BMW Drive Recorder - Dashcam überflüssig?

BMW 3er G20

Seit heute ist der "BMW Drive Recorder" im Konfigurator gelistet (wenn auch noch mit Bugs & ohne Bild):

Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem CE-Gerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (20 s vor und 20 s nach der Auslösung).

Kostenpunkt: 200,00 €

Laut der Pressemitteilung zu den Modellpflege-Maßnahmen ist der Parking Assistant Plus mit seinen Kameras Voraussetzung:

"Neue Sonderausstattung: BMW Drive Recorder.

Eine weitere Neuerung im Programm der Sonderausstattungen stellt der BMW Drive Recorder dar. Er steht in der neuen BMW 3er Limousine, in den Modellen der BMW 7er und BMW 8er Reihe sowie im neuen BMW X5 und im neuen BMW X7 jeweils in Verbindung mit dem Parking Assistant Plus zur Verfügung. Der BMW Drive Recorder nutzt die Kameras der Fahrerassistenzsysteme zur Aufnahme von Videobildern rund um das Fahrzeug, um diese zu speichern und anschließend wahlweise bei stehendem Fahrzeug auf dem Control Display abzuspielen oder über die USB-Schnittstelle zu exportieren.

Auf diese Weise kann der Fahrer beispielsweise auf dem Weg durch eine besonders spektakuläre Landschaft oder bei sehenswerten Manövern auf der Rennstrecke Videoaufnahmen erstellen, die sich anschließend auf sein mobiles Endgerät übertragen und teilen lassen. Die maximale Länge einer Aufnahme beträgt 40 Sekunden, wobei jeweils die 20 Sekunden vor und 20 Sekunden nach Aktivierung des Drive Recorders generierten Videobilder gespeichert werden. Der Drive Recorder kann jederzeit über das iDrive Menü gestartet werden. Ein weiterer Mehrwert: Im Falle einer Kollision werden automatisch jeweils 20 Sekunden lange Aufnahmen aus dem Zeitraum vor und nach dem Unfall gespeichert. Sie können somit bei der Rekonstruktion des Hergangs herangezogen werden."

https://www.press.bmwgroup.com/.../...flege-massnahmen-zum-sommer-2019

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Christian-320d schrieb am 25. August 2019 um 18:31:06 Uhr:


Könntest du Bitte mal abends/nachts testen und hier posten 🙂

War eine Woche im Urlaub und habe die Frage erst jetzt gesehen. Nacht/Abend habe ich noch nicht probiert, aber heute Morgen in der Dämmerung bei leichtem Regen. Hier mal das Video:

https://www.dropbox.com/s/hy09in5qtif3vlg/DriveCam.mp4?dl=0

Es gibt keinerlei Zusatzinformationen, das Video wird lediglich mit Datum/Zeit abgespeichert und es können maximal 10 Videos im Fahrzeug gespeichert werden (Export dann per USB-Stick). Die Auflösung ist im Original noch etwas besser, gespeichert wird als TS-Datei mit ca. 100 MB für 40 sek.

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Seit gestern 2019/11 drauf und der Drive Recorder ist im Shop wieder buchbar.

A propos drive recorder, mir hats scheinbar meine ganzen alten Aufnahmen gelöscht...ist das so dass die nur eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen und dann evtl aus rechtlichen Gründen gelöscht werden wenn sie nicht per usb abgezogen werden?

Zitat:

@zazzel schrieb am 10. November 2019 um 10:23:17 Uhr:



Zitat:

@Rnldbmw schrieb am 14. Juni 2019 um 22:48:38 Uhr:


Bei Tesla geht es...

Für mich - Straßenparker - wäre so ein Feature auch nett, zumal auch BMW damit bereits beim i3 einmal experimentiert hat. Auf meine Nachfrage bei BMW kam eine nichtssagende Mail. Unser 1er hat jedenfalls einen langen Streifen an der Tür (vermutlich von einem Fahrrad), dazu mehrere Stellen an den Stoßstangen, die nicht von mir sind.

Bei einem Fahrrad würde es wahrscheinlich auch nicht viel bringen... Trotzdem wäre es ein cooles Feature - dachte ehrlich gesagt anfangs, das wäre dabei...

Zitat:

@MJ-A4 schrieb am 7. Dezember 2019 um 10:12:55 Uhr:


A propos drive recorder, mir hats scheinbar meine ganzen alten Aufnahmen gelöscht...ist das so dass die nur eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen und dann evtl aus rechtlichen Gründen gelöscht werden wenn sie nicht per usb abgezogen werden?

Alles gelöscht oder nur alte Aufzeichnungen?

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Zitat:

@mbwabu schrieb am 7. Dezember 2019 um 19:47:22 Uhr:



Zitat:

@MJ-A4 schrieb am 7. Dezember 2019 um 10:12:55 Uhr:


A propos drive recorder, mir hats scheinbar meine ganzen alten Aufnahmen gelöscht...ist das so dass die nur eine gewisse Zeit zur Verfügung stehen und dann evtl aus rechtlichen Gründen gelöscht werden wenn sie nicht per usb abgezogen werden?

Alles gelöscht oder nur alte Aufzeichnungen?

"Nur" alle alten Aufzeichnungen...

Zitat:

@MS320D schrieb am 17. Mai 2019 um 19:57:12 Uhr:


Stellt sich die Frage, ob dieses Feature per Softwareupdate (bei vorhandenem Parking Assistant Plus) nachgereicht wird.

Ja , wird er ...update heute bekommen ..

Gibt’s die Funktion auch beim X3 (30e)?

