BMW E93 335i: Unfallschaden
Hallo liebes Forum
Als ich gestern mein Auto am Parkplatz gesehen habe habe ich gemerkt das was nicht stimmt.
Ein 40 T LKW hat den Wagen mit seinem Anhänger gestriffen und das Ergebnis kann sich sehen lassen
Alle 4 Felgen sind Schrott + 2 Reifen da der Wagen gegen Bordstein gedrückt worden ist.
Dazu kommen Kotflügel, Tür , Schweller, Spiegel ... wie man auf den Bilder erkennen kann. Karroserie ist leicht verzogen Tür geht nur schwer zu Verdeckt funktioniert aber Einwandfrei.
Villeicht hat einer von euch Erfahrung und kann mir sagen was allein nur an Materialkosten auf mich zukommen würden da ich gerne die Teile selber anbauen möchte.
Gutachten wird morgen gemacht, da der Unfall heute passiert ist.
Ich möchte nur ca. einen Überblick damit ich weiss auf wieviel sich die Kosten belaufen würden falls ich es mit einem Kumpel mache da ich auch gerne kleine veränderungen gleich mitmachen würde
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Julian76
"Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fresse halten."Oh, jetzt wird hier aber jemand unhöflich 😁 Mit dem Ton brauchst du dich nicht wundern wenn du nicht ernst genommen wirst!
Na jetzt aber. Delter ist 22 jahre alt. Da kann man nicht erwarten, daß er Benimmregeln und ähnliches schon kann, finde ich. Ein bisschen Toleranz bitte.
Mit 22 muß man auch noch keinen Satz richtig schreiben können, und Satzzeichen braucht man da auch noch nicht.
Mit 22 muß man sich auch nicht im Griff haben und darf ruhig mal rumproleten, find ich.
Da ist es auch egal, gegen wen er proletet. Sei es ein gestandener Arzt, ein Ingenieur oder jemand Älteres.......das darf man alles mit 22 Jahren, find ich. 🙄
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Bei mir hats damals 4 Wochen gedauert, als mein E61 zu schrott gefahren wurde.
Frage ist ja hast du die 4 wochen bezahlt bekommen bzw einen leihwagen bekommen ?
Habe weder Leihwagen noch Nutzungsentfall bekommen, Nutzungsentfall bekommt man nähmlich nur wenn man die Gurke reparieren lässt. Ich habe mich damals entschlossen das Auto direkt zu verkaufen, deshalb gabs in der Hinsicht keine Kohle.
Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Habe weder Leihwagen noch Nutzungsentfall bekommen, Nutzungsentfall bekommt man nähmlich nur wenn man die Gurke reparieren lässt. Ich habe mich damals entschlossen das Auto direkt zu verkaufen, deshalb gabs in der Hinsicht keine Kohle.
Nutzungsausfall oder Leihwagen gibt es natürlich
nurvon der
gegnerischenVersicherung im Falle eines Haftpflichtschadens... 😁
Die gegnerische Versicherung muss immer Leihwagen oder Ausfallzeit bezahlen, welche sich dahingehend bemisst, wie lange laut Gutachten die Reparatur dauert oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges bei Totalschaden. Ob man das Auto repartieren lässt oder nicht, sofort verkauft oder nicht, spielt da versicherungsrechtlich keine Rolle...
Die eigene Vollkasko zahlt natürlich weder Leihwagen noch Nutzungsausfall...
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Nutzungsausfall oder Leihwagen gibt es natürlich nur von der gegnerischen Versicherung im Falle eines Haftpflichtschadens... 😁Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Habe weder Leihwagen noch Nutzungsentfall bekommen, Nutzungsentfall bekommt man nähmlich nur wenn man die Gurke reparieren lässt. Ich habe mich damals entschlossen das Auto direkt zu verkaufen, deshalb gabs in der Hinsicht keine Kohle.Die gegnerische Versicherung muss immer Leihwagen oder Ausfallzeit bezahlen, welche sich dahingehend bemisst, wie lange laut Gutachten die Reparatur dauert oder die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeuges bei Totalschaden. Ob man das Auto repartieren lässt oder nicht, sofort verkauft oder nicht, spielt da versicherungsrechtlich keine Rolle...
Die eigene Vollkasko zahlt natürlich weder Leihwagen noch Nutzungsausfall...
Höchstens 14 Tage wird ein Leihwagen von der Gegnerischen Versicherung bezahlt.Man hat die Wahl,entweder Leihwagen,oder 50€ Nutzungsausfall pro Tag.
