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Brauche bitte dringend Hilfe, rechtliche Frage

BMW 3er E46
Themenstarteram 21. Januar 2016 um 17:03

Hallo zusammen,

vor 7 Monaten ist bei unserem 318i vorne das linke Federbein gebrochen und hat mir auch den Reifen aufgeschlitzt. Wurde bei dem Händler, wo wir das Auto kauften für viel Geld repariert.

Gestern Abend, wir hörten einen Knall, gingen raus und dieselbe Seite ist wieder runtergekracht. Zwei Minuten später knallt es wieder und vorne rechts ist auch runter gekracht. Also beide Federbeine sind nun gebrochen.

Ist der Händler mit seiner Werkstatt verpflichtet beide Seiten auf seine Kosten zu reparieren?

Er will nur die Seite reparieren, die vor 7 Monaten gemacht wurde und die andere Seite sollen wir bezahlen. Aber diese Seite ist doch infolge der anderen runter gekracht. Was sollen wir tun?

Zur Info noch: wir haben das Auto jetzt seit 1,5 Jahren und musste schon 4 mal abgeschleppt werden und ständig ist es kaputt.

Viele Grüße Sabrina

Beste Antwort im Thema

Du gibst der falschen Partei die Schuld.....

Das Auto kann nix für die seggelige Werkstatt....DIE hat es verbockt!

Und ich GARANTIERE dir,das es bei KEINEM BMW jemals zu einem Dämpferbruch gekommen ist,weil er 13 Jahre alt war!

Da wurde RICHTIG billiges Zeug verbaut!Und dafür kann weder BMW noch das Auto selbst etwas....

Wenn er jetzt repariert ist und funktioniert,dann fahrt ihn doch,bis er auseinanderfällt,sonst wars WIRKLICH rausgeworfenes Geld......

 

Greetz

Cap

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Themenstarteram 3. Februar 2016 um 15:33

Zitat:

@sabrina001 schrieb am 2. Februar 2016 um 20:38:50 Uhr:

Also es ist ein 318i Touring Baujahr 2001.

Nein, den behalten wir nicht.

VG

Baujahr 2003 meinte ich

Ich kann euren Ärger nachvollziehen, denn Normal ist das eigentlich nicht.

Leider gibt es immer wieder Montagsautos, vor allem bei BMW da viele einen Fahren wollen aber kein Geld in Reparaturen investieren. Die Mehrzahl der BMW Fahrer sind auch eher unter 30.

Themenstarteram 3. Februar 2016 um 19:20

Also ich muss dazu sagen, dass uns BMW nie wirklich interessiert hat. Das Auto war grad da und dazu noch Automatik, was für meine Gesundheit super ist und Kombi wegen der Kinder. Und preislich ging es.

Wir hatten bisher immer Autos in den Altersklassen, mir ist auch klar, dass da immer wieder Reparaturen kommen, aber der BMW ist da echt übers Ziel hinaus geschossen.

Eins weiß ich definitiv, für mich nie wieder BMW.

Viele Grüße

Du gibst der falschen Partei die Schuld.....

Das Auto kann nix für die seggelige Werkstatt....DIE hat es verbockt!

Und ich GARANTIERE dir,das es bei KEINEM BMW jemals zu einem Dämpferbruch gekommen ist,weil er 13 Jahre alt war!

Da wurde RICHTIG billiges Zeug verbaut!Und dafür kann weder BMW noch das Auto selbst etwas....

Wenn er jetzt repariert ist und funktioniert,dann fahrt ihn doch,bis er auseinanderfällt,sonst wars WIRKLICH rausgeworfenes Geld......

 

Greetz

Cap

hallo,

also, wenn der Wagen jetzt so wie er ist verkauft werden sollte,

dann kann man/Frau nicht mehr (dem Händler) nachweisen, was

der eigentliche Fehler war ... aber selbst mit "billigsten" Ersatztei-

len dürfte so ein Fehler (herunterkrachen/Bruch der Feder, etc.)

nicht vorkommen zumal ja nach der ersten Reparatur schon ein

Fehler wegen des Knackens vorhanden zu sein schien ...

Du wirst aber ohne Anwalt keine Aussicht auf Erfolg haben, es

sei denn, du könntest dich mit dem Verkäufer irgendwie einigen

(Rücknahme des Wagens gegen Erstattung des Kaufpreises ab-

züglich einem Ausgleich für die bisherige Nutzung plus Repara-

turen, die von Dir/Euch erbracht wurden, etc. ) ...

ich würde nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen,

der ohne gleich zu kassieren arbeiten würde, oder aber Raten-

zahlung akzeptiert, denn wenn Du alle Unterlagen zum

(Vertrag) sowie der Reparaturen zusammenhast, dann kann

der Fachanwalt relativ genau abschätzen, daß diese Klage kein

Problem sein wird ... vielleicht gibt es ja im Kaufvertrag selbst

schon ein Problem ...

generell (laut Gesetz) ist es so, daß Probleme mit einem ge-

brauchten KfZ in den ersten 6 Monaten so behandelt wer-

den, daß diese bei Kauf bereits vorhanden waren, aber erst

im Nachhinein festgestellt wurden ... nach dem halben Jahr

muß der KÄUFER beweisen (Beweislastumkehr), daß ein gra-

vierender Fehler (kein normaler Verschleiß) bereits vorhan-

den war (und der erst danach zum Vorschein kam, ...)

good lack

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