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Blitzer Irschenberg A8

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 13:47

Hallo,

ich habe eine Frage zum Blitzer auf der BAB 8 Höhe Irschenberg!

Wenn man über die Einfahrt Irschenberg auf die BAB 8 in Richtung München auffährt ist noch in der Auffahrt links in der Rechtskurve ein digitales Schild mit der jeweiligen Geschwindigkeit und drunter jeweils ein Pfeil vor und hinter der Anzeige 500m.

Wenn man dann auf den Autobahn Beschleunigungsstreifen einbiegt und beschleunigt kommt noch ca. 400 Metern eine Schilderbrücke mit Blitzer.

Nun zur Frage!? Ist das so rechtens das die erste Schilderbrücke (meist bei 100 km/h) blitzen darf wobei vorher nicht rechts und links die Geschwindigkeit auf der Autobahn angezeigt wurde? (lediglich in der Kurve links)

Gibt es evtl. Erfahrungen von Euch mit Einsprüchen diesbezüglich?

Vielen Dank.

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2018 um 14:15

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:41 Uhr:

So schauts aus wenn man auffährt.

Ist dieses Schild nicht deutlich genug? Was soll denn noch alles aufgestellt werden?

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*thanks*

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 25. Juli 2018 um 09:17:18 Uhr:

@Allawappa

Sag ich doch, hier wird dir eher nicht geholfen, sondern alles was du noch sagst zu deinem Ungunsten ausgelegt. Es sei denn, du willst noch weiter zur Belustigung beitragen, dann schreib natürlich weiter.

Bei solchen Themen kann man einem TE auch nicht weiter helfen. Da hilft nur ein Anwalt und vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Ein Forum wie Motor-Talk wird einem viel eher bei technischen Problemen am Fahrzeug weiterhelfen als bei der Frage, ob und wie man nach einem Tempoverstoß ein Fahrverbot vermeiden kann.

Zitat:

@Allawappa schrieb am 25. Juli 2018 um 08:44:13 Uhr:

:-) :-) Geile Thesen :-) :-)

Auf meinem Video überholen sich gerade zwei Lkws ...

..

... und da brettere ich natürlich erst recht mit knapp 160 vorbei.

Das Video würde ich vorsorglich nicht als Beweismittel vorlegen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 17:49:12 Uhr:

Zitat:

@lemonshark schrieb am 24. Juli 2018 um 16:39:07 Uhr:

Urteil dazu:

https://www.handelsblatt.com/.../2595048.html?...

Interessant an dem Urteil ist, dass es nicht generell die Auffassung vertritt, eine Begrenzung auf der Auffahrt ende mit dem Einfädeln auf die Autobahn. Begründet wird die Einstellung damit, dass es eben so interpretiert werden könnte. Folgt man dieser Argumentation, würde genau die "500m - Ergänzung" den möglichen Irrtum ausräumen. Mit anderen Worten: das Gericht hätte unseren TE verknackt.

Öhm, dort wurde das Verfahren gegen den "Raser" eingestellt und es ist eine Situation, wieder TE sie beschreibt. Dieses Gericht hätte ihn also nicht verurteilt.

Dann versuchen wir es nochmal mit lesen:

Zitat:

Es sei nicht ausreichend gewesen, dass ein Hinweisschild mit dem Tempolimit in der Mitte der Kurve der Auffahrt stand. Dadurch habe der Autofahrer denken können, die Begrenzung gelte nur für die Auffahrt. Gerade in diesem Bereich seien wegen der Kurvenführung und des späteren Spurwechsels erhebliche Gefahren vorhanden, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur dort wahrscheinlich machten. Nur wenn das Schild am Ende der Beschleunigungsspur gestanden hätte, wäre die Sache eindeutig gewesen, befand das Amtsgericht.

Und hier noch ein Direktzitat aus dem Urteil (https://www.verkehrslexikon.de/Texte/Streckenverbot02.php):

Zitat:

Deshalb ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem hier im Kurvenbereich der Auffahrt aufgestellten Verkehrszeichen 274, dass dies auch für den Bereich der Autobahn gilt. Dies gilt um so mehr, als durch ein Zusatzschild im Sinne des § 41 II Ziffer 7 StVO, mit dem Länge einer Verbotsstrecke angegeben wird, hier gerade nicht aufgestellt worden ist. ..."

