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Blitzer Irschenberg A8

Themenstarteram 23. Juli 2018 um 13:47

Hallo,

ich habe eine Frage zum Blitzer auf der BAB 8 Höhe Irschenberg!

Wenn man über die Einfahrt Irschenberg auf die BAB 8 in Richtung München auffährt ist noch in der Auffahrt links in der Rechtskurve ein digitales Schild mit der jeweiligen Geschwindigkeit und drunter jeweils ein Pfeil vor und hinter der Anzeige 500m.

Wenn man dann auf den Autobahn Beschleunigungsstreifen einbiegt und beschleunigt kommt noch ca. 400 Metern eine Schilderbrücke mit Blitzer.

Nun zur Frage!? Ist das so rechtens das die erste Schilderbrücke (meist bei 100 km/h) blitzen darf wobei vorher nicht rechts und links die Geschwindigkeit auf der Autobahn angezeigt wurde? (lediglich in der Kurve links)

Gibt es evtl. Erfahrungen von Euch mit Einsprüchen diesbezüglich?

Vielen Dank.

Grüsse

Beste Antwort im Thema
am 24. Juli 2018 um 14:15

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 16:11:41 Uhr:

So schauts aus wenn man auffährt.

Ist dieses Schild nicht deutlich genug? Was soll denn noch alles aufgestellt werden?

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Alles gut. Red lieber mit deinem Anwalt. Hier werden Sie wohl nicht mehr wirklich geholfen

am 24. Juli 2018 um 20:44

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

Ich habe die Strecke über iPhone Karten rausgesucht und bin nach iPhone gefahren und habe dann vor bzw. während der Auffahrt wieder das Navi eingestellt.

Und bin diese Strecke schon 50 mal im Leben gefahren aber habe da überhaupt nicht dran gedacht. Hatte meine Gedanken wo ganz anders das dieser Bereich wenn man ja jetzt hier auffährt auf 100 km/h reduziert ist weil ansonsten wäre ich sicherlich nicht zügig rausbeschleunigt.

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2018 um 22:36:18 Uhr:

Komisches Navi, ausgerechnet da wieder aufzufahren. Aber gut, lass ich gelten.

Also ortskundig auch noch, jetzt wird es langsam lächerlich.

Und wärend der Fahrt das Navi bedienen, Deine letzten beide Absätze oben würde ich genauso dem Richter erzählen.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 20:52

Ortskundig?? Wie soll ich das verstehen? Also wenn Stau gemeldet ist und man im iPhone schaut wie lange er ist weil er dort in Karten mit Echtzeit angezeigt wird und dann abfährt und nach der roten Linie wieder Auffährt ist man meines Erachtens nicht Ortskundig. Man sollte schon wenigstens so Intelligent sein um dann auf einer "Digitalen Karte" sich eine Route rauszusuchen und dieser entlang fahren zu können. Wenn man natürlich mit der heutigen Technik nicht ganz so konform ist dann ist das selbstverständlich nicht möglich. Von daher kann die Ortkundigkeit ausgeschlossen werden. ABER ich bin tatsächlich in vielen Bereichen Deutschlands Ortskundig aber leider nicht dort.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:44:28 Uhr:

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

Ich habe die Strecke über iPhone Karten rausgesucht und bin nach iPhone gefahren und habe dann vor bzw. während der Auffahrt wieder das Navi eingestellt.

Und bin diese Strecke schon 50 mal im Leben gefahren aber habe da überhaupt nicht dran gedacht. Hatte meine Gedanken wo ganz anders das dieser Bereich wenn man ja jetzt hier auffährt auf 100 km/h reduziert ist weil ansonsten wäre ich sicherlich nicht zügig rausbeschleunigt.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:44:28 Uhr:

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

 

Also ortskundig auch noch, jetzt wird es langsam lächerlich.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 20:54

Und ja das Navi darf man mit Sprachdialog bedienen während der Fahrt und man darf auch auf den Navibildschirm schauen!!! Also zumindest habe ich gedacht das die Karte im Bildschirm angeschaut werden darf!! Würde ich in der Tat so dem Richter sagen ABER ich glaube er würde so eine schwachsinnige Frage nicht stellen bzw. in den Raum stellen!!

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:44:28 Uhr:

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

Ich habe die Strecke über iPhone Karten rausgesucht und bin nach iPhone gefahren und habe dann vor bzw. während der Auffahrt wieder das Navi eingestellt.

