Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht
Hallo miteinander,
habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€
Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.
Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?
danke,
Pullwoman
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:
Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.
Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:
Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...
gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.
Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.
136 Antworten
was erwartest Du? Schließlich willst Du Ansprüche gegen die andere Versicherung geltend machen. Ihr steht auf unterschiedlichen Seiten und offensichtlich geht die Versicherung auch von anderen Tatsachen aus. Wer einen Anspruch hat, muss diesen beweisen. Wer sich nicht auskennt, sucht sich rechtliche Unterstützung. Die gegnerische Versicherung hat ja auch Anwälte.
Wenn die Versicherung jeden Anspruch ungeprüft befriedigen würde, wäre sie nicht lange im Geschäft. Natürlich versucht man dort, die eigenen Interessen zu wahren, so wie Du das auch tust.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. August 2017 um 15:00:58 Uhr:
Ist ja auch richtig, was will der denn vorher auch machen?
Vielleicht Ansprüche geltend machen?
Zitat:
Sobald Post von der Versicherung kommt sind wir bei "so wollen die das", schlimmstenfalls wird erst vor Gericht der Zustand "issso, fettich" erreicht.
warum sollte Post von der Versicherung kommen, wenn noch gar kein Schaden beziffert worden ist? Glaubt der Anwalt ernsthaft, über "so wollen die das" für seine Mandantin das Beste rauszuholen?
Schaden beziffern, Frist setzen, Reaktion abwarten, kommt keine dann klagen. So wäre das richtig.
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 15:06:54 Uhr:
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. August 2017 um 15:00:58 Uhr:
Ist ja auch richtig, was will der denn vorher auch machen? Noch sind wir bei Stand "könnte, würde, hättte, möglicherweise". Sobald Post von der Versicherung kommt sind wir bei "so wollen die das", schlimmstenfalls wird erst vor Gericht der Zustand "issso, fettich" erreicht.
Trotzdem scheint es so, als würde ich zu Lebzeiten keine Systemfreund mehr, denn es kann ja nicht sein daß der Bürger bei klarer Schuldfrage und eigentlich auch rel. klaren fiskalen Werten und erfolgter Reparatur hier NUN UM SEIN RECHT KÄMPFEN MUSS - mit vollem Primborium: mind. 2 Gutachten, Anwälten und mögl. Gerichtsverfahren.
Das kann doch nicht richtig sein !
Hier muss was im System falsch sein.
Das sollt man auf ein Normalmaß zurückführen.Pullwoman
Das sehe ich anders. Die gegnerische Versicherung hat ja laut Deiner Aussage eine andere Version des Unfallhergangs zu hören/lesen bekommen. Dem müssen sie nachgehen. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, sondern auch deren Pflicht gegenüber ihrem eigenen Kunden.
Also wo jetzt Dein Problem ist, verstehe ich nicht. Es gibt hier erstmal keine klare Schuldfrage, Fotos hin oder her. Wenn Die Frau Eure Version bestätigt hätte, dann würde die Versicherung sicherlich schneller leisten. Obwohl sie auch dann das Recht und die Pflicht hätte, genau nachzuprüfen, wie der Unfallhergang gewesen ist. Das ist alles völlig normal.
Ich hatte mal einen Fall, wo irgend ein Heini behauptet hat, mein Fahrzeug hätte Dreck aufgeschleudert, der ihm dann in die Windschutzscheibe geflogen ist. Meine Versicherung rief mich an, teilte mir den Sachverhalt mit und fragte ob ich davon etwas weiß, bzw. der Leistung zustimme. Ich habe natürlich gar nichts zugestimmt und die Leistung verweigert. Wer ja auch noch schöner, wenn jeder kommen könnte, und von anderen etwas verlangen dürfte. In diesem Fall gibt es zwar Fotos, aber ansonsten auch nur zwei Aussagen und einen Schaden. Gutachter machen dann den Rest.
Vorher wird aber gar nichts geleistet, und das ist auch korrekt so. Erstmal wird Dein Anspruch geprüft, nix anderes. 100% klar ist (für die Versicherung) erst mal nix.
Irgendwie ist der Anwalt ne Lusche,erst stimmt er ner Begutachtung der generischen Versicherung zu und zum Anderen hat er wohl offensichtlich deine Ansprüche und seine anwaltliche Vertretung noch nicht angezeigt.
Zumindest hätte er erstmal Akteneinsicht beantragen sollen.
Ist so meine Meinung.
B 19
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Bei einem Schadensbild in der Mitte vom Passat ist offensichtlich, wer wem die Vorfahrt genommen hat. Aber das ist nur meine subjektive Meinung dazu.
Warum Anwalt? Der Anwalt weiß, daß man bei einem unverschuldeten Ausfall pro Tag für den Ausfall eine Pauschale erhält. Diese richtet sich nach dem Fahrzeug. Dann würde er die Unkostenpauschale beantragen. Das sind auch etwa 30€.
Bei einem eindeutigen Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die Möglichkeit sich einen Anwalt zu nehmen. Die Kosten trägt die gegenerische Versicherung. Das gleiche gilt für Gutachten und Aufwand. Dies hängt damit zusammen, daß vom durchschnittlichen Bürger nicht verlangt werden kann, daß er sich mit der Juristerei in diesem Fall ausreichend auskennt.
