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Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 16. August 2017 um 8:20

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.

Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.

Also keine Schuldeingeständnis.

Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.

Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.

Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.

Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:

Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:

Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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am 16. August 2017 um 8:46

Hallo.

Scheint Im Moment Gang und Gäbe zu sein, nicht mehr zahlen zu wollen. Es trifft leider auch auf andere Versicherungen zu.

Obwohl sie sich auf ihre Versicherten beriefen, was ja eigentlich in Ordnung ist, sofern ihre Aussage der Wahrheit entspricht. Und da liegt die Krux.

Ich würde mir einen Verkehrsrecht Anwalt in der Nähe suchen. Das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen.

Gab es bei dem Unfall eventuell noch Zeugen, die den Tathergang gesehen haben ? Sehr sehr wichtig.

Die Erfahrung zeigt aber, dass die Regulierung der Versicherungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Und gerne wird die Schuld Prozentual aufgeteilt.

Drücke Euch die Daumen, dass es eine faire Verhandlung wird.

Übrigens, ich kann nur eine Dash Cam empfehlen, und gegenüber allen Falschaussagen, ja, das Material WIRD vor Gericht sehr wohl verwendet.

VlG.....Frank :cool:

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:10:51 Uhr:

Ich denke daß mit ein Grund für die sehr diversen Antworten die Tatsache ist, daß dieses Forum hier wenig zur Entscheidung beitragen kann.

Es wäre viel besser gewesen in einem "Anwälteforum" oder beim Zentalverband der Autoversicherer sich (juristischen) Rat zu holen wie man den Schädiger am wirksamsten abzockt.

Das wäre zielgerichteter.

Potentielle Betroffene zu Befragen die theoretisch auf beiden Seiten stehen könnten, kann nur eine Luftnummer werden.

Pullwoman

:D

Gott sei Dank gab es keine Personenschäden. ;)

Themenstarteram 16. August 2017 um 9:51

Zitat:

@S Klasse Fan schrieb am 16. August 2017 um 11:43:25 Uhr:

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 21. Juni 2017 um 14:10:51 Uhr:

Ich denke daß mit ein Grund für die sehr diversen Antworten die Tatsache ist, daß dieses Forum hier wenig zur Entscheidung beitragen kann.

Es wäre viel besser gewesen in einem "Anwälteforum" oder beim Zentalverband der Autoversicherer sich (juristischen) Rat zu holen wie man den Schädiger am wirksamsten abzockt.

Das wäre zielgerichteter.

Potentielle Betroffene zu Befragen die theoretisch auf beiden Seiten stehen könnten, kann nur eine Luftnummer werden.

Pullwoman

:D

Gott sei Dank gab es keine Personenschäden. ;)

Es betrifft mich ja auch nur indirekt, es ist der Schaden meines ersten Sohnes.

 

P.S. Ich verstehe die Anspielung durchaus: Aber nicht vergessen, es geht hier nicht darum wie man seinen "Bagatellschaden" am Besten im Abzockmodus monetär gewinnbringend beim Gegner anbringt, sondern es geht darum die eineindeutige Schuldfrage bei einem 20.000€ Schaden bei der Versicherung durchzusetzen.

Naja, für ne Empfehlung in dem Bereich wäre ein Wohnort nicht schlecht.

Das ist wie technische Fragen hier zu stellen, ohne dabei zu schreiben um was für n Auto es geht...

Themenstarteram 16. August 2017 um 12:50

Zitat:

@Mark-86 schrieb am 16. August 2017 um 13:11:20 Uhr:

Naja, für ne Empfehlung in dem Bereich wäre ein Wohnort nicht schlecht.

Das ist wie technische Fragen hier zu stellen, ohne dabei zu schreiben um was für n Auto es geht...

Großraum München.

ich bin in gewisser Weise "insider" und kann dir nur GANZ DRINGEND RATEN: nimm unbedingt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und laß den alle Schritte unternehmen. Auch wenn die Schuldfrage klar zu sein scheint (!), wirst du als Privatmann IMMER über den Tisch gezogen.

Und beauftrage den Anwalt SOFORT, nicht erst wenn die gegenerische Versicherung dir ein (viel zu niedriges) Zahlungs-Angebot unterbreitet hat. Grund: der Anwalt wird sich mehr reinknien, weil im ersteren Fall seine Gebühren aus dem Gesamt-Schadenssumme errechnet werden, im zweiten Fall nur aus der fehlenden Differenz, die man einklagt.

wenn man im ADAC ist, kann man sich einen Anwalt empfehlen lassen.

