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Bremswerte TÜV

Themenstarteram 16. August 2015 um 9:32

Hallo zusammen,

ich habe einen gebrauchten Ford Fiesta als Jahreswagen gekauft. Der Verkäufer hat mir die Inspektion und HU/AU neu gemacht. Das Fahrzeug hat "ohne Mängel" bestanden, dennoch wundern mich die Bremsenwerte:

Achse 1: Links 230, Rechts 180

Achse 2: Links 120, Rechts 130

 

Feststellbremse: Links 90, Rechts 110

Blockiergrenzen erreicht.

Abbremsung BBA: 42%, FBA 13%, Berechnungsmasse BBA 1555kg

 

Während der Fahrt (auf Landstraße bis ca. 100 km/h getestet) fällt nichts auf. Spur ist gerade, auch beim Bremsen "verzieht" nichts.

Bei Autobahnfahrten wird es ab ca. 120km/h ein wenig lauter, ich vermute hier allerdings die Goodyear 4Seasons als Geräuschquelle in Verbindung mit "Kleinwagen".

Der Wagen hat vorne Scheibenbremsen, Hinten Trommelbremsen.

EZ 04/2014, 13tkm gelaufen.

Ich habe versucht mich ein wenig Schlau zu machen....

Die Werte der ersten Achse scheinen innerhalb der Toleranz von 25% zu liegen. Für die BBA konnte ich einen Mindestwert von 50% finden, mein FoFi scheint jedoch darunter zu liegen.

Beste Antwort im Thema
am 23. August 2015 um 21:51

Will mich hier auch mal kurz und knapp einmischen.

Bin selber in dem Bereich tätig (Plakettenkleber).

Wenn der HU-Adapter benutzt wurde stehen auch die Bremsdrücke auf dem Papier.

Stehe diese nicht dort, wurde er nicht verwendet.

Das kann diverse Gründe haben, Hauptgrund momentan aber: Klappt nicht bei allen Fahrzeugen und das Ding ist alles aber nicht ausgereift.

Das Fahrzeug muss 58+% Abbremsung zum bestehen haben. "Früher" war es möglich: eine Achse blockiert = bestanden.

Praxis: Wird immer noch so gelöst.

Das Problem ist hier Theorie und Realität.

Viele Neuwagen schaffen auf einem Bremsenprüfstand die 58% nicht.

Warum? Auch hier wieder verscheidenste Gründe:

Die "Geeichten Prüfstände" zeigen je nach Untersuchtungsstelle beim gleichen Auto schon völlig verschiedene Werte an. Wenn es draußen nass ist fährt das Fahrzeug mit feuchten Reifen auf den Prüfstand und rutscht vor dem Erreichen der Mindestabbremsung einfach durch.

Ein technischer Defekt könnte natürlich auch vorliegen.

Aber hier spielt der Faktor Erfahrung eine große Rolle.

Wenn ich weiß: Auf dem Prüfstand sind alle Autos von den Werten niedriger... dann weiß man auch das bei diesem Auto alles im Rahmen ist.

Rollen vs. Plattenprüfstand ist auch ein anderes Thema, hier würden oftmals Fahrzeuge mit wirklich schlechter Bremse auf der Platte trotzdem die 58% schaffen.

Um mal eine grobe idee zu geben:

Passat von 2014:

"Guter" Rollenprüfstand: 440dN vorne 270dN hinten (müsste 58+% sein)

gleiches Auto auf "schlechtem" Rollenprüfstand: 300dN vorne 170dN hinten ... (unter 58%)

und auf der Platte: 790dN vorne 230dN hinten (weit über 58%).

Natürlich ist das "scheisse" aber leider Realität.

Genauso wie ein 2012+ Touareg niemals eine Bremsenprüfung auf einer Platte bestehen kann.

Warum? Weil die elektronische Handbremse zu sanft eingreift. Hier wird kein blockieren und keine 16+% erreicht.

Habe diverse Fahrzeuge deswegen durchfallen lassen, bis ich dann diese auch auf der Rolle geprüft habe und sie dort bestehen.

