Blinker mit Standlicht original?
Moinsen leutz da mein Projekt von der restauration von meinem Golf´i nun Formen an nimmt und ich mir einen kleinen gimmik einbauen wollte. und mir gut vorstellen könnte das das bestimmt nicht schlecht aussehen würde hab ich mir gedacht. nur ich will am liebsten die origninal optik beibehalten also kein klarglas schrott oder so einbauen. meine frage also gibt es bilner mit standlicht in original optik mit der orangenen abdeckkappe und wenn ja wo finde ich die.. ebay brachte mich nicht viel weiter.
vielen dank wie immer im vorraus...
Beste Antwort im Thema
inkl. Standlicht. Wenn dir Schwarzglas nicht gefällt, machste einfach das deutsche orangefarbene Serienglas drüber.
Aber lass dich nicht erwischen mit den eingeschalteten Standlichtbirnchen, ich glaub nicht, dass die Police-Academy darauf abfährt.
Sollteste zur eigenen (Punktekonto-)Sicherheit nur für die Fratzemacherei auf Treffen anmachen🙂
75 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Das sind SMLs.Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Wobei das mit der StVO gerade in diesem Punkt mal wieder extrem lächerlich ist, wie ich finde. z.B. BMW hatte doch auch mal gelbes Standlicht, dass zwar an den Seiten der Scheinwerfer angebracht war, aber trotzdem nach vorne leuchtete.
Hey Serial, du leidest doch nicht etwa unter
Aküfi? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Magixx
Hey Serial, du leidest doch nicht etwa unter Aküfi ? 😰Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Das sind SMLs.
weil SML eine so "unbekannte" abkürzung ist? oder was soll der kommentar jetzt?
Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
genau so und nicht anders ist es in DE erlaubt. ich war erst eben beim tüv und der hatte dazu nichts zu sagen alles top...Zitat:
Original geschrieben von Mr.Slate
Wenn kein gelbes Streuglas drauf oder eine gelbe Scheibe drin ist, geht es mit gelber Blinkerlampe und weisser Standlichtlampe.blinken muss er gelb und, das standlicht darf nur weiss sein. ausserdem dürfen bei der fahrt die standlichter im scheinwerfer und blinker leuchten wenn das abblendlicht eingeschaltet ist, nur mit standlicht darf man nicht fahren. ich mach es trotzdem tagsüber und bis dato hat das keinen blauen gestört.
Natürlich darf man mit Standlicht fahren, und zwar so lange wie kein Abblendlicht erforderlich ist. Könnt ihr auch gern im Gesetzestext nachsehen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Slate
Natürlich darf man mit Standlicht fahren, und zwar so lange wie kein Abblendlicht erforderlich ist. Könnt ihr auch gern im Gesetzestext nachsehen.Zitat:
Original geschrieben von Timaephie
genau so und nicht anders ist es in DE erlaubt. ich war erst eben beim tüv und der hatte dazu nichts zu sagen alles top...
blinken muss er gelb und, das standlicht darf nur weiss sein. ausserdem dürfen bei der fahrt die standlichter im scheinwerfer und blinker leuchten wenn das abblendlicht eingeschaltet ist, nur mit standlicht darf man nicht fahren. ich mach es trotzdem tagsüber und bis dato hat das keinen blauen gestört.
wäre mir neu..wo steht das bitte?
edit:
§17II stvo verbietet das fahren mit bloßem standlicht.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__17.html
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"Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein."
"Standlicht ist im Fahrbetrieb während der Dauer der Beleuchtungspflicht unzulässig". Im Umkehrschluss ist Standlicht also ausserhalb der Beleuchtungspflicht, also z.B. am Tage, zulässig.
Lt. BKat gibt es keinen Tatbestand, der für das Fahren mit Standlicht, am Tage, bei guter Witterung, ein Verwarn oder Ordnungsgeld dafür vorsieht.
welchen teil von "(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden." verstehst du denn bitte nicht?🙄
kostet meines wissens nach 10,- euro.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Das sind SMLs.
