Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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Zitat:

@steffek11 schrieb am 17. August 2017 um 17:59:00 Uhr:


Oder ist das ne Einbahnstraße?
Die gute Frau könnte ja auch sagen das sie geblinkt hat und was dann?

Einbahnstrasse eher nicht wg. der Verkehrsschilder fuer den Gegenverkehr.
Angeblich wollte die Frau ja auch wenden.

Aber: Gibt einem ein Blinken Vorrecht in den fliessenden Verkehr "einzuwenden"? 🙄

Aber gut, kenne mich mit den deutschen Gepflogenheiten nicht mehr so aus, hier in Italien ist sowieso alles anders... 😁

Ciao
Ratoncita

@Ratoncita
Sollte die Frau gefahren sein und hat durch blinken angezeigt wo sie hin will hat sie Vorrecht und Du kannst sie nicht überholen. Wie gesagt sehe ich da keine Parkspur, eher ne breite Fahrbahn und da ist es uninteressant ob Du mittig, mehr rechts oder links unterwegs bist,Hauptsache Du bleibst auf Deiner Seite.
War auch nur ne mögliche Theorie,wie es wirklich war wissen nur die beiden Fahrer.
Gruß Steffek

Zum Passat,

Koti vorne
Beide Türen
Schweller
Koti hinten
Lenkung wird auch aufgeschrieben.

Der Passat wird ein total Schaden, ich schätze knapp 30 tausend Schadensumme.

Es ist kein Passat sondern ein Golf Variant (Kombi)

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Zitat:

@steffek11 schrieb am 17. August 2017 um 18:12:48 Uhr:



PS. Vielleicht ist das Thema besser bei Verkehr und Sicherheit aufgehoben, da sitzen ne Menge Profis! :-) :-)

Korrekt. Und außerdem hat keines der Fahrzeuge etwas mit dem W124 zu tun.
Der Ordnung halber verschiebe ich das Thema.

Zitat:

@steffek11 schrieb am 17. August 2017 um 19:07:14 Uhr:


@Ratoncita
Sollte die Frau gefahren sein und hat durch blinken angezeigt wo sie hin will hat sie Vorrecht und Du kannst sie nicht überholen. Wie gesagt sehe ich da keine Parkspur, eher ne breite Fahrbahn und da ist es uninteressant ob Du mittig, mehr rechts oder links unterwegs bist,Hauptsache Du bleibst auf Deiner Seite.
War auch nur ne mögliche Theorie,wie es wirklich war wissen nur die beiden Fahrer.
Gruß Steffek

Bieg mal auf einer Landstrasse links ab. Fein mit Blinken wie es sich gehoert. Wenn einer von hinten angesegelt kommt und dich Ueberholt und es kracht, dann machst du hier den naechsten Thread auf weil du Schuld bist 😉

Zum C180: Die Preise fuer die Fahrzeuge sind ziemlich am Ende angekommen fuer das Bj 2001. Dazu der Rost was fuer das Baujahr normal ist, der Unfallschaden den du beim Verkauf angeben musst, das Radlager und das heiss werden des Motors, sowie die Spur die einen ganz Sicher mitbekommen hat. Die Werkstatt und der Gutachter haben da nicht gerade den besten Job gemacht. Der Restwert fuer das Fahrzeug ist eigendlich mehr gegen 0 oder besser gesagt die Kiste ist was fuer Afrika.
Das Schadensbild damals an einem Mazda war deutlich geringer und schlug schon mit 6500 Euro zu buche. Da hat aber die Fachwerkstatt Hand angelegt. Da wurde ein neuer Kuehler verbaut obwohl meiner Meinung nach da absult nicht dran war. Mir ist damals eine Frau vorn Rueckwaerts in die linke Ecke gefahren. Der Ablauf war ein komplett anderer als beim Sohn vom TE.
Es hat gekracht, ausgestiegen und sofort einen Zeugen der mit dem Fahrzeug daneben stand nach seiner Adresse und Telefonnummer gefragt. Unfallskizze gemacht mit allen Daten und Unterschreiben lassen. Danach ab in die Werkstatt (Mazda). Schriftlich an die alles Abgetreten und von der Werkstatt die Anwaltadresse und ein kostenloses Ersatzfahrzeug bekommen. Nach 2 Wochen bekam ich mein Fahrzeug wieder. Ausser mit der Werkstatt oder dem Anwalt hatte ich keinen Kontakt zur Versicherung von mir oder der Gegnerin. Wenn das heut immer noch so gemacht wird, wuerde ich es genauso wieder machen. In Vorleistung wuerde ich nie und nimmer gehen.

Zitat:

@mattalf schrieb am 18. August 2017 um 05:39:09 Uhr:



Zitat:

@steffek11 schrieb am 17. August 2017 um 19:07:14 Uhr:


@mattalf
Zitat:

"Bieg mal auf einer Landstrasse links ab. Fein mit Blinken wie es sich gehoert. Wenn einer von hinten angesegelt kommt und dich Ueberholt und es kracht, dann machst du hier den naechsten Thread auf weil du Schuld bist 😉"
Moin, das ist ja höchst interessant.
Woher hast Du den diese Weisheiten??
? Ist immer wieder interessant, was hier alles so zum Besten gegeben wird.
Aber Danke für die Info, werde in Zukunft beim linksabiegen solange warten bis mich alle überholt haben. Sicher ist Sicher!!!!
:-),) -)
Gruß Steffek

Mach du was du willst. Ich werde dich hier auch nicht versuchen zu erleuchten. Denn wie es sich wirklich verhaelt findet man mit paar klicks im Internet raus. Wenn es dazu schon nicht reicht, waere eh jede Muehe umsonst.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 17. August 2017 um 13:32:30 Uhr:


Komisch.

