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Geld vom Anwalt nach Unfall

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 19:42

Hallo zusammen,

mir ist ein polnischer LKW vor vielen Wochen vorne raufgefahren. Also ab zum Anwalt, Mandat unterschrieben und ihn machen lassen. Kfz Gutachter hat er mir vorgeschlagen, auch dahin, Fotos gemacht, ich musste nichts zahlen, da er mit dem Anwalt zusammen arbeitet und abgewartet.

Letzte Woche rief mich sein Büro an ich möge bitte pers. vorbei kommen, da sie Schwierigkeiten mit der Bank hätten. Ich sollte das Geld „bar abholen kommen. Als ich da war, hat mir sein Angestellter 2200€ (brutto) ausgehändigt. Kfz Gutachten sagt 3400€ brutto. Er sagte mir, dass ein Gegengutachten ausgestellt wurde und am Ende sind nur 2200€ bei rausgekommen. Als ich nachgehakt habe, erzählte er mir, dass 600€ die gegnerische Versicherung pauschal einbehalten hat und ich die Chance hätte die vielleicht wieder zu bekommen. Auch nur, wenn ich laut Checkheft immer bei einer „Fachwerkstatt“ war. Er hat sich mein Checkheft kopiert und meinte er meldet sich. Heute rief wieder das Büro an um mir zu erzählen, dass ich morgen vorbei soll um Geld abzuholen. Wie viel, konnte er mir nicht sagen.

Nun meine Frage, weil mir das ein wenig komisch rüber kommt und ich die Rechnung und den bereits ausgezahlten Betrag nicht nachvollziehen kann. Ich hab euch mal die Rechnung hier hochgeladen. Dort sollte ich unterschreiben. Keine weitere Quittung bekommen.

Was sagt ihr? Wie würdet ihr die Beträge dort aufschlüsseln? In Netto wird z.B. der Schadensbetrag angegeben. Welchen Betrag davon müsste ich in Brutto Fall bekommen?

Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen. Danke und Bericht folgt morgen.

VG Dani

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Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 23. Januar 2020 um 03:27:22 Uhr:

Falsches Forum!

Warum lässt sich der TE die nicht ganz trivialen Fragen nicht von seinem Interessenvertreter erklären, der dafür auch noch bezahlt wird? Was erwartet er hier von einer Schar mehr oder minder ambitionierter und -bemittelter Laien?

Ganz einfach:

Zitat:

@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:

Ich will morgen vorbereitet sein, wenn ich wieder hinfahre und mich nicht abspeisen lassen.

Der TE bereitet sich nur auf das Gespräch vor. Das ist besser als unvorbereitet hinzugehen, und anschließend 2-3 mal anzurufen, weil man noch ein paar Fragen hat.

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Zitat:

@dani-88 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:42:23 Uhr:

Als ich nachgehakt habe, erzählte er mir, dass 600€ die gegnerische Versicherung pauschal einbehalten hat und ich die Chance hätte die vielleicht wieder zu bekommen. Auch nur, wenn ich laut Checkheft immer bei einer „Fachwerkstatt“ war.

Das ergibt keinen Sinn.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat es nicht zu interessieren, wo dein Fahrzeug gewartet wurde.

Ich verstehe die Sache nicht. Was für ein Geld will der Anwalt auszahlen ?

Die Anwälte die ich kenne wollen immer nur Geld haben.

Das Mandat berechtigt den Anwalt „die Sache für dich zu regeln „ Ansprüche hast nur du.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:46:39 Uhr:

Was für ein Geld will der Anwalt auszahlen ?

Das Geld der gegnerischen Versicherung zur Begleichung des Schadens, den der TE erlitten hat.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:47:44 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:46:39 Uhr:

Was für ein Geld will der Anwalt auszahlen ?

Das Geld der gegnerischen Versicherung zur Begleichung des Schadens, den der TE erlitten hat.

Ich habe editiert.

Kein Anwalt zieht das Geld selber ein, er regelt die Sache nur, Ansprüche hat er nicht.

