Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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Screenshot und zur Polizei mit nehmen. Der Verlauf hier ist beweislage

Hallo,

nochmal kurz zum Restwert.
Restwerte werden in einer Restwertbörse innerhalb 24std ermittelt von Autohändlern die ihren Preis für das verunfallte Fahrzeug eingeben.
Die 300 passen dann schonmal.
Dass die Versicherung hier einen Restwert von 1000€ ermittelt hat, ist ihr gutes Recht und somit sind die 300€ hinfällig. (gleicher Ermittlungsweg wie beim Gutachter)
Somit...WBW minus Restwert, das wär dann das was ihr bekommt.

Gruß Michael

Zitat:

@cartuner84 schrieb am 18. August 2017 um 13:06:15 Uhr:


Hallo,

nochmal kurz zum Restwert.
Restwerte werden in einer Restwertbörse innerhalb 24std ermittelt von Autohändlern die ihren Preis für das verunfallte Fahrzeug eingeben.
Die 300 passen dann schonmal.
Dass die Versicherung hier einen Restwert von 1000€ ermittelt hat, ist ihr gutes Recht und somit sind die 300€ hinfällig. (gleicher Ermittlungsweg wie beim Gutachter)
Somit...WBW minus Restwert, das wär dann das was ihr bekommt.

Gruß Michael

Ich muß konkreter werden: Der zweite Gutachter von der gegnerischen Versicherung hat gestern meinem Sohn nur mündlich mitgeteilt, daß der Restwert etwa 1000€ wäre. Selbst ich weiß aus eigener Erfahrung daß dir das kein nordafrikanischer Containerhändler zahlt. Beim W124 gehen die bis 500€ bei W203 wohl niedriger - niemals aber 1000€
Ich denke der Gutachter wird jetzt auch 3 Tage lang warten und / odr einen Schrotplatzkumpel aktivieren ein passndes Fax zu senden.

Bin mal gespannt ob das neuerliche Gutachten auch am WBW (3600€ im Erstgutachten) gerüttelt wird.

Pw

dann hast Du jetzt eine Lektion gelernt: lasse niemals einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto

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also "best-case" wäre die Schuldfrage also klar.
Dann wären also 3600 WBW minus den Restwert "worst-case" 1000 fällig.
Heißt Versicherung wird 2600€ Überweisung vorschlagen.
1400 hat der Schaden (oberflächlich Reapriert) gekostet.
Haben wir noch 1200 für Spur und neuen Kühler übrig.

Was ist nun mit den beiden Gutachten. Wer zahlt die denn ??

Pullwoman

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. August 2017 um 13:15:27 Uhr:


dann hast Du jetzt eine Lektion gelernt: lasse niemals einen Gutachter der gegnerischen Versicherung an Dein Auto

Das sehe ich mit deutlich differenzierterer Sicht:
Von WBW und Restwert hast Du Recht, der kann dann variieren, manchmal sogar nach oben.
Aber bei der Schuldfrage und taktischen Vorgehensstrategie hast Du Unrecht:
Die Versicherung hat von der Unfallgegnerin einen völlig anders lautenden Schadenshergangsbericht bekommen. Sie war nun daran interessiert, wer nun lügt - was die Wahrheit war um die potentiellen Kosten im Falle einer juristischen Auseinandersetzung abzuschätzen:
Ungeschickterweise gab es ja keine polizeiliche Aufnahme trotz pol. Anwesenheit, geschickterweise hat mein Sohn aber viele gute Foto's vom Unfallort sofort geschossen.
Diese hat er dem Gutachter am Handy gezeigt und jener hat mündlich zugestimmt, das die Frau wohl lügt.
Ich gehe davon aus, da der Herr ein Allianzwagen hatte, daß der der Allianz seine Sichtweise der Schuldfrage reporten wird und damit hätte es sich auf jeden Fall gelohnt ihn zu holen, denn wir bekommen unser Geld u.U. nun 2 Jahre früher und sparen uns eine nervige und lange jur. Auseinandersetzung.
Das wäre mein Wunschszenario.

Pw

P.S. War es jetzt eigentlich ein Fehler, dan Schaden gleich reparieren zu lassen ? (wir fuhren ja dann gleich in Urlaub)

Eher kontraproduktiv, jedoch sollte hier das erste Gutachten ausschlaggebend sein.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 13:23:26 Uhr:


Von WBW und Restwert hast Du Recht, der kann dann variieren, manchmal sogar nach oben.

genau. Der Restwert nach oben, der Wiederbeschaffungswert nach unten. Im Endeffekt verzichtest Du auf Geld

Zitat:

Aber bei der Schuldfrage und taktischen Vorgehensstrategie hast Du Unrecht:
Die Versicherung hat von der Unfallgegnerin einen völlig anders lautenden Schadenshergangsbericht bekommen. Sie war nun daran interessiert, wer nun lügt - was die Wahrheit war um die potentiellen Kosten im Falle einer juristischen Auseinandersetzung abzuschätzen:

Und dafür ist dann ein Schadensgutachter zuständig? Ist mir neu. Richtig ist: für den Nachweis des Unfallhergangs gibt es die Fotos und notfalls muss separat ein Unfallgutachten erstellt werden. Den Nachweis sollte Dein Anwalt führen können

Zitat:

Diese hat er dem Gutachter am Handy gezeigt und jener hat mündlich zugestimmt, das die Frau wohl lügt.

möge es von Nutzen sein

Zitat:

War es jetzt eigentlich ein Fehler, dan Schaden gleich reparieren zu lassen ? (wir fuhren ja dann gleich in Urlaub)

schon. Ihr werdet ja sowieso auf Basis des Gutachtens abrechnen. Die Versicherung wird Euch noch ein Kaufangebot für das unfallbeschädigte Auto machen, welches ihr nicht annehmen könnt. Das Angebot wird aber den Restwert weiter nach oben treiben und Euren Auszahlungsbetrag senken. Vom Rest ziehen sie dann noch die MWSt. ab (was sie streng genommen nicht dürfen).

