Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Es ist schon erstaunlich, dass man sich so viele Seiten darüber auslassen kann, ob das nun richtig war oder nicht. Da bekommt jemand zu recht Recht und das ist doch schön für den Geschädigten und zeigt doch, dass wir noch in einem "Rechtsstaat" leben. Und der Schaden wurde ja nicht zu 100% übernommen, sondern es verblieb eine "Restschuld" von 25% (ich meine das oben gelesen zu haben), auch das ist rechtens. Also war die Gemeinde zu 75% und der Fahrer zu 25% "schuldig".
Zitat:
@SignumFan schrieb am 11. Juni 2020 um 20:12:16 Uhr:
Also war die Gemeinde zu 75% und der Fahrer zu 25% "schuldig".
.
Woher kommt diese Annahme? Eine Rechtspflicht wurde nicht anerkannt und ein unabwendbares Ereignis liegt auch nicht vor. Man hat sich außergerichtlich geeinigt. Das war war´s.
Ich sag ja, der kannte den Chef vom Ordnungsamt und dann läuft sowas. Wenn du da als völlig Unbekannter einen Brief hinschreibst passiert da erstmal lange Zeit gar nix und am Ende kommst du an einer Klage nicht vorbei.
Was impliziert, dass in der Stadt nur Idioten sitzen würden. Welcher Beamter/Angestellte würde bei einer solchen geringfügigen Summe riskieren wegen Vorteilsgewährung angeklagt zu werden???
Die Stadt bzw. ihre Versicherung hat bezahlt, weil ihr klar war, dass sie am Ende bezahlen muss und die Ersatzsumme in keinem Verhältnis zu den Prozesskosten steht.
Machen Versicherungen häufig und nicht nur im öffentlichen Bereich. Und wenn Du den Bürgermeister persönlich zweimal die Woche einladen würdest, ändert das nicht das geringste!!
Nochmals, wenn eine Fallkonstellation so oft entschieden wurde und zwar in Dirks Sinne, dann trägt man das nicht mehr streitig aus.
Mag für Euch schwer zu schlucken sein, ist aber die Realität!
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@Pfosten%dingsbums:
Du merkst es irgendwie nicht, das ist hier ja wie mit Analphabeten. Die Stadt / Gemeinde hat eine Versicherung (KSA, Kommunaler SchadensAusgleich = check ?) Da kann kein höherer Beamter einwirken, du bekommst nach Schadensmeldung eine Vorgangsnummer wie bei jeder anderen Versicherung, dann wird geprüft und entschieden. Ich habe da auch schon mal Geld bekommen ( Hochwasser). Zum Teil ist das echt anstrengend hier.........
Sind wir hier jetzt in einem Autoforum, oder erstes Semester Jura? Ich würde mal sagen, wir treten uns jetzt alle so gegen das Schienbein,suchen Fehler permanent bei den andern, und dann wird alles gut. Vielleicht ist es aber auch so, wenn man Neuwagen fährt, da kann ich ich nicht mitreden
Wann wird dieser unsägliche Thread denn endlich mal gesperrt? 🙄
Hat alles null mit dem 213 oder Mercedes zu tun und das Problem wurde auch schon gelöst, egal was etliche User davon halten.
A:
Es gehört zum Thema Auto!
B:
Ich finde es wichtig, dass nicht jeder sofort den Kopf in den Sand steckt, weil die Kommunen mal wieder „sparsam“ den Schlendrian geben, frei nach dem Motto „Gott ich bin zu blöd zum Autofahren“.
C:
Genau so wenig kann man den Eindruck stehen lassen, wir leben in einer Bananenrepublik, wo man nur jemanden kennen muss um ungerechtfertigt an Geld zu kommen.
D:
Wen es nervt: Es gibt andere Threads, wo man sich entspannen kann, oder?
Es gehört zweifelfrei zum Thema Auto, aber nicht zum Thema 213, geschweige denn Mercedes.
Dieser Thread hat hier grundsätzlich nichts verloren. Ein Passat wäre vermutlich genauso aufgesessen.
Da wäre es natürlich fein, wenn es auf MT ein Forum für "Verkehr und Sicherheit" geben würde. Ach Moment, gibt es ja sogar.
Mit Paragraphen und Urteilen wird sich außerdem niemand umstimmen lassen, der der Meinung ist, dass der TE zu blöd zum Einparken ist.
Ja vermutlich so wenig, wie die Diskussion um die Umsatzsteuer, KFZ-Steuer, Dieselproblematik, Tuning oder Dienstwagenbesteuerung.
Gibt es auch andere, passendere Sparten bei Motor-Talk!
Und jetzt?
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 13. Juni 2020 um 19:20:40 Uhr:
Ich sag ja, der kannte den Chef vom Ordnungsamt und dann läuft sowas...
Meine Heimatstadt und damit auch die Stadtverwaltung ist so klein, da kenne ich JEDEN! Vollpfostenecker, du bist und bleibst ein unfassbar niederträchtiger Hetzer. Von nichts auch nur den Hauch einer Ahnung und vollkommen grundlos austeilen. Pfui! Schäm dich!
Zitat:
@Foto-Dirk schrieb am 14. Juni 2020 um 12:13:27 Uhr:
Meine Heimatstadt und damit auch die Stadtverwaltung ist so klein, da kenne ich JEDEN! Vollpfostenecker, du bist und bleibst ein unfassbar niederträchtiger Hetzer. Von nichts auch nur den Hauch einer Ahnung und vollkommen grundlos austeilen. Pfui! Schäm dich!
Der Begriff Hetzer ist heute bestimmten Personengruppen vorbehalten. Du schießt also auch hier wieder vollkommen sinnbefreit übers Ziel hinaus und wirst jetzt auch noch unverschämt. Ob ich von irgendwas Ahnung habe oder nicht hast du auch nicht zu beurteilen. Anstand scheinst du also nicht zu haben wie dein ganzer Jammer Thread hier deutlich zeigt. Nimm das geschenkte Geld und geh nochmal in die Fahrschule und behebe deine Defizite beim Autofahren, dann wäre uns der ganze Scheiss hier erspart geblieben.