Einen lauten Radlauf oder defekten Kühler muß der geschädigte nicht hinnehmen. Beim Kühler muß gar keine Zuzahlung erfolgen, da dieses Teil kein Verschleißteil ist und das ganze Autoleben überdauert. Beim Radlauf kann es schon passieren, daß ein Neu für Alt - Ausgleich geschaffen wird.
PS: Mein Verkehrsrechtsanwalt hat vom gegnerischen Gutachter klar abgeraten. Daran habe ich mich gehalten.
@Leclatcestmoi
Moin, mal ne Frage zum gegnerischen Gutachter.
Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorbeischauen lässt, ist das doch Ihr gutes Recht oder liege ich da falsch?
Wer den dann bezahlt, ist dann ja ne andere Frage.
Als Versicherung würde ich die Regulierung ablehnen wen mein Gutachter die Kiste nicht anschauen dürfte.
Gruß Steffek
Liegst Du falsch. Wer Dein Auto sieht bestimmst nur Du.Zitat:
@steffek11 schrieb am 18. August 2017 um 17:51:14 UhrWenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorbeischauen lässt, ist das doch Ihr gutes Recht oder liege ich da falsch?
@Kai R.
Danke für den Hinweis, sehr interessant!!
Zitat:
@steffek11 schrieb am 18. August 2017 um 17:51:14 Uhr:
@Leclatcestmoi
Moin, mal ne Frage zum gegnerischen Gutachter.
Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter vorbeischauen lässt, ist das doch Ihr gutes Recht oder liege ich da falsch?
Wer den dann bezahlt, ist dann ja ne andere Frage.
Als Versicherung würde ich die Regulierung ablehnen wen mein Gutachter die Kiste nicht anschauen dürfte.
Gruß Steffek
Ein Gegengutachten würde ich keinesfalls akzeptieren. Ein eigenes Gutachten von einem vereidigten Sachverständigen ist wasserfest, sofern nicht völlig dilletantisch umgesetzt. Die Taktik in Haftpflichtfällen liegt darin, den Schaden durch ein Gegengutachten möglichst niedrig oder hoch (! -> 130% Regel) einzuschätzen. Üblicherweise wird dann nur der Betrag des eigenen Gutachters überwiesen und das Gutachten des Geschädigten gar nicht.
Und dann bekommt der eigene Anwalt Spaß, weil er abhängig vom Streitwert bezahlt wird und das ist dann nur noch die Differenz.
Also auf den Fotos sehe ich keinen Parkstreifen, nur eine breite Fahrbahn (wie in Gewerbegebieten oft üblich). Des weiteren sehe ich deutlich auf beiden Seiten der Straße jeweils Einfahrten.
Nicht destotrotz wäre die Dame aber meines Wissens auch dann Schuld, da sie beim Abbiegen auf mögliche überholende Fahrzeuge achten muss. Vor allem wenn sie tatsächlich nicht geblinkt hat.
Ich würde ihr also jetzt nicht unbedingt unterstellen sie hätte eine Falschaussage getätigt. Evtl. hat sie geglaubt sie hätte geblinkt, aber ob sie das tatsächlich hat wissen mit Sicherheit nur zwei Menschen auf diesem Planeten.
Und Söhne sind auch nur Menschen, die ein blinken übersehen können, was aber nix an der Schuld der Golf-Fahrerin ändert.
Moin Moin !
Zitat:
Beim Radlauf kann es schon passieren, daß ein Neu für Alt - Ausgleich geschaffen wird
Tja , das versuchen unseriöse Versicherungen oft , aber das ist natürlich nicht zulässig. Es gibt keine "neu für alt"-abzüge im Haftpflichtfall! Da gibt es auch keine "Versicherungsbedingungen" oder sonst etwas, sondern es gilt ausschliesslich das BGB , und danach ist der Schaden zu ersetzen , fertig und aus!
Zitat:
Liegst Du falsch. Wer Dein Auto sieht bestimmst nur Du.
Unfug. Natürlich kann die Versicherung einen (zusätzlichen) eigenen Gutachter schicken. Genauso natürlich muss sie den auch bezahlen. Kommt es dann zum Streit vor Gericht, bestellt das Gericht in der Regel dann selber einen Gutachter.
Mfg Volker
Nein, so läuft das nicht. Das eigene Gutachten ist Grundlage des Anspruchs. Wenn das der Versicherung nicht gefällt, bezahlt sie nicht. Dann muss man klagen und dann wird ggf. Ein Gericht einen Gutachter bestellen. Auf keinen Fall hat die Versicherung das Recht, einen eigenen Gutachter zu bestellen. Das wäre ja auch noch schöner, dann würde jede Regulierung im Streit zwischen zwei Gutachten enden.
Lies hier: http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/Info-Recht/recht-nachbesicht.htm
@Kai R.
Danke für den Link.
Sehr aufschlussreich!
Am besten man baut keinen Unfall, auch keinen Unfall an dem man nicht Schuld ist.
Der 7. Sinn und die Defensive helfen dabei ungemein.