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Blitzer Irschenberg A8

Hallo,
ich habe eine Frage zum Blitzer auf der BAB 8 Höhe Irschenberg!
Wenn man über die Einfahrt Irschenberg auf die BAB 8 in Richtung München auffährt ist noch in der Auffahrt links in der Rechtskurve ein digitales Schild mit der jeweiligen Geschwindigkeit und drunter jeweils ein Pfeil vor und hinter der Anzeige 500m.
Wenn man dann auf den Autobahn Beschleunigungsstreifen einbiegt und beschleunigt kommt noch ca. 400 Metern eine Schilderbrücke mit Blitzer.
Nun zur Frage!? Ist das so rechtens das die erste Schilderbrücke (meist bei 100 km/h) blitzen darf wobei vorher nicht rechts und links die Geschwindigkeit auf der Autobahn angezeigt wurde? (lediglich in der Kurve links)
Gibt es evtl. Erfahrungen von Euch mit Einsprüchen diesbezüglich?
Vielen Dank.
Grüsse

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:41 Uhr:


So schauts aus wenn man auffährt.

Ist dieses Schild nicht deutlich genug? Was soll denn noch alles aufgestellt werden?

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Zitat:

@e30lion schrieb am 18. August 2020 um 13:38:38 Uhr:


Ist genau so wie ein Kreisverkehr alle Schilder vorher aufhebt weil es danach eine neue Strasse ist, auch wenn man gerade aus fährt.

Auch wenn es da stark um die Kurve geht ist eine Autobahnauffahrt kein Kreisverkehr. Es gibt aus dieser Ausfahrt heraus auch nur eine einzige Straße und unter dem Schild steht eine Streckenangabe die deutlich länger ist als die Autobahnauffahrt.

Die 100 km/h gelten demnach nicht nur für die Auffahrt (die Kurve schafft man bei dem Tempo ohnehin nur im Drift) sondern auch für die Reststrecke danach, und da ist dann die nächste Schilderbrücke.

So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen und die Strecke bis zur Schilderbrücke ist auch nicht so lang, dass man bis dahin vergessen haben könnte, dass hier ein Tempolimit gilt.

In diesem Fall ist es auch noch so, dass man bei verkürzter Beschleunigungsspur in einer Kurve auf eine bergab führende Autobahn geführt wird. Kurz nach dem Beschleunigungsstreifen kommt auch noch ein Schild das vor Radarkontrollen warnt und man sieht ab diesem Zeitpunkt bereits die Schilderbrücke. Und dann blitzt der Blitzer auch noch erst, wenn man deutlich mehr als 20 km/h drüber ist.

Wer dort als auf die Autobahn Auffahrender geblitzt wird, der will auch geblitzt werden, weil noch deutlicher kann man es niemandem klar machen, dass er hier nicht schneller als 100 oder ggf. 80 fahren soll.

Und wenn jemand unbedingt um Punkte bettelt, dann sollte man sie ihm auch nicht vorenthalten.

;)

Zitat:

@torre01 schrieb am 18. August 2020 um 14:10:35 Uhr:



Zitat:

@e30lion schrieb am 18. August 2020 um 13:38:38 Uhr:


Ist genau so wie ein Kreisverkehr alle Schilder vorher aufhebt weil es danach eine neue Strasse ist, auch wenn man gerade aus fährt.

Auch wenn es da stark um die Kurve geht ist eine Autobahnauffahrt kein Kreisverkehr. Es gibt aus dieser Ausfahrt heraus auch nur eine einzige Straße und unter dem Schild steht eine Streckenangabe die deutlich länger ist als die Autobahnauffahrt.
Die 100 km/h gelten demnach nicht nur für die Auffahrt (die Kurve schafft man bei dem Tempo ohnehin nur im Drift) sondern auch für die Reststrecke danach, und da ist dann die nächste Schilderbrücke.
So schwer ist das eigentlich nicht zu verstehen und die Strecke bis zur Schilderbrücke ist auch nicht so lang, dass man bis dahin vergessen haben könnte, dass hier ein Tempolimit gilt.
In diesem Fall ist es auch noch so, dass man bei verkürzter Beschleunigungsspur in einer Kurve auf eine bergab führende Autobahn geführt wird. Kurz nach dem Beschleunigungsstreifen kommt auch noch ein Schild das vor Radarkontrollen warnt und man sieht ab diesem Zeitpunkt bereits die Schilderbrücke. Und dann blitzt der Blitzer auch noch erst, wenn man deutlich mehr als 20 km/h drüber ist.
Wer dort als auf die Autobahn Auffahrender geblitzt wird, der will auch geblitzt werden, weil noch deutlicher kann man es niemandem klar machen, dass er hier nicht schneller als 100 oder ggf. 80 fahren soll.
Und wenn jemand unbedingt um Punkte bettelt, dann sollte man sie ihm auch nicht vorenthalten. ;)

Sehe ich im Falle Irrschenberg Richtung München auch so.

Ja ich kenne diese Auffahrt. Da muß man sich schon sehr saudumm anstellen.

