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BMW E39 Federn nicht eingetragen

BMW 5er E39
Themenstarteram 5. Juni 2020 um 9:24

Hallo, ich wurde von der polizei angehalten .

Der Wagen hat vom Vorbesitzer M5 Sportfedern verbaut . Zu mir hat er gesagt die sind eingetragen und hat mir das Teile Gutachten gegeben .

Nun wurde ich von der Polizei angehalten und nicht Polizisten meinte das die Federn nicht für den 535i E39 sind , sondern nur für den M5 .

Kann ich den Vorbesitzer dafür Belangen , weil er hat mir davon nichts gesagt und die Betriebserlaubnis erlöscht damit ja . (Im Kaufvertrag steht davon auch Nichts)

Mfg

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10 Antworten
am 5. Juni 2020 um 9:48

Hallo,

kriegst nicht eingetragen. Es steht ja da das es für den M5 sind.

Und gegen den verkäufer kannst nichts machen.

Ausserdem sind die für den M5 härter.

Wenn die eingetragen sein sollten, dann müsste es doch dem FS zu entnehmen sein, einfacher kann man es doch nicht kontrollieren.

Übrigens die Überschrift auf dem Gutachten verrät eigetlich schon alles.

Grundsätzlich, ist der aktuelle Fahrzeughalter für Unstimmigkeiten am Fahrzeug haftbar.

Steht doch auf Seite 2 das die nur für den M5 sind

Ist schon en bischen eine Sauerei. Aber da kannst nichts im nachinein machen.

 

Da hat wohl jemand gemeint er könne die verbauen da er dann ja zumindest ein M-Fahrwerk da drin haben muss. Sind Sachs Dämpfer mit niedriger angebrachten Tellern für die Feder unten. Ansonsten würden die nicht so einfach dort hinein passen. Der M5 hat ein ganz anderes Fahrwerk und Achsen verbaut. Deswegen kommst du da in eine Zwickmühle.

 

Ich habe ein originales M-Fahrwerk im 520i TU VFL und da sind original kürzere Federn ohne jegliche Aufschrift verbaut. Hatte da beim ersten TÜV damals auch Verdachtsäußerungen des TÜV'ers bekommen. Er hat dann genauer nachgeschaut und meine das wäre doch alles original. Hat keine Indizien vom Autausch/Fabrikat gefunden.

 

Letztes Jahr habe ich die Dämpfer erneuert. Die Lösung sind wahrscheinlich genau diese Federn für dich.

 

Wenn du diese verbaust solltest du keine Probleme bekommen.

Zur Sicherheit solltest du lesen, was für eine Teilenummer deine Dämpfer haben. Dann kann man dir sagen, was da freigegeben ist. Das muss zusammen mal geprüft und freigegeben worden sein.

 

Dann ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs so gesagt wiederhergestellt. So darf es nicht betrieben werden.

 

Leider ist hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf -aktiv gesetzt

:(

 

so einen "blöden Spruch" den man sich dann anhören muss....

 

Echt mies...

Den Vorbesitzer wirst du dafür nicht belangen können. Wenn er sagt, dass die Federn eingetragen sind, dann müssen sie im Fahrzeugschein stehen oder es muss eine TÜV Bescheinigung für die Abnahme des Umbaus geben. Das hättest du beim Kauf nachschauen können bzw. nachschauen müssen.

Das Teilegutachten was du da in der Hand hältst ist wertlos. Denn 1. steht da ja unmissverständlich drin, dass sie nur für den M5 sind (du hast einen 535er) und 2. muss man Zubehörteile mit Teilegutachten immer vom TÜV abnehmen lassen. Ein Teilegutachten bringt dir nur was, wenn du die Abnahmebescheinigung vom TÜV vorlegen kannst oder wenn das Teil im Fahrzeugschein eingetragen ist. Das Teilegutachten alleine nützt nichts, da es ja keine ABE ist.

am 7. Juni 2020 um 11:28

Zitat:

@AndreB83 schrieb am 6. Juni 2020 um 15:32:22 Uhr:

Ist schon en bischen eine Sauerei. Aber da kannst nichts im nachinein machen.

Da hat wohl jemand gemeint er könne die verbauen da er dann ja zumindest ein M-Fahrwerk da drin haben muss. Sind Sachs Dämpfer mit niedriger angebrachten Tellern für die Feder unten. Ansonsten würden die nicht so einfach dort hinein passen. Der M5 hat ein ganz anderes Fahrwerk und Achsen verbaut. Deswegen kommst du da in eine Zwickmühle.

Ich habe ein originales M-Fahrwerk im 520i TU VFL und da sind original kürzere Federn ohne jegliche Aufschrift verbaut. Hatte da beim ersten TÜV damals auch Verdachtsäußerungen des TÜV'ers bekommen. Er hat dann genauer nachgeschaut und meine das wäre doch alles original. Hat keine Indizien vom Autausch/Fabrikat gefunden.

Letztes Jahr habe ich die Dämpfer erneuert. Die Lösung sind wahrscheinlich genau diese Federn für dich.

Wenn du diese verbaust solltest du keine Probleme bekommen.

Zur Sicherheit solltest du lesen, was für eine Teilenummer deine Dämpfer haben. Dann kann man dir sagen, was da freigegeben ist. Das muss zusammen mal geprüft und freigegeben worden sein.

Dann ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs so gesagt wiederhergestellt. So darf es nicht betrieben werden.

