Bugeldbescheid und 1 Monat Fahrverbot

Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Kornpeter schrieb am 28. Juli 2020 um 05:21:37 Uhr:


Danke! Logischer Ablauf. Sirene war aus. Strafe unberechtigt. Polizisten haben gelogen.
Ich nehme an und bezahle...
Passt scho!

…und

Zitat:

@windelexpress schrieb am 28. Juli 2020 um 06:09:14 Uhr:


Wenn Du Dir sicher bist,dass dem genau so war, dann wärst Du gegen angegangen. Du hast Zweifel gehabt und deshalb die Straf angenommen.
Wäre auch ernüchternd, wenn die Polizisten es belegen könnten und Du dich geirrt hättest.

…und

Zitat:

@Geisslein schrieb am 28. Juli 2020 um 07:14:15 Uhr:


Wenn das so war wie von Dir vermutet (Martinshorn aus, Polizisten haben gelogen, alles war nicht berechtigt), dann frage Ich mich, warum Du die Strafe angenommen hast.
Wenn Ich mir so sicher wäre, dann wäre Ich damit vor Gericht gegangen.

…usw.

Geht’s noch?

Erst wird in diesem Thread conan77 von vielen Usern hier massiv klar gemacht, dass, wenn das Martinhorn an war, der Bußgeldbescheid berechtigt ist, wenn das Martinshorn aus war, sie sich trotzdem falsch verhalten hat, man ihr wenig glauben wird, dass das Martinshorn aus war (zwei Polizisten als Zeugen) und, dass wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, sie einen Anwalt braucht (kostet Geld), selbst dann, wenn sie nur Akteneinsicht haben möchte.

Es ist dann doch folgerichtig zu erwarten, dass conan77, die keine Rechtschutzversicherung hat, der die 240,- € mehr weh tun als das Fahrverbot, dann in den sauren Apfel beißt und den Bußgeldbescheid akzeptiert.

conan77 ist eben nicht auf Geldscheinen gebettet, dass sie sich es leisten kann, aus Prinzip gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

Insofern finde ich es jetzt unpassend, sie dafür zu kritisieren, dass sie den Bußgelbescheid akzeptiert hat.

Threads hier sind nicht immer nur zur Bespaßung mancher User hier, sondern die Antworten können auch zu Konsequenzen im realen Leben führen.

Gruß

Uwe

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Der TE will keine Belehrungen von Leuten , die es hinterher (!) besser wissen, sondern Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise.

Meine Ansicht:

entweder Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten oder den Tatvorwurf abstreiten aber KEINERLEI Angaben zur Sache machen. Dann abwarten, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob/welcher Bescheid kommt.

Denn in D kann nur der Fahrer bestraft werden, und sobald du irgendwelche Erklärungs- und Ausredeversuche machst, hast du schon zugegeben, daß du am Steuer warst.

Ich denke nicht, daß deine Fahrereigenschaft bewiesen werden kann, es dürfte keine Fotos geben.

genau mein Reden....

Zitat:

@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 09:23:56 Uhr:



Ja, Hauptsache ist, nicht für das geradezustehen, was man verbockt hat.

ob da was "verbockt" wurde, das solche Sanktionen rechtfertigt darf man als Betroffener sehr wohl prüfen lassen;
und auch um sein Recht zu kämpfen, ist völlig legitim;

in einem Rechtsstaat ist das so....

Gruß rmx

Zitat:

@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:


Hinter mir war ein Polizeiwagen mit eingeschaltetem Blaulicht.

Der Wagen ist mir hinterher gefahren und bin zügig gefahren und an der nächsten Bushaltestelle rechts ran gefahren ,Ich wollte die Streife nicht provozieren in dem ich die straße blockiere
und hab ihn Platz gemacht weil das die sicherste möglichkeit für mich war ohne jemanden zu gefährden,
auf bild 4 sind sogar noch Bäume am Straßenrand.

Laut BußgeldSchreiben erwartet mich 240 euro strafe, 2 punkte und 1 monat fahrverbot
§ 38 abs 1 49 stvO § 25 STVG .....
Zeuge 2 Polizisten

Ich hab kein Rechtschutz und auch keine Zeugen

Was würdet ihr machen ?

Was ist da auf den Bildern geschwärzt?

