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Blitzer Irschenberg A8

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 13:47

Hallo,

ich habe eine Frage zum Blitzer auf der BAB 8 Höhe Irschenberg!

Wenn man über die Einfahrt Irschenberg auf die BAB 8 in Richtung München auffährt ist noch in der Auffahrt links in der Rechtskurve ein digitales Schild mit der jeweiligen Geschwindigkeit und drunter jeweils ein Pfeil vor und hinter der Anzeige 500m.

Wenn man dann auf den Autobahn Beschleunigungsstreifen einbiegt und beschleunigt kommt noch ca. 400 Metern eine Schilderbrücke mit Blitzer.

Nun zur Frage!? Ist das so rechtens das die erste Schilderbrücke (meist bei 100 km/h) blitzen darf wobei vorher nicht rechts und links die Geschwindigkeit auf der Autobahn angezeigt wurde? (lediglich in der Kurve links)

Gibt es evtl. Erfahrungen von Euch mit Einsprüchen diesbezüglich?

Vielen Dank.

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2018 um 14:15

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:41 Uhr:

So schauts aus wenn man auffährt.

Ist dieses Schild nicht deutlich genug? Was soll denn noch alles aufgestellt werden?

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Ich beziehe das auf die Auffahrt und die verlässt man durch das Auffahren auf die BAB.

Also, auf Google Maps sind es vom Ende der Auffahrtspur bis zur Schilderbrücke ca. 100m.

Wer da dann, nach dem Auffahren mit (Tacho) 60km/h zuviel angeflogen kommt, tut mir leid. So eng ist der Rechtsbogen nicht, als das man die Geschw.-Anzeigen übersehen könnte.

Da ist wohl mal ein Vollgassüchtiger zurecht in die "Falle" gegangen. ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 16:17:33 Uhr:

Ich beziehe das auf die Auffahrt und die verlässt man durch das Auffahren auf die BAB.

Und 100m weiter steht die Schilderbrücke mit 100km/h Begrenzung. ;)

am 24. Juli 2018 um 14:19

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 16:17:33 Uhr:

Ich beziehe das auf die Auffahrt und die verlässt man durch das Auffahren auf die BAB.

Ach, die Angabe 500m steht da nur spasseshalber.

Ich habe diesen "Schilda"-Spaß nicht aufgebaut. Sinnvoll wäre eine Vorankündigung im Sinne von "100 auf der BAB". Damit läge Kenntnis des auf der BAB aktuell geltenden Streckenverbots auch für auffahrende ortsfremde VT vor. Wenn man sowas meint, kann man es auch ausweisen. Eine reine Frage der Hirnleistung ...

es ist in der Tat sinnlos, ein Schild mit einer Gültigkeitsdistanz von 500m aufzustellen, wenn die Straße, für die es gilt (hier der Beschleunigungsstreifen) nur noch 100m lang ist. Ein Schild gilt eben nur für die Straße, an der es steht.

Korrekt beschildert müsste die Beschränkung auf der Autobahn hinter der Auffahrt wiederholt werden. Bei Schildern ist "gut gemeint" nicht das gleiche wie "gut gemacht".

Allerdings wird man sich nicht mehr auf Unkenntnis berufen können, wenn auf der Beschleunigungsspur das Schild 100 km/h steht, wenn denn der Zusatz "auf der BAB" darunter steht, was er aber nicht tut.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 14:34

Anhand des Videos welches ich gemacht habe sind es ab der Rechtskurve wo es in die Gerade vom BESCHLEUNIGUNGSSTREIFEN losgeht genau 500 Meter bis zum Schild. (Natürlich nur anhand der Straßenpfosten gemessen)

Nachts um 2 Uhr wenn man dann beschleunigt hat man in 500m in einem halbwegs zügigen Kfz schon schnell 160 km/h drauf.

Was stimmt das man das Schild deutlich sehen kann aber nix desto trotz habe ich es Nachts um zwei nach 15 Std. Autofahrt einfach nicht für wahr genommen. Habe wsl in der Sekunde ins Navi geschaut wie wo was oder keine Ahnung.

Also würde ich nicht Vollgassüchtiger sagen!!!

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 24. Juli 2018 um 16:18:33 Uhr:

Also, auf Google Maps sind es vom Ende der Auffahrtspur bis zur Schilderbrücke ca. 100m.