Leider kann man sich als Prüfer vor Ort nicht aussuchen ob man Platte oder Rolle hat ... genausowenig ob die Rolle nass oder trocken ist... oder verschlissen oder neu.

Laut Eichamt sind alle Bremsenprüfstände ok.... aber in der Praxis...

Also am Ende mal kurz mein Fazit: Am geprüften Auto ist alles ok, hier wurde die Abweichung links&rechts sauber und korrekt eingetragen, es wurden keine Werte geschönt nur um eine Mindestabremsung zu erreichen oder es besser aussehen zu lassen.

Der Prüfer hat hier nach bestem Gewissen eine Plakette zugeteilt.

Das ganze Thema wird ab 2018 richtig lustig, wenn die Bremsenprüfstände die Werte direkt an die Software übermitteln.

Dann besteht z.B. ein VW UP überhaupt keine HU mehr, die momentanen Bezugskräfte an der Hinterachse die mit dem HUA gemessen werden sollen erreichen diese nämlich auch im Neuzustand nicht. (getestet am 1000km 2015er Baujahr).

Wer wirklich bedenken hat das seine Bremse nicht verkehrssicher ist fährt am besten bei einer Prüfstelle vorbei und fragt mal nett ob das Fahrzeug mal jemand bremsen kann.

Das sollte in den meisten Fällen gratis + Erklärung wieso&warum&weshalb funktionieren.

Die meisten Prüfer haben hier nichts zu verstecken und erklären gerne wie sie auf ihre Angaben kommen.

Das wäre überhaupt vielleicht eine Idee: Adresse und Telefonnummer sollten auf dem Bericht stehen, vielleicht einfach anrufen und mal nett nachfragen.

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Die Abweichungen sind noch im Rahmen, mit knapp unter 25% auf der VA aber fast inakzeptebel.

Die Abbremsung bezogen auf ZGg (Zul. Gesamtgewicht) ist eindeutig zu gering. PKW ab EZ 28.07.2010, 58% BBA und 16% FBA fordert der Gesetzgeber, (Hochrechnung). Abbremsung auf ZGprüf (Abbremsung beruhend auf das aktuelle Prüfgewicht) wäre ebensowenig erreicht.

Wieso sollte die Abbremsung zu gering sein? Entscheidend ist doch eher, die Gleichmäßigkeit und der Kraftaufbau. Es wird nicht die maximale Bremsleistung gemessen. Das ist auf den meisten Prüfständen gar nicht möglich.

Zumal:

@Bikerleo66: Deine Angaben beziehen sich auf die Pedalkraft, die eine Bremsleistung von "X" erreichen müssen. Dies ist aber nicht, was der Wert auf dem HU-Prüfbericht repräsentiert.

Wie lange hat der Wagen eigentlich gestanden, bevor du ihn gekauft hast? Wenn er 1-2 Monate steht, kann die Bremsleistung unterschiedlich sein. Das gibt sich aber nach einigen Tagen.

PS: Mein Mondeo wiegt mehr, wie dein Fiesta. Erreicht aber auch kaum 250 Nm auf dem Prüfstand. (Liegt wohl mehr am Wetter, als am Auto! Ich habe HU im März. Noch nie auf dem trockenem Prüfstand gestanden. Immer nasse Reifen/Rollen.) Irgendwann rutschen die Reifen auf der glatten Rolle durch, oder wird aus der Rolle geschmissen. Werte zwischen 230-280 Nm sind eher normal. Drüber nur bei idealen Bedingungen zu erreichen.

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 16. August 2015 um 11:52:25 Uhr:

Wieso sollte die Abbremsung zu gering sein?

MfG

Weil der Gesetzgeber hier eindeutige Festlegungen getroffen hat!

Siehe geforderte Werte für die Mindestabbremsung in meinem Post.

Img-20150816-120152

Sind aber andere Werte!

Wenn du mit 50kG/500Nm auf das Pedal drückst, muss das Auto mit Kraft X verzögern. Dies ist aber nicht der Wert auf der HU-Bescheinigung.