Und bin diese Strecke schon 50 mal im Leben gefahren aber habe da überhaupt nicht dran gedacht. Hatte meine Gedanken wo ganz anders das dieser Bereich wenn man ja jetzt hier auffährt auf 100 km/h reduziert ist weil ansonsten wäre ich sicherlich nicht zügig rausbeschleunigt.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:44:28 Uhr:

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 22:38:49 Uhr:

 

Also ortskundig auch noch, jetzt wird es langsam lächerlich.

Und wärend der Fahrt das Navi bedienen, Deine letzten beide Absätze oben würde ich genauso dem Richter erzählen.

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 20:55

Ja werde ich tun weil hier das Thema von ein bzw. zwei Personen völlig verfehlt wurde und diese scheinbar probieren erwachsene Menschen zu Maßregeln weil Sie evtl. Daheim nichts zu melden haben :-)

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 24. Juli 2018 um 22:42:25 Uhr:

Alles gut. Red lieber mit deinem Anwalt. Hier werden Sie wohl nicht mehr wirklich geholfen

am 24. Juli 2018 um 20:55

Dann bist Du diese Strecke, ich meine die AB also doch noch nicht 50 mal gefahren, oder was????

Themenstarteram 24. Juli 2018 um 21:02

Von der Autobahn kommend. Gott sei Dank war noch nicht 50 mal Stau dort das man vorher abfahren musste. Ich habe doch geschrieben: Das ich die Strecke auf der Autobahn schon sehr oft gefahren bin aber noch nie dort aufgefahren bin und dann nicht wirklich dran gedacht habe, dass es dort eine Begrenzung gibt und man nur 100 km/h fahren darf und Leidergottes das Schild in der Kurve nicht gesehen habe. Deshalb kann man sagen "Ja Ortskundig von der Autobahn kommend aber null ortskundig wenn von der Landstrasse kommend!!)

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:55:26 Uhr:

Dann bist Du diese Strecke, ich meine die AB also doch noch nicht 50 mal gefahren, oder was????

am 24. Juli 2018 um 21:08

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 23:02:40 Uhr:

Von der Autobahn kommend. Gott sei Dank war noch nicht 50 mal Stau dort das man vorher abfahren musste. Ich habe doch geschrieben: Das ich die Strecke auf der Autobahn schon sehr oft gefahren bin aber noch nie dort aufgefahren bin und dann nicht wirklich dran gedacht habe, dass es dort eine Begrenzung gibt und man nur 100 km/h fahren darf und Leidergottes das Schild in der Kurve nicht gesehen habe. Deshalb kann man sagen "Ja Ortskundig von der Autobahn kommend aber null ortskundig wenn von der Landstrasse kommend!!)

Zitat:

@Allawappa schrieb am 24. Juli 2018 um 23:02:40 Uhr:

Zitat:

@ceinsler schrieb am 24. Juli 2018 um 22:55:26 Uhr:

Dann bist Du diese Strecke, ich meine die AB also doch noch nicht 50 mal gefahren, oder was????

Nicht dran gedacht schützt nicht vor Strafe.

Ich könnte Dir jetzt einen vor den Latz geben und dann sagen Entschuldigung ich hab nicht dran gedacht das es strafbar ist.

Es ist wirklich nicht sinnvoll, das gegenüber jemandem weiter zu rechtfertigen, der es nicht verstehen möchte. ...

Ab zum Anwalt damit und drauf hoffen, dass der Anwalt anständig gegenüber der Polizeibehörde argumentieren kann. ;) Es wäre auch nett, hier vom Ausgang der Sache zu berichten.

am 24. Juli 2018 um 21:20

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Juli 2018 um 23:15:00 Uhr:

Es ist wirklich nicht sinnvoll, das gegenüber jemandem weiter zu rechtfertigen, der es nicht verstehen möchte. ...

Ab zum Anwalt damit und drauf hoffen, dass der Anwalt anständig gegenüber der Polizeibehörde argumentieren kann. ;) Es wäre auch nett, hier vom Ausgang der Sache zu berichten.

Verstehe ich auch nicht das man auf der AB wo TL 100 ist 157 fährt. Zumal man da schon 50 mal gefahren ist und dieses TL auch schon seit Jahren besteht.

Ich habe mir das heute mal auf dem Weg zur Arbeit angeschaut. Das elektronische Hinweisschild, das auf 100km/h für 500 m hinweist steht im Scheitelpunkt der Kurve unmittelbar bevor die Autobahnauffahrt auf die Beschleunigungsspur führt.

