Bremsleuchte auch in Nebelschlussleuchte
Hi!
Heute ist ein Golf II vor mir gefahren!
Ich dachte auf einmal, irgendwas stimmt doch da nicht!
Dann ist mir aufgefallen, dass er nicht nur die normalen Bremsleuchten hat, sondern auch dort, wo die Nebelschlussleuchte und auf der anderen Seite der "Blindstecker" ist!
Habe das echt noch nie gesehen, bin auch noch nie auf so eine Idee gekommen, in meine Rückleuchten an dieser Stelle noch Bremsleuchten zu verarbeiten, obwohl ich ja nicht gerade unkreativ bin!
Habt ihr schonmal so was gesehen?
Ist das überhaupt erlaubt?! Wahrscheinlich wenn die Nebelschlussleuchte auch noch geht, ist es O.K. oder?!
33 Antworten
so einfach is das mit der 2ten NSL auch net:
man kann zwar ne birne reinwerkeln, aber normal is es dann trotzdem noch verboten, da die streuscheibe der rechten NSL kein E-prüfzeichen hat.
--> in DE nicht zugelassen
MfG Marco
was du aber machen kannst um dein bremslicht zu individualisieren ist, dass du das normale licht gegen eine zwei faden birne austauschst und dann den 21 watt draht mit der bremse verbindest.
im gebrauch sieht das dann so aus, dass wenn du licht an hast und bremst, das licht heller wird und eine zweite kammer zusätzlich angeht.
war damit sogar beim TÜV und der hat nix gesagt (wollte eigentlich wieder zurückbauen, hab ich aber vergessen).
naja siehs dir mal an
greetz
querys
Und das ist für den TÜV O.K.?!
Wundert mich, dass sie da nix gesagt haben, wenn das andere nicht in Ordnung ist!
So,so!
ABI '03?!
Kommt mir bekannt vor! 😉
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Ein Freund von mir hat auf seiner Führerscheinnachschulung jemanden getroffen, der seine Nebelschlußleuchten auch ans Bremslicht gekoppelt hatte.
Deswegen war er natürlich zur Nachschulung.
wäre es erlaubt die nsl an die normale schlussleuchte zu koppeln????( mit anderem reflektor natürlich)
ist eigentlich eine nsl vorgeschrieben????
gruss
Zitat:
Original geschrieben von querys
naja siehs dir mal an
greetz
querys
mach mal dein wischer anständig, wenn du ihn schon legen willst 😁
das mit den doppelten bremsleuchtne sieht cool aus.
aber ob das wirklich so rechtens is?
MfG Marco
Ich meine das es doch generell verboten ist die Lichtanlage umzubauen, oder? Im landkreis ST fährt einer rum der hat klarglas und alle drei zusammen geschaltet mit (augenschätzung) 450 W... seit dem ich hinterdem war muss ich brille tragen 😁 der kann ne ganze stadt ausleuchten...
Jo Bild is aber alt, damals war ich noch mit dem wischer beschäftigt wegen dem heckspoiler das passte da noch net so ganz. inzwischen ist der aber komplett gelegt. und die kartons sind auch weg :-)
querys
Veränderungen an der lichttechnischen Anlage sind verboten. D.h. also, dass man gar nichts mit nichts koppeln darf, sondern alles so belässt, wie es verbaut war.
Die NSL rechts einzusetzen hat meines Erachtens nichts mit dem E Prüfzeichen zu tun. War beim TÜV und bei der Kontrolle der NSL gab es auch keine Probleme.
Das Argument, dass die NSL zu hell seien, dadurch dass ein anderer Reflektor eingebaut ist kann man so nicht stehen lassen. Durch die Verwendung der Dioden gibt es einen leichten Spannungsabfall.
Diese Umbauaktion hatte ich auch vorgenommen, ist jedoch nicht mehr in Benutzung, da ich mich so selten von hinten sehe, wenn ich bremse. 😁
=>Beim Bremsen hatten dann BL und NSL auch die gleiche Helligkeit.
Zitat:
Original geschrieben von murdock
Die NSL rechts einzusetzen hat meines Erachtens nichts mit dem E Prüfzeichen zu tun. War beim TÜV und bei der Kontrolle der NSL gab es auch keine Probleme.
doch, schau dir das mal genau an, bei mir is auf jedem einzelnen streuglas ein E-Prüfzeichen drauf, nur eben beim rechten rücklicht nicht, da wo beim linken die NSL sitzt.
und E-zeichen is pflicht, sonst kannst es vergessen
MfG Marco