Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Hallo Dirk,
Bei der Erstellung der DIN-Vorschriften für den Parkplatz gab es damals nur Käfer und Trabis(wobei hier wieder die TGL ins Spiel kommt).
Als Schmunzelbeilage habe ich mal die Planungsmaße nach DIN für Parkplätze mit rangehängt.
Ich glaube eine E-Klasse soll nur gefahren und nicht geparkt werden.😁
Zitat:
@Hobbybastlerin schrieb am 14. April 2020 um 17:27:15 Uhr:
Sachlich magst du ja evtl. im Recht sein, was dir dein Freund beim Bierchen vielleicht bestätigt, mich persönlich nervt diese Haltung allerdings immens. "Hauptsache ich muss nichts zahlen und kann irgendwo Geld rausquetschen"
Ist für mich auf einer Ebene mit denjenigen, die Hersteller verklagen wollen, weil ihr Diesel doch nicht so umweltfreundlich ist wie angepriesen, obwohl sich in der Realität die Wenigsten um den Schadstoffaustoß scheren.
Ich glaube nicht das es hier darum geht „irgendwo Geld rauszuquetschen“ sondern eher um´s Prinzip. Wir, die Verkehrsteilnehmer müssen unsere Fahrzeuge in Schuss halten damit hier keine Gefährdung von dritten ausgeht, wir zahlen Kfz-Steuer damit u.a. auch die Straßen gebaut und gepflegt werden. Dann kann man schon erwarten das, wenn durch einen defekten Bordstein ein Schaden an meinem Fahrzeug entsteht, denjenigen zur Kasse zu bitten der das Verantwortet. Ich muss ja auch dafür gerade stehen, wenn ich mit meinem Fahrzeug z.B. ein Verkehrsschild beschädige.
@Foto-Dirk
Schau mal hier:
https://www.haufe.de/.../...assenverkehr_idesk_PI17574_HI10418651.html
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Zitat:
Hallo Dirk,
Bei der Erstellung der DIN-Vorschriften für den Parkplatz gab es damals nur Käfer und Trabis(wobei hier wieder die TGL ins Spiel kommt).
Als Schmunzelbeilage habe ich mal die Planungsmaße nach DIN für Parkplätze mit rangehängt.
Ich glaube eine E-Klasse soll nur gefahren und nicht geparkt werden.😁
Hallo Bastler, es stellt sich zuerst doch die Frage, ob diese DIN-Norm noch gültig ist; die von dir abgebildete Tabelle weist für Parkplätze in Senkrechtaufstellung eine Normlänge von 4,30 m + einen Überhang von 0,70 m aus. Wenn ich mir Dirks Foto anschaue, kommen die 4,30 m hin.
Das schließt m.E. ein. dass dieser Überhang auch tatsächlich nutzbar ist; schön wäre es, wenn es in der DIN noch einen Hinweis darauf geben würde, wie hoch die Schwelle maximal sein darf !
Wenn dort ein Schild "Strassenschäden" gestanden hätte wäre die Stadt raus aber so...
Die Stadt muß Baumkontrollen durchführen. Ist das gemacht worden? Wenn ja sollte der Schaden den der Baum verursacht hat dokumentiert sein. Folglich muss dann das Schild aufgestellt worden sein.
Ist die Baumkontrolle im letzten Sommer gewesen nicht geschlagen geben. Ich vermute das es ein Ahorn ist und diese verursachen solche Schäden nicht in einem halben Jahr. Frag mal wann die letzte Kontrolle gewesen ist.
Ich wünsche Dirk mit seinem Schaden nur das beste! Aber mal völlig ohne rechtlichen Hintergrund betrachtet; wenn ich vor oder auf etwas fahre als das was meine Fahrzeughöhe mir ermöglicht, dann bin ich das doch selber schuld.. es sei denn ich wurde genötigt dort hin, gegen oder drauf zu fahren.. Kann aber natürlich sein das die Rechtssprechung das anders sieht..
Zitat:
@Hobbybastlerin schrieb am 14. April 2020 um 17:27:15 Uhr:
Sachlich magst du ja evtl. im Recht sein, was dir dein Freund beim Bierchen vielleicht bestätigt, mich persönlich nervt diese Haltung allerdings immens. "Hauptsache ich muss nichts zahlen und kann irgendwo Geld rausquetschen"
Ist für mich auf einer Ebene mit denjenigen, die Hersteller verklagen wollen, weil ihr Diesel doch nicht so umweltfreundlich ist wie angepriesen, obwohl sich in der Realität die Wenigsten um den Schadstoffaustoß scheren.
1. Ich bin weder zu blöd Auto zu fahren, noch fahre ich aus Spaß über zu hohe Bordsteine. Ich MUSSTE den Karosserieüberhang über den Bordstein schieben, sonst hätte das Heck meines Fahrzeugs noch auf der Straße gestanden (siehe Bild 1 im Eröffnungsbeitrag). Ich hatte also einen zwingenden Grund, soweit vorzufahren und durfte dabei auf ein gefahrloses Einparken vertrauen.
