BMW zieht bereits bewilligte Kulanz zurück

BMW 5er F11

Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich benötige euren Rat bezüglich folgenden Falles.

Im Dezember 2015 wurde an meinem F11 der Sitzbezug erneuert, da die Sitzheizung durchgebrannt war. Der BMW Händler stellt einen Kulanzantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei BMW. Dieser wurde zu 100 % genehmigt, so wurde es mir damals erklärt. Heute nach fast 1 ½ Jahren habe ich vom Händler eine Rechnung über 1050 Euro erhalten. Begründung: Aufgrund einer internen Prüfung seitens BMW wurde festgestellt dass ein Wartungsnachweis fehlt. Da kommt man jetzt daher. Wartungsnachweis hin oder her, warum wurde das zum damaligen Zeitpunkt nicht festgestellt. Meines Erachtens besteht für mich doch Bestandsschutz aufgrund der damaligen Aussage des Händlers.
Wie soll ich mich Verhalten ?

Bereit besten Dank für eure Meinungen

Beste Antwort im Thema

Ich würde freundlich den mittleren Finger strecken.

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Es handelt sich hierbei nicht um einen normalen Reparaturauftrag, wo der Händler nur vergessen hat, einen Posten auf der Rechnung aufzuführen.

Hier wurden Arbeiten ausgeführt, die dem Kunden auf Grund einer bestätigten Kulanz nicht in Rechnung gestellt wurden. Ich habe bisher auch bei Kulanzarbeiten oder auf Gewährleistung vom Händler eine komplette Rechnung bekommen, wo die entsprechenden Posten eben nur mit 0,00EUR ausgewiesen waren. Jetzt natürlich nicht bei mal eben ne Gasdruckfeder im Kofferraum wechseln, aber bei größeren Dingen ja.

Die Frage ist also, in welcher Form wurde die Kulanz bestätigt. Seht es mal anders herum: Wenn Ihr irgendwo zuviel bezahlt habt, und das erst später bemerkt, würdet Ihr das Geld auch zurück fordern.

Also: Solange der Auftrag nur durch die Kulanz zustande kam, bist Du meiner Meinung nach auf der sicheren Seite. Dieses wäre im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung allerdings zu klären. Ob dann ein Fehler des Händlers dazu führte, soll nicht dein Problem sein. Ich denke mal das Scheckheft lag ja korrekt ausgefüllt (mit eben der sichtbaren Wartungslücke) im Auto. Bzw. ist ja sowieso elektronisch hinterlegt im F1x.

Der TE schreibt " dass ein Wartungsnachweis fehlt "
warum interpretierst du da nun " Wartungslücke"
hinein ???

Ein Wartungsnachweis kann ja auch das ganze
Servicehelft selbst sein ...

Vielen scheint der administrative Vorgang
eine Kulanzanfrage nicht geläufig zu sein.
Ganz sicher wird nicht jede Anfrage von einem
Menschen der AG gegegeprüft ... vieles so wurde
mir gesagt entscheidet der "Computer" nach
Datenlage ...

Des Weiteren ist es meinem Verständnis nach
nicht verboten Vorderungen zu stellen ...
rein theoretisch kann dich jeder an jeden geldforderumgen
stellen ... ob die dann berechtig sind ist ne andere Frage.
Fordert doch mal bei Eurem Chef 1000€ einfach deshalb
weil ihr bei ihm arbeitet oder beim Nachbar weil ihn neben
ihm wohnt ... :-D

Ich habe mit dem Händler gesprochen, der hat selbst kein gutes Wort über BMW gelassen. Da geht es um nachträgliche Garantie und Kulanz Prüfungen. Die Prüfen bis zu 4 Jahr zurück und fordern dann bei fehlerhaften Anträgen die bereits bewilligten Leistungen zurück. Er hat mir gesagt, dass dies immer schlimmer wird wie BMW dabei vorgeht.
Ich habe allerdings auch BMW eine Brief geschrieben um sicher zugehen, dass ich nicht über den Tisch gezogen werde.

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 26. Juli 2017 um 12:28:46 Uhr:


Ich habe mit dem Händler gesprochen, der hat selbst kein gutes Wort über BMW gelassen. Da geht es um nachträgliche Garantie und Kulanz Prüfungen. Die Prüfen bis zu 4 Jahr zurück und fordern dann bei fehlerhaften Anträgen die bereits bewilligten Leistungen zurück. Er hat mir gesagt, dass dies immer schlimmer wird wie BMW dabei vorgeht.
Ich habe allerdings auch BMW eine Brief geschrieben um sicher zugehen, dass ich nicht über den Tisch gezogen werde.

Ja aber das ist doch nicht deine Schuld.
Da hat die NL doch wohl Fehler begangen.
Was würde denn von dir unterschrieben?

Gruß Volker

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Das die AG das gegebenenfalls Nachprüft ist
doch legitim ... das dient verm. der Prävention
das hier schmuh getrieben werden könnte.

@ Volker

NL ist eine Werkstatt der AG
und ein BMW Vertagshändler ist
wieder was anderes ... sollte man nicht
verwechseln ... kann beim TE nix von NL
lesen ...

statt über unbekannte Fakten zu diskutieren beantworten wir doch die Frage des Frederstellers:

Einfach zum Händler gehen und sachlich hinterfragen.

