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Bremswerte TÜV

Hallo zusammen,

ich habe einen gebrauchten Ford Fiesta als Jahreswagen gekauft. Der Verkäufer hat mir die Inspektion und HU/AU neu gemacht. Das Fahrzeug hat "ohne Mängel" bestanden, dennoch wundern mich die Bremsenwerte:

Achse 1: Links 230, Rechts 180
Achse 2: Links 120, Rechts 130

Feststellbremse: Links 90, Rechts 110
Blockiergrenzen erreicht.
Abbremsung BBA: 42%, FBA 13%, Berechnungsmasse BBA 1555kg

Während der Fahrt (auf Landstraße bis ca. 100 km/h getestet) fällt nichts auf. Spur ist gerade, auch beim Bremsen "verzieht" nichts.
Bei Autobahnfahrten wird es ab ca. 120km/h ein wenig lauter, ich vermute hier allerdings die Goodyear 4Seasons als Geräuschquelle in Verbindung mit "Kleinwagen".
Der Wagen hat vorne Scheibenbremsen, Hinten Trommelbremsen.
EZ 04/2014, 13tkm gelaufen.

Ich habe versucht mich ein wenig Schlau zu machen....
Die Werte der ersten Achse scheinen innerhalb der Toleranz von 25% zu liegen. Für die BBA konnte ich einen Mindestwert von 50% finden, mein FoFi scheint jedoch darunter zu liegen.

Beste Antwort im Thema

Will mich hier auch mal kurz und knapp einmischen.
Bin selber in dem Bereich tätig (Plakettenkleber).

Wenn der HU-Adapter benutzt wurde stehen auch die Bremsdrücke auf dem Papier.
Stehe diese nicht dort, wurde er nicht verwendet.
Das kann diverse Gründe haben, Hauptgrund momentan aber: Klappt nicht bei allen Fahrzeugen und das Ding ist alles aber nicht ausgereift.

Das Fahrzeug muss 58+% Abbremsung zum bestehen haben. "Früher" war es möglich: eine Achse blockiert = bestanden.
Praxis: Wird immer noch so gelöst.

Das Problem ist hier Theorie und Realität.
Viele Neuwagen schaffen auf einem Bremsenprüfstand die 58% nicht.
Warum? Auch hier wieder verscheidenste Gründe:
Die "Geeichten Prüfstände" zeigen je nach Untersuchtungsstelle beim gleichen Auto schon völlig verschiedene Werte an. Wenn es draußen nass ist fährt das Fahrzeug mit feuchten Reifen auf den Prüfstand und rutscht vor dem Erreichen der Mindestabbremsung einfach durch.

Ein technischer Defekt könnte natürlich auch vorliegen.
Aber hier spielt der Faktor Erfahrung eine große Rolle.
Wenn ich weiß: Auf dem Prüfstand sind alle Autos von den Werten niedriger... dann weiß man auch das bei diesem Auto alles im Rahmen ist.

Rollen vs. Plattenprüfstand ist auch ein anderes Thema, hier würden oftmals Fahrzeuge mit wirklich schlechter Bremse auf der Platte trotzdem die 58% schaffen.
Um mal eine grobe idee zu geben:

Passat von 2014:
"Guter" Rollenprüfstand: 440dN vorne 270dN hinten (müsste 58+% sein)
gleiches Auto auf "schlechtem" Rollenprüfstand: 300dN vorne 170dN hinten ... (unter 58%)
und auf der Platte: 790dN vorne 230dN hinten (weit über 58%).

Natürlich ist das "scheisse" aber leider Realität.
Genauso wie ein 2012+ Touareg niemals eine Bremsenprüfung auf einer Platte bestehen kann.
Warum? Weil die elektronische Handbremse zu sanft eingreift. Hier wird kein blockieren und keine 16+% erreicht.
Habe diverse Fahrzeuge deswegen durchfallen lassen, bis ich dann diese auch auf der Rolle geprüft habe und sie dort bestehen.

Leider kann man sich als Prüfer vor Ort nicht aussuchen ob man Platte oder Rolle hat ... genausowenig ob die Rolle nass oder trocken ist... oder verschlissen oder neu.
Laut Eichamt sind alle Bremsenprüfstände ok.... aber in der Praxis...

Also am Ende mal kurz mein Fazit: Am geprüften Auto ist alles ok, hier wurde die Abweichung links&rechts sauber und korrekt eingetragen, es wurden keine Werte geschönt nur um eine Mindestabremsung zu erreichen oder es besser aussehen zu lassen.
Der Prüfer hat hier nach bestem Gewissen eine Plakette zugeteilt.