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Zitat:
Original geschrieben von Paradox1201
Höchstens 14 Tage wird ein Leihwagen von der Gegnerischen Versicherung bezahlt.Man hat die Wahl,entweder Leihwagen,oder 50€ Nutzungsausfall pro Tag.
Sorry, so pauschal wieder mal nicht richtig. Es besteht ein Anspruch auf die Zeit, welche der Gutachter als Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit festsetzt. Das kann 1 Woche sein, aber auch gut und gerne 3 oder 4 Wochen bei schwerwiegenderen und umfassenderen Schäden. Die Entschädigung ist auch nicht auf 50 Euro pauschal begrenzt, sondern orientiert sich allein an dem beschädigten Fahrzeug - nämlich 1 Klasse niedriger (was hier schon zuvor jemand angemerkt hatte). Kann also auch bei 30 bis 100 Euro pro Tag liegen.
Zudem ist die im Gutachten festgesetzte Zeit nicht in Stein gemeißelt. Kommt es bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu nachweisbaren Verzögerungen (die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind), muss auch diese Zeit vergolten werden, selbst wenn diese vom Gutachten abweicht. Auch wenn das dann meist nur noch mit juristischem Nachdruck erfolgt. Aber das liegt dann an jedem selbst... 🙂
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Sorry, so pauschal wieder mal nicht richtig. Es besteht ein Anspruch auf die Zeit, welche der Gutachter als Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit festsetzt. Das kann 1 Woche sein, aber auch gut und gerne 3 oder 4 Wochen bei schwerwiegenderen und umfassenderen Schäden. Die Entschädigung ist auch nicht auf 50 Euro pauschal begrenzt, sondern orientiert sich allein an dem beschädigten Fahrzeug - nämlich 1 Klasse niedriger (was hier schon zuvor jemand angemerkt hatte). Kann also auch bei 30 bis 100 Euro pro Tag liegen.Zitat:
Original geschrieben von Paradox1201
Höchstens 14 Tage wird ein Leihwagen von der Gegnerischen Versicherung bezahlt.Man hat die Wahl,entweder Leihwagen,oder 50€ Nutzungsausfall pro Tag.Zudem ist die im Gutachten festgesetzte Zeit nicht in Stein gemeißelt. Kommt es bei der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu nachweisbaren Verzögerungen (die nicht vom Geschädigten zu vertreten sind), muss auch diese Zeit vergolten werden, selbst wenn diese vom Gutachten abweicht. Auch wenn das dann meist nur noch mit juristischem Nachdruck erfolgt. Aber das liegt dann an jedem selbst... 🙂
Mir wurde von meinem Anwalt gesagt,das man im Durchschnitt 14 Tage Anspruch auf einen Mietwagen hat.Das mit den 50€ mag stimmen,da bin ich jetzt von meinem Fall ausgegangen.
Zitat:
Original geschrieben von Paradox1201
Mir wurde von meinem Anwalt gesagt,das man im Durchschnitt 14 Tage Anspruch auf einen Mietwagen hat.Das mit den 50€ mag stimmen,da bin ich jetzt von meinem Fall ausgegangen.
Wie Du gerade geschrieben hast -
im Durchschnitt...Allerdings ist die Aussage deines Anwalts auch sehr pauschal... 😉
Entscheidend ist allein, von welcher Reparatur-oder Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten ausgegangen wird. Bei kleineren Schäden können das auch nur 2, 3 oder 4 Tage sein, bei größeren und umfassenderen Schäden aber eben auch mehr als 2 Wochen.
Ebenso bei der Wiederbeschaffung. Bei einem 08/15 Fahrzeug wird eben weniger Zeit zur Wiederbeschaffung bemessen als bei Exoten.
Zitat:
Original geschrieben von HelldriverNRW
Hi Neo,gibt's dieses Prozedere denn echt so? Kenne das gar nicht, dass das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung übergeht (außer bei Wiederauffindung nach Diebstahl..).
Habe immer nur erlebt, selbst (naja...exakt 1mal 😉 ) und durch Bekannte, dass die Versicherung die Differenz zwischen WBW und dem höchsten Gebot der Restwertbörse auszahlt, mit der Bitte, man möge sich mit Höchstbieter xy in Verbindung setzen, der dann den "echten" Restwert (und der kann ja deutlich höher liegen als der vom Gutachter geschätzte..) bei Abholung bar zahlt. So war's dann auch bei mir.
Genau so war es auch bei mir und meine eigene Versicherung (HUK) sagte, dass sie das haargenau so machen.
Nix da mit "Unfallwagen geht ins Eigentum der gegnerischen Versicherung"
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Frage ist ja hast du die 4 wochen bezahlt bekommen bzw einen leihwagen bekommen ?Zitat:
Original geschrieben von wobPower
Bei mir hats damals 4 Wochen gedauert, als mein E61 zu schrott gefahren wurde.
