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Google hinterfragt Bewertung mit Hinweis auf Anwalt?!

Themenstarteram 24. Februar 2020 um 14:12

Hi!

Ich bekam heute auf meinem Googlemail-Konto den Hinweis,das Google eine Bewertung eines Fahrzeughändlers,die ich vor rund 4 Jahren (negativ,mit expliziter Erklärung des Warum und Wieso) prüfen möchte,und zwar im Auftrag einer Kanzlei des Fahrzeughändlers.

Hat sowas schon mal Jemand erlebt?

Die Bewertung ist zu 100% authentisch und sachlich,es wurde nichts dazu erfunden.

Habe Google kurz und knapp die Fakten geschildert und sogar noch eine Kopie des Fahrzeugbriefes von damals beigefügt.

Der Wagen von damals ist aufgrund massiver Mängel schon lange verkauft und vermutlich in der Presse.

 

Gruß,Martin

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2020 um 14:48

Ich würde mich erstmal schlau machen, ob evt. der Laden einen neuen Eigentümer hat.

Wenn nicht: Gleich die nächste negative Bewertung wegen der Nummer hinterherschieben.

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Ja da versucht der Händler seine negativen Bewertungen los zu werden.

Manche scheren sich ewig nicht drum und merken irgendwann, dass das doch auf Dauer Auswirkungen hat.

Ich vermute, dass negative Bewertungen im Rahmen der DSGVO besser angreifbar geworden sind. Und es gibt da findige Abmahnanwälte.

am 24. Februar 2020 um 14:45

Nach 4 Jahren? Gibt es da nicht sowas wie eine Verjährungsfrist um Bewertungen anzugreifen?

@NDLimit Wie meinst du das mit der DSGVO?

Nun, ich habe sie mir nicht durchgelesen, kann mir aber vorstellen, dass es dort einen Passus gibt, der es dem Betroffenen leichter macht, sich gegen Bewertungen zu wehren. Hab´s mal als Diskussionsteil in die Runde geworfen.

am 24. Februar 2020 um 14:48

Ich würde mich erstmal schlau machen, ob evt. der Laden einen neuen Eigentümer hat.

Wenn nicht: Gleich die nächste negative Bewertung wegen der Nummer hinterherschieben.

am 24. Februar 2020 um 15:12

Mir wäre das egal, so lange die Bewertung nicht erfunden ist. Ich habe auch schon einige negative Bewertungen abgegeben und werde es auch weiterhin machen. Sollen sich die Leute benehmen und gute Arbeit machen, dann brauchen sie nichts befürchten.

Wozu braucht man noch Bewertungen, wenn man sich noch nicht mal sicher sein kann, das eine abgegebene negative Bewertung ohne Folgen bleibt. Und alles nur positiv sehen, ne das geht auch nicht. Oder sind die vielen positiven Bewertungen doch alle nur erschlichen und gekauft? Teilweise werden Käufer nach dem Kauf regelrecht eingeschüchtert, von einer negativen oder neutralen Bewertung abzusehen. Oder eine positive wird mit Gutscheinen belohnt, das hat nix mehr mit freier Meinungsäußerung zutun.

Da hat die DSGVO nix mit zu tun. Außer es wurde der Datenschutz verletzt.

 

 

Ich frage mich aber auch wie Google das prüfen möchte. Dazu bräuchten die ja womöglich explizit Daten die unter den Datenschutz fallen könnten.

 

Also könnte es durchaus darauf hinauslaufen dass die Bewertung einfach entfernt wird. Weil eine Rechtmäßigkeit nicht geprüft werden kann ohne den Datenschutz zu verletzen.

Google hat das Hausrecht.

 

Korrigiere mich wer, falls ich mit meiner Vermutung falsch liegen könnte.

am 24. Februar 2020 um 16:15

Naja, entweder du löschst es selbst oder es wird nach 7 Tagen von Google gelöscht, wenn du nicht reagierst. Wenn du objektiv geblieben bist und nichts erfunden hast, dann kann sich der Anwalt die mail nehmen, ausdrucken und seinen hintern damit wischen.

Welches Autohaus war das? Ich kenne da eins in Berlin, welches ähnlich armselig gegen negativen Bewertungen vorgeht und sehr viele (meiner Meinung nach) positive fake Bewertungen hat (immer der gleiche Text von Nutzern mit einer einzigen Rezension). Seriösität ist leider nicht die Stärke dieser Branche.

So ein Geschäftsgebaren kommt dabei raus, wenn um Marktanteile mit positiven Bewertungen gekämpft werden muss.

Normalerweise sind die Chancen bei sowas für den der klagt nicht so gut.

Jeder der damit schonmal ansatzweise zu tun hat weiß, wie schwer es ist selbst komplett ungerechtfertigte Bewertungen loszuwerden.

An uns wurde mal durch einen Lieferanten mangelhafte Ware geliefert und auf den Kontakt hat er sich dann totgestellt. Daraufhin musste es über Anwalt gehen.

Nach entsprechendem Urteil hat er dann auch Schadensersatz geleistet.

Daraufhin hat er uns auf Google als "Schlechten Geschäftspartner" negativ bewertet.

Das ist über 1 Jahr her und die Rezension haben wir trotz Anwalt bisher nicht wegbekommen.

Zitat:

@NDLimit schrieb am 24. Februar 2020 um 15:47:42 Uhr:

Nun, ich habe sie mir nicht durchgelesen, kann mir aber vorstellen, dass es dort einen Passus gibt, der es dem Betroffenen leichter macht, sich gegen Bewertungen zu wehren. Hab´s mal als Diskussionsteil in die Runde geworfen.

Dieses Recht gibt es schon sehr lange, und es ist auch gut, dass es dieses Recht gibt. Ich mache jetzt mal ein Beispiel: Jemand schriebt auf einer Internetplatform (z.B. MotorTalk), dass man beim Händler eine schlechte Erfahrung gemacht hat. Andere Forenmitglieder bewerten den Händler schlecht, obwohl sie ihn gar nicht kennen.

Die Kanzlei hat die Möglichkeit anhand der IP-Adresse den Nutzer des Anschlusses zu erfahren. Dieses Recht wurde nicht in anspruch genommen. Man hat den Seitenbetreiber (google) beauftragt die gesammelten Daten (die Beurteilung des TE) zu überprüfen. Da die Belege eingereicht wurden, ist die Sache erledigt.

Hätte der TE keine Unterlagen mehr gehabt, könnte die Kanzlei drauf bestehen, dass Google die negative Bewertung löscht. Das war wohl das Ziel des Händlers, weil er die Hoffnung hatte, dass nach 4 Jahren keine Unterlagen mehr vorhanden sind. Ein Rechtsstreit gegen den TE war nie geplant, sonst hätte die Kanzlei sich direkt an den TE gewendet.

Das heißt für ne Bewertung muss ich jetzt meine Unterlagen zur betreffenden Dienstleistung bis zum Sankt Nimmerleinstag aufheben?

Ich bewerte nie, da ich auf Bewertungen nix gebe. Aber wenn ich es tun würde, würde ich dafür keine Unterlagen aufheben. Und da ich das jetzt weiß, werde ich erst recht nicht mehr bewerten, lohnt sich ja sowieso nicht.

Wieder was gelernt.

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