Bodenverkleidung aufgerissen, Bordstein zu hoch
Liebe MB-Communitiy,
gibt es vielleicht jemanden unter uns, der das so schon mal durchexerziert hat? Oder hat jemand einen Link, wo man ähnliche Fälle mal nachlesen kann? Danke im Voraus für jeden noch so kleinen Tipp, der mir im weiteren Vorgehen behilflich ist!
Was ist passiert? Anhand der Bilder könnt ihr sehen, dass ich auf einem öffentlichen Parkplatz in meiner Heimatstadt so weit nach vorn fahren musste, dass ich mit der Frontschürze über den Bordstein ragte (ansonsten würde das Heck des Fahrzeugs auf der Straße hängen). Und da kam, was kommen musste: An der Stelle um den Baum herum hat sich der Bordstein über die Zeit gehoben und genau da bin ich draufgefahren. Als ich das Kratzen hörte und zu fluchen begann, habe ich logischer weise den Rückwärtsgang eingelegt, um mich von der misslichen Lage zu befreien. Und erst da, also beim Rückwärtswiederrunterfahren, hat es geknackt und ordentlich gescheppert.
Zum Glück sind nur Plasteteile der vorderen Bodenverkleidung zerbrochen, aber ihr könnt euch sicher denken, wie teuer so ein Spaß beim Freundlichen ist.
Die Frage ist nun:
Kann ich von der Stadtverwaltung Schadenersatz fordern, weil diese ihrer Verkehrssicherungspflicht im öffentlichen Raum nicht nachgekommen ist?
Besten Dank und allseits gute Fahrt.
siehe Bilder:
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Pfostenecker schrieb am 10. Juni 2020 um 16:46:26 Uhr:
Dir sei auch verziehen. Aber leider hast du bis jetzt tatsächlich noch überhaupt nicht verstanden was der Kern des Anstosses überhaupt war. Mit Neid hat das nichts zu tun. Worauf soll man bitte neidisch sein? Das der Bordstein nicht vorschriftsmäßig ist steht auch außer Frage. Vielleicht kommst du irgendwann von selbst drauf. Die Hinweise hier waren reichlich und deutlich.
Ich glaube eher, Du hast überhaupt nicht verstanden!
Dirk hat sich weder moralisch noch ethisch, geschweige denn rechtlich, irgendetwas vorzuwerfen.
Er hat schlicht - wie jedes Unfallopfer - von seinem (guten) Recht und der überwiegenden Auffassung der Rechtsprechung Gebrauch gemacht. Die Tatsache, dass hohe Richter, die meist die besten ihres Jahrgangs waren, genau so und nicht anders entschieden haben, sollte Dir (und anderen) zu denken geben.
Wer einen Verkehr - also eine öffentliche Fläche - für die Allgemeinheit zur Benutzung frei gibt, muss laut Gesetz dafür sorgen, dass diese ohne Gefahr zu benutzen ist. Weder muss man vor Schlaglöchern aussteigen und prüfen, wie tief die sind, noch muss die Oma sich tippelnd vortasten, um zu prüfen, ob die Platten auch nicht wackeln oder unterhöhlt sind. Der A8 Fahrer in Dresden durfte darauf vertrauen, dass der Bordstein korrekt 11cm Höhe hat, sowie der 530d Fahrer und auch Dirk. Man muss auch aus Angst vor Schäden nicht das halbe Heck auf der Straße stehen lassen und riskieren wegen Behinderung des fließenden Verkehrs ein Bußgeld zu kassieren. Es ist der Stadt unbenommen, solche Wurzelverwerfungen nicht zu reparieren aber wenigstens einen Warnhinweis muss sie sichtbar geben. Das alles nennt sich Verkehrssicherungspflicht und trifft Privatleute wie die öffentliche Hand gleichermaßen.
Auch Du haftest für den Briefträger, der auf Deinem Grundstück auf der schlecht beleuchteten Einfahrt über eine lockere Platte stolpert.
Es gibt keinen Grund der Gemeinde das Leben leichter zu machen.
Für diese Erkenntnis gab es im Strang auch genügend Hinweise und wenn Du wenigstens die Urteile gelesen hättest, wärest Du auch darauf gekommen.