Das ganze Thema wird ab 2018 richtig lustig, wenn die Bremsenprüfstände die Werte direkt an die Software übermitteln.

Dann besteht z.B. ein VW UP überhaupt keine HU mehr, die momentanen Bezugskräfte an der Hinterachse die mit dem HUA gemessen werden sollen erreichen diese nämlich auch im Neuzustand nicht. (getestet am 1000km 2015er Baujahr).

Wer wirklich bedenken hat das seine Bremse nicht verkehrssicher ist fährt am besten bei einer Prüfstelle vorbei und fragt mal nett ob das Fahrzeug mal jemand bremsen kann.
Das sollte in den meisten Fällen gratis + Erklärung wieso&warum&weshalb funktionieren.
Die meisten Prüfer haben hier nichts zu verstecken und erklären gerne wie sie auf ihre Angaben kommen.

Das wäre überhaupt vielleicht eine Idee: Adresse und Telefonnummer sollten auf dem Bericht stehen, vielleicht einfach anrufen und mal nett nachfragen.

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Zitat:

@Kung Fu schrieb am 16. August 2015 um 15:05:36 Uhr:


...findet man aber Werte <50% deutlich aufgedruckt...

Bei Fahrzeugen mit EZ vor dem 28.07.2010 sollten Werte

>50%

zu finden sein.

Wie ist denn diese Antwort hier zu verstehen:
http://www.gutefrage.net/frage/bremswirkung-ford-ka

Bei leerem Auto >40% ok?!

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 16. August 2015 um 15:54:50 Uhr:



Zitat:

@Kung Fu schrieb am 16. August 2015 um 15:05:36 Uhr:


Wieso jetzt 58%, ich sehe in der Vorschrift bei PKW 50%? Auf vielen HU-Protokollen (Plakette erteilt) findet man aber Werte <50% deutlich aufgedruckt. Wird damit der Verstoß gegen die StVZO schwarz auf weiß dokumentiert, wenn das Fzg. in deren Gültigkeitsbereich betrieben wird?
58% ab EZ 28.07.2010! Der TE schrieb Jahreswagen. Also denke ich mal, der Fiesta ist nicht älter als 5 Jahre.

Woher 58? Laut deiner Tabelle "Fzg.Klasse M1 ab 2

0

.07.2010 5

0

%".

Hat dein PC nen seltsamen 0->8 Dreher?

Bei fast allen Fahrzeugen liegen Bezugswerte vor. Daher, prüft der der Prüfer nach diesen Werten. (Auch bei Fahrzeugen vor 2010) Es wird gar nicht die Mindestabbremsung gemessen. Diese ist bei den meisten Prüfständen so gar nicht zu prüfen.

Bei Fahrzeug xy muss mindestens bei einer Bezugsgröße yx eine Bremsleistung von x Nm erreicht werden. Dann ist von einer ordnungsgemäßen Funktion auszugehen. Die Vorschriften besagen dies. Wenn das Fahrzeug bei der "geringen Belastung" schon Wert y erreicht, erreicht es Wert x bei voller Belastung. Prüfung bestanden.

Daher: Bei der HU wird der Kraftaufbau und die Gleichmäßigkeit geprüft. Nur in den aller seltensten Fällen wird die Mindestbremsung gemessen.

Diese wird in der Regel bei der Typenzulassung oder Umbau des Systems geprüft. Danach so gut wie niemals mehr. Ich habe sicher schon weit über 100 Autos durch die HU begleitet. Nie hat sich ein Prüfer mit einem Kraftmesser hinter das Steuer gesetzt und die Pedalkraft gemessen. Nie wurde das Fahrzeug gewogen und dann gerechnet. Nie, wurde das Auto auf die Höchstlast beladen und dann geprüft.

Die von Bikerleo66 benannte Messung ist bei der HU schlicht nicht relevant. Sie wird nicht durchgeführt. Daher, kann man dazu keine Aussage treffen. Du bist verwirrt, weil bei dir ein Text mit auf dem Bogen drauf ist. Hättest du dies im 1. Beitrag nicht benannt, wäre Bikerleo66 darauf nicht angesprungen und hätte die Werte deiner Bremse ganz anders beurteilt. Man spricht hier von Betriebsblindheit!

