ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Bremswerte TÜV

Bremswerte TÜV

Themenstarteram 16. August 2015 um 9:32

Hallo zusammen,

ich habe einen gebrauchten Ford Fiesta als Jahreswagen gekauft. Der Verkäufer hat mir die Inspektion und HU/AU neu gemacht. Das Fahrzeug hat "ohne Mängel" bestanden, dennoch wundern mich die Bremsenwerte:

Achse 1: Links 230, Rechts 180

Achse 2: Links 120, Rechts 130

 

Feststellbremse: Links 90, Rechts 110

Blockiergrenzen erreicht.

Abbremsung BBA: 42%, FBA 13%, Berechnungsmasse BBA 1555kg

 

Während der Fahrt (auf Landstraße bis ca. 100 km/h getestet) fällt nichts auf. Spur ist gerade, auch beim Bremsen "verzieht" nichts.

Bei Autobahnfahrten wird es ab ca. 120km/h ein wenig lauter, ich vermute hier allerdings die Goodyear 4Seasons als Geräuschquelle in Verbindung mit "Kleinwagen".

Der Wagen hat vorne Scheibenbremsen, Hinten Trommelbremsen.

EZ 04/2014, 13tkm gelaufen.

Ich habe versucht mich ein wenig Schlau zu machen....

Die Werte der ersten Achse scheinen innerhalb der Toleranz von 25% zu liegen. Für die BBA konnte ich einen Mindestwert von 50% finden, mein FoFi scheint jedoch darunter zu liegen.

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2015 um 21:51

Will mich hier auch mal kurz und knapp einmischen.

Bin selber in dem Bereich tätig (Plakettenkleber).

Wenn der HU-Adapter benutzt wurde stehen auch die Bremsdrücke auf dem Papier.

Stehe diese nicht dort, wurde er nicht verwendet.

Das kann diverse Gründe haben, Hauptgrund momentan aber: Klappt nicht bei allen Fahrzeugen und das Ding ist alles aber nicht ausgereift.

Das Fahrzeug muss 58+% Abbremsung zum bestehen haben. "Früher" war es möglich: eine Achse blockiert = bestanden.

Praxis: Wird immer noch so gelöst.

Das Problem ist hier Theorie und Realität.

Viele Neuwagen schaffen auf einem Bremsenprüfstand die 58% nicht.

Warum? Auch hier wieder verscheidenste Gründe:

Die "Geeichten Prüfstände" zeigen je nach Untersuchtungsstelle beim gleichen Auto schon völlig verschiedene Werte an. Wenn es draußen nass ist fährt das Fahrzeug mit feuchten Reifen auf den Prüfstand und rutscht vor dem Erreichen der Mindestabbremsung einfach durch.

Ein technischer Defekt könnte natürlich auch vorliegen.

Aber hier spielt der Faktor Erfahrung eine große Rolle.

Wenn ich weiß: Auf dem Prüfstand sind alle Autos von den Werten niedriger... dann weiß man auch das bei diesem Auto alles im Rahmen ist.

Rollen vs. Plattenprüfstand ist auch ein anderes Thema, hier würden oftmals Fahrzeuge mit wirklich schlechter Bremse auf der Platte trotzdem die 58% schaffen.

Um mal eine grobe idee zu geben:

Passat von 2014:

"Guter" Rollenprüfstand: 440dN vorne 270dN hinten (müsste 58+% sein)

gleiches Auto auf "schlechtem" Rollenprüfstand: 300dN vorne 170dN hinten ... (unter 58%)

und auf der Platte: 790dN vorne 230dN hinten (weit über 58%).

Natürlich ist das "scheisse" aber leider Realität.

Genauso wie ein 2012+ Touareg niemals eine Bremsenprüfung auf einer Platte bestehen kann.

Warum? Weil die elektronische Handbremse zu sanft eingreift. Hier wird kein blockieren und keine 16+% erreicht.

Habe diverse Fahrzeuge deswegen durchfallen lassen, bis ich dann diese auch auf der Rolle geprüft habe und sie dort bestehen.

Leider kann man sich als Prüfer vor Ort nicht aussuchen ob man Platte oder Rolle hat ... genausowenig ob die Rolle nass oder trocken ist... oder verschlissen oder neu.

Laut Eichamt sind alle Bremsenprüfstände ok.... aber in der Praxis...

Also am Ende mal kurz mein Fazit: Am geprüften Auto ist alles ok, hier wurde die Abweichung links&rechts sauber und korrekt eingetragen, es wurden keine Werte geschönt nur um eine Mindestabremsung zu erreichen oder es besser aussehen zu lassen.