Wer da dann, nach dem Auffahren mit (Tacho) 60km/h zuviel angeflogen kommt, tut mir leid. So eng ist der Rechtsbogen nicht, als das man die Geschw.-Anzeigen übersehen könnte.

Da ist wohl mal ein Vollgassüchtiger zurecht in die "Falle" gegangen. ;)

bist Du rechtschutzversichert? Streng genommen ist die Beschilderung falsch, aber wie ein Gericht urteilt ("man sah doch, was gemeint war") kann man im Vorfeld nicht wissen. Ich bin da eher skeptisch, was Deine Chancen angeht, weil Du eben doch wissen konntest, dass auf der Autobahn ein Limit besteht.

am 24. Juli 2018 um 14:37

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 16:28:17 Uhr:

Ich habe diesen "Schilda"-Spaß nicht aufgebaut. Sinnvoll wäre eine Vorankündigung im Sinne von "100 auf der BAB". Damit läge Kenntnis des auf der BAB aktuell geltenden Streckenverbots auch für auffahrende ortsfremde VT vor. Wenn man sowas meint, kann man es auch ausweisen. Eine reine Frage der Hirnleistung ...

Genau, und wenn die Hirnleistung nicht ausreicht zahlt man eben.

Warum klammert ihr immer die folgende Schilderbrücke aus? Da steht dann wieder 100 dran.

Erst wird er drauf verwiesen, das auf den nächsten 500m 100km/h gelten und 200m weiter kommt eine Schilderbrücke, wo ebenfalls 100km/h angezeigt werden und der TE ballert lustig mit Tacho 160 (und nen bissl drüber) unter ihr durch.

Und nun "jammert" er rum, das er geblitzt wurde.

Was soll da ne Ausrede, ala Ortsuntenntnis, bringen?

Urteil dazu:

https://www.handelsblatt.com/.../2595048.html?...

Interessant an dem Urteil ist, dass es nicht generell die Auffassung vertritt, eine Begrenzung auf der Auffahrt ende mit dem Einfädeln auf die Autobahn. Begründet wird die Einstellung damit, dass es eben so interpretiert werden könnte. Folgt man dieser Argumentation, würde genau die "500m - Ergänzung" den möglichen Irrtum ausräumen. Mit anderen Worten: das Gericht hätte unseren TE verknackt.

am 24. Juli 2018 um 14:48

Ich kenne diese Auffahrt, in dem Moment wo ich auf die AB auffahre sehe ich schon die Schilderbrücke, besonders bei Nacht sehr deutlich das ein TL ist. Trotzdem noch in die vollen latschen???

am 24. Juli 2018 um 14:57

Manchen Menschen muß man die Nase in die Schei... drücken und dann erst merken, oh , das ist ja Schei...

Zitat:

@lemonshark schrieb am 24. Juli 2018 um 16:39:07 Uhr:

Urteil dazu:

https://www.handelsblatt.com/.../2595048.html?...

Interessant an dem Urteil ist, dass es nicht generell die Auffassung vertritt, eine Begrenzung auf der Auffahrt ende mit dem Einfädeln auf die Autobahn. Begründet wird die Einstellung damit, dass es eben so interpretiert werden könnte. Folgt man dieser Argumentation, würde genau die "500m - Ergänzung" den möglichen Irrtum ausräumen. Mit anderen Worten: das Gericht hätte unseren TE verknackt.

Öhm, dort wurde das Verfahren gegen den "Raser" eingestellt und es ist eine Situation, wieder TE sie beschreibt. Dieses Gericht hätte ihn also nicht verurteilt.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 16:37:55 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 16:28:17 Uhr:

Ich habe diesen "Schilda"-Spaß nicht aufgebaut. Sinnvoll wäre eine Vorankündigung im Sinne von "100 auf der BAB". Damit läge Kenntnis des auf der BAB aktuell geltenden Streckenverbots auch für auffahrende ortsfremde VT vor. Wenn man sowas meint, kann man es auch ausweisen. Eine reine Frage der Hirnleistung ...

Genau, und wenn die Hirnleistung nicht ausreicht zahlt man eben.

Damit hast Du Recht. Allerdings in der diametralen Bedeutung dessen, was Du eigentlich meinst. Riecht ein bisschen ... ;)

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