BMW M550i
Salut zusammen
Leider reicht es für den M5 noch nicht ganz. Oder wann dann nur mit mageren Ausstattung. Nun habe ich mich für den 550i entschieden.
Ich habe oft nach einen guten Test gesucht, leider wurde ich nicht fündig.
Hat von euch jemand den M550i mit 530 PS und kann etwas dazu berichten?
Besonders interessant mich, ob der Klang vom Auspuff wirklich besser ist als der vom älteren Modell ?
Auch wenn ich mich entschieden habe, so darf ich keine Probefahrt machen.
Ich bin zu labil .
Habe erst im März mein X5 M550d erhalten.
Der läuft wirklich ganz gut.
Mir fehlt einfach der Klang und die Emotionen.
Sollte ich nun in ein M5 steigen für eine Probefahrt, so ist es um mich geschehen.
Leider muss ich hier nun vernünftig bleiben.
Der Abschreiber für die 6 Monate sind schon immens.
Eigentlich ist es auch nur so, das ich nicht dringend 600 oder mehr PS brauch aber die Sitze im M5 sind einfach der Hammer.
Auch wenn der M5 nur 530 PS hätte, so würde mir dies ausreichen.
Es sind die Sitze die mich umhauen und die gibt es nun mal im 550i nicht.
Habe mich etwas verloren.
Nun nochmals zum Thema..
Wie ist der Klang des M550i ?
Wer kann berichten über seine Erfahrungen mit dem neuen M550i mit 530 PS.
Wäre sehr denkbar.
Gruss
Stouny
Beste Antwort im Thema
Wenn es ein 5er sein soll:
—> 520d für „Freude am Sparen“
—> V8 Benziner für „Freude am Fahren“
Der Rest ist nur ein mehr oder weniger schlechter Kompromiss...
Das Lächeln jeden Tag dankt einem die „richtige“ Entscheidung! ;-)
Fazit: GÖNNT EUCH einen V8 solange ihr noch könnt.... und genießt endlich mal wieder zu „fahren“!
1274 Antworten
Zitat:
@Piroshiki schrieb am 16. Oktober 2019 um 11:46:32 Uhr:
Zitat:
@Hellrazor schrieb am 14. Oktober 2019 um 21:46:14 Uhr:
Vielleicht kann irgendwer sagen was in dem Fahrzeugschein unter U.1, U.2 und U.3 steht (mit und ohne OPF)?Beim alten U1: 79 U2: 3750 U3: 71 🙁
Hat keiner den neuen?
OT:
M5C (ID6) U1: 94 U2: 3750 U3: 72
Ergo: der M5C ist im Stand ganz erheblich lauter als der 340kW-550i, beim Fahren aber fast gar nicht.
Jetzt wär der 390kW-Motor noch interessant....
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 18. Oktober 2019 um 20:54:56 Uhr:
Ergo: der M5 ist im Stand ganz erheblich lauter als der 550i, beim Fahren aber fast gar nicht.
Jein, offensichtlich ist die Vorbeifahrt mit kleiner als 3750 U/min gemessen 😛
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Das Messverfahren ist ja vorgeschrieben:
bei 3/4 der Nenndrehzahl und Vollgas.
Beim M5C also 4500/min.
(Bissl komplexer ist es schon, aber so ungefähr haut das hin).
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 18. Oktober 2019 um 21:06:44 Uhr:
Das Messverfahren ist ja vorgeschrieben:
bei 3/4 der Nenndrehzahl und Vollgas.
Beim M5C also 4500/min.
(Bissl komplexer ist es schon, aber so ungefähr haut das hin).
Musste selbst gerade nachlesen wie es funzt, aber der Unterschied der dba bei 3750 zur Vorbeifahrt/Fahrgeräusch ist schon eklatant und macht mich misstrauisch
Ich zitiere mal Wiki (auch wenn es keine gute Quelle ist)
"Bei nicht wenigen Oberklasse-PKW und fast allen Sportwagen wird das Fahrgeräusch in dem engen Bereich, den die Fahrgeräuschmessung umfasst, durch mechanische Klappen im Auspuff verstärkt abgedämpft und so grenzwertkonform gehalten. Da diese Klappen in allen anderen Fahrzuständen (andere Gänge und Drehzahlen) offen sind, ist das Fahrzeug im normalen Fahrbetrieb tatsächlich wesentlich lauter, als es die amtliche Angabe zum Fahrgeräusch erahnen lässt."
Der gesetzlich erlaubte Grenzwert für diese Art von Fahrzeugen liegt derzeit übrigens bei 75 dbA für das Fahrgeräusch.
Ein Schelm wer Böses denkt. Ich glaube festhalten kann man aber das U.3 nix mit der Realität zu tun hat 🙂
Wozu Wiki, wenn man die Primärquelle lesen kann.
Siehe Anhang.
PS: es sind 74dB bei über 140kW, Automatik und Fremdzündung.
Siehe Anhang im Folgebeitrag
Zitat:
@KaiMüller schrieb am 18. Oktober 2019 um 23:06:05 Uhr:
Folgebeitrag
(Geht immer nur ein *.pdf pro post)
Leider nur beide hoffnugslos veraltet von 2013 🙂
Hier eine Zusammenfassung der Änderungen 2014:
MOTOR-TALK Verkehr und Sicherheit News - Lärmgrenzwerte
Für diejenigen welche lieber das Amtsblatt lesen:
Amtsblatt Europäische Union von 2014 (Verordnung 540/2014)
Bleibt also bei 75dbA derzeit für diese Fahrzeuge, ab Erstzulassung 2022 74dbA.
Und U.3 hat weiterhin nix mit der Realität zu tun 🙂
PS: du hast dein Beitrag nachträglich von 80dbA auf 74 geändert. Die 80 wollte ich klarstellen das dies falsch ist. Ob 75 oder 74, Wurscht!
Zitat:
@Piroshiki schrieb am 19. Oktober 2019 um 08:03:38 Uhr:
Ist trotzdem traurig wenn das Auto leiser ist als ein I30N Serie 🙁
Habe ich bewusst jedenfalls noch nie gehört.
Laut ADAC auch nur mit 72dbA Fahrgeräusch angegeben. Ist halt ein getrixter Wert 🙂