Also ich kenne das zumindest so, daß die Versicherung das Geld an den Anwalt zahlt und dieser es dann an den Geschädigten weiterleitet (wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche eingeschaltet hat).

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 19:55

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:52:29 Uhr:

Also ich kenne das zumindest so, daß die Versicherung das Geld an den Anwalt zahlt und dieser es dann an den Geschädigten weiterleitet (wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche eingeschaltet hat).

Genau so war das auch. Er wird mir nicht aus Spaß 2200€ letzte Woche gezahlt haben :)

Die Positionen der Rechnung checke ich dennoch nicht.

VG Dani

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:52:29 Uhr:

Also ich kenne das zumindest so, daß die Versicherung das Geld an den Anwalt zahlt und dieser es dann an den Geschädigten weiterleitet (wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche eingeschaltet hat).

Kenne ich nicht so. Erstrittene Zahlungen gingen bei mir nie über das Konto des Anwalts.

...und „bar“ musste ich das Geld auch noch nicht abholen.

..vllt. weil hier ein ausländischer Schuldner vorhanden ist ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Januar 2020 um 20:59:28 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. Januar 2020 um 20:52:29 Uhr:

Also ich kenne das zumindest so, daß die Versicherung das Geld an den Anwalt zahlt und dieser es dann an den Geschädigten weiterleitet (wenn der Geschädigte einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche eingeschaltet hat).

Kenne ich nicht so. Erstrittene Zahlungen gingen bei mir nie über das Konto des Anwalts.

Dann hat die Versicherung oder Gegenseite direkt an dich ausgekehrt, passiert schon mal

SV-Honorare werden auch oft direkt gezahlt, obwohl ein Anwalt mit im Boot ist.

@TE

Es wird eine deutsche Versicherung in Kooperation für die polnische reguliert haben und eben auch gekürzt ;)

Von wem ist der Prüfbericht, Noxa, Carexpert, Controlexpert, DEKRA?

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 20:17

Zitat:

@TE

Es wird eine deutsche Versicherung in Kooperation für die polnische reguliert haben und eben auch gekürzt ;)

Von wem ist der Prüfbericht, Noxa, Carexpert, Controlexpert, DEKRA?

Richtig, deswegen musste ich auch solange warten. Unfall ist vom 03.09.19. Die InterEurope AG European Law Service hat diesen Brief an den Anwalt versendet.

Es war ein selbständiger Kfz-Gutachter, nicht die DEKRA & Co.

VG Dardan

Dein Anwalt scheint ne Pfeife zu sein.

Er sollte bzgl. der Kürzungen mit deinem SV Kontakt aufnehmen und dann die restliche Kohle fordern bzw. einklagen!

Dir wurden 2.200,90 € ausbezahlt (Schadensbetrag netto nach dem Streichkonzert am Schreibtisch + 25,- € Aufwandspauschale). Das hat der Anwalt für Dich erhalten und weitergereicht. Nun sollte es noch um die Kürzungsbeträge gehen, die üblicherweise nicht berechtigt sind. Der Anwalt hat da bislang nichts falsch gemacht. Du solltest ... mit ihm sprechen und dir das nochmal erklären lassen.

Themenstarteram 22. Januar 2020 um 20:40

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Januar 2020 um 21:26:36 Uhr:

Dir wurden 2.200,90 € ausbezahlt (Schadensbetrag netto nach dem Streichkonzert am Schreibtisch + 25,- € Aufwandspauschale). Das hat der Anwalt für Dich erhalten und weitergereicht. Nun sollte es noch um die Kürzungsbeträge gehen, die üblicherweise nicht berechtigt sind. Der Anwalt hat da bislang nichts falsch gemacht. Du solltest ... mit ihm sprechen und dir das nochmal erklären lassen.

Ist es üblich, dass ich als Geschädigter den Betrag Netto ausgezahlt bekommen?

Zum Thema Kürzung: Bemesse ich hier die 100% vom Gutachter?

VG Dani

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