Hi,
heute ist der Bußgeldbescheid gekommen,
wegen Außer-Acht-Lassen folgende Ordnungswidriegkeit beganngen: 1 Abs. 2, 49 StvO; 24 Abs 1, 3 Nr 6. StvG; 1.4 BKat, deshalb gemäß 17 OWiG (35€) + Verfahrenkosten insgesamt 63,50€.
Ist okey für mich, bezahlen wir. Ob jetzt mehr kommt wegen der angeblichen Körperverletzung ist die Frage...