Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

2
End
2
+2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:


Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!

…und

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:


Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.

…und

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:


Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.

…usw.

Geht’s noch?

Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.

Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.

Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.

Gruß

Uwe

376 weitere Antworten
376 Antworten

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:49:57 Uhr:


außerdem ich glaube nicht das die mir ein bußgeld ohne ein verfahren vor dem gericht rechtsgültig erteilen dürfen.

das letzte urteil hat die richterin und die staatsanwaltschaft kann das einstellen.

Lies doch mal genau durch, was lt. Schreiben die nächsten Schritte sind. Z.B. ob Du zum Vorwurf Stellung nehmen kannst oder sollst. Und unter Rechtsbehelf wird erläutert werden, was im Falle eines Einspruches zu tun ist. Landet die Sache eines Tages vor Gericht, dann ist da alles offen.

So wie es aussieht, haben die Beamten eigentlich gar kein Problem mit der Situation haben dürfen.
Es sieht so aus, als wenn die nur die Situation anders sehen wollen.
Ich würde energisch sachlich dagegen angehen.

Gelegenheit zur Stellungsnahme:

Anhörungsbogen binnen einer woche zurück senden

da steht im unteren teil geben sie bitte an ob sie den verstoß zugeben wollen

sollte ihr einwand nicht zur einstellung des verfahren führen, erhalten sie ohne weitere benachrichtungen einen bußgeldbescheid. der neben dem bußgeldbetrag weitere gebühren und auslagen von 28,50 EUro § 107 owig enthalten wird.

die sollen sich mal lieber mal um andere wichtigere sachen kümmern
kriminalität im bezirk und die eingrenzung

vor paar wochen stand ich hier an der bushaltestelle direkt bei meiner straße
ca 5 minuten später wurde an dieser stelle einer niedergeschossen ,
wenn mein bus etwas später gekommen wäre hätten die zu 100% auch auf mich geschossen.

Ähnliche Themen

Zitat:

@manvo schrieb am 11. Juli 2020 um 01:00:56 Uhr:


So wie es aussieht, haben die Beamten eigentlich gar kein Problem mit der Situation haben dürfen.
Es sieht so aus, als wenn die nur die Situation anders sehen wollen.
Ich würde energisch sachlich dagegen angehen.

Sehe ich auch so, ich denke, man kann der TE keinen Vorsatz sondern höchstens (einfache) Fahrlässigkeit unterstellen.

Es sieht so aus, als sollte hier mal ausprobiert werden, wie das neue, auf Autobahnen gemünzte Rettungsgassengesetz im Stadtverkehr angewandt werden könnte. Anhand eines aber nun wirklich anders gelagerten Falles. Denn im Gegensatz zur Autobahn, wo ein Penner oder Ignorant die Rettungsgasse statisch verstopft, wäre die Polizei hier ja wohl zack vorbeigekommen. Deshalb ggf. erwägen, den Fall mal z.B. bei einem Automobilclub anzubringen.

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 01:26:22 Uhr:


...
eben es gibt schlimmeres als das:::

vor paar wochen stand ich hier an der bushaltestelle direkt bei meiner straße
ca 5 minuten später wurde an dieser stelle einer niedergeschossen ,
wenn mein bus etwas später gekommen wäre hätten die zu 100% auch auf mich geschossen.

Das eine hat ja nun nichts mit dem anderen zu tun.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 11. Juli 2020 um 01:39:55 Uhr:



Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 01:26:22 Uhr:


...
eben es gibt schlimmeres als das:::

vor paar wochen stand ich hier an der bushaltestelle direkt bei meiner straße
ca 5 minuten später wurde an dieser stelle einer niedergeschossen ,
wenn mein bus etwas später gekommen wäre hätten die zu 100% auch auf mich geschossen.

Das eine hat ja nun nichts mit dem anderen zu tun.

ja das könnte man als mitleidsnummer nehmen damit die das einstellen ich kenn die polizeiwache ja ,irgendwie muss ich die ja dazu bringen das die das zurück nehmen , einige polizisten drücken auch ein auge zu weil man eben sympathisch rüber kommt oder was weiß ich wenn man mit ihnen redet,

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 01:45:25 Uhr:



Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 11. Juli 2020 um 01:39:55 Uhr:


Das eine hat ja nun nichts mit dem anderen zu tun.

ja das könnte man als mitleidsnummer nehmen damit die das einstellen ich kenn die polizeiwache ja ,irgendwie muss ich die ja dazu bringen das die das zurück nehmen , einige polizisten drücken auch ein auge zu weil man eben sympathisch rüber kommt oder was weiß ich wenn man mit ihnen redet, wenn das jüngere polizisten stehen die chancen besser

Schnee von gestern, das kann man machen, wenn man angehalten wird. Das Ding ist nun mal in der Welt und jetzt geht es seinen Gang.

ja aufjedenfall hätten die einfach überholen sollen und fertig

warum schafft man es nicht mit einem polizeiwagen links vorbeizuziehen wenn alles frei war
das waren doch auch keine anfänger das hätte jeder hingekriegt sogar ich

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 01:59:43 Uhr:


ja aufjedenfall hätten die einfach überholen sollen und fertig

warum schafft man es nicht mit einem polizeiwagen links vorbeizuziehen wenn alles frei war
das waren doch auch keine anfänger das hätte jeder hingekriegt sogar ich

Wenn du schon 50 gefahren bist - wie hätten die dich da sicher überholen können? Das sieht nach innerorts aus und nicht besonders breit und einsichtig. Da kann man auch mit Martinshorn nicht mit 80 km/h oder mehr überholen.

