Bosch Scheinwerfer werden langsam blind - Ersatz ?
Hallo zusammen.
Dass die Scheinwerfer von Bosch in der inneren Streuscheibe am Abblendlicht erblinden, bzw Gelb werden, dürfte so manchem E36 Fahrer bekannt sein.
1: Kann man die Scheinwerfer richten, bzw die Streuscheibe tauschen?
Hatte mal jemand Probs mit dem Tüv ?
Das schlimmste was ich an einem E36 sah war, dass die Streuscheiben nicht nur Gelbbraun, sondern jeweils einen Riss durch die Hitzeentwicklung hatten.
An meinem E36 ist es zum Glück noch nicht so weit fortgeschritten, mache mir aber um neue Scheinwerfer Gedanken.
Am liebsten wären mir die Angel-Eyes aus dem Zubehör.
2: Hat jemand Erfahung mit den Angel Eyes?
3: Welche sind Schrott, und welche taugen und sind normalerweise dicht?
Für eure Tips danke schonmal
Beste Antwort im Thema
Anstatt mal zu überlegen, woran es liegt, dass man dich dauernd missversteht (nämlich daran, dass du missverständlich und oft scheinbar zusammenhangloses Zeug schreibst), verschwendest du deine und unsere Zeit (und unseren Platz) immer und immer wieder damit, ellenlange Beiträge zu schreiben, die auch wieder kein Mensch versteht.
Und dass du das nicht verstehst, macht mich langsam echt sauer!
Ähnliche Themen
91 Antworten
@ Markus
Das war schon ein gewaltiger unterschied nach dem Reinigen, und ich bin zufrieden. Sollte es irgendwann nicht mehr gehen müssen halt neue Scheinwerfer her, aber das wird nochwas dauern.
Zumal ordentliche Scheinis ja wirklich kein Geld kosten für den E36.
Die ZKW H7 für meine Schwester haben 40 € inkl. originaler weißer Blinker gekostet, und sehen wirklich aus wie neu.
Mal sehen ob sie in echt auch wirklich so toll aussehen wie auf den Bildern.
@Sven
Glaub ich dir sofort!
Da sammelt sich über die Jahre schon einiges an Dreck an....
@SunIE
Da hast du dann echt Glück gehabt,sofern wirklich alles intakt ist.Die ZKW H7 sind nämlich genau aus dem Grund,das die runden Streuscheiben aus Glas sind,sehr gesucht.
Greetz
Cap
Habe für meine beiden zusammen 60 Euro bezahlt in H7.
ZKW ist einer und ein anderer Bosch.
Hier die Antwort zum Thema Scheinwerfer vom TÜV:
Die Bauartgenehmigung der Scheinwerfer bezieht sich auf beide Scheinwerfer. Aus diesem Grund ist ein Mischen verschiedener Bauartgenehmigungen nicht möglich.
Das hat ein Herr Sander vom TÜV mir auf meine Mail gesendet.
BMW und Bundesministerium für Verkehr stehen noch die Antworten aus.
Um das noch mal ganz deutlich und für alle verständlich zu schreiben:
Es sind nur bauartbedingte, völlig gleiche Scheinwerfer erlaubt!
Also li + re der gleiche Hersteller, das gleiche Lichtsystem (nur Reflektor oder nur Linse), die gleichen Glühlampensysteme (H7 oder H1).
Nicht erlaubt (logischerweise auch umgekehrt):
- Linse links, Reflektor rechts (egal ob gleicher Hersteller oder nicht)
- Linse links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- Reflektor links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- H1 links, H7 rechts
- die Streuscheiben untereinander zu tauschen (H1, H7, Linse oder Reflektor; außer identisches
Modell wie z.B. H7 Bosch vergilbt/verbrannt gegen H7 Bosch nicht vergilbt/verbrannt; und nur
dort macht ein Tausch Sinn, weil alle anderen Streuscheiben nur verdrecken und gereinigt
werden können; allerdings gibt es diese nicht einzeln für den Bosch H7-SW, wie schon
richtig geschrieben wurde, sondern nur zusammen mit dem Deckglas)
Egal ist natürlich das Alter vom linken und rechten SW, das kann unterschiedlich sein.