MfG

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Zitat:

@Kung Fu schrieb am 16. August 2015 um 17:24:04 Uhr:



Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 16. August 2015 um 15:54:50 Uhr:


58% ab EZ 28.07.2010! Der TE schrieb Jahreswagen. Also denke ich mal, der Fiesta ist nicht älter als 5 Jahre.

Woher 58? Laut deiner Tabelle "Fzg.Klasse M1 ab 20.07.2010 50%".
Hat dein PC nen seltsamen 0->8 Dreher?

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil! Da steht doch klipp und klar in der Tabelle unter Klasse M1 "

ab

28.07.2010:

58%

?!!

Darüber kann man auch ganz deutlich lesen:

ab

01.01.1991 und

vor

28.07.2010: 50% und darüber

vor

01.01.1991 - 50%!

Also langsam wird mir hier einiges klar!

Auf deiner Tabelle ist eine 50 zu erkennen! Vergleicht das mal mit der 48 darunter! Vielleicht solltest du mal die Bildqualität überdenken! Man muss schon wissen, dass das eine 58 sein soll!

MfG

Hier, noch mal das Bild in vergrößerter Form!

Img234567

Auch wenn alles in der Tolleranz ist (25 % Abweichung und die 50 % Abbremsung) Kuck, oder laß Dir die Bremsen vorne mal ankucken. Mein Nachbar hat auch einen Fiesta. Beim Winterreifenwechsel hab ich gesehen, daß die Bremsklötze vorne trocken in den Führungen sitzen. Ist ne Frage der Zeit, bis die festgegammelt sind. Scheibenbremsen hinten sind noch anfälliger. Werden teilweise nach 3 oder 5 Jahren zum TÜV bemängelt, da festgegammelt (bei allen Herstellern).
Ich nehm meine Beläge vorm TÜV raus, reinige die, und setz die Beläge mit einer speziellen Bremsenpaste wieder ein. Da ist so gut wie keine Abweichung. Deine Trommelbremse hinten macht eher nach 7 oder 9 Jahren Probleme. (öfters mal während langsamer Fahrt anziehen, damit die Beläge mal schleifen)
Foto: Ford Transit, kurz nach Übernahme.
th

Transit-vorne

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 19:56:43 Uhr:


Auf deiner Tabelle ist eine 50 zu erkennen! Vergleicht das mal mit der 48 darunter! Vielleicht solltest du mal die Bildqualität überdenken! Man muss schon wissen, dass das eine 58 sein soll!

MfG

Hier, noch mal das Bild in vergrößerter Form!

Ein Opfer der JPG_Konvertierung. Das Bild sieht bei mir auf dem Rechner noch klar erkennbar aus! Man sieht, dass die untere "Null" anders aussieht. Aber ich füge im Anhang mal das Originaldokument ein. Vieleicht ist dann endlich Ruhe hier!!!

Es ist schon traurig, dass hier herumdiskutiert wird, ohne dass irgend jemand mal selbst ein Dokument einstellt, wo das Gegenteil meiner Aussage belegt ist! Keiner ist auch nur im Entferntesten auf die Idee gekommen, in der StVZO §9, Anlage VIII nachzuschauen! Alles drin! Ein aktuelles Dokument, welches andere Werte präsentiert, wird auch keiner finden, denn das hier sind die aktuellen, gesetzlich verbindlichen Werte. Statt dessen gibts nur abenteuerliche Werte vom Höhrensagen, irgendwo zwischen Bremst doch halbwegs und geht so!

Aha, es geht doch. In dem Dokument stehen endlich nicht nur die korrekten Werte der Mindestabbremsung, sondern auch, daß diese bei der HU nur nachrangig zur Anwendung kommen - und zwar nur für den Fall in dem für das Fahrzeug keine Bezugsbremskräfte vorliegen. Daher wird wohl in den wenigsten Fällen überhaupt die gesetzliche Mindestabbremsung geprüft und das erklärt auch die vielen Protokolle mit Werten <50% - was demnach völlig i.O. ist.

Man sollte erst mal selbst lesen, was man so einstellt. Spart viel Traffic.

Das habe ich schon auf der 1. Seite geschrieben!

@Bikerleo66: Ich stelle keine Dokumente ein, die gegenteiliges zu deinen Dokumenten aufzeigt, weil deine Dokumente meine Aussagen bestätigt haben. (Was ich auch schon angemerkt habe!)

MfG

Img234567b

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 23:23:28 Uhr:


Das habe ich schon auf der 1. Seite geschrieben!