Und 300m - das sind bei Tempo 50 mal eben über 20 Sekunden, die die Polizei hinter dir festhing, weil du nicht angehalten bist.

Sorry, aber nach deiner eigenen Darstellung zu urteilen, ist die Anschuldigung korrekt. Ich würde an deiner Stelle entweder das zu erwartende Bußgeld akzeptieren, oder zum Anwalt gehen. Falls du letzteres erwägst - auf gar keinen Fall den Anhörungsbogen zurückschicken, jedenfalls nicht bevor du mit ihm gesprochen hast.

ich bin nicht die ganze zeit 50 gefahren nur am anfang! ich hab beschleunigt und die bestimmt nicht aufgehalten bin dann bei der nächsten gelegenheit rechts ran zügig !!

Für mich klingt das so, als hast du beschleunigt, bist vor denen hergefahren bis zur Bushalte.

Richtig wäre es gewesen, den Blinker rechts zu setzen und das Tempo zu verlangsamen, damit die sicher überholen können.

An deiner Stelle würde ich keine Stellung nehmen, da deine Schilderung schon sehr kindhaft wirkt. Wenn dann über einen Anwalt, sonst machst du noch mehr falsch und es kommt dich teurer, als wenn du einfach zahlst.

Zitat:

@CV626 schrieb am 11. Juli 2020 um 02:13:30 Uhr:


Wenn du schon 50 gefahren bist - wie hätten die dich da sicher überholen können? Das sieht nach innerorts aus und nicht besonders breit und einsichtig. Da kann man auch mit Martinshorn nicht mit 80 km/h oder mehr überholen.

Es muss erst mal geklärt werden, ob die TE überhaupt den Polizeiwagen behindert hat. Sie konnte die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren. Wie schnell wäre der Polizeiwagen nach dem überholen gefahren? Man kann es hier im Forum nur vermuten.

Hier wird Seitenweise von Leuten auf die TE eingeredet, die nur ein paar Fotos gesehen haben. Der Fall muss vor Ort geklärt werden.

Ich schlage vor, man schläft jetzt mal eine Nacht drüber, und diskutiert morgen weiter, denn es gibt bereits jetzt schon zahlreiche wiederholungen.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 10. Juli 2020 um 23:49:23 Uhr:


Was ich machen würde, rechts ran fahren wenn hinter mir die Rennleitung mit Sondersignal auftaucht.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 10. Juli 2020 um 23:52:31 Uhr:


Wahrscheinlch ist es besser erheblich zu verlangsamen und den Blinker rechts zu setzen.

Zitat:

@8848 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:52:36 Uhr:


Rechts blinken, ranfahren, anhalten und warten, bis das Blaulichtfahrzeug vorbei ist. Ausreichend Platz dafür wäre ja da.

Zitat:

@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:04:39 Uhr:


Wenn man weit hinten das Blaulicht sieht und die Kapelle hört, bleibt man rechts blinkend stehen und gibt nicht erstmal Gas, um einen geeigneten Platz zum Ausweichen zu finden.

Zitat:

@Langhals_1 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:06:20 Uhr:


Einfach Blinker rechts setzen langsamer werden und die überholen dich, warum haste das nicht gemacht.

Zitat:

@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 00:09:51 Uhr:


Was ist denn an rechtzeitig rechts blinken und anhalten so schwer zu verstehen?

Zitat:

@Mario_at_Herne schrieb am 11. Juli 2020 um 00:28:59 Uhr:


Naja, ich hätte auch sofort rechts geblinkt und hätte angehalten.

Zitat:

@Boppero schrieb am 11. Juli 2020 um 02:34:17 Uhr:


Richtig wäre es gewesen, den Blinker rechts zu setzen und das Tempo zu verlangsamen, damit die sicher überholen können.

Mit der Beschreibung haben es einige wohl nicht so und man muss erstmal seine gesamten Beiträge lesen, bis man alles verstanden hat.

- waren das jetzt etwa 300m? Du bist echt 300m vor denen her gefahren, bis du rechts ran gefahren bist? Wenn ja, dann waren das definitiv 300m zu viel!
- du hast am Anfang etwa 45-50 km/h drauf gehabt und hast dann noch mal beschleunigt? 😕

Wenn ich das also richtig verstanden habe, dann denke ich auch, dass die Strafe gerechtfertigt ist.

Ähnliche Themen