Zitat:

der Anwalt wird sich mehr reinknien, weil im ersteren Fall seine Gebühren aus dem Gesamt-Schadenssumme errechnet werden, im zweiten Fall nur aus der fehlenden Differenz, die man einklagt.

Das kann ich von Anwälten nicht unbedingt sagen, den meisten reicht die normale Gebühr wenn sie dafür keine Arbeit haben. Auch da muss man immer selbst draufschauen...

(Grade 6 offene Versicherungsfälle aufm Tisch).

Freiwillig zahlt abgesehen von ein paar Direktversicherungen keine mehr...

Das liegt aber an den Geschädigten...

Themenstarteram 16. August 2017 um 13:14

Mein Sohn sprach mit seiner eigenen Versicherung (Admiral Direkt): Die empfahl genau das Gegeteil, nämlich zu warten bis etwas schriftlich vorliegt - was bis jetzt nicht der Fall ist -

Ausserdem sagte man ihm, dass mit seiner Haftpflichvericherung nur der gegnerische Schaden anwaltlich versichert wäre, nicht der eigene ... (er hat keine Teilkasko !)

-> ich hasse dieses System, an dem nur alle mitverdienen wollen, nicht aber für Gerechtigkeit gesorgt wird.

Was ist jetzt richtig ? Gleich nen Anwalt oder warten bis zum ersten Schriftstück ??

Wir wollen auch nicht auf Kosten sitzenbleiben, die dann keiner übernimmt.

am 16. August 2017 um 13:17

Vieles richtig, such dir einen Fachanwalt. Hier wirst du aber keinen finden.

 

ADAC kann da helfen und auch viele andere Dienste.

 

Vorallem wenn ihr beweise, wie die Fotos habt, habt ihr Chancen. Ich würde Versuche noch Augenzeugen zu suchen. Eventuell im Cafe nebenan oder dergleichen.

 

Die Gerichte sind leider nicht so wie im TV dargestellt, da geht es gefühlt sehr ungerecht zu. So das teilschuld und damit zusammenhängende kosten sehr schnell zugesprochen werden.

 

Daher ist eine eindeutige Beweissicherung ein muss.

Vorallem die Fotos sind hier interessant, ohne diese wären es nur Aussagen gegen Aussagen.

 

Deinen schaden würde ich auch erstmal nicht reparieren lassen! Wir hatten damals mehrere Gutachter an den Karren, auch wenn es sich über Monate zieht, wenn ein Auto fehlt wird das gleich zulasten gelegt.

 

Stell dich schonmal auf eine Verfahrensdauer Dauer von 1-2 Jahren ein.

 

Das abwarten ist egal. Du kannst dich vorab beraten lassen vom Profi.

Denn hier wird nur auf den andere vz gewartet was die will.

Ob du vorher zum Anwalt gehst, ist dir überlassen.

 

Ich würde es tun. Erstberatung kostet oft nichts und du bist dann deutlich abgesicherter. Der Anwalt sagt dir genau was du tun sollst und wenn er sagt "warte ab und dann...." Dann kannst du warten. Er wird dir auch die Sachlage und Chancen aus seiner Sicht mitteilen. Dann weißt du was du davon halten sollst.

 

Leider würde auch eine Teilkasko hier nix bezahlen. Nur Vollkasko deckt deinen verschuldeten schaden ab.

 

Achja, dokumentiere auch jede Form von Ausgaben die wegen der beschädigung aufkommen. Eventuell Leihwagen oder so.

Kann man dann später alles wiederholen.

Themenstarteram 16. August 2017 um 13:29

Der Schaden am Auto meines Sohnes ist schon repariert und privat bezahlt. Einen W203 bringt man nicht so schnell um.

Außerdem passierte der Unfall 4 Tage vorm Urlaub - also flux meister B. aktiviert der gleich alles repariert hatte.

Der Gutachter ist schon privat bezahlt.

Jetzt wärs an der zeit wenn die gegnerische Versicherung die Schuldfrage klar anerkennt und ordnungsgemäß zahlt !

Pullwoman

nochmal zum mitschreiben: gehe JETZT SOFORT zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Alles andere ist falsch.

Ihr habt den w203 für 15.000 euro reparieren lassen?

am 16. August 2017 um 13:48

Gesamtschaden war 15.000 also wahrscheinlich beide Autos zsm.

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