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Blitzeraufstellung rechtens ?

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 22:36

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezgl. einer Blitzeraufstellung, aber um dem gleich entgegenzuwirken.... "Nein, ich bin nicht geblitzt worden!!!"

Der Blitzer wurde auf der B28 bei Metzingen aufgebaut (Fahrtrichtung Urach) und zwar an der Stelle wo die B28 von 2-Spurig auf eine Spur wechselt. Zuerst ist Tempo 120, danach 100 und anschliessend, ca 100 mtr vor der Zusammenführung auf Tempo 70 reduziert. Nach der Zusammenführung auf eine Spur (ca. 100-150 mtr. nach dem 70er Schild) wird alles durch das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" aufgehoben.

Ca. 50 mtr vor dem Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" (wenn nicht sogar noch näher dran) wurde der Blitzer aufgebaut.

Jetzt meine Frage: Ist das rechtmässig in Ordnung, dass....

1. Auf so einer kurzen Strecke nach einem Tempolimit ein Blitzer aufgebaut werden darf, da ja ein gewisser "Mindestabstand" ab dem TL eingehalten werden muss ?

2. So kurz vor der Aufhebung aufgestellt war.

Für mich jedenfalls schaut das ganze nach Abzocke aus und dementsprechend würde ich das auch einem Anwalt übergeben, wenn ich geblitzt worden wäre.

Wie schaut die Sachlage für Euch aus.... Abzocke oder Legal ?

Beste Antwort im Thema

Es ist immer sehr interessant.

Fakt ist, dass in diesem Bereich noch eine Geschwindikeitsbegrenzung ist.

Einhalten dann ist alles klar.

Bei Überschreitung zahlen. Was ist da Abzoke

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Da die Nutzung Deines Verstandes für Dich eine Zumutung zu sein scheint, verwundert das nicht wirklich...:rolleyes:

Ich denke nicht, dass es Not tut, auf diesem Level zu kommunizieren. ;)

Gruß MartinSHL

MT-Moderation

am 14. Oktober 2011 um 15:30

Zitat:

Was erwarten denn einige hier von der Polizei? Dass sie ihr Blitzgerät an Stellen aufbauen, wo alle paar Tage fünf Autos vorbeikommen unter Einhaltung des Limits? Überwachung ist immer dort gefragt, wo es dicke kommt. Dein Freund und Helfer ist z. B. nicht auf dem kleinen Wochenmarkt präsent, wohl aber auf den größeren Jahrmärkten, denn dort gibt es einfach mehr Gauner abzufischen. Arbeit muss sich doch lohnen:D

Das gilt eben sinngemäß für die flotte Flotte;)

Daß sie sich dort hinstellen, wo es der Sicherheit förderlich ist. Wenn man einen Funken Ehre hat, macht man das auch.

Besonders interessant, daß deiner Meinung nacht die Blauen nicht der Einhaltung von Zucht und Ordnung, sondern der Gewinnmaximierung dienen sollen. Menschenverachtender hätte es selbst Stalin nicht formulieren können. Jeder ist wohl doch nicht vor dem Gesetze gleich.

@downforze94

 

Da musst du etwas in den falschen Hals gekriegt haben! Wo zu viele zu schnell fahren, ist dies der Verkehrssicherheit nicht dienlich. Die Betonung liegt auf "zu viele" und da wird eben geblitzt. Mit der Gewinnmaximierung unterstellst du mir etwas, das nicht aus meiner Feder stammt.

Sagt dir die Tatsache etwas, dass ich bei 2 Mio. absolvierten Kilometern in 30 Jahren gerade mal 3 x geblitzt worden bin und dabei maximal 15 drüber war? In 30 Jahren nicht eine Anzeige wg. zu geringem Abstand zum Vordermann - und ich war verdammt viel auf der Autobahn  unterwegs. So ist Stalin bestimmt nicht gefahren:D

Und bitte immer auf meine smileys achten!

 

Gruß und einen schönen Abend

am 14. Oktober 2011 um 16:12

Zitat:

Sagt dir die Tatsache etwas, dass ich bei 2 Mio. absolvierten Kilometern in 30 Jahren gerade mal 3 x geblitzt worden bin und dabei maximal 15 drüber war? In 30 Jahren nicht eine Anzeige wg. zu geringem Abstand zum Vordermann - und ich war verdammt viel auf der Autobahn unterwegs.

Ich bin früher auch oft mit der Bahn gefahren.

Zitat:

ist dies der Verkehrssicherheit nicht dienlich

Der Sicherheit dienlich wäre es an Punkten, wo viele Unfälle entstehen (luestigerweise gibt es dort am wenigsten Unfälle wegen überhöhter Geschwindigkeit, wo es am meisten PKWs und die meisten Geschwindigkeitsverstöße gibt, nämlich in der Stadt). Und wo stehen dir Ordnungsterroristen? Ausschließlich in der Stadt.