JEDE vernünftige Werkstatt achtet auf den Einbau eines SW des exakt gleichen Modells!
Noch mal: Mischmasch ist nicht erlaubt!
Jeder Tüv sollte das bestätigen.
Gruß OrigIS
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
BMW schrieb ich soll vorbeikommen.
@Hitman: Du hast Post. Mit der Bitte um Beachtung!
Hallo Leute und nun die dritte Antwort vom Bundesministerium für Verkehr und....
Nur meinen Namen habe ich entfernt sonst ist die Antwort 1 zu 1 raus und reinkopiert.
besonders für:
@ sunIE
@ OrigIS
@ flashback
und alle anderen die es interessiert.
Sehr geehrter Herr B,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das zuständige Fachreferat teilt hierzu
Folgendes mit:
Die rechtlichen Vorgaben finden Sie in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Nach § 19 Abs.3 StVZO
"erlischt die Betriebserlaubnis des
Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von
Teilen
...
2. für diese Teile
...
b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung
entsprechend dem Übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857)
über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der
Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die
gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der
Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und
eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind"
Ist der Scheinwerfer typgenehmigt und davon würde ich bei Hella, ZKW, Bosch bzw. dessen Nachfolger AL ausgehen und werden die
Anbauvorschriften nach ECE-Regelung Nr. 48 beachtet, kann es bei der
Hauptuntersuchung nicht zu Beanstandungen kommen.
Sehr geehrter Herr B,
ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Käßbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
- Politische Planung und Kommunikation -
Referat L 23 - Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Das heißt man kann ZKW links haben und Bosch rechts in H7 da diese über die Typengenehmigung verfügen und beide in H7 sind.
Ich danke allen die mir ihren Widerstand entgegenbringen und mich damit herausfordern und stärker machen
Zitat:
Original geschrieben von SunIE
Und genau dieser TÜV bestimmt, dass man nur EINEN (!!) Hersteller verwenden darf.
Egal ob originale BOSCH auf einer Seite und originale ZKW auf der anderen Seite oder DEPO links und Hella rechts oder was weiß ich!
Dies sagte mir der Prüfer, als ich mit dem Touring meiner Schwester beim TÜV war, als ich explizit nachfragte.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Edit: Ne Aufklärung warum es solche Paragraphen gibt brauchst hier keinem zu erklären. Das weiß jeder und ist glaube ich Stoff in der Grundschule
Scheinbar Du nicht.
Das Ministerium sagt etwas anderes
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Um das noch mal ganz deutlich und für alle verständlich zu schreiben:
Es sind nur bauartbedingte, völlig gleiche Scheinwerfer erlaubt!
Also li + re der gleiche Hersteller, das gleiche Lichtsystem (nur Reflektor oder nur Linse), die gleichen Glühlampensysteme (H7 oder H1).
Nicht erlaubt (logischerweise auch umgekehrt):
- Linse links, Reflektor rechts (egal ob gleicher Hersteller oder nicht)
- Linse links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- Reflektor links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- H1 links, H7 rechts
- die Streuscheiben untereinander zu tauschen (H1, H7, Linse oder Reflektor; außer identisches
Modell wie z.B. H7 Bosch vergilbt/verbrannt gegen H7 Bosch nicht vergilbt/verbrannt; und nur
dort macht ein Tausch Sinn, weil alle anderen Streuscheiben nur verdrecken und gereinigt
werden können; allerdings gibt es diese nicht einzeln für den Bosch H7-SW, wie schon
richtig geschrieben wurde, sondern nur zusammen mit dem Deckglas)Egal ist natürlich das Alter vom linken und rechten SW, das kann unterschiedlich sein.
JEDE vernünftige Werkstatt achtet auf den Einbau eines SW des exakt gleichen Modells!
Noch mal: Mischmasch ist nicht erlaubt!
Jeder Tüv sollte das bestätigen.
Gruß OrigIS
Falsch.