Mir ist klar, dass es 90% der Menschen nicht schaffen, einen Fehler zuzugeben. Aber wenn es passiert kann man wenigstens Stillschweigen bewahren.
Jetzt noch kryptisch einen draufzusetzen, fällt dann genau in die von mir erwähnte Kategorie „merkbefreit“.
165 Antworten
Sowas ist natürlich ärgerlich, aber ich wüsste beim besten Willen nicht warum die Allgemeinheit einen solchen Schaden zahlen sollte...
Zitat:
@Flodder schrieb am 14. April 2020 um 14:42:32 Uhr:
Das bedeutet also wenn ich mir mit zB einem GT3 (tief) die Front an einem hohen Bordstein an einer Parkbucht abfahre muss die Stadt zahlen? Wäre ja genau so..
Hast du meinen Text gelesen und die Bilder angeschaut?
Zitat:
@Hobbybastlerin schrieb am 14. April 2020 um 14:46:21 Uhr:
Sowas ist natürlich ärgerlich, aber ich wüsste beim besten Willen nicht warum die Allgemeinheit einen solchen Schaden zahlen sollte...
Weil es eine Verkehrssicherungspflicht gibt. Hast du oben mal auf den Link zum Urteil des OLG Dresden geklickt?
Viel Glück
Persönlich werde ich 30 Euro ausgeben. verbringen und meine Zeit für etwas anderes sparen, nachdem jeder frei ist, zu tun, was er will.
Es würde mich nerven, aber zumindest würde ich die folgenden Male vorsichtig sein
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Zitat:
@Flodder schrieb am 14. April 2020 um 14:42:32 Uhr:
Das bedeutet also wenn ich mir mit zB einem GT3 (tief) die Front an einem hohen Bordstein an einer Parkbucht abfahre muss die Stadt zahlen? Wäre ja genau so..
Nöö, bei dem steht sogar eindeutig drin, dass der Böschungswinkel reduziert ist und damit Bordsteine ausscheiden!
Es kommt darauf an, was Du erkennen kannst und auf was Du dich als Autofahrer einstellen kannst.
also ich glaube auch, dass das aussichtslos ist.
Zähne zusammenbeißen, zahlen, vergessen.
Aber wie soll man sich da "um Kopf und Kragen" schreiben? Warum kann er es nicht auf eigene Faust versuchen?
Kostet halt Nerven, das ist klar. Aber wenn man ein dickes Fell hat, kann man es doch versuchen?!
Servus Dirk.
Hast Du denn mal wirklich beim Händler nachgefragt, was die Sache kosten würde?
Bei mbgtc kostet das Teil, das im oben gezeigten Bild die Nummer 150 trägt, gerademal 150 Euro.
Bei meinem Cabrio ist im Kofferraum mal eine Dose Motoröl nicht richtig zugeschraubt gewesen.
Ich habe dann tagelang mit allen möglichen Mitteln die Reinigung des Teppichs versucht.
Habe dann bei Daimler für Ich glaube 140 Euro einen neuen Teppich gekauft.
Den hat mir der Meister dann auch noch umsonst eingelegt.
Es kostet nicht immer alles ein kleines Vermögen bei Daimler.
Sein teile 150 sieht völlig intakt aus, nur Raum 100 auf der rechten Seite ist HS. Vielleicht hat die 10 einige Kratzer erlitten, aber es scheint auch betriebsbereit.
Nur Dirk kann bestätigen.
Aber um dieses Teil zu ersetzen, gibt es nicht einmal für 5 Minuten
ob ein Bordstein evtl nicht ausreichend hoch ist, kann man evtl schwer einschätzen, dass der Boden um den Baum durch Wurzelwerk angehoben war, kann auf Basis der Bilder als zumutbar gewertet werden. Ich denk, der Ruf nach anderen, die man in die Verantwortung ziehen möchte und auch sollte ist verständlich, im gehenständlichen Fall sollte man aber auch seine eigene Verantwortung in Betracht ziehen, auch wenn es ärgerlich sein mag.
zu hohe Kanten sind leider allgegenwärtig. Ich würde auf den Streit verzichten.
Da hilft nur SUV! :-)
Zitat:
@alphafisch schrieb am 14. April 2020 um 15:58:20 Uhr:
also ich glaube auch, dass das aussichtslos ist.