Das Wort "Ordnungsterrorist" sagt eigentlich alles über deine Einstellung der Ordnungsmacht gegenüber aus. Da ist es besser, wenn ich mein Messer wieder einstecke:D:D

am 14. Oktober 2011 um 17:56

Unter Ordnungsmacht verstehe ich dann noch Polizei und mit denen habe ich wenig Probleme. Vermutlich, weil sie sich auf das Wesentliche konzentrieren und nur seltenst den Bürger malträtieren. Nur 20€ haben sie von mir in 10 Jahren eingefordert. Das Ordnungsamt hingegen ist wohl die Geißel der Menschheit, gleich hinter Rechtsanwälten.

am 14. Oktober 2011 um 23:24

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Der Beweis dafür, daß Verkehrskontrollen fast ausschliesslich der Abzocke dienen ist allein schon dadurch begründet; daß die Kommunen in der Haushaltsplanung diese Einnahmen einkalkulieren. Man stelle sich vor, wenn nächtes Jahr zB in Hamburg kein Mensch einen Verkehrsverstoss begehen würde, die Stadt wäre sofort Pleite.

So long

Ghost

Die Einnahmen aus dem Blitzen müssen eingeplant werden, da sie zur Haushaltseinnahme gehören!

Das gebietet das Haushaltsrecht der öffentl. Hand.

Jede Einnahme muss wie jede Ausgabe auch eingeplant werden (zumindest als Etwawert; ggf. wird ein Nachtragshaushalt erlassen).

 

Oder planst du daheim deinen Lohn nicht auch im Haushaltsbuch ein?!

am 15. Oktober 2011 um 2:52

LOHN...

stimmt schon - blitzen lohnt sich.

es heisst ja immer "wer sich blitzen lässt, ist selbst schuld", "einfach an die ZGH halten und schon kann nichts passieren" usw.

frage: was wäre denn, wenn sich über nacht plötzlich alle (sagen wir mal) brandenburger für die nächsten 365 tage an die limits halten und die 40 mill. "haushaltseinnahmen" entfallen würden?

am 15. Oktober 2011 um 5:42

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost

Der Beweis dafür, daß Verkehrskontrollen fast ausschliesslich der Abzocke dienen ist allein schon dadurch begründet; daß die Kommunen in der Haushaltsplanung diese Einnahmen einkalkulieren. Man stelle sich vor, wenn nächtes Jahr zB in Hamburg kein Mensch einen Verkehrsverstoss begehen würde, die Stadt wäre sofort Pleite.

So long

Ghost

Die Einnahmen aus dem Blitzen müssen eingeplant werden, da sie zur Haushaltseinnahme gehören!

Das gebietet das Haushaltsrecht der öffentl. Hand.

Jede Einnahme muss wie jede Ausgabe auch eingeplant werden (zumindest als Etwawert; ggf. wird ein Nachtragshaushalt erlassen).

 

Oder planst du daheim deinen Lohn nicht auch im Haushaltsbuch ein?!

Der Vergleich hinkt und zwar gewaltig...

Der "Lohn" einer Kommune/eines Bundeslandes sollte ausschließlich aus Steuern und Gebühren bestehen, die Abzockeinnahmen sind eher mit variablen Zusatzeinkünften (Umsatz-/Leistungsabhängige Boni u.ä.) zu vergleichen.

Auch würde ich es begrüßen, wenn diese Einnahmen nicht annonym im Haushalt versickern, sondern z. B. gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.

Der Königsweg, um jeglichen Abzockverdacht zu verhindern, wäre meines Erachtens folgender:

1. Tempolimits werden überprüft und den objektiven realen Erfordernissen angepasst, ihre Höhe bestimmen nicht mehr schwarzmalende Berufsbedenkenträger oder gar Parteiideologen, besonders den Ökosozialisten gehört hier auf die Finger geklopft.

2. Die Geschwindigkeitsüberwachung liegt ausschließlich in den Händen der Rennleitung! Die Aufstellung eines kommunalen Plündertrupps mittels un- bis halbgebildeter Ordnungsamtsmitarbeiter ist strikt untersagt.

3. Stationäre Abkassierspargel (die Dank der Verbreitung von POI-Warnern eigentlich ohnehin überflüssig sind) werden weitgehend demomtiert, mobile Kontrollen mittels Momentaufnahmetechnik (Radarblitzer/Laser) sind ausschließlich dort einzusetzen wo konkret Gefahr durch überhöhte Geschwindigkeiten droht (vor Schulen/Kindergärten zu entsprechenden Zeiten, in einschlägig bekannten Kreuzungsbereichen, etc...) dort dann gern auch in höherer Frequenz, NICHT aber auf limitierten BAB-Teilstücken (hier sind ohnehin 90% der Limits überflüssig), geraden Land-und Ausfallstrassen und kurz vor Ende der Limitierung.