@Bikerleo66: Ich stelle keine Dokumente ein, die gegenteiliges zu deinen Dokumenten aufzeigt, weil deine Dokumente meine Aussagen bestätigt haben. (Was ich auch schon angemerkt habe!)

MfG

Du behauptest aber felsenfest, dass seine 43% ausreichen! Reichen aber nicht, weil da deutlich steht:

Z> 58%

, in Worten

gleich oder größer als 58%!Wo steht, dass

bei einer geforderten Mindestabbbremsung von 58%, die

43% ausreichend sind

? Könnte ja einer auf die Idee kommen, 10% reichen ja aus, bremst ja halbwegs und auch etwas gleichmäßig!

Mag ja auch sein, dass bei der HU nur noch Vergleichswerte angegeben werden wobei eine Abbremsung in % nicht mit angegeben werden muss. Wenn man aber dann die Berechnung durchführt wird man feststellen, dass die Werte wohl eingehalten wurden. Bei meinen Fahrzeugen lagen diese immer deutlich über 60% und das sogar bei meinem alten Scorpio, der eine Mindestabbremsung von nur 50% benötigte.

Hier noch ein kleiner Auszug aus der "neuen" Bestimmung:
"Bei der Messung der Bremswirkung im Rahmen der HU ist nachzuweisen, dass das
Fahrzeug die auf seine zulässige Gesamtmasse (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I Feld F.2) bezogene Mindestabbremsung nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. 58% bei einem Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 28.07.2010) erreicht
, eine korrekte Bremskraftverteilung zwischen Vorder- und Hinterachse besteht und eine Gleichmäßigkeit der Bremswirkung der Betriebs- und Feststellbremse gegeben ist. "

Man beachte das Wörtchen "und" zwischen all den geforderten Faktoren!

Jetzt will ich es aber ganz wissen. Das Prüfen der Bremslastverteilung kann doch nur mit einem Vergleich v/h bei gleichem Bremsdruck erfolgen. Hier müsste dann der HU-Adapter ins Spiel kommen ? Über ihn wird dann der Pedaldruck mitgeschrieben. Ist das so, oder schaffen die Prüfstände für zwei Achsen an.
Wie Aussagekräftig ist denn so eine Messung im Stand. Wahrscheinlich sind die Toleranzen so, das sich das Ganze eh nicht lohnt.
Wenn ich an die Kosten denke, wird es mit auch nicht besser.....

Die Abweichung ist im zulässigen Rahmen.
Die Werte wertet eigentlich die Software aus, wenn die Mindestabbremsung nicht erreicht ist, sagt die automatisch erheblicher Mangel, als Prüfer kann man da eigentlich nix verkehrt machen, außer von vorn herein falsche Werte anzeigen. Wenn die Bemessungsgrundlage das Zulässige Gesamtgewicht ist, müsste auch bei voll beladenem Fahrzeug gemessen werden, da sonst der ALB natürlich die Bremskraft runterregelt und ohne genug Gewicht die Räder in der Rolle bereits vor erreichen des Max-Wertes blockieren !

Hallo Gedoensheimer, steht auch in dem PDF, welches ich weiter oben angehängt habe.

"Mit Inkrafttreten der 47. ÄndVStVR zum 01.07.2012 ist eine Prüfung der elektronischen Systeme im Rahmen der HU (Vorgabenprüfung) - abhängig vom Erstzulassungsdatum - anhand einer Systemdatenprüfung beziehungsweise einer Schnittstellenprüfung durchzuführen. "

"Die Anwendung der Systemdatenprüfung über die Fahrzeugschnittstelle ist anhand des so genannten HU-Adapters im Rahmen der HU durchzuführen; der Prüfingenieur hat dieses Prüfwerkzeug ab dem 01.01.2013 vorzuhalten. "

Ich erspare mir jetzt aber weitergehende Erläuterungen, da Johnes eh wieder das Gegenteil festlegen wird. Es ist schon ein Unterschied, ob man die Bremsentechnik direkt gelernt hat oder ob sie Bestandteil der KFZ Schlosser- oder KFZ-Mechatronikerausbildung mitbekommen hat.
Das ist für mich hier Zeitverschwendung. Im Lesen von Vorschriften sollte man schon einiges an Übung mitbringen. Da ich das ja erst seit gut 20 Jahren mache, kann man das bei mir ja nicht erwarten. 😉🙄

Zitiere dann bitte doch den gesamten Text und nicht nur, was du benötigst um andere als blöd hinstellen zu wollen, obwohl sie Recht haben!

