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BMW E60 525d Turbolader überholen lassen Turboservice24?

BMW 5er
Themenstarteram 11. Juli 2016 um 19:43

Hallo liebes Forum,

mein Name ist Max und ich habe einen 525d. Der Wagen hatte einen Turboschaden, d.. h. Leistungsverlust. So habe ich bei der Firma Expert Car GmbH einen Austauschturbo bekommen. Sieht neu aus und ist top.

Eingebaut, ich bin kein laie, ich kann es!Nach Einbau bis 2.000 UPM keine leistung, danach volle leistung.

Rheingold sagt, dass ladedrucksteller nicht in ordnung ist, daher keine leistung.

Die Firma expert car will, dass ich dorthin in ihre werkstatt fahre das sind rund 400 km und das auto dort 3 tage lasse oder selber den turbo ausbaue und einschicke, doch ich brauche den wagen täglich und kann ihn nicht 400 km weit weg bringen und das wäre viel zu teuer.

ansonsten sehen die keine lösung und zahlen keine werkstattkosten, da ich keine lust habe, den turbo alleine auszubauen und neuen einzubauen.

Daher dachte ich, kaufe einfach einen neuen aber wo und was könnt ihr mir hier empfehlen? Turboservice24?

Ich möchte im austausch kaufen.

Würde mich freuen.

Danke

Benzi

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27 Antworten
am 12. Juli 2016 um 7:36

Naja, wenn da steht, dass der Ladedrucksteller nicht i.O. ist, wird das so sein.

Oder der Ladedrucksensor.

Warum baust Du das Ding nicht wieder aus und schickst es zurück?

Du hast doch Gewährleistung!

Es gibt auch noch die Fa. „technikzentrum.net“, schau mal dort nach.

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 7:42

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 12. Juli 2016 um 09:36:15 Uhr:

Naja, wenn da steht, dass der Ladedrucksteller nicht i.O. ist, wird das so sein.

Oder der Ladedrucksensor.

Warum baust Du das Ding nicht wieder aus und schickst es zurück?

Du hast doch Gewährleistung!

Es gibt auch noch die Fa. „technikzentrum.net“, schau mal dort nach.

Das Problem ist, dass ich keine möglichkeit hab, das ding auszubauen, da ich in meiner firma die bühne nicht mehr benutzen kann, da diese ausgebaut wurde.

und sonsst zahlt die firma den ausbau nicht. der wagen fährt, hat aber keine leistung.

am 12. Juli 2016 um 17:56

Welches Baujahr? Elektrische Ansteuerung oder noch per Unterdruck?

Themenstarteram 12. Juli 2016 um 19:33

Zitat:

@CCC88 schrieb am 12. Juli 2016 um 19:56:04 Uhr:

Welches Baujahr? Elektrische Ansteuerung oder noch per Unterdruck?

2004 mit elektrischer ansteuerung.

Logfahrt mit rheingold. Bis 2.000 upm soll/ist große differenzen. ab 2.000 soll ist identisch, das ist sogar höher.

Alles geprüft, dpf, luftdrucksystem, lmm, alles sehr gut

Zitat:

@Benzi_965 schrieb am 11. Juli 2016 um 21:43:04 Uhr:

Daher dachte ich, kaufe einfach einen neuen aber wo und was könnt ihr mir hier empfehlen? Turboservice24?

Magst du sicher nicht hören, aber ich (persönlich) empfehle ein Neuteil - entweder direkt von BMW (1500,-) oder von einem anderen Verkäufer (um die 1000,-). Hier liest man immer wieder von Forenmitgliedern, die Stress und Ärger mit überholten Ladern haben. Spätestens wenn man das Ding zum zweiten Mal ausbauen muss, einschicken, auf Kulanz hoffen, etc. ist der Einspareffekt zu einem überholten Teil dahin (es sei denn, man braucht das Auto nicht zum Fahren, hat eh nix zu tun und schraubt sowieso jede Minute am Auto).

Meine Meinung.

Gruß, Rüdiger

am 13. Juli 2016 um 5:59

@Ruediger Britzen

Dann solltest Du aber auch erzählen, dass wenn Du ein Neuteil bei BMW kaufst, einbaust und es war nicht die Fehlerursache, Du kein Geld von BMW zurück bekommst.