Das grosse Problem besteht vor allem darin, dass du ,,zügig,, gefahren bist. Du hast aber der Polizei hinter dir nicht zu verstehen gegeben, dass du sie vorbei/überholen lässt. Erst nach einer Minute hast eine für dich günstige Stelle gefunden. Hättest einfach nur den Blinker nach rechts gesetzt und wärst merklich langsamer(wenn nötig, bis Stillstand) geworden, hätte keiner was sagen können.
So aber ist der Bussgeldbescheid nur die logische Folge.
Ob ein Anwalt hier noch was drehen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Lohnt aber nur bei einer Rechtschutzversicherung.

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Zitat:

@8848 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:52:36 Uhr:


Rechts blinken, ranfahren, anhalten und warten, bis das Blaulichtfahrzeug vorbei ist. Ausreichend Platz dafür wäre ja da.

Genau! So lernt man das auch in der Fahrschule.

wir können die Situation nicht 100 prozentig Nachvollziehen,
weil wir nicht dabei waren,
aber hier auf dem Land fahren wir auch so das man notfalls kurz vor dem Einsatzfahrzeug bis zur nächsten möglichkeit weiter fährt,
wenn ich mitten auf der Strasse anhalte weil die Bordsteine es nicht anders hergeben, wird ein Einsatzfahrzeug kaum schneller durchkommen, alswenn ich zügig zur nächsten Möglichkeit 300m fahre
ADAC rechtsberatung ist hier sicher gut

Zitat:

@MvM schrieb am 11. Juli 2020 um 09:23:49 Uhr:



Zitat:

@CV626 schrieb am 11. Juli 2020 um 03:38:14 Uhr:


1 Minute sogar?? Das wird ja immer "besser"...

Nein, es wird nicht besser, sondern die Diskussion wird immer grusliger...

Hier haben einige Leute Spaß der TE das Wort im Mund umzudrehen. Wer die Beiträge von ihr liest wird feststellen, dass sie mit einigen Aussagen unsicher ist. Die 300 Meter wurden von einem Forenmitglied geschätzt, und später immer wiederholt. Die Zeit wurde ebenfalls nach Gefühl geschätzt... Man muss noch nicht mal die hellste Kerze auf der Torte sein, um zu wissen, dass sich manchmal 10 Sekunden wie eine Ewigkeit anfühlen.

Dieses Bashing, was hier gerade von einigen statfindet ist scheiße. Nicht jeder ist so ein Experte, wie einige Leute, die ihre Finger nicht von der Tastatur lassen können. Da Experten aber erst denken, bevor sie sich äußern habe ich das Gefühl von einigen Klugscheißern umgeben zu sein!

Sorry wenn meine Worte etwas direkter sind, aber es musste mal langam raus. Ich hoffe, dass sich nicht die angesprochen fühlen, die beim Bashing nicht mitgemacht haben.

Point taken. Die Essenz meiner Aussage war aber genau das, was jeder andere geraten hat: Mit den Aussagen, die sie hier macht, würde sie sich auf jeden Fall um Kopf und Kragen reden (bzw schreiben, falls sie es auf dem Anhörungsbogen zu Papier bringt) - sie hst ja ihre nicht vorhandene RSV genannt, aber ohne Rechtsanwalt ist hier kaum was zu machen.

OK, Anhörungsbogen einfach erstmal nicht zurückschicken und auf Einstellung hoffen wäre eine Option. Aber falls der Bußgeldbescheid dann doch kommt - spätestens dann gibt es halt nur die Alternativen 1. Strafe akzeptieren oder 2. ab zum Anwalt und das damit verbundene finanzielle Risiko akzeptieren.

Das interessiert mich seit dem Eingangspost, wie schnelle denn "zügig " war, wer weiß inwieweit das TL möglicherweise überschritten wurde, was die Beamten erst dazu veranlasste eine Anzeige zu schreiben.
Desweiteren lese ich..."ein Glück war die Ampel nicht rot, das wäre vllt die nächste OWI gewesen..."
ja was soll das denn bitte heißen???
Da wird mir ja Angst und Bange...
Gruß jaro

"Sie unterließen es, einem Einsatzfahrzeug mit
eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn sofort freie Bahn zu schaffen.
§ 38 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 135 BKat"

- steht der Fahrer des Fahrzeugs zweifelsfrei fest ?!
- war das Einsatzhorn wirklich an ?!
- konnte man überhaupt sofort freie Bahn schaffen ?! (Fahrradfahrer ? Hindernisse?)
- war das Beschleunigen nicht eben der Versuch, das Einsatzfahrzeug nicht zu behindern ?!
- hat das Einsatzfahrzeug die TS bedrängt/genötigt durch dichtes Auffahren und damit eine Fehlreaktion provoziert ?!

