BMW zieht bereits bewilligte Kulanz zurück
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich benötige euren Rat bezüglich folgenden Falles.
Im Dezember 2015 wurde an meinem F11 der Sitzbezug erneuert, da die Sitzheizung durchgebrannt war. Der BMW Händler stellt einen Kulanzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei BMW. Dieser wurde zu 100 % genehmigt, so wurde es mir damals erklärt. Heute nach fast 1 ½ Jahren habe ich vom Händler eine Rechnung über 1050 Euro erhalten. Begründung: Aufgrund einer internen Prüfung seitens BMW wurde festgestellt dass ein Wartungsnachweis fehlt. Da kommt man jetzt daher. Wartungsnachweis hin oder her, warum wurde das zum damaligen Zeitpunkt nicht festgestellt. Meines Erachtens besteht für mich doch Bestandsschutz aufgrund der damaligen Aussage des Händlers.
Wie soll ich mich Verhalten ?
Bereit besten Dank für eure Meinungen
Beste Antwort im Thema
Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.
49 Antworten
Zitat:
@Clio320 schrieb am 26. Juli 2017 um 20:37:01 Uhr:
Ich würde nach haken die Prüfen doch alles im vorfeld, da hat einer was verschlampt.
Wer prüft was im Vorfed ?
Ich glaub nicht das alle K-Anträge im Vorfeld von der AG geprüft werden ... wie sonst könnte es zu so einem Fall kommen 1.5J später ?
Ich vermute das manches der Werkstatt vor Ort obliegt und ggf später von der AG stichprobenartig kontolliert wird.
Es gibt so wie ich gehört hab Kulanzanträge (je nach Bauteil) ... da tippelt der Händler vor Ort die Daten etc pp in die Maske und hat Sekunden später das Ergebnis ob was geht oder nicht.
Alternativ kann er wohl bei negativ bescheid ne weitere Anfrage starten (Härtefall quasi 😁) so wie mir mal gesagt wurde ... da entscheidet dann wohl ein Mensch der AG.
Dann gibts wohl Kulanzsachen da entscheidet immer einer von der AG.
Ob was geht oder auch nicht und die Ordnungsmäßigkeit der Formalität .... entscheidet doch nicht der Kunde sondern die AG und vorallem der :-) vor Ort. Insofern fällt es mir schwer nachzuvollziehen das der Kunde nun hier nachträglich was zu verantworten hätte ...
Ich hoffe mal diese Angelegenheit des TE ist wahrhaftig und keine Fake News ... letzteres hat ja schwer Einzug gehalten in vielen Bereichen 😛
Zitat:
@-> Neurocil <- schrieb am 27. Juli 2017 um 11:23:43 Uhr:
Zitat:
@Clio320 schrieb am 26. Juli 2017 um 20:37:01 Uhr:
Ich würde nach haken die Prüfen doch alles im vorfeld, da hat einer was verschlampt.Wer prüft was im Vorfed ?
Ich glaub nicht das alle K-Anträge im Vorfeld von der AG geprüft werden ... wie sonst könnte es zu so einem Fall kommen 1.5J später ?
Ich vermute das manches der Werkstatt vor Ort obliegt und ggf später von der AG stichprobenartig kontolliert wird.Es gibt so wie ich gehört hab Kulanzanträge (je nach Bauteil) ... da tippelt der Händler vor Ort die Daten etc pp in die Maske und hat Sekunden später das Ergebnis ob was geht oder nicht.
Alternativ kann er wohl bei negativ bescheid ne weitere Anfrage starten (Härtefall quasi 😁) so wie mir mal gesagt wurde ... da entscheidet dann wohl ein Mensch der AG.
Dann gibts wohl Kulanzsachen da entscheidet immer einer von der AG.Ob was geht oder auch nicht und die Ordnungsmäßigkeit der Formalität .... entscheidet doch nicht der Kunde sondern die AG und vorallem der :-) vor Ort. Insofern fällt es mir schwer nachzuvollziehen das der Kunde nun hier nachträglich was zu verantworten hätte ...
Ich hoffe mal diese Angelegenheit des TE sind wahrhaftig und keine Fake News ... letzteres hat ja schwer Einzug gehalten in vielen Bereichen 😛
Hallo,
der von mir geschilderte Sachverhalt ist Tatsache.
Gut .
Aber sind wir doch mal ehrlich ... würde manches Teil einfach halten und keine Probleme bereiten und wäre die Instandsetzung / E-Teile nicht so teuer .... würden verm. wohl mehr Besitzer
mit nem nicht zu alten (Gebraucht-) BMW .... auf diesen Kulanz Popanz verzichten ... würde allen Zeit & Nerven sparen ... grundsätzlich aber eine feine Geste diese Kulanz und mildert gewisse Umstände.
