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Bremsleitung flicken

Themenstarteram 18. Januar 2021 um 14:16

Hallo,

ich wechsel gerade die Achse an meinem A3 8P und dabei ist mir aufgefallen, dass Teilstücke der beiden Bremsleitungen die nach vorne gehen, rostig sind.

Diese Stelle würde ich gerne Flicken. Soll heißen ich forme diese Stelle mit neuer Bremsleitung nach, bördel diese und setz Die mit Verbindern wieder ein.

Ich stell mir nur die Frage, wie halt ich in der Zwischenzeit die Bremsflüssigkeit davon ab, aus dem abgetrennten Rohrende zu laufen?

Ich will verhindern, dass ich das Bördelgerät total besudel oder die ABS-Einheit leer läuft.

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62 Antworten

Moin Moin

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Januar 2021 um 11:56:40 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Januar 2021 um 11:08:22 Uhr:

..da gibt es nichts zu diskutieren, weil die schlichtweg verboten sind und das schon seit Ende 2017..

Das neuste was ich höre. Hast du dazu eine Quelle? Aber seltsamerweise wird sowas heutzutage immer noch serienmäßig verbaut, weil es halt reparaturfreundlich ist.

Zitat:

@4Takt schrieb am 19. Januar 2021 um 11:56:40 Uhr:

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 19. Januar 2021 um 11:08:22 Uhr:

..Kurioserweise dürfen vorher verbaute aber drin bleiben..

Was ist denn daran kurios? Als die verbaut wurden, waren die ja noch gar nicht verboten und dann gilt der Bestandsschutz.

Der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik des Bundestages (FKT) hat auf seiner 159. Sitzung beschlossen , dass die aus dem Hydraulikbereich stammenden Schneidringverbinder nicht zulässig sind , trotzdem es von einem Hersteller ein anderslautendes Gutachten gibt.

Begründung ist hier die nicht erkennbare Ausführung der Arbeit , von deren Güte die Druckbeständigkeit abhängt.

Und kurios ist auch noch, dass der Prüfer erkennen soll , wann die Verbindung eingebaut wurde.

Zitat:

und dann gilt der Bestandsschutz.

Unsinn. Wenn man etwas für gefährlich erkennt und verbietet, dann muss das auch rückwirkend gelten.

Sonst könnte ja jeder mit einem Oldtimer auf völlig abgefahrenen Reifen herumfahren, denn bis in die späten 60er Jahre gab es keine Mindestprofiltiefe, sondern ein Reifen galt als abgefahren , wenn entweder das Gewebe auf der Lauffläche sichtbar war oder auf mehr als einem Drittel der Lauffläche das Profil nicht mehr erkennbar. Gibt man nun an , dass dieser Reifen bereits seit Mitte der 60er Jahre in diesem abgefahrenen Zustand ist , so ist das also deiner Meinung nach nicht zu beanstanden , da der Reifen ja schon vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen in diesem Zustand war und damit "Bestandschutz gilt".Genauso bräuchte er keine Warnblinkanlage, Verbandkasten oder Warnweste.

"Bestandschutz " gibt es im Recht, zumindestens im Verkehrsrecht, überhaupt nicht. Es gilt grundsätzlich das neueste Recht , es sei denn, dessen Anwendung wird von einer bestimmten Erstzulassung abhängig gemacht. Das ist z.B. bei der Ausrüstung mit Sicherheitsgurten der Fall.

Zitat:

Mittlerweile gibt es auch Kunifer mit ABE. Bisher war das immer eine rechtliche Grauzone.

https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../

Leider gibt der Artikel nicht wirklich das Geschehen wieder. Tatsächlich hat die Lobbyarbeit der GTÜ jahrelang eine gute Sache torpediert und irgendwann auch damit Erfolg gehabt.

Kurz zusammengefasst war das so:

Cunifer (nicht Kupfer) Bremsleitungen gibt es seit ewigen Zeiten und wurden von vielen Hersteller serienmässig eingebaut. Ganz bekannt sind Audi-Modelle Mitte der 80- Anfang der 90er , da wollte Audi vom Rostkutschenniveau zum Premiumhersteller werden. In Skandinavien wurden auch diese Leitungen verwendet , vor allem beim Austausch .

Bremsleitungen , egal aus welchem Materiel , haben grundsätzlich schon mal keine ABE , auch solche nicht für Reparaturzwecke. Aber alle Bremsleitungen , die im Handel erhältlich waren oder sind oder werksseitig eingebaut wurden , erfüllten eine DIN ! Diese DIN gibt auch Radien und Befestigungsabstände vor ! Und auch die Cuniferleitungen erfüllten diese DIN! Trotzdem gab es einige wenige Prüfer und sehr wenige Organisationen, die diese Leitungen ablehnten. Die GTÜ vergab dann mal eine Studienarbeit über das verhalten von Cuniferleitungen und oh Wunder, natürlich ergab diese Studie, dass von den Leitungen keine Gefahr ausgeht. Und nun erfolgte das , was nur mit Geldgier zu erklären ist: ab diesem Zeitpunkt brachte die GTÜ das angebliche Problem ständig bei AKE Tagungen vor und erreichte tatsächlich irgendwann, dass die Leitungen teilweise verboten wurden , mit der Ausnahme, dass sie bei Oldtimern und Fzgen , die sie serienmässig hatten , weiter verwendet werden durften. Im Hintergrund arbeitete die GTÜ mit einem Hersteller von Cuniferleitungen daran , diesem eine ABE zu beschaffen , was dann ja auch gelang , mit der Krönung , , dass diese begutachtet und eingetragen werden müssen ( =neue Einkommensquelle generiert).

MfG Volker

Zitat:

@schreyhalz [url=https://www.motor-talk.de/.../bremsleitung-flicken-t7022639.html?...]

..Der Fachausschuss Kraftfahrzeugtechnik des Bundestages (FKT) hat auf seiner 159. Sitzung beschlossen, dass die aus dem Hydraulikbereich stammenden Schneidringverbinder nicht zulässig sind, trotzdem es von einem Hersteller ein anderslautendes Gutachten gibt.

Das ist doch was anderes. Mit Schneidring finde ich die auch nicht gut, aber ich rede doch die ganze Zeit von Verbindern, wo die Leitung gebördelt werden muss.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 24. Januar 2021 um 11:27:28 Uhr:

Und kurios ist auch noch, dass der Prüfer erkennen soll , wann die Verbindung eingebaut wurde.

Auch hier habe ich z.B. andere Vorgaben:

Schneidringverbinder sind bei der HU als EM zu beurteilen. Von Bestandschutz ist keine Rede.

Zitat:

Kurz zusammengefasst war das so:

Diese Geschichte ist aber etwas unvollständig:

Zunächst hatte der AKE auch KuNiFer-Bremsleitung für zulässig erklärt, wenn diese die sonst üblichen Anforderungen (nachweislich) erfüllen. Dies wurde neben TÜH und DEKRA auch von der GTÜ als verbindliche Anweisung an ihre Prüfer kommuniziert (siehe Herstellerinformation (Achtung, veraltet!) von QJD).

Kurze Zeit später wurde (nach einem Beschluss der 164. Sitzung des BLFA-TK) diese Anweisung wieder zurückgezogen und es musste eine ABE verlangt werden.

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