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Blitzeraufstellung rechtens ?

Themenstarteram 5. Oktober 2011 um 22:36

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage bezgl. einer Blitzeraufstellung, aber um dem gleich entgegenzuwirken.... "Nein, ich bin nicht geblitzt worden!!!"

Der Blitzer wurde auf der B28 bei Metzingen aufgebaut (Fahrtrichtung Urach) und zwar an der Stelle wo die B28 von 2-Spurig auf eine Spur wechselt. Zuerst ist Tempo 120, danach 100 und anschliessend, ca 100 mtr vor der Zusammenführung auf Tempo 70 reduziert. Nach der Zusammenführung auf eine Spur (ca. 100-150 mtr. nach dem 70er Schild) wird alles durch das Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" aufgehoben.

Ca. 50 mtr vor dem Schild "Aufhebung aller Streckenverbote" (wenn nicht sogar noch näher dran) wurde der Blitzer aufgebaut.

Jetzt meine Frage: Ist das rechtmässig in Ordnung, dass....

1. Auf so einer kurzen Strecke nach einem Tempolimit ein Blitzer aufgebaut werden darf, da ja ein gewisser "Mindestabstand" ab dem TL eingehalten werden muss ?

2. So kurz vor der Aufhebung aufgestellt war.

Für mich jedenfalls schaut das ganze nach Abzocke aus und dementsprechend würde ich das auch einem Anwalt übergeben, wenn ich geblitzt worden wäre.

Wie schaut die Sachlage für Euch aus.... Abzocke oder Legal ?

Beste Antwort im Thema

Es ist immer sehr interessant.

Fakt ist, dass in diesem Bereich noch eine Geschwindikeitsbegrenzung ist.

Einhalten dann ist alles klar.

Bei Überschreitung zahlen. Was ist da Abzoke

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Also ich meine mich zu erinnern, mal folgendes gelesen zu haben:

NACH der ABSENKUNG der zul. Geschwindigkeit sollte (!!! nicht MUSS) 100-150 Meter Abstand gehalten werden.

VOR der ERHÖHUNG der zul. Geschwindigkeit wird nichts empfohlen. So kann z.B. am Ortsausgang, wo danach 100 km/h erlaubt sind, noch direkt vor dem Ortsschild geblitzt werden. (Bei uns wird z.B. oft ortsauswärts fahrend ganz kurz vorm Ortsschild geblitzt.)

Hat bei mir bis jetzt auch immer gut funktioniert. Wenn ich ein neues TL sehe gehe ich vom Gas und lasse bis zur passenden Geschwindigkeit ausrollen. Die habe ich in aller Regel 100 Meter nach dem TL auch erreicht, ohne dass ich Bremsen muss.

Und wenn ein TL aufgehoben wird, geh ich halt erst beim Schild selbst aufs Gas. Dabei wurde ich auch schon ein oder zwei mal ein ganzes Stück vor dem Ortsschild von nachfolgenden Verkehrsteilnehmen per Lichthupe "ermahnt", jetzt schon Gas zu geben. Als Antwort gabs nur zwei, drei freundliche Blinker mit der Nebelschlussleuchte...

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Wie schaut die Sachlage für Euch aus.... Abzocke oder Legal ?

Legal!

Es gab in NRW mal die Vorschrift, daß bei Messungen ein gewisser Abstand zum Schild eingehalten werden mußte. Diese VO wurde aber aufgehoben. Wie das woanders in diesem Kleinstaatereiland aussieht weiß ich allerdings nicht.

 

 

 

 

Legal.

am 6. Oktober 2011 um 5:12

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Es gab in NRW mal die Vorschrift, daß bei Messungen ein gewisser Abstand zum Schild eingehalten werden mußte. Diese VO wurde aber aufgehoben. Wie das woanders in diesem Kleinstaatereiland aussieht weiß ich allerdings nicht.

Bei uns gibt es eine Empfehlung, die nicht bindend ist, allerdings (zumindest bei uns im Kreis) weitgehend eingehalten wird. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das auch bei einem Geschwindigkeitstrichter (wie im Bsp.) Gültigkeit hat...

Zwar Legal, aber für grenzwertig halte ich eher den Standort 50m(!) vor dem Schild "Aufhebung aller Streckenverbote", hier haben wohl eher Einnahmeoptimierungsgründe eine Rolle gespielt...;)

Würde der Fahrer sich bis zum Schild "Freie Fahrt" etwas mehr zügeln, stünde dort auch kein Blitzer! Die Jungs wissen schon, wo gesündigt wird:D

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

.... Abzocke oder Legal ?

Beides.

am 6. Oktober 2011 um 5:59

Pure Abzocke. Aber ist doch alles im Sinne der Sicherheit :rolleyes:

Durch solche Aktionen schafft man in der Bevölkerung nicht gerade Vertrauen in die Verkehrsüberwachung, die ja angeblich immer unser aller Sicherheit dienen soll...:rolleyes:

Es ist immer sehr interessant.

Fakt ist, dass in diesem Bereich noch eine Geschwindikeitsbegrenzung ist.

Einhalten dann ist alles klar.

Bei Überschreitung zahlen. Was ist da Abzoke

am 6. Oktober 2011 um 6:22

Absolute Abzocke, aber legal. Gibt in Brandenburg auch so eine Stelle, wenn man aus so nem Dorf namens Templin raus fährt. Im Ort wird nicht gelasert, aber am Ortsausgang, sieht das schon aus, wie Landstraße neben einem Industriegebiet, da ist noch ein VW Händler und eine Shell Tankstelle, da könnt ich es noch verstehen wegen der Ausfahrten. Dann geht es in ein kleines Waldstück und ca. einen halben Kilometer in diesem Wald kommt dann das Ortsausgangsschild. Vor dem wird dann nochmal gelasert :). Mich haben sie mit nicht viel über 50 erwischt. Also rausgewunken. Verwarngeld waren damals 20 Euro. Ich wollte sie direkt an Ort und Stelle bezahlen, da fiel den Dorfpolizisten auf, dass sie weder Wechselgeld noch Quittungsblock mithatten. :D Na ja es blieb dann bei einer mündlichen Verwarnung. ;)

am 6. Oktober 2011 um 6:53

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Abzocke oder Legal ?

Blitzer sind IMMER Abzocke - oder hat jemand schon mal einen Blitzer in einer Gefahrenstelle entdeckt. Von daher ist das Vorgehen nur konsequent.

Im Umkehrschluß wäre nartürlich Allen die Kontrollen der Geschwindikeitsbeschränkungen als Abzoke bezeichnen am liebsten keine Geschwindikeitsbeschränkungen, da sie sich eh nicht daran halten.

am 6. Oktober 2011 um 6:58

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Abzocke oder Legal ?

Blitzer sind IMMER Abzocke - oder hat jemand schon mal einen Blitzer in einer Gefahrenstelle entdeckt. Von daher ist das Vorgehen nur konsequent.

Ich wurd schon mal in einer dreißigerzone vor einer Schule geblitzt, also auf jeden Fall eine Gefahrenstelle. Zum Glück auch nur im Verwangeldbereich. Allerdings wurde ich 22:31 geblitzt. :D :D :D

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