bemerkbar gemacht haben. Mit dem Lautsprecher auf dem Dach hätten die klare anweisungen geben können. Entweder waren die Polizisten unerfahren, oder die TE ist doch nicht so scheiße gefahren, wie einige denken. Lasst uns mal darüber diskutieren...
Sorry wenn meine Worte etwas direkter sind, aber es musste mal langam raus. Ich hoffe, dass sich nicht die angesprochen fühlen, die beim Bashing nicht mitgemacht haben.
Sorry halte doch einfach mal den Ball flach und motze hier nicht rum.
Alle Angaben die bis hier diskutiert wurden hat die TE selbst geäußert.
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:56:56 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:49:04 Uhr:
Am Anfang 50. Beschleunigt.
feste bremsen wäre natürlich besser gewesen ?! :
anhalten, dann rechts blinken, Schulterblick und auf Fahrradfahrer achten, vorsichtig/langsam auf den rechten Bordstein hochfahren, um die Fahrspur zu räumen;
Einsatzfahrzeug bis zum Stillstand ausgebremst , aber alles richtig gemacht ?!
Die Zusammenhänge zu erfassen und drüber zu diskutieren ist echt Raketenphysik .
Die TE warf dem Einsatzfahrzeug selbst vor das es hätte überholen können da kein Gegenverkehr war. Und selbst wenn Gegenverkehr In Sicht gewesen wäre...wann hätte es sich besser überholt ?
Man man, ich glaube ihr schreit immer sofort nach einem Anwalt weil ihr euer Leben ohne Anwalt nicht auf die Reihe bekommt.
Ähnliche Themen
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 11:09:53 Uhr:
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 11. Juli 2020 um 11:04:02 Uhr:
Falsch!
Wenn es die räumlichen Straßenverhältnisse erfordern, darf man sogar in den Kreuzungsbereich einfahren, um dort seitlich Platz für die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Das ist kein Rotlichtverstoß!Ja. Das lernt man allerdings erst in der Fahrschule.
Die Stichelei kannst Du Dir sparen;
mir ist das schon vor 30 Jahren so passiert, es war ein Rotlichtverstoss , der Ampelblitzer hatte kein Einsatzfahrzeug im Bild und ich musste Zeugen suchen und einen RA bemühen um da herauszukommen;
ich dachte damals auch, ich hätte das in der Fahrschule anders gelernt....
die Behörde war völlig unkooperativ und es konnte erst vor dem Amtsgericht geklärt werden - Einstellung nur Dank RSV, Anwalt und Zeuge ;
Rettungsgasse heisst an die Seite fahren - das mache ich auch; vor den Einsatzfahrzeug vorausfahrend in die Kreuzung einfahren, um dann irgendwo seitlich zu kommen, mache ich nicht nochmal; schliesslich ist es auch gefährlich, selber ohne Blaulicht und Sondersignal bei rot in eine befahrene Kreuzung einzufahren;
Ampel steht ja schliesslich Rot, weil gerade Querverkehr und Fussgänger (!) dran sind...
"sofort freie Bahn" für das Einsatzfahrzeug heisst nicht, dass man sich selber in Gefahr begeben muss; Du fährst soweit wie möglich zur Seite und bleibst stehen, weil unklare Situation, rote Ampel und du Angst vor einem Unfall hast - dafür gibt es ganz sicher kein Fahrverbot, den schon im §1 steht "ständige Vorsicht";
Ich bettele nicht um ein Fahrverbot, wenn ich Gefahren vermeiden will
so ist das, wenn persönliche Erfahrung auf theoretisches Fahrschulwissen trifft....
Gruß rmx
Warst du das hier etwa? 😁
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 13:25:56 Uhr:
so ist das, wenn persönliche Erfahrung auf theoretisches Fahrschulwissen trifft....
Oder blühende Phantasie.
Kannst Du mal den Einstellungsbescheid mit geschwärzten persönlichen Daten hier reinstellen?
Nachzuvollziehen, ob zur Zeit des Rotlichtverstoßes eine Einsatzfahrt in diesem Bereich war, ist für die Bußgeldstelle die leichteste Übung. Und dann wird eingestellt.
Also:
Bitte den Bescheid hier einstellen oder unterlasse es, durch Horrorgeschichten hier Andere zum unnötigen Blockieren von Einsatzfahrzeugen zu veranlassen.
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 13:25:56 Uhr:
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 11:09:53 Uhr:
Ja. Das lernt man allerdings erst in der Fahrschule.
Die Stichelei kannst Du Dir sparen;
mir ist das schon vor 30 Jahren so passiert, es war ein Rotlichtverstoss , der Ampelblitzer hatte kein Einsatzfahrzeug im Bild und ich musste Zeugen suchen und einen RA bemühen um da herauszukommen;
ich dachte damals auch, ich hätte das in der Fahrschule anders gelernt....die Behörde war völlig unkooperativ und es konnte erst vor dem Amtsgericht geklärt werden - Einstellung nur Dank RSV, Anwalt und Zeuge ;
Rettungsgasse heisst an die Seite fahren - das mache ich auch; vor den Einsatzfahrzeug vorausfahrend in die Kreuzung einfahren, um dann irgendwo seitlich zu kommen, mache ich nicht nochmal; schliesslich ist es auch gefährlich, selber ohne Blaulicht und Sondersignal bei rot in eine befahrene Kreuzung einzufahren;
Ampel steht ja schliesslich Rot, weil gerade Querverkehr und Fussgänger (!) dran sind..."sofort freie Bahn" für das Einsatzfahrzeug heisst nicht, dass man sich selber in Gefahr begeben muss; Du fährst soweit wie möglich zur Seite und bleibst stehen, weil unklare Situation, rote Ampel und du Angst vor einem Unfall hast - dafür gibt es ganz sicher kein Fahrverbot, den schon im §1 steht "ständige Vorsicht";
Ich bettele nicht um ein Fahrverbot, wenn ich Gefahren vermeiden will
so ist das, wenn persönliche Erfahrung auf theoretisches Fahrschulwissen trifft....