Ich habe aber selbst schon öfter erlebt das Fahrzeuge von dritten also oft Firmen, versucht wird die Schuldfrage zuumgehen. Da der Arbeitgeber ja dahintersteht und mögliche Konsequenzen
Allein die Tatsache jemanden dies zu "beichten", bringt manche Menschen zu kuriosen Machenschaften

Vll übt dieser ja Druck aus. Denn irgendjemand wird die Kosten tragen müssen

Aber es zeigen ja die Fotos und Reaktion von Gutachter, dass die Chancen für euch deutlich besser sind.
Kann man ja schonmal durchatmen.

Wenn das ein Fielmann Fahrzeug ist, dann hat sie vom Arbeitgeber nicht zu befürchten. Da bin ich mir schon sehr sehr sicher. Das passt überhaupt nicht in Günters Philosophie.

Zitat:

@mattalf schrieb am 18. August 2017 um 06:23:24 Uhr:


Mach du was du willst. Ich werde dich hier auch nicht versuchen zu erleuchten. Denn wie es sich wirklich verhaelt findet man mit paar klicks im Internet raus. Wenn es dazu schon nicht reicht, waere eh jede Muehe umsonst.

Da bin ich bei Dir.
Ich habe mich zufälligerweise letztens genau mit dieser Frage intensiv beschäftigt und das Fazit (das auch mich überrascht hat, weil ich vorher auch anderer Meinung war) ist, dass der Linksabbieger (selbst wenn er blinkt) und nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass er "den zweiten Blick" gemacht hat eine überwiegende Mitschuld (meist 60 zu 40) trägt, wenn ihm ein Überholender rein fährt. Und das ist jetzt nicht "Stammtisch" sondern Ergebnis einer mehrstündigen Recherche zu entsprechenden Gerichtsurteilen.

VG
Günter

Zitat:

@Titanist schrieb am 18. August 2017 um 09:15:05 Uhr:



Zitat:

@mattalf schrieb am 18. August 2017 um 06:23:24 Uhr:


Mach du was du willst. Ich werde dich hier auch nicht versuchen zu erleuchten. Denn wie es sich wirklich verhaelt findet man mit paar klicks im Internet raus. Wenn es dazu schon nicht reicht, waere eh jede Muehe umsonst.

Da bin ich bei Dir.
Ich habe mich zufälligerweise letztens genau mit dieser Frage intensiv beschäftigt und das Fazit (das auch mich überrascht hat, weil ich vorher auch anderer Meinung war) ist, dass der Linksabbieger (selbst wenn er blinkt) und nicht zweifelsfrei nachweisen kann, dass er "den zweiten Blick" gemacht hat eine überwiegende Mitschuld (meist 60 zu 40) trägt, wenn ihm ein Überholender rein fährt. Und das ist jetzt nicht "Stammtisch" sondern Ergebnis einer mehrstündigen Recherche zu entsprechenden Gerichtsurteilen.

VG
Günter

Ich will meinen Sohn in keiner Weise in Schutz nehmen, aber - selbst wenn es sich um einen Linksabbiegevorgang gehandelt hätte, sollte man sich da nicht links zur Mitte der Strasse hin einordnen UND Blinker setzten UND den Blick über die Schulter erfolgreich durchführen ? Fakt ist (laut Foto), daß aus der rechtest möglichen Position nahe dem Randstein ein Abbiege- oder Wendevorgang eingeleitet wurde.
Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren.
Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt.
Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Sind hier beide Schuld (60/40) oder evtl doch nur einer ??
Es gibt keine Zeugen - nur Bilder.

Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

Pullwoman

Hallo Pullwoman,

mein Beitrag bezog sich jetzt nicht speziell auf Euren Fall, sondern auf einige vorherige Beiträge zum Linksabbiegen allgemein.
Wie das in Eurem Fall aussieht, kann hier(!) wohl niemand wirklich fachgerecht beurteilen.

VG
Günter

Zitat:

@steffek11 schrieb am 17. August 2017 um 19:07:14 Uhr:


@Ratoncita
Sollte die Frau gefahren sein und hat durch blinken angezeigt wo sie hin will hat sie Vorrecht und Du kannst sie nicht überholen. Wie gesagt sehe ich da keine Parkspur, eher ne breite Fahrbahn und da ist es uninteressant ob Du mittig, mehr rechts oder links unterwegs bist,Hauptsache Du bleibst auf Deiner Seite.
War auch nur ne mögliche Theorie,wie es wirklich war wissen nur die beiden Fahrer.
Gruß Steffek

Blinken bedeutet lange nicht jetzt "Vorrecht" zu haben.
Auch wer blinkt und abbiegen will, rechts so wie auch links hat sich zu vergewissern das er nicht gerade überholt wird, bzw. beim rechts abbiegen ein Fahrrad oder Fußgänger weiter gerade aus möchte. Diese haben dann Vorrang.
Man darf aber auch Fahrzeuge die ihre Absicht zeigen links abzubiegen nicht mehr überholen.
Hier sind alle irgendwie in der Pflicht.

Desweiteren hat man sich so weit wie möglich auf die entsprechende Seite einzuordnen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

Schafft die Gerichte ab, völlig überflüssig. Recht wird zukünftig in Foren gesprochen und auch das schon nach Anhörung von nur einem der Unfallbeteiligten.

VG
Günter

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