Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht
Hallo miteinander,
habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€
Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.
Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?
danke,
Pullwoman
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:
Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.
Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:
Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...
gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.
Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.
136 Antworten
Zitat:
@Pullwoman schrieb am 9. Juli 2018 um 17:11:37 Uhr:
Und übrigens: Die Unfallgegenerische Versicherung war die Allianz. Ich habe vorsorglich und konsequenterweise ALLE meine Versicherungen dort gekündigt. Hapftpflicht, Hausrat, Auto, Anhänger und Privatschutz.
Ich verstehe euren Ärger aber objektiv ist das der Versicherung egal. Warum?
Derartige Kunden gibt es morgen auch bei der HUK, Ergo, DEVK und wie sie nicht alle heißen.... im Gegenwert deiner Versicherungen kommt morgen ein neuer Kunde und du bist der der den verärgerten Kunden bei der BlaBla-Versicherung morgen ersetzt...
Isso 😉
Zitat:
@pokalgolf schrieb am 9. Juli 2018 um 18:50:26 Uhr:
...Ich verstehe euren Ärger aber objektiv ist das der Versicherung egal. Warum?
Derartige Kunden gibt es morgen auch bei der HUK, Ergo, DEVK und wie sie nicht alle heißen.... im Gegenwert deiner Versicherungen kommt morgen ein neuer Kunde und du bist der der den verärgerten Kunden bei der BlaBla-Versicherung morgen ersetzt...
Isso 😉
Nun, nicht ganz... auch unter den Versicherern und intern werden Kundenzufriedenheitsstatistiken geführt, und die eine oder andere Versicherung wirbt damit, eine nur sehr kleine Prozessquote zu haben (manche Berufsunfähigkeitsversicherung sogar damit, dass ihre Prozessquote Null ist).
Allerdings wird fraglich bleiben, ob das künftig in Zeiten der "großen Onine-Check-Portale" noch eine Rolle spielen wird.