Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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Ich nehme einfach an, dass die andere Partei hofft, dass sie den schaden an ihren Auto nicht tragen muss. Sie hat sicherlich (Bei den Wagen) eine Vollkasko, aber bei schuld würde sie sehr hochgestuft werden.

Wahrscheinlich hofft sie dies zu umgehen.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 17. August 2017 um 13:22:30 Uhr:


Ich nehme einfach an, dass die andere Partei hofft, dass sie den schaden an ihren Auto nicht tragen muss. Sie hat sicherlich (Bei den Wagen) eine Vollkasko, aber bei schuld würde sie sehr hochgestuft werden.

Wahrscheinlich hofft sie dies zu umgehen.

Das ist umso verwunderlicher: Das war ein Flottenfahrzeug der Firma Fielmann den eine Mitarbeiterin oder Ehefrau gefahren hat. Meines Wissens haben die Versichrungen wo keine Hochstufungen nach Unfällen erfolgen. Das trägt der Gesamtpreis des Leasing- / Mietcarfahrzeugs der Volkswagengruppe versichert durch Allianz.

Ich sehe daher keinen wirkliches monetäres Motiv für die Falschaussage der Gegnerin über den Unfallhergang.

Pullwoman

Komisch.

Ich habe aber selbst schon öfter erlebt das Fahrzeuge von dritten also oft Firmen, versucht wird die Schuldfrage zuumgehen. Da der Arbeitgeber ja dahintersteht und mögliche Konsequenzen
Allein die Tatsache jemanden dies zu "beichten", bringt manche Menschen zu kuriosen Machenschaften

Vll übt dieser ja Druck aus. Denn irgendjemand wird die Kosten tragen müssen

Aber es zeigen ja die Fotos und Reaktion von Gutachter, dass die Chancen für euch deutlich besser sind.
Kann man ja schonmal durchatmen.

Ein Motiv könnte tatsächlich sein: Die Ehefrau darf offiziell das Fahrzeug gar nicht benutzen, nur der Mitarbeiter selbst. Nun möchte sie mit einer "wohlwollenden Falschaussage" Ihren Ehemann vor negativen Konsequenzen vom Arbeitgeber schützen indem sie versucht die Schuldfrage und damit die ggf. Kosten / Aufwand zu drehen.
Oder sie hat ihren Mann in erster Panik einfach angelogen und kommt jetzt aus ihre Lügenkonstrukt nicht mehr heraus ... (muss konsequent bleiben um nicht am Glaubhaftigkeit zu verlieren)
aber so ähnlich hast Du es ja auch schon beschrieben...
So ein Unfall ruft bei manchen Menschen die skurrilsten Reaktionen hervor...

Es gibt sicher noch mehr denkbare Motive...

Pw

P.S. Auch wenn es jetzt so aussieht als wäre alles aus meiner Sicht halb-so-schlimm: Das was mich wirklich ankotzt im deutschen Versicherungswesen ist, daß wenn die Sachlage eindeutig zu sein scheint, dennoch versucht wird zu Feilschen und zu Täuschen. Und Du mußt dann um dein (gutes) Recht kämpfen, mit Kraft und mit Geld. Das ist ein UNDING - das ist Unsozial, denn dazu ist nicht jeder in der Lage !

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Genau sowas meine ich.

Man kann zwar nur mutmaßen, aber so entstehen schnell diese Falschaussagen.

Angst vor Konsequenzen.
Man sollte einfach dazustehen und fertig. Schließlich im Endeffekt, wird sie noch mehr Probleme haben. Eventuelle Verfahrenskosten und co.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 17. August 2017 um 13:43:55 Uhr:


Genau sowas meine ich.

Man kann zwar nur mutmaßen, aber so entstehen schnell diese Falschaussagen.

Angst vor Konsequenzen.
Man sollte einfach dazustehen und fertig. Schließlich im Endeffekt, wird sie noch mehr Probleme haben. Eventuelle Verfahrenskosten und co.

"Lügen haben kurze Beine" : Im deutschen Justizsystem wirst Du dann - in letzter Konsequenz - als Zeuge vorgeladen und mußt im schlimmsten Falle unter Eid aussgen, wenn der Richter an Deiner Glaubhaftigkeit zweifelt. Wenn dann weiter gelogen wird und das nachgewiesen werden kann, dann ist das eine Straftat = Meineid.

Also was soll das, bringt einen allenthalb in Haft.
Das ist das Ganze doch nie und nimmer wert...

Pw

Naja, ohne die Fotos würde das ganz anders aussehen.

Dann würde sie auch gut damit durchkommen. Bzw teilschuld rausholen kann.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 17. August 2017 um 13:59:21 Uhr:


Naja, ohne die Fotos würde das ganz anders aussehen.

Dann würde sie auch gut damit durchkommen. Bzw teilschuld rausholen kann.

Gebe ich Dir auch Recht.
Scheint aber dann auch eine besonders unterbelichtete Variante des anderen Geschlechts zu sein :
Sie hat ja am Unfallort mitbekommen, daß trotz der von ihr gerufenen Polizei mein Sohn die Beweisaufnahme selbst übernommen hatte und zig Bilder aus allen Richtungen und Umgebung geschossen hatte.
Doppelt dämlich dann ein gefälligen Lügenbericht abzugeben.

Kopfschüttelndes Unverständnis.

Pw.

Definitiv. Aber manchen Menschen wird auch von vielen anderen immer unglaubliches geraten. Auch hier im Forum.