Zitat:
@Danilopalm schrieb am 25. Juli 2017 um 21:15:20 Uhr:
BMW hat soiweso ein Serviceproblem. Kam ja jetzt auch im fernsehen wie sie mit der Kundschaft umgehen. Man wird einfach für Dumm hingestellt oder wenn garnichts mehr hilft, weil sich der Kunde nicht alles gefallen lässt, wird einfach die Umwelt für die Schuld an dem Mangel eingesetzt. Also ein Garantie ist bei BMW ein Fremdwort. Absolut unter der Gürtellinie.
Hast du einen Link zu dem Bericht?
Oder einen Sendungsnamen mit Uhrzeit und Sender?
Danke
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Zitat:
@-> Neurocil <- schrieb am 27. Juli 2017 um 11:23:43 Uhr:
Zitat:
@Clio320 schrieb am 26. Juli 2017 um 20:37:01 Uhr:
Ich würde nach haken die Prüfen doch alles im vorfeld, da hat einer was verschlampt.Wer prüft was im Vorfed ?
Ich glaub nicht das alle K-Anträge im Vorfeld von der AG geprüft werden ... wie sonst könnte es zu so einem Fall kommen 1.5J später ?
Ich vermute das manches der Werkstatt vor Ort obliegt und ggf später von der AG stichprobenartig kontolliert wird.Es gibt so wie ich gehört hab Kulanzanträge (je nach Bauteil) ... da tippelt der Händler vor Ort die Daten etc pp in die Maske und hat Sekunden später das Ergebnis ob was geht oder nicht.
Alternativ kann er wohl bei negativ bescheid ne weitere Anfrage starten (Härtefall quasi 😁) so wie mir mal gesagt wurde ... da entscheidet dann wohl ein Mensch der AG.
Dann gibts wohl Kulanzsachen da entscheidet immer einer von der AG.Ob was geht oder auch nicht und die Ordnungsmäßigkeit der Formalität .... entscheidet doch nicht der Kunde sondern die AG und vorallem der :-) vor Ort. Insofern fällt es mir schwer nachzuvollziehen das der Kunde nun hier nachträglich was zu verantworten hätte ...
Ich hoffe mal diese Angelegenheit des TE ist wahrhaftig und keine Fake News ... letzteres hat ja schwer Einzug gehalten in vielen Bereichen 😛
Meines wissens prüfen die im Vorfeld. Sonst würde jeder Kulanz bekommen der in einer Freien werkstatt war und der Händler sagt später ja war kein bmw Service sie müssen zahlen. Der Händler hat das ok bekommen mit den Daten die er eingegeben hat Scheckheft usw ok. Dann bestimmt vergessen die Kopie hin zu faxen. Und jetzt in der Buchhaltung aufgefallen das BMW dem Händler nix bezahlt hat und er es jetzt vom TE will. Mit so einem Prüfer habe ich schon mal geschprochen. Wenn der was genehmigt muss sofort repariert werden mit km angabe ab Kulanzfreigabe darf man nur max 200 km drauf haben
Zitat:
@peacemaker.82 schrieb am 27. Juli 2017 um 11:53:32 Uhr:
Hast du einen Link zu dem Bericht?
Oder einen Sendungsnamen mit Uhrzeit und Sender?
Ich habe das zwar nicht geschrieben, aber letztens kam dieser Bericht hier, in dem es neben BMW auch um VW und Mercedes geht.....
https://www.zdf.de/.../wie-kfzwerkstaetten-abkassieren-100.html
Vielleicht meint der Schreiber ja aber auch einen anderen Bericht.
Habe leider in mehreren BMW Werkstätten die Erfahrung gemacht, dass man tatsächlich regelrecht "abgezockt" werden würde wenn man keine Ahnung hat. Das Ganze hat scheinbar somit wahrhaftig System - so wie es in dem TV Beitrag beschrieben wird.
Sind denn Kulanzangelegenheiten und Werkvertrag das Gleiche??
Beim Werkvertrag schulde ich den Lohn fürs Werk, sofer der Vertragspartner das macht, was ich wollte. Ich sage repariere, er machts ordentlich und dann bekommt er den vereinbarten Werklohn.
Bei Kulanz ist das doch gar nicht so. Ich will doch nicht, dass er gegen Lohn was repariert. Da wird doch ein Garantieversprechen seitens des Unternehmers aktiv. Das bedeutet, er prüft, ob er Gewährleistung außerhalb des Pflichtzeitraumes übernimmt. Wenn er sagt, ja ich mache das nach Prüfung, dann ist das seine Einsicht "ich fühle mich verpflichtet, dir das kostenlos bzw. anteilig zu reparieren". Das ist freiwillig von ihm und kein Werkvertrag deinerseits.
Da besteht mE. keine Chance des Unternehmers. Hat er falsch geprüft. Pech für ihn. Das Risiko einer Zusage liegt bei ihm und nicht bei dir.
Wenn er das Risiko minimieren möchte, muss er das Prüfverfahren verbessern. Schlampige Prüfung durch Angestellte, ist auch sein Problem.