Zähne zusammenbeißen, zahlen, vergessen.Aber wie soll man sich da "um Kopf und Kragen" schreiben? Warum kann er es nicht auf eigene Faust versuchen?
Kostet halt Nerven, das ist klar. Aber wenn man ein dickes Fell hat, kann man es doch versuchen?!
Bis jetzt hat mich das:
- 25 min. Lesen hier im Forum (vielen Dank für die wertvollen Tipps) und
- 15 min. fürs Briefaufsetzen gekostet.
Briefmarke spare ich und mache einen Spaziergang zum Rathaus. Also alles noch im grünen Bereich.
Sollte mein Antrag abgelehnt werden (wovon ich stark ausgehe), werde ich das noch einmal beim Bier mit meinem Kumpel (der ist Anwalt) besprechen, ob es sich lohnt, weiterzugehen und Rechtsmittel einzulegen. Denke aber eher nicht. Für mich ist die Haltung der Stadt viel wertvoller, denn ich wüsste gern, wie sie zur Verkehrssicherungspflicht stehen. Schließlich quält man mich ja auch mit der Kommunalordnung, wonach ich dafür verantwortlich bin, wenn vor meinem Grundstück (also nicht AUF meinem Grundstück) bei Schneeglätte eine Oma eine Roulade macht.
Laut meinen Unterlagen darf die Borde zwischen 8-12 cm hoch sein.Ich habe leider nicht die neusten DIN oder Eurocode-Vorschriften für den Tiefbau.Wenn Du einen Tiefbau-Ing.kennst,frage ihn doch mal wie hoch so eine Borde sein darf.Bei Deinem Fall wird aber das sogenannte Bestandsrecht gelten,wo wieder die 12 cm ins Spiel kommen.
Persönlich wünsche ich Dir aber viel Glück mit der Kommunalen-Versicherung.(zahlen so gut wie nie!)
Zitat:
@alphafisch schrieb am 14. April 2020 um 16:59:36 Uhr:
zu hohe Kanten sind leider allgegenwärtig. Ich würde auf den Streit verzichten.
Da hilft nur SUV! :-)
Ein SUV wird sicher teurer als der Versuch, einen Antrag auf Schadenersatz zu machen. 🙂
Zitat:
@Bastler456 schrieb am 14. April 2020 um 17:14:01 Uhr:
Laut meinen Unterlagen darf die Borde zwischen 8-12 cm hoch sein.Ich habe leider nicht die neusten DIN oder Eurocode-Vorschriften für den Tiefbau.Wenn Du einen Tiefbau-Ing.kennst,frage ihn doch mal wie hoch so eine Borde sein darf.Bei Deinem Fall wird aber das sogenannte Bestandsrecht gelten,wo wieder die 12 cm ins Spiel kommen.
Persönlich wünsche ich Dir aber viel Glück mit der Kommunalen-Versicherung.(zahlen so gut wie nie!)
Genau darum geht es! Wenn ihr euch mal das 1. Bild anschaut, dann seht ihr, dass ich sogar über den Bordstein drüber fahren musste, sonst hätte ich gar nicht in die Parklücke gepasst. Mein halber Arsch hing ja noch auf der Gasse! Und wenn ich den hochgedrückten Bordstein gesehen hätte, denkt ihr denn ich wäre so bescheuert gewesen und wäre da freiwillig drauf gefahren?
Also nochmal, ich bin nicht durchs Gelände gebrettert, sondern habe versucht, wie ein normalter Mensch zu parken. Und wenn die Stadt ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wäre, dann hätte sich der Bordstein auf der Höhe der anderen befunden, über die man drüber fahren kann.
Sachlich magst du ja evtl. im Recht sein, was dir dein Freund beim Bierchen vielleicht bestätigt, mich persönlich nervt diese Haltung allerdings immens. "Hauptsache ich muss nichts zahlen und kann irgendwo Geld rausquetschen"
Ist für mich auf einer Ebene mit denjenigen, die Hersteller verklagen wollen, weil ihr Diesel doch nicht so umweltfreundlich ist wie angepriesen, obwohl sich in der Realität die Wenigsten um den Schadstoffaustoß scheren.