Genau das aber haben die Behörden am Irschenberg gemacht: die Begrenzung mit einem Zusatz"schild" versehen, welches unmissverständlich klarstellt, dass die Begrenzung noch für weitere 500m (und mithin für den Bereich der Autobahn) gilt. Umkehrschluss aus der Argumentation des AG: mit einem solchen Schild wäre der Delinquent verknackt worden.

Und hier noch ein kleiner Artikel zum Blitzer am Irschenberg:

https://www.merkur.de/.../...h-rekord-blitzer-irschenberg-5941772.html

Ich würde darauf wetten, dass die Argumentation "Auffahrt" bei dieser Anzahl an Verfahren schon zigmal durchgekaut wurde und die aktuelle Beschilderung "gerichtsfest" ist.

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 23:02:40 Uhr:

Von der Autobahn kommend. Gott sei Dank war noch nicht 50 mal Stau dort das man vorher abfahren musste. Ich habe doch geschrieben: Das ich die Strecke auf der Autobahn schon sehr oft gefahren bin aber noch nie dort aufgefahren bin und dann nicht wirklich dran gedacht habe, dass es dort eine Begrenzung gibt und man nur 100 km/h fahren darf und Leidergottes das Schild in der Kurve nicht gesehen habe.

Damit könnte man evtl. das Fahrverbot wegbekommen (Augenblicksversagen). Deine Chancen auf Verfahrenseinstellung liegen nach meiner Einschätzung bei exakt 0% (sh. meine vorherigen Posts).

am 25. Juli 2018 um 11:26

"Berlin Paul" hilft Ihm ja, dadurch steigen die Chancen beträchtlich.

Damit hast Du tatsächlich Recht.

Zitat:

@torre01 schrieb am 25. Juli 2018 um 09:00:17 Uhr:

Übrigens heißt ein 100 km/h Schild nicht, dass man mit 160 km/h und mehr darauf zu donnert und dann ab dem Schild das Gas weg nimmt. Eigentlich heißt das, dass man ab dem Schild dieses Tempo fahren darf.

Psst! Du verrätst gerade Geheimwissen, das sonst nur dem Illuminaten zugänglich ist!

Gibt es denn ein Update vom Nutzer Allawappa was aus der Sache geworden ist?

Sind der Verkehrsrichter oder die Bußgeldstelle der Argumentation gefolgt, dass man wenn man 500m vor dem Blitzer innerhalb der Auffahrt an einem 100km/h Schild mit Gültigkeit 500m nicht damit rechnen muss oder kann, gleich an der ersten Schilderbrücke geblitzt zu werden?

@Allawappa, gibt es denn mittlerweile ein Update was aus dieser Sache geworden ist?

Es wäre echt mal interessant, ob man mit dieser These, dass das variable Tempolimit mit Zusatz 500m nur bis zum Ende der Beschleunigungsspur gilt.

Was ist denn bei dem Einspruch herausgekommen?

Themenstarteram 11. März 2019 um 6:33

Guten Morgen...

 

Update: Der Punkt sowie Fahrverbot wurden in eine Geldstrafe umgewandelt (u.a. Spende an eine Institution für Hilfsbedürftigte)

 

Hat allerdings auch damit zutun, dass ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin. Auch einige meiner Angestellten hätten durch das Fahrverbot erhebliche Nachteile gehabt.

 

Also ein Einspruch sollte man immer probieren. Eine ordentliche Erläuterung kann gut helfen.

 

Grüsse

Danke für das Update.

wie ich das lese hatte das aber weniger mit dem Standort des Schildes als mit den Folgen Deiner Angestellten durch ein eventuelles Fahrverbot gehabt.

Hattest Du damit schon öfter Erfolgt. Ich hatte immer wieder mal gelesen, dass sich Verkehrsrichter nur einmal auf so etwas einlassen aber wie lange gilt dann diese Einschränkung. Das wird ja schließlich nicht für den Rest Deines Lebens irgendwo festgehalten.

So nach dem Motto, vor 15 Jahren haben Sie aber schon einmal ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umgewandelt.....

Das kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen.

Wird das nicht auch nach 5 Jahren gelöscht?

nach 5 Jahren wird die Sache getilgt und damit kann der Eintrag nicht mehr verwertet werden.

Wieso der Punkt? Es müssten doch zwei Punkte sein, oder? Und üblicherweise wird nur das FV in doppelte Buße umgewandelt, die Punkte bekommt man trotzdem. Von daher etwas seltsam das Ganze.

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