Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot
Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.
Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.
Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten
Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen
Was würdet ihr machen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:
Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!
…und
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:
Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.
…und
Zitat:
@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:
Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.
…usw.
Geht’s noch?
Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.
Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.
conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.
Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.
Gruß
Uwe
376 Antworten
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:48:50 Uhr:
wenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Falsch!
Wenn es die räumlichen Straßenverhältnisse erfordern, darf man sogar in den Kreuzungsbereich einfahren, um dort seitlich Platz für die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Das ist kein Rotlichtverstoß!
PS:
Manchmal ist es wirklich angebracht, sich wieder mit den Inhalten der StVO
zu befassen. 😎
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:48:50 Uhr:
Zitat:
@jaro66 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:27:07 Uhr:
....ein Glück war die Ampel nicht rot, das wäre vllt die nächste OWI gewesen..."
ja was soll das denn bitte heißen???
Da wird mir ja Angst und Bange...
Gruß jarowenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....
nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Gruß rmx
Wenn es erforderlich ist, um einem Fahrzeug mit Blaulicht und Sirene Platz zu machen, dann darfst du auch ausnahmsweise langsam und vorsichtig über Rot fahren. Kommt wider Erwarten ein Anhörungsbogen, etwa weil da ein Ampelblitzer war -> Hinweis auf Einsatzfahrzeug im Anhörungsbogen, und die Sache wird eingestellt.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 11. Juli 2020 um 11:04:02 Uhr:
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:48:50 Uhr:
wenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Falsch!
Wenn es die räumlichen Straßenverhältnisse erfordern, darf man sogar in den Kreuzungsbereich einfahren, um dort seitlich Platz für die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Das ist kein Rotlichtverstoß!
Ja. Das lernt man allerdings erst in der Fahrschule.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 11. Juli 2020 um 10:45:05 Uhr:
Zitat:
@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:
Was würdet ihr machen ?
...
Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO: Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn ist sofort freie Bahn zu schaffen (Wegerrecht).
Sofort heißt also nicht, noch 50, 100 oder 200 Meter weiter zu fahren.
Aus meiner Sicht erübrigt sich dazu jede weitere Diskussion.
Und was machst Du, wenn Du z.B. auf der Autobahn innerhalb einer Baustelle bei einstreifiger Verkehrsführung auf 3 km und Beton-Planken rechts und links hinter Dir ein Einsatzfahrzeug hast ?
Ich will damit nur sagen, dass auf dem Papier immer alles klar ist. Das tägliche Leben weicht aber hiervon zuweilen ab.
Nochmal, wir wissen jetzt alle, daß das Verhalten der TE vermutlich nicht alternativlos war. Es geht aber auch darum, ob und wenn ja welche daraus folgende Sanktion sachgrundrichtig und angemessen ist.
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Versetzen wir uns mal in die Lage der Polizisten: wir sind unterwegs zu einem Einsatz. Offensichtlich ist es sehr eilig, wir machen Blaulicht und Martinshorn an. Vielleicht geht es um Leben und Tod. Nur wir wissen wie schnell wir fahren können und wollen. Wir müssen schnell, aber auch sicher am Zielort ankommen. Dann fährt fast einen halben Kilometer jemand vor uns mit einem Tempo und an einer Stelle, wo wir nicht mal eben mit 100 vorbei ziehen können. Entweder hält er uns auf weil wir schneller gefahren werden oder er lenkt uns zumindest ab weil er nicht einfach rechts anhält und wir uns auf sein Verhalten konzentrieren müssen. Er kann uns wichtige Sekunden am Einsatzort kosten. Womöglich ist wirklich etwas passiert was schlussendlich dazu führte, dass die Polizisten diese Anzeige formulierten.
Übrigens schätze ich seine Chancen vor Gericht gegen die Aussagen von zwei Polizeibeamten als sehr gering ein bei diesem Verfahren.
Zitat:
Übrigens schätze ich seine Chancen vor Gericht gegen die Aussagen von zwei Polizeibeamten als sehr gering ein bei diesem Verfahren.
Das kann man nicht wissen. Wenn die TE den Sachverhalt so schildert wie hier im Thread - ja dann hat sie wohl keine Chance. Aber mit Anwalt sieht es _vielleicht_ anders aus. Das fängt schon damit an, dass die Polizisten sie womöglich nicht eindeutig als Fahrerin des Fahrzeugs identifizieren können... sicher ist das natürlich nicht, das kann dann so oder so ausgehen.
Wenn sie natürlich den Anhörungsbogen zurückschickt und mit ihrer Äußerung auch nur indirekt zugibt, die Fahrerin gewesen zu sein, dann sieht es auf jeden Fall GANZ schlecht aus, denn natürlich kann - und wird - so eine Aussage im Zweifelsfall vor Gericht gegen sie verwendet.
Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, wenn Streifenwagen "serienmässig" eine Dashcam verbaut hätten, damit die Beamten später die verwirrtheiten der Verkehrsteilnehmer besser dokumentieren können, wenn dann wieder welche zum Anwalt rennen.