Der Wert, den du beschreibst, muss das Fahrzeug auch/bzw. bei ausgefallenem Bremskraftverstärker erreichen! (Mit BKV ist das wie den Anker zu werfen, wenn man mit 500 Nm ins Pedal kloppt!)

MfG

Themenstarteram 16. August 2015 um 10:08

Danke für eure schnellen Antworten.

Zwischen Außerbetriebsetzung und TÜV-Termin sind etwa 2 Monate vergangen, damit wäre Jones Vermutung korrekt.

Johnes,ich glaube, du hast von der ganzen Thematik Abbremsung nicht viel Ahnung. Das ist mein tägliches Geschäft, Abbremsungen an Fahrzeugen durchzuführen. Ich arbeite in der Qualitätssicherung als Kfz Prüfer.

Die Abbremsung wird aus der Summe der Bremskräfte am Radumfang, bezogen auf das Prüfgewicht ermittelt. Die Hochrecnhung erfolgt dann unter zuhilfenahme der Betätigungskräfte im Verhältnis von, bei der Abbremsung verwendeten zu den gesetzlich zulässigen maximalen Betätigugskräften FH und FF.

am 16. August 2015 um 10:16

Kannst du das mal näher erläutern, welche Rolle die Betätigungskraft jetzt genau in der Messung hat? Ich meine man kann ja mal so und mal so treten.

Nachtrag: Wenn bei der FBA die Blockiergrenze errreicht wird, gilt der zu dem Punkt ermittelte Wert der Abbremsung als bestanden. Hier also die 13%. Die BBA ist jedoch unzureichend.

Hast recht! Ich bohre täglich in der Nase und/oder pöble Leute am Bahnhof an! :rolleyes:

Geh noch mal zur Nachschulung! Da sind noch Defizite vorhanden. Deine Beschreibung entspricht zwar den Richtlinien, finden aber hier keine Anwendung! Bei der HU wird weder die Pedalkraft gemessen, noch das Fahrzeug verwogen. Entsprechend kannst du die Messung nicht durchführen. Oder: Millionen Autos werden Jährlich bei der HU falsch geprüft.

Was du hier beschreibst, findet bei der HU schlicht keine Anwendung. Dies wird vor der Erstzulassung im Werk geprüft bzw. bei der Typenprüfung.

MfG

Wird zur Hochrechnung der Abbremsung bei ZGg benötigt. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass sich in der Praxis kaum jemand an den Werten orientiert. Meist wird nur die Abbremsung mit dem tatsächlichen Gewicht gemacht und wenn es nicht allzu auufällige Werte ergibt, Plakette drauf und fertig.

Dann dürften theoretisch alle Fahrzeuge in Deutschland keine gültige HU haben. ;)

MfG

Eben, das ist ja diese Oberflächlichkeit in der Praxis.

Grundausbildung in Bremsentechnik HU und SP bei Knorr und an der FSHT in Aachen und regelmäßige Wiederholungsschulungen sollten reichen.

Aber das ist immer so, man könnte 1:1 aus dem Fachbuch kopieren und es kommt immer jemand, der es als falsch bezeichnet. Ich weiß, wie es in der zivilen Praxis zugeht, habe mich auch schon gewundert, wie hier SP und HU durchgeführt werden! Erschreckend!

Themenstarteram 16. August 2015 um 10:23

Bitte schlagt euch am Sonntag nicht die Köpfe ein ;)

Ich werde die Tage mal zu ATU auf den Bremenprüfstand. Der Bremsencheck wird dort kostenlos angeboten...vielleicht mit dem Hintergedanken dann teure Reparaturen anzudrehen....aber ich will ja nur aktuelle Werte nach einigen hundert Kilometern. Vielleicht reagiert die Bremse jetzt anders.

Fahr nicht zu ATU! Da wird immer was gefunden und du schmeißt dein Geld zum Fenster raus. Wenn du in einem Automobilclub bist, kannst du mal schauen, wo die einen Prüfstand haben. Dort prüft man das oft kostenlos.

Oder: Fahr in die Fachwerkstatt deines Vertrauens. Dort sollte man das in der Regel auch als Service prüfen. (Kostenlos/kleine spende für die Kaffeekasse.)

MfG

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