Ich habe vier Wochen einen Mietwagen bekommen, musste aber nachweisen, dass ich ein anderes Auto kaufe (die wollten ein Angebot sehen).
Zitat:
Original geschrieben von delter92
Bei mir ist ja die Sache eindeutig fahrer hat es auch zugegeben.
Und Du denkst das ändert was? 😁
Die gegnerische Versicherung behält das Geld so lange bei sich, wie es nur irgendwie geht. Auch wenn die Sachlage Sonnenklar ist! 🙂 Logisch. Jeder Tag ist gespartes Geld für die Versicherung.
Daher kam die gegnerische Versicherung der Zahlungsaufforderung erst nach Mahnung und am letzten Tag vor angedrohter Klageeröffnung nach. War bei mir so (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen und dafür noch den FS abgeben dürfen, weil in Probezeit) und ist laut meinem Anwalt nicht unüblich, eher die Regel.
Daher: Immer Anwalt nehmen wenn man nicht selbst Schuld ist.
Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und Du denkst das ändert was? 😁Die gegnerische Versicherung behält das Geld so lange bei sich, wie es nur irgendwie geht. Auch wenn die Sachlage Sonnenklar ist! 🙂 Logisch. Jeder Tag ist gespartes Geld für die Versicherung.
Daher kam die gegnerische Versicherung der Zahlungsaufforderung erst nach Mahnung und am letzten Tag vor angedrohter Klageeröffnung nach. War bei mir so (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen und dafür noch den FS abgeben dürfen, weil in Probezeit) und ist laut meinem Anwalt nicht unüblich, eher die Regel.
Daher: Immer Anwalt nehmen wenn man nicht selbst Schuld ist.
War bis jetzt bei mir bei beiden Malen völlig problemlos die Abwicklung - zwei Mal Haftpflicht, zwei unterschiedliche Versicherungen. Reibungslose Kommunikation und schnelle Zahlung.
Zitat:
Original geschrieben von TheRealRaffnix
War bis jetzt bei mir bei beiden Malen völlig problemlos die Abwicklung - zwei Mal Haftpflicht, zwei unterschiedliche Versicherungen. Reibungslose Kommunikation und schnelle Zahlung.Zitat:
Original geschrieben von stef 320i
Und Du denkst das ändert was? 😁Die gegnerische Versicherung behält das Geld so lange bei sich, wie es nur irgendwie geht. Auch wenn die Sachlage Sonnenklar ist! 🙂 Logisch. Jeder Tag ist gespartes Geld für die Versicherung.
Daher kam die gegnerische Versicherung der Zahlungsaufforderung erst nach Mahnung und am letzten Tag vor angedrohter Klageeröffnung nach. War bei mir so (Gegner hat mir die Vorfahrt genommen und dafür noch den FS abgeben dürfen, weil in Probezeit) und ist laut meinem Anwalt nicht unüblich, eher die Regel.
Daher: Immer Anwalt nehmen wenn man nicht selbst Schuld ist.
Dann hattest Du wohl Glück, oder ich Pech 😉
Wie gesagt: Ich hatte keinerlei Schriftverkehr, das lief alles über den Anwalt. Vielleicht verhalten sich Versicherungen hier anders?
Könnte das der Grund sein weshalb Bayern beim Länderfinanzausgleich immer was zahlen muss und nie was bekommt?
Zitat:
Original geschrieben von dcb_dreier
Genau so war es auch bei mir und meine eigene Versicherung (HUK) sagte, dass sie das haargenau so machen.
Nix da mit "Unfallwagen geht ins Eigentum der gegnerischen Versicherung"
Wie gesagt, ich kenne keinen einzigen Fall, wo sich noch selbst um den Verkauf der Schrottkiste gekümmert werden musste. Weder in meinen genannten Fällen, noch in den mir bekannten Fällen aus dem Bekannten- Familien- oder Kundenkreis.
Ich hab seinerzeit von der gegnerischen Versicherung den vollen Wiederbeschaffungswert nebst Leihwagenpauschale ersetzt bekommen und nie wieder was von der Karre gehört. Außer eben das Zusenden der Kindersitze... 😁
Im Prinzip macht es aber auch keinen Unterschied. Wech ist wech... 😛
Was die Zahlungsmoral der gegnerischen Versicherung angeht, nun ja, würd ich als mittelprächtig bezeichnen, wobei es mit der Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes nach Gutachten noch recht zügig ging. Nervig war dann eher das Einfordern diverser Nebenkosten. Aber "echte" Probleme gab es da auch nicht...