Siehe Antwort vom Ministerium da alle Scheinwerfer für den E 36 eine Typengenehmigung für den Scheinwerfer an diesem Auto besitzen und somit gemischt verbaut werden dürfen wenn sie H7 zu H7 sind
Zitat:
Original geschrieben von Hitman1974
Zitat:
Original geschrieben von OrigIS
Um das noch mal ganz deutlich und für alle verständlich zu schreiben:Es sind nur bauartbedingte, völlig gleiche Scheinwerfer erlaubt!
Also li + re der gleiche Hersteller, das gleiche Lichtsystem (nur Reflektor oder nur Linse), die gleichen Glühlampensysteme (H7 oder H1).Nicht erlaubt (logischerweise auch umgekehrt):
- Linse links, Reflektor rechts (egal ob gleicher Hersteller oder nicht)
- Linse links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- Reflektor links + rechts, jedoch unterschiedliche Hersteller
- H1 links, H7 rechts
- die Streuscheiben untereinander zu tauschen (H1, H7, Linse oder Reflektor; außer identisches
Modell wie z.B. H7 Bosch vergilbt/verbrannt gegen H7 Bosch nicht vergilbt/verbrannt; und nur
dort macht ein Tausch Sinn, weil alle anderen Streuscheiben nur verdrecken und gereinigt
werden können; allerdings gibt es diese nicht einzeln für den Bosch H7-SW, wie schon
richtig geschrieben wurde, sondern nur zusammen mit dem Deckglas)Egal ist natürlich das Alter vom linken und rechten SW, das kann unterschiedlich sein.
JEDE vernünftige Werkstatt achtet auf den Einbau eines SW des exakt gleichen Modells!
Noch mal: Mischmasch ist nicht erlaubt!
Jeder Tüv sollte das bestätigen.Gruß OrigIS
Falsch.
Siehe Antwort vom Ministerium da alle Scheinwerfer für den E 36 eine Typengenehmigung für den Scheinwerfer an diesem Auto besitzen und somit gemischt verbaut werden dürfen wenn sie H7 zu H7 sind
Logischerweise gehen sie davon aus, daß BEIDE Scheinwerfer (also paarweise) ausgetauscht werden, reden aber nur von einem. Ist das soooo schwer zu verstehen?
Aber der TE kann´s ja trotzdem bei der HU versuchen, vielleicht interessiert´s den Prüfer nicht.
Gruß
OrigIS
Wenn er Probleme bekommt kann er ja die Stellungnahme mitnehmen und dem TÜV Prüfer um die "Ohren hauen".
Hihi.
Aber wenigstens hat man jetzt etwas in der Hand um mit denen vom TÜV zu argumentieren.
Und man braucht sich dann auch nicht mehr die Sorgen machen ob beide von einer Firma sind.
Deswegen ist das für alle denke ich sehr interessant.
Also TÜV ist nicht fehlerfrei.
Zitat:
Original geschrieben von SunIE
Und genau dieser TÜV bestimmt, dass man nur EINEN (!!) Hersteller verwenden darf.
Egal ob originale BOSCH auf einer Seite und originale ZKW auf der anderen Seite oder DEPO links und Hella rechts oder was weiß ich!
Dies sagte mir der Prüfer, als ich mit dem Touring meiner Schwester beim TÜV war, als ich explizit nachfragte.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Edit: Ne Aufklärung warum es solche Paragraphen gibt brauchst hier keinem zu erklären. Das weiß jeder und ist glaube ich Stoff in der Grundschule
Scheinbar doch nicht Stoff der Grundschule siehe Schreiben vom Bundesministerium für Verkehr die es ja wissen müssen.
Siehe PN an Dich wo das Schreiben vom Ministerium eingefügt war und mein Blog zum Verbau verschiedener Scheinwerfer.
Und um es mal krass zu sagen.
Danke für die Unfreundlichkeiten mir gegenüber und feindseelige Haltung.
Aber Ich, ich betone,Ich habe recht gehabt mit den Scheinwerfern.
Denn ich laber nichts von dem ich keine Ahnung habe.