Solltest du dir die Leistung erschlichen haben durch Manipulation (SchH oder so), dann kann er die zu Unrecht erhaltene Garantieleistung selbstverständlich zurückfordern bis Verjährung Eintritt.
Was hier abläuft, geht so einfach nicht durch BMW. Aber auch ich kenne die Art einer solchen Behandlung aus eigener Erfahrung.
Nimm dir nen Anwalt, wenn es friedlich nicht geht.
Ich würde das so machen.
Beste Grüße
Die Sache ist doch nur, wie verbindlich ist eine Zusage. Meiner Meinung nach gilt auch die mündliche Zusage über eine Kulanz ebenfalls als Vertrag. Vor allen Dingen wenn 1 1/2 Jahre danach erst nachgefordert wird.
Seht es mal so: Wenn BMW von vorn herein sagen würde "also wir reparieren ihnen das jetzt auf Kulanz, die ist aber bis zu 2 Jahre lang nicht sicher, kann sein dass noch eine Rechnung kommt", würde sich doch niemand darauf einlassen und der Kundenservice von BMW hätte einen extrem schlechten Ruf.
Entweder man gibt Kulanz oder eben nicht. Und vor einer Zusage sehe ich den Kulanzgeber auf jedenfall in der Pflicht, alle Aspekte für eine Entscheidung zu prüfen.
Also selbst wenn es mit Anwalt teurer werden würde, als den Schaden zu bezahlen, ich würde aus Prinzip hier schon nicht klein bei geben.
bevor man Zeit, Nerven und viel Geld vor Gericht läßt, immer das Gespräch suchen.
Nochmals die Empfehlung:
Ich geb nochmal für Zweifler ein Beispiel:
Die Wohnungsverwaltung meint auf Nachfrage von mir, das sie mir mal kostenlos die Wohnung (würde sie nie machen!) renoviert. Dann trägt sie mir das an und ich nehme das an. Das käme dann womöglich aus einem Passus aus dem Mietvertrag. Das machen die auch schriftlich. Mundlich wäre ein Auftrag von mir schlicht sehr schwer nachzuweisen. Ich würde das doch nicht bei denen beauftragen und somit würde es einen schriftlichen Auftrag erst recht nicht geben.
Ahnlich verhielte es sich, wenn sich einer von euch, aufgrund meiner netten Hinweise, verpflichtet fühlt mein Auto kostenlos zu waschen. Da fragt er und ich sage, mach doch. Wenn er dann Geld will muss er es nachweisen, dass doch ich der Auftraggeber war. Könnte er, so wie die WV im Beispiel, doch gar nicht. Außerdem hat er das schriftlich zum Nulltarif angeboten.
So is dat mit Kulanz. Die rührt aus einer Pflicht aus dem KV heraus und ist deren freiwillige Erweiterung zum mangelfreien Kaufgegenstand auch über die Gewährleistung hinaus. Sie ist ein Angebot des Herstellers!
Ich schulde doch nichts aus der Annahme eines kostelosen Kulanzangebots, verständlich?
Ich schulde nur beim Werkvertrag den Lohn.
Aber letztendlich kann tatsächlich, wie hier schon welche zutreffend bemerkten, jeder von jedem etwas verlangen. Man muss nur die Anspruchsgrundlage haben (z. B. Vertrag, Auftrag). Wo soll die hier sein? Selbst ein WV würde so lauten: ich Angebot: Vertrag zur kostenlosen Reparatur meines Fahrzeugs? BMW Angebotsannahme: ja machen wir (Kulanzbestätigung).
Gern auch mal zum Lesen empfohlen: BGB und das Urteil des OLG München Az: 9 U 3782/10 (ab Rz. 24).
Haha, München passt irgendwie. Also ausdrucken und dem Freudlichen hinlegen. Und nach nem Kaffee fragen, solange er liest. ??
Ich meine du bist einen Schritt zu weit ... ich vermute die AG hat den Händler in Haftung genommen ... und dieser versucht verm. nun sein Fehler an den Kunden weiterzureichen ....
Nicht die AG ( vom TE BMW genannt) wird hier
an den Kunden heran treten sondern verm. wohl eher die Vertagswerkstatt an den Kunden.
Das kann schon sein, dass ich zu weit bin. Aber auch dann liegt der Fehler eher in der Werkstatt.
Augenscheinlich hat ja der TE keinen entscheidenden Fehler gemacht. Bei Fehlern von Angestellten könnte eine Berufshaftpflicht helfen. Da weiß ich nicht, ob die Werkstätten sowas haben. Reine Spekulation...
Ich drück die Daumen und hör jetzt auf zu labern. :-)
Servus,
dann passt es ja.
Ja, wer den Mund nicht aufmacht - muss den Geldbeutel aufmachen. Trotzdem bin ich mir sicher, dass in Deinem Fall nicht alles richtig gelaufen ist.
Was soll's - Ende gut Alles gut. Gratuliere zum Erfolg.
Gruß
Heinz