Hier sollen die neuen Rettungsgassen-Regeln auf eine dynamische Situation angewendet werden, aber hat hier wirklich eine Behinderung i.S. von Blockieren stattgefunden ?!

fristgerechter Einspruch beim Bussgeldbescheid und dann ab zum Rechtsanwalt.....

Gruß rmx

Zitat:

@Stahlhobelspan schrieb am 11. Juli 2020 um 10:13:58 Uhr:



wenn ich mitten auf der Strasse anhalte weil die Bordsteine es nicht anders hergeben,

Man hält nicht mitten auf der Straße an, sondern rechts. Dann bleibt links für das Einsatzfahrtzeug Platz zum Vorbeifahren. Und man blinkt rechts, um dem Einsatzfahrzeug zu signalisieren, dass man es wahrgenommen hat und es vorbeilässt.

Zitat:

@conan77 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:42:09 Uhr:


Was würdet ihr machen ?

Nichts, außer die Strafe akzeptieren, zahlen und die nötigen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Die rechtliche Grundlage bildet § 38 StVO: Einsatzfahrzeugen mit eingeschaltetem blauen Blinklicht und Einsatzhorn ist sofort freie Bahn zu schaffen (Wegerrecht).
Sofort heißt also nicht, noch 50, 100 oder 200 Meter weiter zu fahren.
Aus meiner Sicht erübrigt sich dazu jede weitere Diskussion.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:27:07 Uhr:


....ein Glück war die Ampel nicht rot, das wäre vllt die nächste OWI gewesen..."
ja was soll das denn bitte heißen???
Da wird mir ja Angst und Bange...
Gruß jaro

wenn ich an einer roten Ampel stehe, werde ich never ever über eine rote Ampel fahren, um für ein Einsatzfahrzeug hinter mir Platz zu machen; evtl. kann ich i.R. der Möglichkeiten zur Seite rangieren, aber ich lasse mich nicht zu einem Rotlichtverstoss nötigen, von dem ich mich später nicht befreien kann....

nicht ich behindere, sondern die rote Ampel, die ich nicht überfahren DARF ;
Gruß rmx

Zitat:

@jaro66 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:27:07 Uhr:


Das interessiert mich seit dem Eingangspost, wie schnelle denn "zügig " war,

Siehe hier:

Zitat:

@conan77 schrieb am 11. Juli 2020 um 02:23:32 Uhr:


ich bin nicht die ganze zeit 50 gefahren nur am anfang! ich hab beschleunigt und die bestimmt nicht aufgehalten bin dann bei der nächsten gelegenheit rechts ran zügig !!

Am Anfang 50. Beschleunigt.

Zitat:

@Quertraeger schrieb am 11. Juli 2020 um 10:12:39 Uhr:



Zitat:

@8848 schrieb am 10. Juli 2020 um 23:52:36 Uhr:


Rechts blinken, ranfahren, anhalten und warten, bis das Blaulichtfahrzeug vorbei ist. Ausreichend Platz dafür wäre ja da.

Genau! So lernt man das auch in der Fahrschule.

Ja. Dienstagabend gemütlich zurückgelehnt in der zweiten Reihe sitzend. Gleich nach "Wie verhalte ich mich richtig, wenn ein Tier vor mir auf die Straße läuft". Bis das dann eines Tages nachts auf der Landstraße tatsächlich ein Reh macht. Wie war das jetzt nochmal ?

Zitat:

@8848 schrieb am 11. Juli 2020 um 10:49:04 Uhr:


Am Anfang 50. Beschleunigt.

feste bremsen wäre natürlich besser gewesen ?! :

anhalten, dann rechts blinken, Schulterblick und auf Fahrradfahrer achten, vorsichtig/langsam auf den rechten Bordstein hochfahren, um die Fahrspur zu räumen;

Einsatzfahrzeug bis zum Stillstand ausgebremst , aber alles richtig gemacht ?!

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