Brauchen guten Anwalt mit Fachrichtung Verkehrsrecht

Mercedes E-Klasse W124

Hallo miteinander,

habe mein komplettes Autoleben lang noch keinen Anwalt gebraucht um zu meinem Recht zu kommen aber nun hatte mein Sohn seinen ersten Unfall mit seinem W203.
Die Dame der er in die Seite reinfuhr stand auf dem Parkstreifen an der Seite und wendete urplötzlich auf die andere Strassenseite ohne zu schauen bzw. das irgendwie anzuzeigen. Er fuhr bereits parallel langsam an ihr vorbei und traf Ihre gesamte linke Seite als diese links wendete. Schaden alles zusammen wohl so 15-20.000€

Ich persönlich und zahlreiche andere sehen die Schuldfrage relativ klar, aber nun rief die gegnerische Versicherung bei meinem Sohn an, daß die Unfallhergangsbeschreibung der Unfallgegnerin einen ganz anderen Sachverhalt ergäbe, denn die Dame sei "angeblich" lediglich links abgebogen in einen " mein Komment: ganz klar nicht existente" Einfahrt hinein.
Also keine Schuldeingeständnis.
Die Polizei war vorort hat den Schaden aber nicht fotographisch aufgenommen.
Es gibt (gute) Fotos die mein Sohn machte. Sie geben eindeutig den Standpunkt der Fahrzeuge am Ende des Unfalles wieder.

Nachdem die geg. Versicherung (Allianz) nur anscheinend beginnt zu zicken (Einschüchterung oder Blöff nicht ausgeschlossen) werden wir wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht herumkommen.
Auch das vom Kfz-Sachverständigen erstellte Schadengutachten wird in der Höhe angezweifelt.
Hat jemand eine gute Adresse oder Empfehlung ?

danke,

Pullwoman

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Mein Sohn hat diesen "wohl nicht erkannt oder gesehen" und ist am scheinbar geparkten Fahrzeug mit 10 km/h vorbeigefahren. Urplötzlich wendete das gegnerische Fahrzeug und nahm ihm somit die Vorfahrt. Der Überholvorgang war bereits eingeleitet, ein Unfall NUR vermeidlich wenn die Unfallgegnerin abgewartet hätte bis der Überholvorgang abgeschlossen ist.

Von Überholen kann keine Rede sein. Der richtige Ausdruck ist "vorbeifahren", da das andere Fahrzeug am Straßenrand angehalten hatte. Da gelten ganz andere Regeln als beim Überholen.

Zitat:

@Pullwoman schrieb am 18. August 2017 um 10:11:38 Uhr:


Oder die Frage andersherum formuliert: Was hätte mein Sohn tun müssen, um den Unfall zu vermeiden ? Aus seiner Sicht war das Fahrzeug auf der rechten Seite dabei zu parken...

gar nix. Völlig eindeutige Schuldfrage, 100% beim anfahrenden/wendenden Fahrzeug, welches gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.

Warum Ihr den gegnerischen Gutachter an das Auto gelassen habt, bleibt Euer (teures) Geheimnis.

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Aus persönlicher schlechter Erfahrung mit Nicht-Regulierung eines eindeutigen Fremdschadens und rechtsanwaltl. Vertretung durch fachfremden RA aus fam. Umfeld, empfehle ich dringend die Einschaltung eines VerkehrsrechtFachanwalts. Um nicht noch auf dem eigenen Schaden + selbstbeschafften Gutachtens sitzen zu bleiben.

alles klar, habe den Trend nun verstanden: SOFORT mit Anwalt

Zu den Schadenshöhen:

eig. Schaden W203: Reparaturkosten 1400€, Gutachten Zeitwert 3600€, Restwertangebot 300€, Schadenshöhe 6700€ (= witsch. Totalschaden)

Fremdschaden: Nagelneuer Passat komplette linke Seite vebeult / verschrammt (ca. 10.000€ ggf. mehr)

Pw

Aber hast du die Reperatur mit Rechnung gemacht ? Und was ist wenn die gegnerische vz (was sie gerne tut) ein eigenes Gutachten machen will?..

Ich habe doch von einem vereidigten Sachverständigen ein Gutachten anfertigen lassen. Warum jetzt noch ein zweites anfertigen ?
Sollte doch wohl mehr oder weniger das gleiche rauskommen ?
Jeder weitere Gutachen treibt die Schadenssumme doch nur in die Höhe ?
Was soll das ??

Ja, der Schaden wurde mit Rechnung (billigst) repariert.

Ein neuerlicher Gutachter wird halt dann die Foto's vom ersten Gutachter verwenden müssen !

Pw

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Ich hatte selbst einmal einen solchen Unfall und auch schon mehrmals hier gelesen aber auch bei bekannten gehört, die Gegnerische vz will oft ein eigenes Gutachten (ab einer bestimmten Summe). Und auch den Unfall nachstellen, wird manchmal veranlasst.

Hier geht es nicht um die Kosten des gutachters, sondern wird oft davon ausgegangen, dass eine andere Summe rauskommt.

Versicherungen denken nicht wie normale Menschen.

Genauso, wenn du es repariert, brauchst du die Rechnung. Nur weil ein Gutachter vorab eine Summe festgelegt hat, reicht dies nicht der vz.

Für solche Fragen, ist ein Anwalt halt immer gut. Der sagt dir genau was du tun kannst und sollst.