Der Prüfer hat hier nach bestem Gewissen eine Plakette zugeteilt.

Das ganze Thema wird ab 2018 richtig lustig, wenn die Bremsenprüfstände die Werte direkt an die Software übermitteln.

Dann besteht z.B. ein VW UP überhaupt keine HU mehr, die momentanen Bezugskräfte an der Hinterachse die mit dem HUA gemessen werden sollen erreichen diese nämlich auch im Neuzustand nicht. (getestet am 1000km 2015er Baujahr).

Wer wirklich bedenken hat das seine Bremse nicht verkehrssicher ist fährt am besten bei einer Prüfstelle vorbei und fragt mal nett ob das Fahrzeug mal jemand bremsen kann.

Das sollte in den meisten Fällen gratis + Erklärung wieso&warum&weshalb funktionieren.

Die meisten Prüfer haben hier nichts zu verstecken und erklären gerne wie sie auf ihre Angaben kommen.

Das wäre überhaupt vielleicht eine Idee: Adresse und Telefonnummer sollten auf dem Bericht stehen, vielleicht einfach anrufen und mal nett nachfragen.

97 weitere Antworten
Ähnliche Themen
97 Antworten
Themenstarteram 16. August 2015 um 10:34

Danke Johnes! Ich bin auch kein Freund von ATU, ich will tatsächlich nur einmal prüfen lassen und lasse mir nichts andrehen. Mit den Ergebnissen kann ich dann zum Forum zurückkehren und die nächsten Schritte besprechen.

Stell dich neben dein Fahrzeug! Achte drauf, was der Kerl macht. Und: Dein Wagen muss auf keine Hebebühne. Die Weiterfahrt darf dir nur die Polizei untersagen. Nicht ein Mitarbeiter der Werkstatt. Deine Bremswerte sind i.O.! Lass dir nichts von defekten Bremsen erzählen. (Außer, die zeigen dir einen für dich klar ersichtlichen Defekt! Soll's ja auch geben!)

PS: Wenn du einen Jahreswagen hast, entfällt bei dir die Hochrechnung wie von Bikerleo66 beschrieben sowieso. Diese ist seit Ende 2012 für Fahrzeuge nach Mitte 2010 eh keine Pflicht. (Soviel zum Thema "gute Schulung"...)

MfG

Themenstarteram 16. August 2015 um 10:47

Selbst wenn ich die Abweichung auf der Vorderachse korrigiere und statt den gemessenen 180 daN mit 230 daN (wie links) rechne, und dann die Hinterachse auf 130 daN auf beide Seiten hochrechne, komme ich nicht auf einen Wert für "Abbremsung BBA" auf >50%:

(230+230+130+130)/1555 =720/1555=0,46=46%

Mit welcher Kraft wurde auf das Pedal bzw. die Handbremse eingewirkt? Ohne diesen Wert, brauchst du nicht rechnen.

MfG

Themenstarteram 16. August 2015 um 10:54

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 12:48:49 Uhr:

Mit welcher Kraft wurde auf das Pedal bzw. die Handbremse eingewirkt? Ohne diesen Wert, brauchst du nicht rechnen.

MfG

Diesen Wert kann ich dem HU-Bericht leider nicht entnehmen.

Das ist der Punkt! Wird ja auch nicht geprüft. Daher, kannst du nichts über die Mindestabbremsung lt. Vorredner sagen.

Zumal: Schon mal mit 50kg ins Pedal getreten? Da wirft dein Auto bei laufendem Motor den Anker. In der Regel wirst du mit wenigen kg ins Pedal drücken und den Rest übernimmt der BKV.

Mein Fazit: Mit deiner Bremse ist alles in Ordnung!

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 12:59:38 Uhr:

Mein Fazit: Mit deiner Bremse ist alles in Ordnung!

Ganz so weit würde ich in der Beurteilung nicht gehen. Der Unterschied zwischen vorne links und rechts ist schon reichlich grenzwertig. Da ist nicht mehr alles in Ordnung, sondern nur noch gerade genug in Ordnung, dass man die HU noch besteht.

Es ist also nicht so schlimm, dass man sofort was machen muss, aber doch schlimm genug, dass man ruhig so langsam mal was machen sollte. Diesen Wagen wegen was anderem auf die Bühne zu nehmen, und die Bremse dann nicht zu machen, würde ich hier schon als leicht unverantwortlich betrachten.

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 12:22:02 Uhr:

Dann dürften theoretisch alle Fahrzeuge in Deutschland keine gültige HU haben. ;)

MfG

Wenn es immer richtig gemacht würde, schon. Aber warum auch. "Haben wir doch immer so gemacht, muss also richtig sein. Im Paragraf 29 StVZO ist alles genau geregelt. Meine Aufgabe ist es nicht, hier jemandem Unterricht zu geben und das will ich auch nicht. Ich hab mir das alles hart und mit viel geopferter Freizeit erarbeitet. Es nützt mir und meinem Arbeitgeber und das ist genug.