Vielleicht ein Fall fuer carright?

Ciao
Ratoncita

Ich möchte das mein Sohn seinen Schaden bezahlt bekommt mehr nicht.
Gewinn will hier niemand aus diesem Unfall mitnehmen.

1400 bezahlte Reparatur
800 bezahltes erstes Gutachten
800 geplant für die Reparatur der Folgeschäden

wären also 3000 zu bezahlen, mehr nicht !

3600 WBW 600 Restwert würden diesem betrag gerade eben realisieren.

So wäre das OK.
Und völlig ohne Gewinn.

Pullwoman

P.S. ist das unerwartet hier ? Bin ich etwa schlechte Kundschaft ? Sorry, aber es war nicht meine Idee das Thema hierher zu verlegen... ich hätte es besser im Nutzerbereich gelassen.

Hier steht so viel Blödsinn, klär das lieber mit deinem Verkehrsrechtsanwalt.

Da kommen so Themen wie Integritätsinteresse (das gibt es nicht nur im 130%-Fall) und die Frage welcher Restwert zählt genauso wie die noch offene Schuldfrage auf den Tisch.

Die 1000€ Restwert des zweiten Gutachters würde ich auch nochmal prüfen lassen vom Anwalt und ggf. dem eigenen Gutachter. Wie will er Restwerte z.B. in einer Restwertbörse einstellen ohne eigene Schadenfotos? Oder hat er das Urheberrecht des 1. Gutachters verletzt und einfach dessen Bilder genommen? Oder geraten?

Die zeitnahe Reparatur ist immer ein zweischneidiges Schwert. Man bekommt ja nicht unbegrenzt Leihwagen/Nutzungsausfall und ist damit ja gezwungen eine Reparatur zeitnah durchzuführen. Bei strittigen Schuldfragen erschwert es aber die Rekonstruktion wenn es nur anhand von den Fotos im 1. Gutachten geht.

Von daher: Begutachtung durch die Versicherung war ein Fehler. Lediglich einer Rekonstruktion des Herganges kann man zustimmen, sonst geht es halt nicht weiter. Ein generelles Nachbesichtigungsrecht mal eben so hat die Versicherung nicht, zumal wie hier ja der beschädigte Zustand gar nicht mehr vorlag.

Letztlich alles nur Tipps in welche Richtung es gehen kann, am Ende muss man jetzt mit Anwalt weitermachen und gucken was wirklich in Polizeiakte, beiden Gutachten usw.. steht und welche Chanchen ein Prozess hat.

Wir haben doch schon einen Anwalt zugeschaltet, der steht aber auf Stand-by und agiert bei Eintreffen des ersten Schreibens der geg. Versicherung.
Von daher, ich sehe bis jetzt keinen Fehler in unserer Vorgehensweise.
Aber es ist hier halt wie im Richtigen Leben: Hinterher ist man Schlauer.

Pw

Die Gutachterkosten sowie die Kosten für den Rechtsanwalt trägt die gegnerische Versicherung.
Sofern die Schuld bei der Unfallgegnerin bleibt

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 14:43:27 Uhr:


Wir haben doch schon einen Anwalt zugeschaltet, der steht aber auf Stand-by und agiert bei Eintreffen des ersten Schreibens der geg. Versicherung.

Ist ja auch richtig, was will der denn vorher auch machen? Noch sind wir bei Stand "könnte, würde, hättte, möglicherweise". Sobald Post von der Versicherung kommt sind wir bei "so wollen die das", schlimmstenfalls wird erst vor Gericht der Zustand "issso, fettich" erreicht.

Zitat:

@Moers75 schrieb am 18. August 2017 um 15:00:58 Uhr:



Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 14:43:27 Uhr:


Wir haben doch schon einen Anwalt zugeschaltet, der steht aber auf Stand-by und agiert bei Eintreffen des ersten Schreibens der geg. Versicherung.

Ist ja auch richtig, was will der denn vorher auch machen? Noch sind wir bei Stand "könnte, würde, hättte, möglicherweise". Sobald Post von der Versicherung kommt sind wir bei "so wollen die das", schlimmstenfalls wird erst vor Gericht der Zustand "issso, fettich" erreicht.

Trotzdem scheint es so, als würde ich zu Lebzeiten keine Systemfreund mehr, denn es kann ja nicht sein daß der Bürger bei klarer Schuldfrage und eigentlich auch rel. klaren fiskalen Werten und erfolgter Reparatur hier NUN UM SEIN RECHT KÄMPFEN MUSS - mit vollem Primborium: mind. 2 Gutachten, Anwälten und mögl. Gerichtsverfahren.
Das kann doch nicht richtig sein !
Hier muss was im System falsch sein.

Das sollt man auf ein Normalmaß zurückführen.

Pullwoman

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