Leider ist hier "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" auf -aktiv gesetzt

:(

so einen "blöden Spruch" den man sich dann anhören muss....

Echt mies...

stimmt so leider nicht ganz.Das selbe Fahrwerk was im M5 seinen Dienst verrichtet wurde auch im 540i und 535i verbaut.Hies dann M Fahrwerk 2 und kam erst später zusätzlich zum M fahrwerk 1.Ausser den Stabis war da alles gleich.Da waren aber 2mm Unterschied im Durchmesser im Gegensatz zum M5 Stabi und lies sich aber auch mit den entsprechnenden 2 Gummis Plug & Play im 535i und 540i einbauen.(stabi vorn normal 24,5mm/sport1 & 2 25mm/M5 27mm hinten 13/14/16,5

Zum Fahrwerk selber:

Im V8 passen die alle untereinander.Selbst ob mit EDC oder nicht.Hatte vorher EDC,habe dann auf M5 Fahrwerk mit Stabi umgebaut und jetzt ein Gewinde drin.

Das Problem vom Threadersteller liegt nicht in Federn von nem M5,sondern ganz einfach das er andere Zubehörfedern verbaut hat die nicht eingetragen sind.Das wäre ihm genauso passiert wenn er Zubehörtieferlegungsfedern die auch für den 535i sind,verbaut hätte.Nur mit Gutachten ohne Eintragung nützt das alles nix.Und die andere Farbe der Fahrwerksfedern verät ihn da bei einer kontrolle sofort.

Welches Fahrwerk ist denn da Serie in dem 535i?normal oder sport?

am 7. Juni 2020 um 11:39

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 6. Juni 2020 um 23:26:42 Uhr:

Den Vorbesitzer wirst du dafür nicht belangen können. Wenn er sagt, dass die Federn eingetragen sind, dann müssen sie im Fahrzeugschein stehen oder es muss eine TÜV Bescheinigung für die Abnahme des Umbaus geben. Das hättest du beim Kauf nachschauen können bzw. nachschauen müssen.

Das Teilegutachten was du da in der Hand hältst ist wertlos. Denn 1. steht da ja unmissverständlich drin, dass sie nur für den M5 sind (du hast einen 535er) und 2. muss man Zubehörteile mit Teilegutachten immer vom TÜV abnehmen lassen. Ein Teilegutachten bringt dir nur was, wenn du die Abnahmebescheinigung vom TÜV vorlegen kannst oder wenn das Teil im Fahrzeugschein eingetragen ist. Das Teilegutachten alleine nützt nichts, da es ja keine ABE ist.

naja,ich würde da dem TE jetzt so auch nicht die schuld geben.Sehr viele Leute wissen da auch nicht das ein Teilegutachten nicht die selbe Funktion wie ne ABE hat,wenn man noch nie was eingetragen hat.Das kommt immer wieder mal vor.Nichts dramatisches.Aber der Verkäufer hat da ein bischen geflunkert,was jetzt auch kein Drama ist aber schon blöde von ihm war.

Zitat:

@berny124 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:28:44 Uhr:

stimmt so leider nicht ganz.Das selbe Fahrwerk was im M5 seinen Dienst verrichtet wurde auch im 540i und 535i verbaut.

Dass die Federbeine beim M5, 540i und 535i identisch sind, ist korrekt. 100% identisch ist das Fahrwerk aber trotzdem nicht. Der M5 hat z.B. andere Schwingenlager verbaut und die Schwingen sowie die Hinterachse haben für den M5 eine extra Teilenummer.

Zitat:

@berny124 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:39:03 Uhr:

Sehr viele Leute wissen da auch nicht das ein Teilegutachten nicht die selbe Funktion wie ne ABE hat,wenn man noch nie was eingetragen hat.

Nun ja, die Funktion der Abkürzungen ergibt sich aus dem Wortlauf selbst.;)

Teilegutachten und Allgemeine Betriebserlaubnis.

am 7. Juni 2020 um 14:15

Zitat:

@Repsol-Bird schrieb am 7. Juni 2020 um 13:41:51 Uhr:

Zitat:

@berny124 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:28:44 Uhr:

stimmt so leider nicht ganz.Das selbe Fahrwerk was im M5 seinen Dienst verrichtet wurde auch im 540i und 535i verbaut.

Dass die Federbeine beim M5, 540i und 535i identisch sind, ist korrekt. 100% identisch ist das Fahrwerk aber trotzdem nicht. Der M5 hat z.B. andere Schwingenlager verbaut und die Schwingen sowie die Hinterachse haben für den M5 eine extra Teilenummer.

klar wirst du immer ne "Schraube" finden die ne andere Teilenummer hat beim M.Aber die Dämpfer und Federn,Domlager etc wurden auch in den anderen V8 Modellen angeboten.Das wollte ich damit nur verdeutlichen.Und das macht vorerst Grob das Fahrwerk aus erstmal.

Wie gesagt TE:check mal die Dämpfer und die Aufschrift.Das war bei mir am anfang auch ein ratespiel die alte Teilenummer zu entziffern.Beim E46 war es mörderarbeit rauszufinden was das serienmässige M1 überhaupt von den anderen M2 und M3 versionen oder vom reinen M3 Fahrwerk unterschiedet.Da lob ich mir doch den E36.Entweder du hast ein M Fahrwerk(Meiner Meinung nach das beste Serien M Fahrwerk was ich je hatte) oder du hast keins... :D

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