Anbei mal ein kurzer Auszug aus einer Broschüre des TÜV zum Thema Abbremsung.

(Aber die haben ja sicher auch keine Ahnung!) ?Sarkasmus Ende?

Tmp-23079-screenshot-2015-08-16-14-15-21-636630992
am 16. August 2015 um 11:40

Naja in Deutschland geht schon immer alles eher pingelig genau nach Vorschrift. Würde mich wundern, wenn es ausgerechnet bei den Bremsen anders wäre.

Ich denke, Johnes hat schon den Finger drauf - von wegen Standzeit des Fahrzeugs.

Fahre unbedingt vor einer erneuten Prüfung ein paar Hundert km (nicht nur AB), damit sich die Bremsen wieder etwas frei machen können. Dann sind die nächsten Messwerte bestimmt schon wieder besser.

Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der HU diese Bremswerte hatte, dann wundert mich garnichts mehr. Das bestätigt meine Aussage, dass fast immer beide Augen zugedrückt werden, Hauptsache, das Auto kann schnell wieder raus und der Nächste bitte!

43% sind keine gesetzlich geforderten 58%! Ich erspare mir jetzt die Vorrechnung des Bremsweges, der wir dann aber nicht bei den traumhaften Werten von 30-35 m aus 100 km/h liegen!

am 16. August 2015 um 13:05

Wieso jetzt 58%, ich sehe in der Vorschrift bei PKW 50%? Auf vielen HU-Protokollen (Plakette erteilt) findet man aber Werte <50% deutlich aufgedruckt. Wird damit der Verstoß gegen die StVZO schwarz auf weiß dokumentiert, wenn das Fzg. in deren Gültigkeitsbereich betrieben wird?

Tja, da aber immer noch die Bezugsbremsleistung gemessen wurde, ist dennoch alles so, wie es sein muss.

Wenn in 2-3 Wochen die Bremsen erneut geprüft werden, werden die Werte besser sein. Jetzt dem Wagen einen Bremsdefekt andichten zu wollen, ist schon arg überzogen. Der TE wirft dann Geld für etwas raus, was gar nicht defekt ist.

Man sollte bedenken: Das Fahrzeug ist noch keine 2 Jahre alt. Hat eine Weile beim Händler gestanden und wurde von dort direkt zur HU gebracht. (Wahrscheinlich direkt beim Händler!) Der Wagen ist sicher keine 10 km nach der Standzeit gelaufen. Da ist das Verhalten normal.

Das Fahrzeug hat Gewährleistung und Werksgarantie! Da jetzt dem HU-Prüfer Pfusch/Betrug unterstellen, grenzt schon an übler Nachrede.

PS: Ich finde es zudem gut, das Bikerleo66 meine Aussagen auch noch mit Auszügen aus den Vorschriften bestätigt. ;)

MfG

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 16. August 2015 um 15:05:36 Uhr:

Wieso jetzt 58%, ich sehe in der Vorschrift bei PKW 50%? Auf vielen HU-Protokollen (Plakette erteilt) findet man aber Werte <50% deutlich aufgedruckt. Wird damit der Verstoß gegen die StVZO schwarz auf weiß dokumentiert, wenn das Fzg. in deren Gültigkeitsbereich betrieben wird?

58% ab EZ 28.07.2010! Der TE schrieb Jahreswagen. Also denke ich mal, der Fiesta ist nicht älter als 5 Jahre.

Themenstarteram 16. August 2015 um 14:00

Zitat:

@Bikerleo66 schrieb am 16. August 2015 um 15:54:50 Uhr:

Zitat:

@Kung Fu schrieb am 16. August 2015 um 15:05:36 Uhr:

Wieso jetzt 58%, ich sehe in der Vorschrift bei PKW 50%? Auf vielen HU-Protokollen (Plakette erteilt) findet man aber Werte <50% deutlich aufgedruckt. Wird damit der Verstoß gegen die StVZO schwarz auf weiß dokumentiert, wenn das Fzg. in deren Gültigkeitsbereich betrieben wird?

58% ab EZ 28.07.2010! Der TE schrieb Jahreswagen. Also denke ich mal, der Fiesta ist nicht älter als 5 Jahre.

Korrekt, 04/2014.

Wie kann dann der Prüfer die Plakette erteilen? Müsste da nicht auch die Software meckern?

Deine Antwort
Ähnliche Themen