Von der Beschleunigungsspur aus kann man die Schilderbrücke bereits sehen und erkennt zumindest, dass da ein Tempolimit kommen wird, auch wenn vielleicht noch nicht erkennen kann ob das 100 oder 120 sein werden. Man ist ja aber gerade an einem 100 km/h Schild vorbei gefahren. Kurz nach dem Beschleunigungsstreifen kommt ein Warnschild das vor einer engen Rechtskurve in 350 m warnt, danach folgt ein Hinweisschild das auf die Radarkontrolle hinweist, dann kommt die Schilderbrücke mit dem Blitzer der sogar relativ tolerant eingestellt ist.

Der TE will also in der engen Rechtskurve unmittelbar bevor er auf die Beschleunigungsspur einschwenkt auf den Navi-Bildschirm geschaut haben, hat dann angeblich ohne Kenntnis des Tempolimits drauf gedrückt und ist 400 m später mit 157 km/h geblitzt worden. Man darf auch nicht vergessen, dass da auch andere Verkehrsteilnehmer gewesen sein dürften, die da mit 100 km/h unterwegs gewesen sind. Schließlich war ja vor oder am Irschenberg ein Stau angezeigt, den der TE umfahren haben will. Der TE ist dann also mit angeblich 500 PS voll beschleunigend zwischen den anderen Verkehrsteilnehmern durch mit Karacho auf diese Schilderbrücke zu gefahren, normalerweise macht man so etwas ja eigentlich nicht.

Mir kommt es fast so vor, als ob der TE einfach mit Karacho über den Irschenberg gesegelt und geblitzt worden ist und jetzt krampfhaft nach Argumenten sucht, damit er vor einem Verkehrsrichter ein Fahrverbot abwenden kann. Ein derartiges Verhalten im Straßenverkehr, gerade an dieser Stelle lässt eher auf Vorsatz denn auf Fahrlässigkeit schließen.

am 25. Juli 2018 um 6:05

Dann gibt der TE noch zu das Er schon 15 Std. Fahrzeit hinter sich hat. Grob Fahrlässig. Ein Eigentor nach dem anderen.

Themenstarteram 25. Juli 2018 um 6:44

:-) :-) Geile Thesen :-) :-)

Torre01 hat völlig Recht mit der Beschilderung! Kann ich laut meinem Video eins zu eins bezeugen. ;-)

Aber kann auch anhand von Tankkartenauszug beweisen das ich ausserhalb der Autobahn getankt habe ;-) und somit nicht über die Autobahn gekommen bin. (sogar über gespeicherte GPS-Route im Handy nochmals)

Wie gesagt meine Frage war eine andere. Suche keine Hilfssherrifs welche einen Maßregeln wollen ob es richtig oder falsch war dort so zu beschleunigen sondern nach Erfahrungswerten für einen Einspruch ;-)

Was nicht ganz stimmt ist die Sichtbarkeit der Schilderbrücke direkt nach abbiegen auf dem Beschleunigungsstreifen. Auf meinem Video überholen sich gerade zwei Lkws und man sieht bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens keine Schilderbrücke geschweige ob dort evtl. nur Lkw-Überholverbot oder eine Geschwindungsbegrenzung angezeigt wird auf 80/100/120/130 oder sonstiges!

Wenn man den Beschleunigungsstreifen mit zb. 60 km/h befährt und dann Gas gibt es man am Ende des Streifens ich schätze mal bei 150 km/h und darüber hinaus noch 50m mehr Gas gibt hat man gut und schnell 160 auf dem Tacho und dann vom Gas geht weil man ab dem Schild dann nur noch 100 fahren darf heisst das nicht das ich den Anker werfe um genau 100 nach dem Schild zu haben. Man bremst sanft runter weil man möchte für den evtl. Hintermann keine Gefahrensituation entstehen lassen.

Aber naja..! Warten wir mal ab. Ist ja alles halb so wild! Nix passiert ausser das ich einen Monat im Urlaub am Strand keinen Führerschein einstecken habe :-) Aber dort ja fahren darf weil ich in diesem Land auch einen Landesführerschein habe ;-)

Uns muss Du gar nix beweisen :D:D:D

Die Schilderbrücke ist übrigens in dem Moment sichtbar, an dem Du vom Beschleunigungsstreifen auf die Autobahnspur wechselst. Übrigens heißt ein 100 km/h Schild nicht, dass man mit 160 km/h und mehr darauf zu donnert und dann ab dem Schild das Gas weg nimmt.

Eigentlich heißt das, dass man ab dem Schild dieses Tempo fahren darf.

@Allawappa

Sag ich doch, hier wird dir eher nicht geholfen, sondern alles was du noch sagst zu deinem Ungunsten ausgelegt. Es sei denn, du willst noch weiter zur Belustigung beitragen, dann schreib natürlich weiter.

@ceinsler

Ich glaube, du hast berlin-pauls letzte Aussage missinterpretiert.

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