Kann gut sein dass ihr Mann, Anwalt wer auch immer, einfach geraten hat.

Gibt ja viele die der Meinung sind irgendwie das Gesetz beugen zu können.
Aber durch die Fotos seid ihr ja ziemlich gut beraten.

Man kann leider nicht in die Menschen hineinsehen. Aber auch durch mehrere Beispiele hier im Forum sieht man, dass sich viele Menschen echt Dinge einreden. Trotz 100% schuld, sind die immer noch der Meinung sie haben alles richtig gemacht.

Nur schade um die Autos. Der VW egal, aber der arme Benz. Selbst repariert wird er nie so sein wie vorher.

Hast du ja auch schon mitgeteilt, dass sich mögliche Folgeschäden schon zeigen.

Bei sowas tun mir die Autos an meisten leid, Vorallem da man hätte einfach Vorsichtiger fahren müssen.

Ist hier eigentlich jemand der sich zutraut den Restwert des Fahrzeugs den man tatsächlich nach Unfall (unrepariert) bekommen könnte einzuschätzen ?
Realistisch nicht optimistisch.

C180 2.0 Bj 2001 220.000 km "leichter Rost an Radläufen und Kofferaum"

Wäre interessant zu vergleichen mit den beiden Gutachten !
(Fahrzeug steht in München-Land)

Kurt-unfall-01
Kurt-unfall-02

Na ja, die Reparatur in der Werkstatt meiner Wahl - im Grunde ein Ein-Mann-Betrieb - mit 80% Taxlerkundschaft hat den Schaden in kurzer Zeit gut hinbekommen. Spaltmasse, Doppelleuchte und Stosstange alles perfekt ! Lackierung perfekt. -> Aber die Motorhaube haben wir nicht getauscht da unwirtschaftlich. lediglich etwa 3 Quadratzentimeter an der Ecke hingebogen und gefüllert und Beilackiert. Ist nicht perfekt geworden - sieht man aus 1-2 Metern Entfernung, von weiter nicht.
Aber nochmals 1000€ nur für ne perfekte Motorhaube ist (mir) ein 16 Jahre alter W203 nicht wert.

Folgeschäden: 1) Motor wird im Stau heiß, bedeutet nicht genug Kühlleistung im Stand. Ich erwrte daß durch den Unfall und ggf. die Reparatur die im 15 jahre alten Kühler befindlichen Metallteilchen und Kalk den einen oder aderen Kanal verstopfen und damit den Durchfluss blockieren. Abhilfe: neuer Kühler, Kühlmitteltausch.

Folgeschaden 2) Radlager an der Unfallachse ist laut. Weiter bis jetzt nicht tragisch, aber Abhilfe wäre Lagertausch.

Folgeschaden 3) Spur / Sturzkontrolle wäre auch ratsam. Subjektiv ist nix anders als vorher)

Das machen wir aber erst wenn das Geld am Konto liegt.
Ansonsten fährt das Fahrzeug prima.

Pullwoman.

Dafür müsste man ihn persönlich sehen. Hochnehmen und alles checken. Und selbst dann bleibt nur ein fiktiver subjektiver wert. Dann müsste man noch eine Werte Tabelle oder der gleichen haben um einzuordnen.

Sowas ist nicht ohne. Die Versicherungen tun sich da auch immer schwer.

Hier wird ja auch immer nach Fahrzeugwerten von heilen gebrauchten gefragt, auch die sind quasi 0 aussagekräftig.

Willst du ihn los werden, oder willst du vergleichen mit den Wert des gutachters?

Denn es gibt für unfallfahrzeuge einen eigenen Markt. Dort könnte dir eventuell ein erfahrener Händler was realistisches sagen, aber hier.. immer schwer.

Moin Moin !

Zitat:

Ich berichte was der neuerliche Gutachter von der gegner. Versicherung gesagt hat:

Auto hat auch nach dem Unfall einen Restwert von 1000€ (nicht 300€ wie im ersten Gutachten)

was sind das für Gutachter , die am Tage des Unfalls schon das Gutachten inklusive Restwert fertig haben ?
Müssen die Fzge nicht mind. 3 tage in der Restwertbörse stehen?

Mfg Volker

Moin zusammen, @Pullwoman
Die Photos sind ja gut und schön,aber wo ist da der Parkstreifen? Oder ist das ne Einbahnstraße?
Die gute Frau könnte ja auch sagen das sie geblinkt hat und was dann? Den das ist auf den Photos nicht zu sehen. Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage. Hat den Dein Sohn Zeugen?
Auch weißt Du nicht was die Frau der Rennleitung erzählt hat.
Gruß Steffek

@Didi95
Moin und ein Wort an Dich: wenn ich Deine Kommentare lese, dann kann ich nur den Kopf schütteln.
zb. Sie lügt um ihren Mann zu schützen, weil sie den Firmenwagen eigentlich nicht fahren darf. So ein Schwachsinn, der Mann muss sowieso erklären warum die Karre kaputt ist. Aber Frauen sind ja sowieso nicht geeignet Auto zu fahren. :-)
Außerdem, wer sagt denn, daß der Sohn alles richtig gemacht hat??
Soll nur mal ein Denkanstoß sein!
Gruß Steffek

PS. Vielleicht ist das Thema besser bei Verkehr und Sicherheit aufgehoben, da sitzen ne Menge Profis! :-) :-)

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