Zitat:

2.4 Wirkungsprüfung der Bremsanlage im Rahmen der Hauptuntersuchung

Bei der Messung der Bremswirkung im Rahmen der HU ist nachzuweisen, dass das Fahrzeug die auf seine zulässige Gesamtmasse (siehe Zulassungsbescheinigung Teil I Feld F.2) bezogene Mindestabbremsung nach den gesetzlichen Vorgaben (z.B. 58% bei einem Pkw mit einer Erstzulassung ab dem 28.07.2010) erreicht, eine korrekte Bremskraftverteilung zwischen Vorder- und Hinterachse besteht und eine Gleichmäßigkeit der Bremswirkung der Betriebs- und Feststellbremse gegeben ist. Die Messung der Bremswirkung ist auf dem Bremsprüfstand durchzuführen; nur in Ausnahmefällen kann diese auch im Fahrversuch ermittelt werden. Die Wirkungsprüfung der Bremsanlage anhand so genannter Bezugsbremskräfte gilt für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 28.07.2010.

Die Bezugsbremskräfte sind ebenfalls für Fahrzeuge anzuwenden, die vor diesem Stichtag in Verkehr gekommen sind, sofern die hierfür erforderlichen auf die einzelnen Achsen bezogenen Bezugsbremskräfte vorliegen. Andernfalls ist die gesetzlich geforderte - auf die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges bezogene - Mindestabbremsung mittels der Summe der gemessenen Bremskräfte bezogen auf die Gesamtmasse nachzuweisen. Die vorgeschriebene Mindestabbremsung ist von der Fahrzeugart und vom Tag der Erstzulassung abhängig (siehe Abbildung 2-2).
Ab dem 01.01.2013 ist die Messung der Bremswirkung in der Regel auf dem Bremsprüfstand mittels Bezugsbremskräfte anhand des HU-Adapters durchzuführen. Bezugsbremskräfte sind Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers; diese werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen an die Zentrale Stelle (Fahrzeugsystemdaten GmbH - FSD) weitergeleitet und von dieser für die HU-Durchführung aufbereitet und allen berechtigten Untersuchungsstellen (Prüfstellen der Technischen Prüfstellen (TP) beziehungsweise der Überwachungsorganisationen) zur Verfügung gestellt.

Jede Bezugsbremskraft setzt sich aus einer Bezugsgröße (z.B. dem Bremsleitungsdruck, der Pedal-/Fußkraft) und der zugehörigen Bremskraft der jeweiligen Achse zusammen. Die Mindestabbremsung gilt bei der Bremswirkungsprüfung mittels Bezugsbremskräfte als nachgewiesen, wenn die bei einer Bezugsgröße gemessene Bremskraft jeder Achse gleich oder größer als der vorgegebene Wert ist. Sollte eine Wirkungsprüfung mittels Bezugsbremskräfte aufgrund der technischen Ausführung der Bremsanlage oder des Fahrzeuges nicht möglich sein oder stehen Bezugsbremskräfte nicht zur Verfügung, sind im Rahmen der Bremsprüfung mindestens die Bremskräfte nachzuweisen, die für das Erreichen der auf die zulässige Gesamtmasse bezogenen Mindestabbremsung benötigt werden.

Für HU-pflichtige Fahrzeuge gelten - abhängig von der Fahrzeugart und vom Erstzulassungsdatum - für die Mindestabbremsung und die zulässigen Betätigungskräfte folgende, in Abbildung 2-2 aufgeführte Angaben. (siehe oben im Thread angehängte Grafik!)

@Bikerleo66:Behaupte nicht, man würde hier lügen oder falsche Behauptungen aufstellen, weil du die Thematik nicht vollständig darlegst. Picke nicht einzelne Teile heraus und stelle sie als einzige Wahrheit hin!

--- --- ---

Das du die Systemdatenprüfung bzw. Schnittstellen-Prüfung mittels HU-Adapter jetzt als weiteren Punkt verdrehen willst, sehe ich mal als verzweifelten Versuch, irgendwie aus der Nummer raus zu kommen. Wird aber auch nichts. Jeder kann sich mal die Mühe machen und schauen, was die Prüfung beinhaltet.

PS: Sie ist zudem getrennt von der Prüfung der Bremsleistung! Wäre das Fahrzeug da durchgefallen, würde der Wagen trotz guter Bremsleistung keine HU bekommen!

MfG

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