Mein Kumpel hat seinen (eindeutig unverschuldeten) Unfall verloren, weil er einfach repariert hat und die gegnerische Partei der Meinung war "es gab einen Vorschaden, durch den Unfall kann dies nicht entstehen". Obwohl die andere Partei sogar Zugab Schuld zu haben. Er musste mehr als die Hälfte selber tragen - sowie Gerichtskosten und Anwalt. Dadurch wurde aus den 800 .- euro Reperatur fast 7.000 Euro Anwalt und mehr.

Er konnte es nicht mehr beweisen, der eigene Gutachter reichte dem Gericht auch nicht und anhand von Fotos durfte nicht entschieden werden.

Vll Einzelfall, aber mir geht's nur um die verdeutlichung, was die da teilweise abziehen.

Trotz guten Anwalt, wenn dieser nicht rechtzeitig zugeholt wird, gibt es nur mehr Probleme.

Wenn du unverschuldet geschädigt wirst hast du Anspruch auf DEINEN Gutachter, DEINEN Anwalt und Reparatur in DEINER Werkstatt. Laß dir nichts von der Gegenseite vorschlagen oder gegenrechnen.

Hier im Forum wird zuviel Unsinn und Stammtisch Weisheiten verbreitet. Lass alles den Anwalt klären.

Also eine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des anderen (den den man als Geschädigten Bezeichnet)

Also wenn bewiesen ist das Ich die alleinige Schuld habe, zahlt meine Versicherung dem anderen den Schaden.
Meinen Schaden zahlt meine KFZ Haftpflichtversicherung nicht.
Dafür benötigst Du eine Teil- oder Vollkasko Versicherung.

Wenn dann noch mehr kommt wie z.b Teilmitschuld oder sowas wird es kompliziert und ggf ist ein Anwalt da am besten.

Aus Erfahrung kann ich sagen, wenn ich mir sicher bin das ich 100% der Geschädigte bin, nimm dir ein Anwalt.
Bin ich Teilschuld, lass die Versicherung machen.
Wenn es blöd läuft kann es passieren das man auf den Anwaltkosten sitzen bleibt.
Kommt halt auf die Schadenhöhe vom eigenen KFZ an.
Die Entscheidung Anwalt ja oder nein ist halt nicht leicht und muss jeder für sich alleine treffen wenn man etwas auf die Kosten achten und diese niedrig halten will.

Aber Pullwoman hat ja einen Anwalt gesucht den man Ihm Empfehlen kann.
Ich kenne da keinen in München.

fast alles falsch. Stammtisch eben ;(

Jedenfalls sind Anwälte fast immer das Geld wert.

Nogel was ist denn falsch?
Meine haftpflicht zahlt doch meinen Schaden an meinem Auto?

Also Anwalt wurde hinzugezogen. Erste telefonische Beratung ist erfolgt. Der Anwalt ist der Meinung, da es noch keinerlei Schriftstück von der gegnerischen Versicherung gibt, darauf zu warten und dann zu agieren.
Die geg. Versicherung schickt heute übrigens einen eigenen Gutachter an die Arbeitsstelle meines Sohnes (gerade im letzten Monat mit der Lehre fertig geworden) der dort das reparierte Fahrzeug nochmals begutachtet.
Wir haben uns zusammen mit dem Anwalt entschieden dieses gegnerische Gutachten zuzulassen.
Sieht schon ein wenig nach geklärter Schuldfrage aus, wenn die gegnerische Versicherung nun beginnt den Schaden "kleinzureden"...
Bin mal gespannt was da dann raus kommt.

Pullwoman

Zitat:

@Mallnoch schrieb am 16. August 2017 um 23:35:04 Uhr:


Nogel was ist denn falsch?
Meine haftpflicht zahlt doch meinen Schaden an meinem Auto?

Deine Haftpflicht bezahlt den Schaden an dem ANDEREN Auto 🙄. Wenn Du kasko hast, zahlt sie bei Dir, je ach teil- oder Vollkasko...

Hab ich ja auch so geschrieben,
der zweite Post "Meine haftpflicht zahlt doch meinen Schaden an meinem Auto?" war als provokation gedacht.

Finde es aber komisch, das ein zweiter Gutachter kommt habe ich ja gemeint (trotz angeblichen Kontra), aber was soll er den am reparierten Fahrzeug viel erkennen.

Wenn es gut repariert wurde kann man nur noch einen aktuellen Zeitwert ermitteln, aber sonst..

Ich berichte was der neuerliche Gutachter von der gegner. Versicherung gesagt hat:
Auto hat auch nach dem Unfall einen Restwert von 1000€ (nicht 300€ wie im ersten Gutachten)
Mein Sohn hat dann noch angeführt, daß das Radlager seit dem Unfall etwas lauter ist und neuerlich der Kühler sehr heiss wird im Stadtverkehr... (was leider der Realität entspricht)
Zugleich hat mein Sohn die Gelegenheit wahrgenommen und ihm die eigenen Foto's vom Unfall am Handy gezeigt, so daß er sich ein Bild machen kann.
Zumindest hat der Gutachter einen Kommentar abgegeben, daß er auch nicht versteht warum an Hand dieser Fotos die Unfallgegnerin einen ganz anderen Hergang im Bericht beschreibt.
Er war sehr freundlich und lustig wird berichtet.

Nun werden wir sehen was folgt !
Ich hoffe es war kein Fehler ihm das eigene Beweismaterial nicht vorzuenthalten... kann ja nur helfen die Sache schneller abzuschliessen...

Pullwoman

P.S. im Anhang Bilder vom Unfall (ich hoffe der liest das hier nicht...)

Kurt-unfall-01
Kurt-unfall-02
Kurt-unfall-03-vw
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