:D

Zitat:

@torre01 schrieb am 18. Aug. 2020 um 14:10:35 Uhr:


Die 100 km/h gelten demnach nicht nur für die Auffahrt (die Kurve schafft man bei dem Tempo ohnehin nur im Drift) sondern auch für die Reststrecke danach,

Mal kurz der Einwurf dazu:
Worauf basiert die Annahme? Laut der hier erbrachten Bilder gilt das Limit nur für die Einfädelungsspur, da ein Streckenlimit mit Ende der Strecke automatisch endet.

Über das erreichte Tempo und die zugehörige Beschleunigung kann man gewiss streiten, jedoch nicht darüber, wo Streckenlimits gelten.

Zitat:

@FWebe schrieb am 18. August 2020 um 20:15:09 Uhr:



Zitat:

@torre01 schrieb am 18. Aug. 2020 um 14:10:35 Uhr:


Die 100 km/h gelten demnach nicht nur für die Auffahrt (die Kurve schafft man bei dem Tempo ohnehin nur im Drift) sondern auch für die Reststrecke danach,

Mal kurz der Einwurf dazu:
Worauf basiert die Annahme? Laut der hier erbrachten Bilder gilt das Limit nur für die Einfädelungsspur, da ein Streckenlimit mit Ende der Strecke automatisch endet.

Kennst Du denn diese Stelle und hast Du die jemals live gesehen?

Wenn man dieses Schild erreicht hat, unter dem auch 500 m als Wegstrecke angegeben sind, hat man das Verkehrszeichen 330 bereits passiert, man befindet sich rechtlich gesehen also bereits auf der Autobahn.

Und das Tempolimit gilt demnach ab dem Schild bzw. der elektronischen Anzeige 500 m weit. Nach diesen 500 m steht dann die Schilderbrücke mit der festen Radarfalle. Diese Schilderbrücke ist auch bereits deutlich zu sehen, wenn man von der Beschleunigungsspur auf die Hauptfahrbahn auffährt. Zwischen dem Ende der Beschleunigungsspur und der Schilderbrücke steht auch noch ein Verkehrsschild, das vor Radarkontrollen warnt.

Wenn Du Dir so sicher bist, dass diese Anordnung von Schildern nicht gerichtsfest ist empfehle ich Dir, den Beweis anzutreten. Komm zum Irschenberg und ballere, von der Ausfahrt aus kommend, mit mehr als 120 km/h da durch und fechte den Bußgeldbescheid an. Du kannst das Ergebnis ja dann gerne hier bekannt machen.

Ich kenne die Stelle sehr gut und bin nach wie vor davon überzeugt, wer sich als auf die Autobahn auffahrender dort blitzen lässt hat nicht mehr alle Tassen im Schrank oder will es nicht anders.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 18. August 2020 um 14:01:04 Uhr:



Zitat:

@e30lion schrieb am 18. August 2020 um 13:38:38 Uhr:


Ist genau so wie ein Kreisverkehr alle Schilder vorher aufhebt weil es danach eine neue Strasse ist, auch wenn man gerade aus fährt.

Für so eine Aussage gibt es doch bestimmt Belege.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/03/16/kreisverkehr-hebt-tempolimits-auf/#:~:text=Wie%20lange%20gilt%20eine%20Geschwindigkeitsbegrenzung,zur%20n%C3%A4chsten%20Einm%C3%BCndung%20oder%20Kreuzung.

MfG

Mike

Habe gerade noch ein Urteil gefunden:
AG Herne v. 15.06.2005:
Ein im Kurvenbereich einer Autobahnauffahrt aufgestelltes Streckenverbot gem. § 41 StVO Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) gilt auch ohne ausdrückliche Aufhebung (Zeichen 82) nicht ohne weiteres für den unmittelbar nachfolgenden Bereich der Autobahn.
klick mich
MfG
Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 19. August 2020 um 08:47:37 Uhr:


Habe gerade noch ein Urteil gefunden:
AG Herne v. 15.06.2005:
Ein im Kurvenbereich einer Autobahnauffahrt aufgestelltes Streckenverbot gem. § 41 StVO Zeichen 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit) gilt auch ohne ausdrückliche Aufhebung (Zeichen 82) nicht ohne weiteres für den unmittelbar nachfolgenden Bereich der Autobahn.
klick mich
MfG
Mike

In der Urteilsbegründung heißt es am Ende aber auch, dass das Tempolimit nicht durch die Anbringung eines Zusatzschildes, mit dem die

Länge der Verbotsstrecke

ausgewiesen ist, genauer spezifiziert worden ist.

Genau das ist aber im Fall der Autobahnauffahrt am Irschenberg der Fall.

Dort gibt es ein Streckenverbot mit 500 m Länge und nach diesen 500 m kommt die Schilderbrücke mit dem stationären Blitzer.

Und damit hat man kein Argument mehr für einen Einspruch oder um erfolgreich gegen ein Bußgeld vorzugehen.

Das Urteil passt also nicht zum hier geschilderten Fall.