Bei Selbsteinbau verweigert BMW die Rücknahme.

Bei Gebrauchtteilen im Netz hast Du 4 Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Und Du kreigst Das Geld inkl. Versandkosten zurück.

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 6:38

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 13. Juli 2016 um 07:59:21 Uhr:

@Ruediger Britzen

Dann solltest Du aber auch erzählen, dass wenn Du ein Neuteil bei BMW kaufst, einbaust und es war nicht die Fehlerursache, Du kein Geld von BMW zurück bekommst.

Bei Selbsteinbau verweigert BMW die Rücknahme.

Bei Gebrauchtteilen im Netz hast Du 4 Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Und Du kreigst Das Geld inkl. Versandkosten zurück.

Turboservice24 gibt gewährleistung von 2 Jahren auf den Turbo, auch wenn man selbst einbaut.

Ich habe bei expert car bestellt und auch meine 2 freunde mit, alle 3 turbos waren fehlerhaft.

ich habe das geld einfach zurückgezogen, da der händler die reklamation verweigert hat.

Ein freund hat den Turbo von Turboservice 24 über 50.000 km verbaut und absolut kein Problem.

Die wuchten sogar besser als den Originalen, d. h. ist wert ist höher als soll und das auto hat mehr leistung.

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 6:41

ich glaub nicht, dass die jungs 2 jahre gewährleistung ohne kilometerbegrenzung geben, da in 2 jahren jemand durchaus 100 tkm abspulen kann, denke ich dass die turbos gut sind.

am 13. Juli 2016 um 6:53

@Benzi_965

Unten ein Auszug aus den Geschäftsbedingungen von Turboservice24.

Das heißt, sie geben wie alle Firmen die gesetzliche Gewährleistung und die beträgt 2 Jahre.

Eine Zerstörung durch defekte Luftfilter oder übermäßigen Gebrauch fällt natürlich nicht unter Gewährleistung.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche

Themenstarteram 13. Juli 2016 um 7:05

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 13. Juli 2016 um 08:53:20 Uhr:

@Benzi_965

Unten ein Auszug aus den Geschäftsbedingungen von Turboservice24.

Das heißt, sie geben wie alle Firmen die gesetzliche Gewährleistung und die beträgt 2 Jahre.

Eine Zerstörung durch defekte Luftfilter oder übermäßigen Gebrauch fällt natürlich nicht unter Gewährleistung.

Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche

Nein, die meisten firmen geben 1 tag gewährleistung, weil es eben keine neuware, sondern überholte ware ist. 2 jahre ist hier nicht pflicht.

Zitat:

@X6fahrer schrieb am 13. Juli 2016 um 07:59:21 Uhr:

Dann solltest Du aber auch erzählen, dass wenn Du ein Neuteil bei BMW kaufst, einbaust und es war nicht die Fehlerursache, Du kein Geld von BMW zurück bekommst.

Wenn du ein Teil nur zur Probe einbaust, das aber nicht die Fehlerursache war, wirst du wohl bei keinem Händler das Ding zurückgeben können... Das hat nichts mit BMW zu tun. Wenn du zwei SACHS-Stoßdämpfer zur Probe bestellst, die verbaust, 50 km fährst, feststellst, dass die alten doch noch gut waren und dann die "neuen" Dämpfer wieder ausbaust und mit Einbauspuren an den Händler zurückschickst, wird der diese garantiert nicht mehr zurücknehmen.

Zitat:

Bei Selbsteinbau verweigert BMW die Rücknahme.

Das stimmt so allgemein formuliert nicht. Und darum ging es doch in meinem Posting gar nicht - ich habe zum Ausdruck gebracht, dass ich ein Neuteil kaufen würde, entweder bei BMW oder bei einem anderen Händler - eben keinen überholten Lader.

Zitat:

Bei Gebrauchtteilen im Netz hast Du 4 Wochen Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen.

Und Du kreigst Das Geld inkl. Versandkosten zurück.