Is mir schon klar, aber außer den Blinkern darf ja eigentlich nichts nach vorne leuchten. Aber genau das tut es über diese Lichtleiter. Wie man das jetzt nennt ist ja dann auch egal.
Magixx: Ja genau, ich hab die die du verlinkt hast.
Absatz (2) bezieht sich auf Absatz (1) somit ist da die Dauer der Beleuchtungspflicht gemeint. Zeig mir im BKat wo das 10€ kostet.
das hast du schön ergoogelt..interessiert aber im ernstfall keinen. mag sein, dass da schonmal jmd erfolgreich geklagt hat, aber solange da nichts definitives erlassen wurde, stehen das verbot und die sanktion.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_20.php
Nr. 74
Das bezieht sich aber immer noch auf "die Dauer der Beleuchtungspflicht"
Frag einen Polizisten, er wir es dir bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Slate
Das bezieht sich aber immer noch auf "die Dauer der Beleuchtungspflicht"
wie zu henker kommst du darauf??
wenn es so wäre, stünde es auch da.
Das ist eine Grauzone, nur mit Standlicht zu fahren. Das kann zwar sein, dass man es darf, nur muss man das hinterher einklagen. Und jeder Polizist nimmt einen dafür erst einmal die 10€ ab.
Auch der Bussgeldkatalog sagt "nur mit Standlicht...", rechtlich würde das voraussetzen, dass man mit Abblendlicht hätte fahren müssen. Muss man ja nicht. Aber, wie gesagt, dass muss man hinterher einklagen.
Papiere sind keine bei den Blinkern dabei. Aber wenn man es nichtmal am E-Zeichen erkennen kann ob das Teil nun erlaubt ist oder nicht, wie soll dann der Polizist in der Kontrolle das wissen oder der Tüv? Ich seh das jedenfalls so, E-Zeichen ist drauf, also wurde das Teil geprüft. Das ist ja nun bei den meisten Rüllis oder Blinkergläsern auch so. Außerdem sind die Gläser auch noch verklebt, also muss die komplette Einheit geprüft sein. Es kann doch jetzt auch nicht meine Aufgabe sein dem Hersteller hinterherzurennen. Also werd ich die Teile anbauen und fertig.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Das sind SMLs.
Hey Serial, du leidest doch nicht etwa unter
Aküfi? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
weil SML eine so "unbekannte" abkürzung ist? oder was soll der kommentar jetzt?Zitat:
Original geschrieben von Magixx
Hey Serial, du leidest doch nicht etwa unter Aküfi ? 😰
Was soll die Scheiße jetzt, hat dich einer angestoßen dass du wackelst ??? Und dass dein Busenfreund dir dann auch noch einen "Danke" klickt ist besonders lächerlich.
Aber das ist ja nix neues, dass Ihr euch sinnigerweise immer gegenseitig be"Danke"t.
Nur, anstatt hier gleich nen Kommentar fliegen zu lassen hättest du (wenn das ja ach so sehr zur Allgemeinbildung gehört) lieber erklärt was SMLS sind.
Also wer hat hier nen "Kommentar" abgegeben??? Ich wohl nicht, denn ich habe lediglich die Frage gestellt, was SMLS sind!(falls du das mit dem Aküfi nicht richtig verstanden hast)
...und zu dem Thema "unbekannte Abkürzung" die jeeeeeder kennt -> hier du Schlaubi-Fuchs: http://www.google.de/search?...
Nichtmal google kennt das !!
Zitat:
Original geschrieben von Snack-Attack
Is mir schon klar, aber außer den Blinkern darf ja eigentlich nichts nach vorne leuchten. Aber genau das tut es über diese Lichtleiter. Wie man das jetzt nennt ist ja dann auch egal.Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Das sind SMLs.Magixx: Ja genau, ich hab die die du verlinkt hast.
Okay, wenn du die Dinger drin hast, uppe mal ein Foto (Abendaufnahme) mit Blinker und ohne Blinken mit Standlicht/Begrenzungslicht.
Bin mal gespannt wie's schaut.