Das sehe ich anders, da steht vorher "Das gilt um so mehr" was für mich bedeutet das dies noch erschwerend hinzu kommt:

Genauer Text:

Zitat:

Dies gilt um so mehr, als durch ein Zusatzschild im Sinne des § 41 II Ziffer 7 StVO, mit dem Länge einer Verbotsstrecke angegeben wird, hier gerade nicht aufgestellt worden ist. ..."

Nun kann man streiten ob das Urteil auch so ausgefallen währe wenn es dort auch ein 500m Zusatzschild gegeben hätte. Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz, daher würde ich es darauf ankommen lassen, ich sehe es nicht als so eindeutig, aber ich bin auch kein Anwalt.

MfG

Mike

Zitat:

@e30lion schrieb am 19. August 2020 um 09:19:11 Uhr:


Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz, daher würde ich es darauf ankommen lassen, ich sehe es nicht als so eindeutig, aber ich bin auch kein Anwalt.

Dann herzlich willkommen am Irschenberg zum Praxistest. Ich freue mich dann auf Deine Rückmeldung zum Erfolg Deines Einspruchs

;)

Zitat:

@e30lion schrieb am 19. Aug. 2020 um 09:19:11 Uhr:


Zum Glück habe ich eine Rechtsschutz, daher würde ich es darauf ankommen lassen, ich sehe es nicht als so eindeutig, aber ich bin auch kein Anwalt.

Sagen wir es mal so: Wer am Irschenberg geblitzt wird, hat es nicht anders verdient. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind hier gerechtfertigt und es wird lange nicht jeder km/h zuviel sofort geahndet, es ist dort mehr als fair. Wer meint, hier läge ein Formfehler vor, darf gern den Aufpreis fürs Bußgeld kassieren, gern auch die Gerichtskosten dazu.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 18. August 2020 um 12:15:00 Uhr:


Ich denke, das Lichtvieh hat da am Irrschenberg noch geträumt. Denn hoch, von beiden Seiten, vor der Bergkuppe ist immer ein Tempolimit von mindestens 120. Das ist schon seit mehreren Jahren so.

Am 14.3.20 um 5:26 Uhr hab es hier keine Beschränkung von Rosenheim Richtung München. Sowas kommt selten vor, passiert aber. Sei es aufgrund von Ausfall der Schilderbrücken oder sonst was.

Wie gesagt wohn Ich da und fahr da öfter. Das nächste mal lass ich die Dashcam mitlaufen, dass ich mir nicht mehr Träumerei vorwerfen lassen muss.

@Lichtviech
Ich wohne ja auch nur ca.30 km vom Irrschenberg weg und habe den über Jahrehnte wöchentlich 1-3 x zu den unterschiedlichsten Zeiten in beide Richtungen befahren. Diese Woche war ich 2x zwischen RO und Holzkirchen unterwegs.

Es mag ja einzelne Tage geben, wo die Schilderbrücken wegen Defekten oder Wartungsarbeiten außer Betrieb sind. Ich habe das am Irrschenberg in all den Jahren allerdings nicht erlebt.

Ich kam auf das "Träumen", weil ich deinen Bezugsbeitrag so verstand, als wenn die VLA öfters zu bestimmten Zeiten kein Tempolimit anzeigt. Von komplettem Ausfall schriebst du oben nämlich nichts. Vielmehr schriebst du:

"Doch, wenn ich mit dem Auto in die Arbeit fahre ist dort in 8 vom 10 Fällen kein TL."

Sorry, ich glaube, du erzählst hier weiter Märchen .

Die Anzeige "Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben" habe ich jedenfalls auf den Schilderbrücken auf Höhe der Berkuppe auch noch nie leuchten sehen.

Ich fahre auch beruflich die Strecke München-Ramersdorf - Rosenheim mehrere Male pro Monat, auch zu unterschiedlichen Zeiten.
Kann ich auch bestätigen das am Irschenberg stets bis zu 120 kmh angezeigt werden. Jedoch nie unbeschränkt!

Gruß Murostar

Ich fahre die Strecke auch mehrere Male pro Jahr, kann mich aber auch nicht erinnern, die Schilderbrücken jemals außer Betrieb gesehen zu haben. Woran ich mich aber sehr wohl erinnere, sind die Blitzgewitter, wenn Fahrer auf der linken Spur mal wieder im Pulk das geltende TL ignoriert haben.

Update:
Das Schreiben ist heute gekommen (cca 2.5 Wochen).
Bin 21kmh drüber (toleranz war 4kmh). Die Geschwindkeitsbegrenzug war 100kmh. Nochmal Glück gehabt.
Da ich ein 10 Jahren Opel fahre, war auf dem Tacho cca 135kmh angezeigt. Ich hatte auch in der Zwischenzeit mit GPS apps paar mal gemessen und ab 130 zeigete er mir einen Unterschied von 6-10kmh. Das hat sich also bewarheitlicht.
Danke für eure Antworten, hoffe ihr freut euch übers update wie ich auch :D

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