Brauche dringend Hilfe, durch den tüv gefallen wegen us front:-(
Hallo zusammen , ich bin neu hier und hoffe einer von euch lieben da draußen kann mir helfen.
ich habe mir vor ca 11monaten einen bmw 318i touring mit us front gekauft.
musste jetzt zum tüv und dieser hat bemängelt.
BLINKLEUCHTEN VORN. schaltung als begrenzungsleuchte nicht zulässig
nun muss ich mir was einfallen lassen kann mir jemand helfen? muss spätestens übernächste woche zum tüv.
vielen dank liebe grüße Maike
52 Antworten
da es hier gerade so passt, kann man sowas eintragen oder gibt es da schon fertige ABE für E36 zum Ausdrucken?
Zitat:
Original geschrieben von Vjaceslav
da es hier gerade so passt, kann man sowas eintragen oder gibt es da schon fertige ABE für E36 zum Ausdrucken?
Nö,
genau das wollen die, bei den besagten Institutionen beschäftigten Prüfer, wie TÜV, DEKRA, etc., gerade nicht sehen - US-Version hin oder her, es ist ein Zwiespalt zwischen legal und illegal in D-Land, den niemand sachlich konkret auflösen kann ...
Grundsätzlich sind in D-Land zwar vorne nur weisse "Positionsleuchten" erlaubt, aber gelbe "Positionsleuchten" eben nicht ausdrücklich verboten. Genau da, liegt wohl der berühmte Hase im Pfeffer ... 🙁
Mir wurde es vom TÜV so erklärt:
Erlaubt sind vorne 6 Standlichtquellen (Begrenzungsleuchten), ausschließlich in weiß! Orange ist nur bei seitlichen erlaubt!.
Und er meinte außerdem dass mittlerweile auch US-Importe - sofern möglich - umgerüstet werden müssen.
Zitat:
Original geschrieben von wbf325i
Genau da, liegt wohl der berühmte Hase im Pfeffer ... 🙁
nö...
die blinker haben nur eine zulassung als blinker.....und ein blinker ist nunmal kein stand- oder begrenzungslicht ^^
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Nochmal zu der erhöhten, ungleichmäßigen Reifentemperatur:
Ist die Spur korrekt eingestellt?, denn wenn an der Hinterachse zu viel negativer Sturz (eventuell auch mit zu viel Vor- bzw. Nachspur) vorhanden ist, kann es zu den erwähnten Symptomen kommen.
Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
Mir wurde es vom TÜV so erklärt:Erlaubt sind vorne 6 Standlichtquellen (Begrenzungsleuchten), ausschließlich in weiß! Orange ist nur bei seitlichen erlaubt!.
Und er meinte außerdem dass mittlerweile auch US-Importe - sofern möglich - umgerüstet werden müssen.
Mir wurde vom Tüv-Nord erklärt, daß nur 2 Standlichtquellen an der Front (natürlich weiß) erlaubt sind.
Und bei den Inpro-Blinkern mit Standlicht steht in der ABE, daß man die normalen Stanlichtquellen (die in den Fernscheinwerfern) stillzulegen hat.
Eben genau so, wie es der Tüv auch meinte. Ansonten stellt es ein Mangel dar.
Gruß
OrigIS
PS: zum eigentlichen Problem der TE ist zu sagen, daß dort mal jemand mit einer Prüflampe und Ahnung rangehen sollte.
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Mir wurde vom Tüv-Nord erklärt, daß nur 2 Standlichtquellen an der Front (natürlich weiß) erlaubt sind.Zitat:
Original geschrieben von grande_cochones
Mir wurde es vom TÜV so erklärt:Erlaubt sind vorne 6 Standlichtquellen (Begrenzungsleuchten), ausschließlich in weiß! Orange ist nur bei seitlichen erlaubt!.
Und er meinte außerdem dass mittlerweile auch US-Importe - sofern möglich - umgerüstet werden müssen.
Und bei den Inpro-Blinkern mit Standlicht steht in der ABE, daß man die normalen Stanlichtquellen (die in den Fernscheinwerfern) stillzulegen hat.
Eben genau so, wie es der Tüv auch meinte. Ansonten stellt es ein Mangel dar.Gruß
OrigISPS: zum eigentlichen Problem der TE ist zu sagen, daß dort mal jemand mit einer Prüflampe und Ahnung rangehen sollte.
Naja dann wären aber auch alle Standlichtringe (Angel Eyes) verboten.
Nein, wären/sind sie nicht, weil es bauartbedingt bei den SW so durch ein Gutachten genehmigt wurde.
Es ist sozusagen eine Lichtquelle pro SW, somit wieder nur zwei insgesamt.
Gruß
OrigIS