BMW felgen

BMW 3er E36

Hallo, bräuchte mal eure Hilfe.
Ich fahre einen 316 und brauch jetzt noch mal Winterreifen und Felgen.
In meine alten Brief hab ich nur 205/60R15 und 225/50 R16 freigegeben.
Ich wollte jetzt aber gerne eine 16 Zoll Felge mit 205/55 Reifen fahren. Halt Standard.
Darf ich diese Kombi überhaupt fahren und wenn ja muß ich sie eintragen lassen?
Coyote55

31 Antworten

mein ex-coupe war z.b. bereits ab werk mit 2 unterschiedlichen reifengrößen auslieferbar.
beide größen standen im alten schein drin, im neuen dann nur noch die kleinere der beiden.
jedoch war das fahrzeug bereits ab werk mit der größeren bereifung unterwegs, daran hatte ich auch niemals was geändert.
hat mir dann ineiner verkehrskontrolle ordentlich ärger mit der polizei eingebracht und sämtliche erklärungsversuche meinerseits, dass ich ja gar nix dazu kann, sondern im schein einfach nur eine größe fehlt und ich nach wie vor die originalbereifung fahre, bleiben dem polizisten gegenüber zwecklos.
 
daher stelle ich oben genante aussage "im neuen schein muss nix eingetragen werden" in frage.
selbst wenn nix eingetragen werden muss, ein nachweis in irgendeiner art müsste ja theoretisch mitgeführt werden.

Im Ernst?
Hab in meinem neuen Schein auch nur 185 eingetragen, fahr aber auch ab Werk 225, bzw waren sie im alten Schein eingetragen.
Das heißt, wenn mich jetzt die Blauen anhalten hab ich ein Problem?
Wahrscheinlich muß ich jetzt zum freundlichen Händler und mir eine Freigabebescheinigung für alle Kombi´s holen die ich so fahre???

Für die neuen Fahrzeugpapiere gelten die Freigaben von BMW! Du darfs sogar auf einem 316i einfach M3-Bereifung fahren ohne Eintragung. Die Polizei kann die Fahrzeugspezifischen Daten bei einer Kontrolle am Computer abfragen und das dann vergleichen (so sollte es sein). Wenn du halt so einen uneinsichtigen, schlecht informierten Beamten hast legst du einfach Einspruch ein sobald Post kommt. Du wirst Recht behalten. Die Polizei weiß halt auch nicht Alles.

richtig, so wie madmax es geschrieben hat!
 
ich bin halt damals leider an einen sehr unwissenden polizisten geraten und es gab sehr lange diskussionen, in der ich den kürzeren zog 🙁
 
Jedoch ist die aussage auf seite 1 dieses threads "neuer schein = keine eintragung nötig" so nicht ganz korrekt.
 
also um es ganz genau zu sagen:
alle für diesen Fahrzeugtyp werksseitig gültigen rad-/reifenkombinationen sind ohne eintragung gültig.
weiche ich jedoch davon ab, oder nehme zubehörfelgen, dann muss eine eintragung erfolgen. 

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Zitat:

 
also um es ganz genau zu sagen:
alle für diesen Fahrzeugtyp werksseitig gültigen rad-/reifenkombinationen sind ohne eintragung gültig.
weiche ich jedoch davon ab, oder nehme zubehörfelgen, dann muss eine eintragung erfolgen. 

 Und noch mal meine Frage: WAS ist mit den Auflagen von BMW? Sind die jetzt überflüssig geworden?

 Klar, aus eigener Sicht sollten aus Sicherheitsgründen die Auflagen eingehalten werden.

 Aber wen kümmert es noch, außer evtl. bei einer HU?

 Ich finde es nach wie vor bedenklich, daß das niemand mehr abnimmt....

Gruß

OrigIS

was für auflagen meinst du?
für den E36 gabs ja felgen nur von 15" - 17", da würden mir so spontan keine gravierenden auflagen einfallen.
wenn es welche mit besonderen auflagen gibt, dann sind es sicherlich keine felgen, die von werk ab beim e36 ausgeliefert wurden, somit wären sie dann eh eintragungspflichtig.

Es geht hier doch nicht um die Serienbereifung, sondern um die von BMW freigegebenen Rad-/Reifen-Kombis.
 Freigegeben sind z.B. 225/45 ZR 17 vorne und 245/40 ZR 17 hinten. Auflagen von BMW hierfür:
- Anpassung Heckschürze
- Lenkanschlag, Achsvermessung
- Karosserienacharbeit hinten
 
und bei frühen Bj. Karosserienacharbeit vorne, Änderung Nachschalldämpfer und Austausch Steinschlagschutz.
 