Auch das stimmt als allgemeiner Grundsatz nicht. Nach dem Fernabsatzgesetz hast du ein 14tätiges Rückgaberecht (nicht vier Wochen). Die Versandkosten muss der Händler dir nach dem Gesetz nicht erstatten (weder Hin- noch Rückporto). Aber auch darum ging es nicht - wenn ich ein Teil einbaue, dann soll es auf Anhieb funktionieren und nicht nach vier Wochen schon wieder kaputt sein (Turbolader, Billigschwingungsdämpfer, Nicht-BMW-Thermostate, etc.). Klar kann man Glück haben, aber am Leitsatz "Wer billig kauft, kauft zwei Mal." ist halt schon was dran.

Gruß, Rüdiger

am 14. Juli 2016 um 6:06

@Ruediger Britzen

Was Du schreibst ist falsch.

Du hast 1 Monat Rückgaberecht, die Du erhälst den Kaufpreis inkl. Portokosten zurück.

Du kannst es einbauen, testen und wenn es nicht die Fehlerursache ist, zurückschicken.

Ich habe es so gemacht.

Ich weiss, wovon ich rede.

Hier die Widerrufsbelehrung:

Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher: Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen 1 Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 1 Monat ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Vida XL Europe B.V., Smakterweg 112, 5804 AM Venray, Limburg, Niederlande, Telefon: 06131 4909023, E-Mail: ebay3@vidaXL.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 1 Monat ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 79,00 EUR geschätzt. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. Ende der Widerrufsbelehrung

Jetzt nichts durcheinander werfen!!

Grundsätzlich hat Ruediger Birtzen recht. Nach dem Fernabsatzgesetz hast du ein 14tätiges Rückgaberecht.

Das sagt der Gesetzgeber.

Es gibt aber Händler, die Dir 1 Monat geben (4,33 Wochen ). Das kann der Händler machen, muss er aber nicht.

Das kannste dann als guten Kundenservice abstempeln.

Oder wenn Du bei Ebay bestimmte Kriterien erfüllen willst/sollst, musst Du 1 Monat geben. Hat aber alles nichts mit dem Allgemienen Fernabsatzgesetz zu tun was der Gesetzgeber vorgibt.

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 7:16

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 14. Juli 2016 um 08:26:19 Uhr:

Jetzt nichts durcheinander werfen!!

Grundsätzlich hat Ruediger Birtzen recht. Nach dem Fernabsatzgesetz hast du ein 14tätiges Rückgaberecht.

Das sagt der Gesetzgeber.

Es gibt aber Händler, die Dir 1 Monat geben (4,33 Wochen ). Das kann der Händler machen, muss er aber nicht.

Das kannste dann als guten Kundenservice abstempeln.

Oder wenn Du bei Ebay bestimmte Kriterien erfüllen willst/sollst, musst Du 1 Monat geben. Hat aber alles nichts mit dem Allgemienen Fernabsatzgesetz zu tun was der Gesetzgeber vorgibt.

1 Monatiges Rückgaberecht beruht auf die Kulanz des Verkäufers, man hat normalerweise nur 14 tage zeit.

Folgendes ist passiert:

ich habe bei Expert car den Turbo gekauft. Eingebaut: Mit rheingold festgestellt, VTG Defekt.

DIE VTG ist leichtgängig und lässt sich bewegen, während der fahrt hat der wagen aber keine leistung und die klemmt.

Dort angerufen:

Expert car bot abschleppdienst in ihre werkstatt an: die sind von mir 500 km weit weg.

Elektronikeinheit von Gewährleistung ausgeschlossen.

ich müsste 500 km abschleppdienst selber zahlen + aus und einbau des neuen laders.

Wer lässt seinen bmw schon so weit schleppen und wieder zurück? Das kostet schon über 1.000 Euro alleine.

Ich habe den Turbo zurückgeschickt und das geld per lastschrift zurückgeholt, weil eben keine 3 wochen her sind.

Sofort kam brief vom Inkasso büro, weil ich das geld zurückgeholt habe von Paypal. Paypal ist eine reine betrugsmasche. mein anwalt hat denen dann einen brief abgeschickt, seit dem kam nie mehr wieder was und mein konto wurde einfach gesperrt.

So läuft das. Turboservice24 dagegen prüft den lader und schickt ihn an mich zurück. die sind da sehr kulant

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