Hallo zusammen,

interessanter Beitrag - ich fahre auch bald einen X3 G01 (EZ 04/2019, wird diese Woche geliefert), der hat wenn ich es richtig weiß auch die ganzen Kameras und Kram drinnen... ob PA+, müsste ich nochmal nachschauen. Ob da eine "Nachrüstung" auch ginge?

Auf jeden Fall ein geiles Feature und man könnte sich die zusätzliche Dashcam sparen...

Zum Thema "selber Schuld und Rausrücken von Aufnahmen": Klar, wenn ich selber Mist mache und Schuld bin, dann bin ich halt Schuld und muss dazu stehen - alles andere wäre in meinen Augen auch falsch, verlogen und naja grenzt schon an Widerlichkeit...

Grüße,
Marcus

Du lebst aber wie ich auch, in einen Rechtsstaat, richtig?
Dort muss sich kein Mensch selber belasteten, auch wenn er etwas falsch gemacht haben sollte.
Nemo tenetur se ipsum accusare , einer der zentralen Rechtssätze in unserer Werteordnung.

Zitat:

@t6666 schrieb am 21. Februar 2022 um 14:26:33 Uhr:


Du lebst aber wie ich auch, in einen Rechtsstaat, richtig?
Dort muss sich kein Mensch selber belasteten, auch wenn er etwas falsch gemacht haben sollte.
Nemo tenetur se ipsum accusare , einer der zentralen Rechtssätze in unserer Werteordnung.

Nee, ist klar.. ich mache etwas mit Absicht und komme damit davon weil es die feine oder sagen wir, die "normale" Art ist nicht zu seinem Mist zu stehen? Toll wenn man das so auslegen möchte 😉 Ich bin bisher immer zu allem gestanden, was ich selbst verkackt hab - kann eben auch mal weh tun, ist halt dann so. Sorry, da gibt's keine Alternative. Rechtsstaat heißt nicht, dass man einfach so davon zu kommen hat bei selbstverschuldeten "Straftaten". Wo käme man denn da hin -.-' ..aber egal, es war nur mein Kommentar wie ICH es halte und sehe, das muss jeder mit sich selber ausmachen...

So, von meiner Seite genug davon, mir geht's hier eher um meine gestellte Frage zur Nachrüstbarkeit der Dashcam-Funktion 😉 ...wobei weiteres Googlen mir schon eher wahrscheinlich negative Infos gebracht hat :/

Es bleibt Dir zu jeder Zeit unbenommen, ein freiwilliges Geständnis abzulegen. Eine beschlagnahmte Aufnahme nimmt Dir die Möglichkeit.

Wenn man in der ehemaligen DDR sozialisiert wurde, mag das Rechtsverhältnis ein anderes sein. Ich aber schätze die rechtsstaatlichen Strukturen, in der ich die freie Entscheidung treffe, wann ich mich belasten möchte und wann nicht.
Und hier rede ich nur vom Strafrecht, Versicherungen sind sicherlich ganz gierig auf solche Daten, um eine Haftung abzulehnen. Und die Gründe warum sie dies tun, werden abenteuerlich sein, sei Dir sicher. Dann werden sie Dich zur Kasse bitten, aber das findest Du ja nur richtig.

Mit Dashcam (oder Drive Recorder) hat man die Möglichkeit, bei unverschuldeten Unfällen seine Unschuld nachzuweisen, verbunden mit dem Risiko, dass die Aufnahmen auch bei selbstverschuldeten Unfällen verwendet werden (für die man ohnehin die Verantwortung zu übernehmen hat - auch oder gerade in einem Rechtsstaat). Das finde ich näher am Rechtsstaat, als wenn es nur vom Zufall abhängt, ob gerade Zeugen dabei waren, die außerdem danach auch noch greifbar sein müssen.

Ich weiß, dass es heute en vouge ist, alles zu filmen und ggfls ins Netz zu stellen.
Diese Datensammelwut hat neben dem einzelnen Individuum auch unser Staat und Versicherungen. Schon heute gibt es Tarife bei KFZ Versicherungen, die die G Kräfte aufzeichnen. Wozu habe ich mir einen M340i bestellt, wenn ich damit beschleunigt wie Tante Trude im Fiesta mit 75 PS? Schöne neue Welt. Nutzt gerne solche Aufzeichnungen, belastet euch unfreiwillig und stellt euch der Regressforderung der Haftpflichtversicherung. Mir ist diese Selbsbezichtigungswut fremd. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich sehr liberal und freiheitsliebend bin und jede Art von Kontrolle verabscheue.

Ich habe auch einen M340 und genieße die Möglichkeiten der Beschleunigung. Solange man die Fahrleistungen seines Autos so nutzt, dass man niemanden damit gefährdet, ist das kein Widerspruch zur Nutzung einer Dashcam. Und einen Telematik-Tarif würde ich auch nicht abschließen, denn meine Versicherung geht es nichts an, wie ich fahre, solange ich schadensfrei bleibe.

Aber die generische Versicherung wird beim einen Unfall, an dem du vielleicht erst einmal nicht schuld bist, wenn in der Akte die beschlagnahmten Videos der Polizei sind, diese anfordern. Und dann bist du auf der Landstraße genau 100 km/h von zulässigen 100 gefahren, die Versicherung ist aber der Ansicht, dass man dort maximal 70 km/h hätte fahren sollen. Und du hast vielleicht den Pin beim beschleunigen zuvor etwas kräftiger durchgedrückt, du hast ja ein entsprechendes Auto. Die Gründe mögen noch so widersinnig sein. Und dann kommt sie mit einer alternativen Kausalität bei 70 km/h um die Ecke. Ich wünsche Dir viel Freude. Ich kenne diese schlecht bezahlten Juristen in Versicherungen mit nur einem Staatsexamen, denen ist kein noch so blödes Argument peinlich.

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