Und nun?

Diese Auflagen sind einzuhalten.

Aber wie will ich dem Polizist bei einer Kontrolle nachweisen, daß schon ab Werk z.B. Lenkeinschlagbegrenzer verbaut sind?

@origIS + ti_comp:
 
keine ahnung.... 🙁
 
polizist meinte grade, dass er das auch nicht nachprüfen kann, seine aussage war, dass es ein internes schreiben bei denen im revier gibt alá "wenns optisch passt dann ist es OK", da sie selbst keinerlei einfluss auf die nachprüfung haben.

Serwus

Also ich muss da auch mal meinen Senf dazu geben.

Alle original BMW Felgen müssen nicht eingetragen werden solange alle Reifen/Felgen Kombinationen eingehalten werden.
Wenn man eine andere Kombination fährt muss man das eintragen lassen.
Und was bei jedem Fahrzeug ab Werk montiert war kann man anhand der Fahrgestellnummer rausfinden.

Ich weiß jetzt nicht ob die Polizei das ablesen kann bzw. auf diese Infos Zugriff hat aber eine BMW Werkstatt kann das.

Und wenn man Zubehör Felgen montieren will stehen die Auflagen eh im Gutachten und die müssen dass eingetragen werden.

MfG
Holger

Danke Martin, daß Du Dich der Sache mal angenommen hast. Vielleicht sollte man mal beim Tüv selber nachfragen, damit man auch von denen mal hört, wie die sich diese Sachlage vorstellen.
BMW hat diese Auflagen gemacht, damit man in jedem Belastungszustand sicher unterwegs ist.
Wir sind hier nur beim E36 mit dem Thema, was ist mit anderen Modellen und vor allem mit all den anderen Herstellern?
 
Ich denke mal, da wird es wohl bei bleiben, daß die Polizisten es frei entscheiden (dürfen).
Ansonsten würde ich zumindest jedem empfehlen, daß er die Freigabepapiere von BMW immer mitführt, sofern er eine andere Bereifung auf dem Wagen hat, als eingetragen.
 
Gruß
OrigIS
 

Zitat:

Original geschrieben von Diablo666


 
 Alle original BMW Felgen müssen nicht eingetragen werden solange alle Reifen/Felgen Kombinationen eingehalten werden.
Wenn man eine andere Kombination fährt muss man das eintragen lassen.

Na sag ich doch die ganze zeit... 😉 

Zitat:

 
 Ich weiß jetzt nicht ob die Polizei das ablesen kann bzw. auf diese Infos Zugriff hat aber eine BMW Werkstatt kann das.

Auch hier kann ich nur die aussage eines Beamten weitergeben:

Überprüfung kann durch onlinezugriff auf das KBA oder DEKRA (je nach Bundesland unterschiedlich) erfolgen....jedoch nur innerhalb der öffnungszeiten der jeweiliegen behörde.

somit fällt diese möglichkeit bei kontrollen nachts weg.

Auf meinen einwand, dass er ja theoretisch von allen in deutschland existierenden autos die rad-/reifenkombination wissen müsse, meinte er auch: Theoretisch ja - in der praxis völliger unsinn... 😁

Hab gerade noch mal bei nem Äußerst freundlichen Händler nach einer Freigabe für originale BMW-Felgen gefragt.
Er fragte nur welches Modell. Nachdem ich sagte E36 kam nur ein "Ooooh das ist schwierig, so richtig haben wir da nichts!"
Na super!!!
Er meinte dann nur noch, das er mir eine Kopie aus einem Felgenkatalog von einer "Uralt" CD-ROM machen könnte mit meiner Felge und allen dazugehörigen Reifenkombis. Die Stempelt und unterschreibt er und gut.
Dann meinet er noch das die Blauen und die Ämter überhaupt nicht mit dem neuen System klarkommen.
Solange da BMW auf der Felge ist und nicht so extrem überdimensioniert aussieht wird wohl auch keiner was sagen.
Muß ich jetzt so mit leben.

Schreib´ der BMW-Kundenbetreuung eine E-Mail mit Deinen Fahrzeugdaten und Deinem Anliegen.
Sie werden Dir die Freigabeliste zuschicken, dann hast Du alles was Du brauchst.
 
Gruß
OrigIS

Danke, werd ich gleich mal machen!

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