brauche hilfe! Habe mein Business cd radio bei ebay verkauft, jetzt mein der käufer das radio kaput
Hallo,
ich bräuchte mal euer Hilfe. Bei ebay habe ich mein Business CD Radio verkauft...nun meint der Käufer, das Gerät wäre defekt, da das Gerät die Cd nicht einzieht, doch ich bin mir zu 100% sicher, dass das nicht war sein kann, da ich vor dem ausbau nochmal eine Cd ausprobiert habe, um den unterschied zwischen dem neunen radio und des werkradio zu sehen.
Das gerät hat er am 24.07.08 erhalten und am 1.08.08 bekamm ich von ebay ne mail, dass das Gerät defekt ist, da es die CD nicht einzieht. Vorher hat er mir nix geschrieben, dass er iwelche probleme hat.
Nun fordert der Käufer 90€(45% des Kaufpreises) für die Reparatur des Geräts, doch ich sehe es nicht ein iwas zu zahlen, da ich weiß, dass vor dem ausbau alles funktioniert hat...
Der Käufer droht mir jetzt seinem Anwalt, falls ich im das Geld nicht überweise...
Ich wäre für paar Ratschläge sehr dankbar
Gruß
hilfe suchender Alex
Beste Antwort im Thema
Antworte einfach nicht mehr auf seine Mails und ich garantiere dir, da passiert nichts.
Das mit dem Anwalt ist der lustigstes Spruch den jeder Depp drunter haut.
Der soll das Teil behalten und du die Kohle, negativ Bewertung bekommst du bei dem so oder so und es gibt auch keine Möglichkeit der Entfernung, da lässt Ebay die Kunden fleißig hängen, deshalb kann ich dir nur raten behalt das Geld.
45 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lucutus1
Ich bezweifele das, wenn ich ich als Privatperson die Sachmängelgewährleistung in der Artikelbeschreibung nicht ausschließe, diese automatisch gewähren muß.Hat jemand ein Gesetzt wo wo drin steht, das ich das umbedingt in der Artikelbeschreibung hinzufügen muß?
Ich kann dir jetzt zwar den Gesetzestext nicht vorlegen, es ist aber eben exakt so, dass der Privatverkäufer das Recht hat die Sachmängelhaftung auszuschließen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch gewährt er sie also.
Bei den Fakten zum Käufer hier (Negative Bewertungen tlw. sogar wegen nachträglichen verhandelns, zaubert einfach mal so 90 € Reparaturkosten ohne Kostenvoranschlag aus dem Hut, Unfreie Rücksendungsandrohung) Würde ich folgendes machen, und sonst gar nicht:
Ignorieren. Dummerweise hast du die negative Bewertung schon fast sicher aber wenigstens hast du deine Kohle. Der Käufer will doch bestimmt nur den Preis drücken und dich über den Tisch ziehen. Nur den emotionalen Brief hättest du dir schenken sollen, wie war der Spruch mit dem Idioten: "Never argue with an Idiot, they drag you to their level an beat you with experience"