Gruß rmx
Immer diese Storys die die eigene Meinung untermauern.
Vor 30 Jahren wurde genau protokolliert wann welches Einsatzfahrzeug wo mit Sondersignalen unterwegs war. Auch musste es die Leitstelle genehmigen. Heute geht das mit Sicherheit alles elektronisch, man kann es ganz genau nachvollziehen wo welches Fahrzeug mit Sondersignalen unterwegs war, Zeitlich auf den Meter genau.
Zitat:
@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 03:20:26 Uhr:
Zitat:
@augenauf schrieb am 11. Juli 2020 um 03:07:16 Uhr:
Mit der Beschreibung haben es einige wohl nicht so und man muss erstmal seine gesamten Beiträge lesen, bis man alles verstanden hat.- waren das jetzt etwa 300m? Du bist echt 300m vor denen her gefahren, bis du rechts ran gefahren bist? Wenn ja, dann waren das definitiv 300m zu viel!
- du hast am Anfang etwa 45-50 km/h drauf gehabt und hast dann noch mal beschleunigt? 😕Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann denke ich auch, dass die Strafe gerechtfertigt ist.
bei dieser kurzen strecke ist das nicht berechtigt
ca
1 minute bis ich rechts ran gefahren bin wenn ich deswegen 240 euro zahlen muss dann hol ich mir das geld wieder
Wie es scheint willst Du es nicht einsehen.
§ 38 StVO - Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Zitat:
@augenauf schrieb am 11. Juli 2020 um 13:38:56 Uhr:
Warst du das hier etwa? 😁
Oder einer, der den verzapften Quark geglaubt hat.
Zitat:
@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:09:51 Uhr:
Doch, es ist etwas passiert. Das Ergebnis hast du per Post bekommen. Was ist denn an rechtzeitig rechts blinken und anhalten so schwer zu verstehen? 45-50 sind in so einem Fall eben 45-50 zu schnell.
Stimme leider vollkommen zu.
Wenn hinter mir irgendein Einsatzfahrzeug auftaucht ist es mir wurscht ob es gerade jetzt ungünstig oder "gefährlich" wäre zu halten.
Somit Blinker raus und Straße frei - und zur Not auf den Gehweg. Damit hatte ich bisher noch nie ein Problem mit unserer Exekutiven.
Zitat:
@Langhals_1 schrieb am 11. Juli 2020 um 06:53:36 Uhr:
Also wenn das hinter der Lohbrügge ist bis zum Richard-Linde-Weg Bushaltestelle, ( 21033 Hamburg )
dann sind das laut Maps ca 350 Meter.Ist das richtig das wir über diese Straße reden ?
Jo
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 11. Juli 2020 um 13:40:22 Uhr:
Oder blühende Phantasie.Kannst Du mal den Einstellungsbescheid mit geschwärzten persönlichen Daten hier reinstellen?
Nachzuvollziehen, ob zur Zeit des Rotlichtverstoßes eine Einsatzfahrt in diesem Bereich war, ist für die Bußgeldstelle die leichteste Übung. Und dann wird eingestellt.
Also:
Bitte den Bescheid hier einstellen oder unterlasse es, durch Horrorgeschichten hier Andere zum unnötigen Blockieren von Einsatzfahrzeugen zu veranlassen.
Klar , wie üblich im V&S bezichtigt man jemanden der Lüge, anstatt einfach mal zu glauben , das es auch andere Erfahrungen gibt;
und nein , ich habe keine 30 Jahre alten Unterlagen mehr, die ich hier einstellen könnte, damit Du mich nicht als Lügner bezeichnest;
und genau die Probleme herauszubekommen , welches Fahrzeug (RTW) von welchem ASB/RK oder Malteser damals an der Ampel im Einsatz gefahren war, ist auch das Problem gewesen....
mag sein, dass das heute anders ist - damals war es halt ein weinig analoger....
kannßs nicht ändern, aber war mir eine Lehre
Zitat:
@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 16:26:28 Uhr:
Zitat:
@Langhals_1 schrieb am 11. Juli 2020 um 06:53:36 Uhr:
Also wenn das hinter der Lohbrügge ist bis zum Richard-Linde-Weg Bushaltestelle, ( 21033 Hamburg )
dann sind das laut Maps ca 350 Meter.Ist das richtig das wir über diese Straße reden ?
Jo
D.h. die Behinderung dauerte 25 s, wenn die TE 50 km/h gefahren ist. Wäre die Polizei stattdessen 75 km / gefahren, hätte sie für die Strecke 17 s gebraucht. Also 8 s Unterschied. Nur die Zahlen.
Oder die Behinderung erstreckte sich über 800 m.
Das aber nur, Sollte die gefühlte Einschätzung der TE zutreffen. *Ging ca. 1 Minute so*
Bei Tempo 50 legt man etwa 14 m/sek. zurück.
Ich denke aber auch, da hat sie sich verschätzt.