Im Gegenzug wird die Providaüberwachung intensiviert, hier können dann anhand des Fahrprofil über einen längeren Zeitraum die realen Gefährder belangt und auch gleich vor Ort auf über ihr Vergehen belehrt und ggf. sanktioniert werden. Hier liegt der Fokus dann nicht mehr nur auf simplen (zumeist harmlose) Geschwindigkeitsüberschreitungen, sondern auf KFZ-Lenkern die ihre Geschwindigkeit, bzw. Abstände in völliger Ignoranz der entsprechenden Verkehrssituation wählen, zudem Mittelspurschleicher, Linksspurblockierer, Rückspiegelignoranten, Provokateure, Oberlehrer, usw... Zusätzlich dürften als Beifang noch etliche Alkis und BTM-Konsumenten und ins Netz gehen.

Entsprechend geschulte Besatzungen der Fahrzeuge sind hier natürlich zwingende Voraussetzung.

Die Oberlehrer kannst du aber aus deiner Aufzählung (inkl. dieser blöden Bezeichung "Blockierer")  streichen. OL geben der Polizei am wenigsten Anlass zum Einschreiten:D

Eigentlich ist es eine Schande, dass wer sich regelkonform verhält, einen negativen Anstrich verpasst bekommt.:rolleyes: die kleinen Schlawiner hingegen im Straßenverkehr hoch geachtet werden;)

am 15. Oktober 2011 um 10:57

dass die polizei das oberbelehren und spurblockieren nicht zum anlass NIMMT, etwas dagegen zu unternehmen ist eine traurige wahrheit, hat aber nichts damit zu tun, dass es keinen anlass dazu gibt.

big brother's watching you - du hast vorhin noch in einem anderen thread etwas von einer ANhebung des niveaus erzählt, freddi.

@turbocivic

Warum soll die Polizei bei einem OL einschreiten, der nichts anderes macht, als sich an die Regeln zu halten? Die Auslegung hier kann man nur als krankhaft bezeichnen.

Könnte man endlich einmal den "Spurblockierer" aus dem Gedächtnis streichen? Wie kann man nur so verbohrt sein, diese falsche Ausdrucksweise (Semantik - danke Drahkke) nicht ins Klo zu verfrachten. Ich kenne eine Berlin-Blockade, bekannt sind die Blockaden der Atomkraft-Gegner = etwas aufhalten bis zum Stillstand. Passiert das auf der BAB? Das Wort wird hier nur benutzt, weil es so gewaltig klingt! Der Linksfahrer hält den Verkehr auf oder bremst den Verkehrsfluss ab, denn selbiger bewegt sich ja weiter - nur etwas verlangsamt.

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

@turbocivic

 

Könnte man endlich einmal den "Spurblockierer" aus dem Gedächtnis streichen? Wie kann man nur so verbohrt sein, diese falsche Ausdrucksweise (Semantik - danke Drahkke) nicht ins Klo zu verfrachten. Ich kenne eine Berlin-Blockade, bekannt sind die Blockaden der Atomkraft-Gegner = etwas aufhalten bis zum Stillstand. Passiert das auf der BAB? Das Wort wird hier nur benutzt, weil es so gewaltig klingt! Der Linksfahrer hält den Verkehr auf oder bremst den Verkehrsfluss ab, denn selbiger bewegt sich ja weiter - nur etwas verlangsamt.

Herzlich wilkommen im Reich der Erbsenzählerei...!

(Fast) jeder weiss, was mit dem Begriff "Linksspurblockierer" gemeint ist, aber nein es müssen bezüglich der Begriffsdefinition Korinthen gekackt werden...:rolleyes:

Und genau deswegen ist der Oberlehrer (verhinderter Verkehrserzieher) sehrwohl ein großes Problem im Strassenverkehr, er neigt nämlich auch meist zur Besserwisse- und Rechthaberei und provoziert so oft erst gefährliche Situationen, durch seinen selbsterteilten Erziehungsauftrag und daraus resultierend Fahrweise.

Als Beispiele seien hier nur Spurwechsel zwecks Einbremsung vermeintlicher Temposünder, Lücken zu fahren, aber genauso auch auffahren bis auf die Stoßstange, um das Rechtsfahrgebot durchzusetzen genannt...

Kurzum Oberlehrer sind meist Menschen, die ihre Defizite in den Bereichen Aufmerksamkeit, Bedeutung und "Macht"(Einfluß) im realen Leben auf der Straße kompensieren. Und so etwas ist nicht wünschenswert sondern eher behandlungsbedürftig!

am 15. Oktober 2011 um 16:09

Das ganze verbreitet er jetzt schon ueber 2 Threads. Freddi, mach nen Block oder nen eigenen Thread und diskutier dort dein Problem mit der Blockade und dem blockieren. Aber Spam das bitte nicht in jedem Thread;)

am 15. Oktober 2011 um 19:37
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