Ich würde nicht mal daran denken so etwas wie Zahlungsverweigerung vor Zeugen in den Mund zu nehmen, einfach fragen und die Argumente des Händlers sammeln.

So der Ansprech-Partner einen Vorgesetzten hat, gerne auch hier hinterfragen, was das soll und auf welcher konkreten Basis man eine Zahlung für eine - ehemals als kostenfreie bezifferte - Kulanz-Leistung wünscht.

So man keinen konkreten Reparatur-Auftrag nachweisen kann, sollte sich die Angelegenheit gütlich regeln lassen, indem sie unter den Tisch fällt...

So man die Handlungs-Hintergründe en Detail kennt, kann man sich immer noch "beraten" lassen.

Es gibt Schiedsstellen, die sich solcher Inhalte vertraulich annehmen 😉

Und wer zu viel Geld und Freizeit hat, darf sich gerne vor ein deutsches Gericht wagen... 😰

Es ist keine NL, es ist ein Vertragshändler. Unterschrieben habe ich den Auftrag nach dem mir die Kulanz mündlich zugesichert wurde. Ok hinterher ist man gescheiter, ich hätte mir die Kulanz Bestätigung geben lassen sollen. Aber das ist schon um die Ecke.

Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit dem Händler und auch mit dem Chef. Er hat mir angeboten, dass ich die Teile zum Einkaufspreis bekomme. Ich habe mich heute lange mit ihm unterhalten und er sagte dass er in den letzten Jahren immer mehr Probleme bezüglich Kulanz und Garantie Prüfungen mit BMW hat. Er zeigte mir auch die Rückforderung seitens BMW.

Da ich jetzt wieder etwas "schlauer" geworden bin kann ich sicher sagen das mein Händler keine BMW NL ist sondern ein Vertragshändler.
Und ich bei vier verschiedenen Kulanzfällen (BMW, Fendt Garavan, Audi und Skoda) noch nie etwas unterschreiben musste und auch nichts in Kopie bekommen habe. Das mit der Unterschrift ist jetzt mehr als ärgerlich. Nur wenn der Händler besser die Kulanz geprüft hätte ....
Sehe es jetzt besser für den Kunden aus.

Gruß Volker

Das tut doch hier nix zur Sache, ob die Wartung oder nur der Nachweis fehlt. Wenn der TE den Nachweis beibringen kann, wäre wahrscheinlich sowieso alles gut. Kann er aber anscheinend nicht.

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 26. Juli 2017 um 12:54:46 Uhr:


Es ist keine NL, es ist ein Vertragshändler. Unterschrieben habe ich den Auftrag nach dem mir die Kulanz mündlich zugesichert wurde. Ok hinterher ist man gescheiter, ich hätte mir die Kulanz Bestätigung geben lassen sollen. Aber das ist schon um die Ecke.

Hast du denn eine konkrete Reperatur in
Auftrag geheben ?

Oder wurde hier zw Tür & Angel "einfach"
repariert ?

Hättest du denn die Reparatur auch dort in Auftrag
gegeben wenn du gewußt hättest das du selbst
zahlen mußt ?

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 26. Juli 2017 um 12:54:46 Uhr:


Ich habe ein sehr gutes Verhältnis mit dem Händler und auch mit dem Chef.

Er auch mit Dir?

Wenn er das gute Verhältnis zu Dir - der ihm auch zukünftig Geld bringt - behalten will soll er die Forderung streichen. Dir was zum EK zu überlassen kostet ihn nichts. Unverschämtheit, finde ich!

Hast Du denn damals auch eine Rechnung bekommen, ggf. über 0,00 Euro?

Eine Rechnung über 0,00 Euro habe ich nicht bekommen

Eine Rechnung über 0 € würde ich jetzt nicht
überbewerten. Das ist nämlich kein Garant .

Ich hatte 3 Kulanz Fälle. Es wurden immer alle daten an bmw geschickt scheckheft usw. Bevor mein Händler keine Kulanzzusage bekommen hat haben die nix gemacht. Ich würde nach haken die Prüfen doch alles im vorfeld, da hat einer was verschlampt. Nach abgeschlossener arbeit musst du eine Rechnung bekommen wo steht was bmw bezahlt und was du zahlst meistens 0€. Diese ist dann auch für die
Gewährleistung wenn was sein sollte.

Soweit waren wir ja schon. 🙂 Allerdings fände ich es schön, wenn uns der TE hier auf dem Laufenden hält. Mit der Lösung "die Teile zum Einkaufspreis" würde ich mich jedenfalls nicht zufrieden geben. Denn vielleicht hätte ich ohne Kulanz ja eine freie Werkstatt aufgesucht. Also 50% runter vom Preis wäre schon das Mindeste. Aber auch hier würde ich mich erstmal quer stellen. Ich habe auch ein wirklich super Verhältnis zu meinem Händler, da passt alles. Sowas setzt man auch nicht leichtfertig aufs Spiel, aber letztlich gibt es eben noch viele andere Händler/Niederlassungen in der Gegend.

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