2. Hätte der Bordstein nicht schräg hochgestanden (was ich aus meiner Position nicht sehen konnte - trotz 360°-Kamera), wäre auch gar nichts passiert. Damit stellt genau dieser schräge Bordstein eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar. Der Haftungsadressat ist derjenige, der den Parkplatz durch Zulassung des öffentlichen Verkehrs geschaffen hat.
3. Dein Diesel-Vergleich hinkt und hat absolut nichts mit meinem Fall zu tun.
4. Ob oder dass dich meine "Haltung" persönlich immens nervt, ist für mich und für die Sache an sich vollkommen ohne Belang.
Zitat:
@Flodder schrieb am 14. April 2020 um 21:00:23 Uhr:
Ich wünsche Dirk mit seinem Schaden nur das beste! Aber mal völlig ohne rechtlichen Hintergrund betrachtet; wenn ich vor oder auf etwas fahre als das was meine Fahrzeughöhe mir ermöglicht, dann bin ich das doch selber schuld.. es sei denn ich wurde genötigt dort hin, gegen oder drauf zu fahren.. Kann aber natürlich sein das die Rechtssprechung das anders sieht..
...nochmal:
Ich bin weder zu blöd Auto zu fahren, noch fahre ich aus Spaß über zu hohe Bordsteine. Ich MUSSTE den Karosserieüberhang über den Bordstein schieben, sonst hätte das Heck meines Fahrzeugs noch auf der Straße gestanden (siehe Bild 1 im Eröffnungsbeitrag). Ich hatte also einen zwingenden Grund, soweit vorzufahren und durfte dabei auf ein gefahrloses Einparken vertrauen. Hätte der Bordstein nicht schräg hochgestanden (was ich aus meiner Position nicht sehen konnte - trotz 360°-Kamera), wäre auch gar nichts passiert. Damit stellt genau dieser schräge Bordstein eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar.
Zitat:
@columbit schrieb am 14. April 2020 um 20:26:50 Uhr:
Wenn dort ein Schild "Strassenschäden" gestanden hätte wäre die Stadt raus aber so...
Die Stadt muß Baumkontrollen durchführen. Ist das gemacht worden? Wenn ja sollte der Schaden den der Baum verursacht hat dokumentiert sein. Folglich muss dann das Schild aufgestellt worden sein.
Ist die Baumkontrolle im letzten Sommer gewesen nicht geschlagen geben. Ich vermute das es ein Ahorn ist und diese verursachen solche Schäden nicht in einem halben Jahr. Frag mal wann die letzte Kontrolle gewesen ist.
Genau darum geht es. Es stand kein Schild da, ich durfte also auf ein gefahrloses Einparken vertrauen.
Man hätte auch einfach einen anderen Parkplatz suchen können wenn es nicht passt anstatt blind auf so ein Bordstein zu fahren .
Sorry aber es is definitiv deine eigene Schuld , das kannst du drehen und wenden wie du willst .
Nur weil es hinten nicht passt kann ich vorn nicht einfach komme was wolle weiter fahren .
Zitat:
@wales200K schrieb am 14. April 2020 um 17:48:26 Uhr:
https://www.ra-kotz.de/...rssicherungspflicht-fuer-hohe-bordsteine.htm
Sehr interessant, danke für den Link. Dieser Fall ist aber nicht vergleichbar mit meinem, da es sich um eine durch eine Bepflanzung eingesäumte verkürzte Parkfläche handelte, die benachbarten Flächen aber größer waren. Bei mir sind ALLE Parkflächen gleich kurz und der Streifen zum Fußweg dient als Überhangstreifen. Auch das war im o.v. Urteil nicht der Fall.
Mal angenommen, Foto-Dirk hat auf deisem Parkplatz an anderer Stelle schon des Öfteren geparkt und dabei immer "überparkt", dann kann man doch davon ausgehen, dass das auch funktioniert. Wenn es dann vorne rechts nicht zu erkennen ist, dann würde ich doch mal behaupten, dass er nicht unbedingt selbst schuld ist.
Ich würde es auch über die Verkehrssicherungsplicht versuchen und mal schauen.
Jedes dämliche Loch an/auf der Straße wird sonst wie abgesichert, damit niemand reinfällt, obwohl es für jeden ersichtlich ist.
Ich würde das auch verfolgen, wie Dirk es macht. Wegen jeden Scheiss bekommt man vom Ordnungamt eine verpasst. Bestimmungen über Bestimmungen.
Aber wenn es dann mal gegen die Kommune geht, da werden dann alle Register gegen die Bürger gezogen.
Shit happens. Schreibe den Schaden ab, spare Dir Lebenszeit und werfe dem guten Geld kein schlechtes hinterher.