In diesem Fall dürfte aber wohl definitiv die Aussage der Beamten reichen, widerstand zwecklos.
so wie ioch das sehe, hätte man auf der gesammten Strecke durchaus auch mit der rechten seite auf den geh/radweg fahren und dann anhalten können, also mMn völlig korrekt das ganze
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 11. Juli 2020 um 11:57:19 Uhr:
so wie ioch das sehe, hätte man auf der gesammten Strecke durchaus auch mit der rechten seite auf den geh/radweg fahren und dann anhalten können, also mMn völlig korrekt das ganze
Das wäre noch nicht mal erforderlich gewesen. Einfach auf der Straße äußerst rechts anhalten. Eventueller Gegenverkehr muss ja auch anhalten, da kommt die Polizei dann schon vorbei.
Ihr diskutiert euch zu Tode, was man hätte machen sollen/können, sogar ob man noch über eine rote Ampel hätte fahren sollen, so sie denn rot gewesen wäre......
Der/die TE hat nun mal so gehandelt wie beschrieben, dies liegt in der Vergangenheit (!)
Jetzt geht es darum, was zu tun bzw. noch wichtiger, was zu unterlassen ist. Beides wurde von mir, @remix und anderen bereits beantwortet.
@remix und ich sagen: entweder zum Fachanwalt oder nix machen, keine Angaben zur Sache. Weil eben weder Tatumstände noch Täter nicht zu beweisen sind.
und irgendeiner sagte (blödsinnigerweise): das Strafmaß in Ordnung finden und bezahlen und 1 Monat Bus und Fahrrad fahren
Zitat:
@Manitoba Star schrieb am 11. Juli 2020 um 11:11:20 Uhr:
Und was machst Du, wenn Du z.B. auf der Autobahn innerhalb einer Baustelle bei einstreifiger Verkehrsführung auf 3 km und Beton-Planken rechts und links hinter Dir ein Einsatzfahrzeug hast ?
Platz machen, sobald wie möglich.
Wenn das die nächsten 3 km partout nicht geht, dann ist das halt so und du fährst solange stur weiter, bis es dann doch geht. Eventuell geringfügig schneller als eigentlich erlaubt, sofern niemand direkt vor dir ist. Sich in Luft aufzulösen, verlangen die Vorschriften ja von niemandem. Vor einer geschlossenen Bahnschranke muss ein Einsatzfahrzeug ja auch warten, das ist auch nicht zu vermeiden.
Hat aber mit dem hier diskutierten Fall exakt Null zu tun, denn die TE hatte ganz eindeutig sehr wohl die Möglichkeit, sofort Platz zu machen.
Zitat:
@CV626 schrieb am 11. Juli 2020 um 12:11:40 Uhr:
Hat aber mit dem hier diskutierten Fall exakt Null zu tun, denn die TE hatte ganz eindeutig sehr wohl die Möglichkeit, sofort Platz zu machen.
Oder wenigstens zu signalisieren, dass man das Einsatzfahrzeug wahrgenommen hat und demnächst Gelegenheit zum Überholen gibt. Ist ja nicht so, dass ich von der Straße verschwinden muss. In Luft auflösen ?
Was soll die Polizei auch denken, wenn einer stoisch vor einem her fährt ?
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 11. Juli 2020 um 11:49:10 Uhr:
Es wäre auf jeden Fall sinnvoll, wenn Streifenwagen "serienmässig" eine Dashcam verbaut hätten, damit die Beamten später die verwirrtheiten der Verkehrsteilnehmer besser dokumentieren können, wenn dann wieder welche zum Anwalt rennen.In diesem Fall dürfte aber wohl definitiv die Aussage der Beamten reichen, widerstand zwecklos.
Sobald Das Anhaltezeichen "Stop Polizei " eingeschaltet wird, startet die Aufnahme der verbauten Kamera. Ich nehme an, dass es bundesweit so ist und nicht nur da wo ich herkomme.
Edit:
Habe meinen Beitrag hinsichtlich des Startzeitpunktes der Kamera noch einmal verändert.
Vermute, dass die Polizisten die Kamera gestartet haben. Aus eigener Erfahrzung weiß ich, dass sich ständig Verkehrsteilnehmer nicht korrekt verhalten, wenn sie ein Einsatzfahrzeug hinter sich haben. Aber bevor so etwas zur Anzeige gebracht wird, muss schon einiges passieren und die Behinderung erheblich und unnötig gewesen sein. Ich habe solch einen Fall noch nicht erlebt.
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:48:50 Uhr:
wenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Gruß rmx
FALSCH!!!!!!!
Zitat:
@remix schrieb am 11. Juli 2020 um 10:48:50 Uhr:
wenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Gruß rmx
Dann bettelst du also auch um ein Fahrverbot? Wenn du langsam über die Haltelinie fährst, damit das Einsatzfahrzeug hinter dir vorbei kann, dann machst du alles richtig und nichts falsch. Natürlich sollst du nicht die Kreuzung überqueren, das ist ja auch gar nicht nötig.
Und wenn es eine Ampel mit Blitzer ist, dann ist das sogar gut, denn dann kannst du beweisen, dass hinter dir ein Einsatzfahrzeug vorbei musste. Das kann man dann alles schön auf dem Foto sehen.